Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
23 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
08.04.10, 18:26
Aktualisiert
08.04.10, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.03.2010
- Der Bürgermeister Az: 42-10-02 Le
Nr. der Zusatzerläuterung: 80-IX/Z-1
__________________________________________________________________________
Zusatzerläuterung für den
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
13.04.2010
Rat
27.04.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Öff.-rechtl. Vereinbarung zwischen den Städten Euskirchen und Bad Münstereifel zur
gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Volkshochschule (VHS);
hier: Abschluss einer Folgevereinbarung
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Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
am:
01.12.2009
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
1. Sachverhalt:
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 80-IX/Z-1
Der Rat hatte am 21.12.2009 einstimmig beschlossen, die geltende öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zwischen den Städten Euskirchen und Bad Münstereifel zur gemeinsamen
Wahrnehmung der Aufgaben der Volkshochschule (VHS) zum 31.12.2010 zu kündigen.
Dies ist inzwischen fristgerecht geschehen und die Verwaltung hat auf Arbeitsebene mit der Stadt
Euskirchen grundsätzliches Einvernehmen im Bezug auf eine Folgeregelung erzielt, so dass die in
beiliegender Synopse als Anlage 1 aufbereitete Neuregelung bereits Entscheidungsreife erlangt
hat.
Zusammenfassend stellt sich die künftige Kooperation so dar, dass die Stadt-VHS Euskirchen die
Programmplanung federführend gestaltet und die administrativen Aufgaben in der Geschäftsstelle
in Euskirchen zentralisiert werden.
Nachfolgende Gesichtspunkten gewährleisten dabei, dass die Weiterbildung im Stadtgebiet von
Bad Münstereifel ihren Stellenwert behält:
9
9
9
9
Die Stadt Euskirchen übernimmt den gesetzlichen Weiterbildungsauftrag aus §§ 10, 11 WbG
als Pflichtaufgabe auch für die Bürgerinnen und Bürger Bad Münstereifels.
Im Fachausschuss der Stadt Euskirchen ist die Stadt Bad Münstereifel in beratender
Funktion in die Entscheidungsprozesse eingebunden.
Als zertifizierte VHS nach LQW III sind an Bedarfsermittlung und -auswertung sowie die
Evaluation flächendeckend hohe Anforderungen gestellt, die gegenüber dem Zertifikatsgeber
(Fa. ArtSet) belastbar nachzuweisen sind.
Der Leiter der Außenstelle Bad Münstereifel nimmt an den Programmkonferenzen und im
Prozess der Retestierung aktiv teil. In diesem Zusammenhang hat auf die Aufrechterhaltung
ortsnaher und bedarfsgerechter Kursangebote zu achten und an deren Umsetzung
mitzuwirken.
Die Kursangebote werden im Rahmen eines gemeinsamen Programmheftes veröffentlicht und für
Bad Münstereifel gesondert ausgewiesen.
Die neugefasste öffentlich-rechtliche Vereinbarung soll zum 1. Dezember 2010 in Kraft treten, da
die Stadt Bad Münstereifel ihre Zweigstelle in der bisherigen Form aufgibt, keine Verrechnungen
mehr stattfinden so wie es voraussichtlich noch bis zum 30.11.2010 der Fall sein wird. Die
Veränderung zu diesem Zeitpunkt ist wegen der Gestaltung des Programms zum
Sommersemester 2011 und der Herausgabe des Programmheftes zu Beginn des Jahres 2011
erforderlich.
2. Rechtliche Würdigung
Gem. § 10 WbG ist die Weiterbildung eine Pflichtaufgabe, die Kreis Euskirchen und Stadt
Euskirchen aufgrund ihrer Größenordnung bindet. Vorliegend ist geplant, dass die Stadt
Euskirchen die Grundversorgung gem. § 11 WbG für das Stadtgebiet Bad Münstereifels
übernimmt, so wie es die Kreis-VHS für die dort angeschlossenen übrigen kreisangehörigen
Kommunen bereits praktiziert.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Höhe der Landeszuschüsse sowie auch die Anzahl der beizumessenden hauptamtlichen
pädagogischen MitarbeiterInnen (HPM) hängt von der (hierzu kumulierten) Einwohnerzahl von
mehr als 60.000 und der Anzahl der durchgeführten Pflichtstunden ab. Schon aus diesem Grunde
hat auch die Stadt Euskirchen ein vitales Interesse an der Fortsetzung der Zusammenarbeit mit
der Stadt Bad Münstereifel und der Aufrechterhaltung eines umfangreichen Kursangebotes im
"Marktgebiet" Bad Münstereifel.
Angesichts der finanziellen Lage der Stadt Bad Münstereifel mit einem Haushaltsdefizit von rund
14.000.000,00 € in 2010 und der Restriktionen des Nothaushaltsrechts bleibt die Ausweisung einer
produktscharfen Kostenneutralität oberstes Gebot. Ertragsseitig werden künftig keine anteiligen
Seite 3 von Ratsdrucksache 80-IX/Z-1
Landeszuschüsse und Kursgebühren mehr erzielt, auf der Aufwandseite fallen Honorar-, Raumund Druckkosten weg. Der verbleibende Finanzierungsanteil für örtliche Kursangebote beschränkt
sich folglich auf Raumkosten, die in stadteigenen Einrichtungen (Altbau SMG, Mehrzweckraum 80)
entstehen. Die Kosten des eifelbades werden bereits verrechnet. Für die bisher nicht verrechneten
Raumkosten sieht der Vertrag ausdrücklich eine entsprechende Mietregelung optional vor (s. § 6
Abs. 1, letzter Satz).
Die Regelung in § 6 Abs. 2, dass jeder Vertragspartner den Finanzbedarf für seinen Bereich selbst
deckt, beschränkt sich auf verbleibenden Aufwand, der seitens der Stadt Euskirchen pauschal mit
3.000,00 € jährlich subventioniert wird und verbleibende Aufgaben in der örtlichen abgeltet.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Für die Aufgaben der VHS-Geschäftsstelle ist seitens der Stadt Bad Münstereifel kein eigenes
Personal mehr zu gestellen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Seitens des Kreises Euskirchen gibt es im Rahmen des Ausbaus interkommunaler
Zusammenarbeit eine dahingehende Anfrage an die Stadt Euskirchen. Die Stadt Euskirchen
reagierte darauf nach Abstimmung auf Bürgermeisterebene zurückhaltend gesprächsbereit. Aus
der Sicht der Verwaltung wird sich – wie bereits a. a. O. dargestellt - ein Zusammenschluss in der
Kreis-VHS für die Stadt Bad Münstereifel finanziell eher nachteilig auswirken.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Der Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der
Aufgaben der Volkshochschule (VHS) zwischen den Städten Euskirchen und Bad Münstereifel
wird in der als Anlage 2 zu dieser Ratsvorlage beigefügten Fassung zugestimmt.