Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
09.10.15, 18:06
Aktualisiert
09.10.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 05.10.2015
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
JAB 2013/ Di
Vorlagennummer: VL-167/2015
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe;
des Rechnungsprüfungsausschusses
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2013
Sachdarstellung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde
vermitteln.
Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 der Gemeinde
Langerwehe vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden.
Der Jahresabschluss 2013 ist in Form von Bilanz, Ergebnisrechnung sowie Finanzrechnung als Anlage beigefügt.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss eingehend zu prüfen.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2013 zur Kenntnis und verweist
diesen zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Drucksache VL-167/2015
Der Bürgermeister
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