Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
51 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
29.11.13, 13:00
Aktualisiert
29.11.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -
Vorlage 1118 /IX.L.
Datum: 29.11.2013
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
03.12.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
10.12.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
17.12.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Rückübertragung von Abwasserbehandlungsanlagen innerhalb des Gemeindegebietes
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, mit dem Wasserverband Eifel-Rur Verhandlungen dahingehend
zu führen, verschiedene Regenrückhalte- sowie Regenüberlaufbecken innerhalb des
Gemeindegebietes, die derzeit im Eigentum des Wasserverbandes Eifel-Rur stehen,
wiederum an die Gemeinde zurück zu übertragen
Begründung:
Dem Wasserverband Eifel-Rur obliegt gemäß § 54 Landeswassergesetz in Verbindung mit dem Eifel-Rur-Verbandsgesetz die Abwasserbeseitigungspflicht für Kläranlagen und Regenüberlaufbecken im oberirdischen Einzugsgebiet der Rur. Der Gemeinde obliegt gemäß § 53 Landeswassergesetz die Abwasserbeseitigungspflicht
für das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser, sofern nicht die Aufgaben von einem
anderen, z.B. Abwasserverband, wahrzunehmen sind.
Im Rahmen der seinerzeitigen Übertragung von Abwasserbehandlungsanlagen auf
den Wasserverband Eifel-Rur wurden u.a. nachstehende Anlagen übertragen:
Regenklär-/Regenrückhaltebecken sowie Schmutzwasserpumpwerk Gewerbegebiet Zingsheim
Regenrückhaltebecken Akazienstraße in Tondorf
Regenüberlaufbecken Pfalzstraße in Zingsheim (zwischenzeitlich zum Regenrückhaltebecken umgebaut)
Nach den gesetzlichen Bestimmungen liegen die vorgenannten Anlagen nicht in der
Abwasserbeseitigungspflicht des Wasserverbandes Eifel-Rur sondern der Gemeinde.
Des Weiteren sind derzeit nachstehende Abwasserbehandlungsanlagen im Eigentum des Wasserverbandes Eifel-Rur, obwohl diese nicht im Einzugsgebiet der Rur
sondern von Erft und Ahr liegen:
Regenüberlaufbecken Brühlbach mit Pumpwerk in Tondorf
3
Regenüberlaufbecken Auf Helwen mit Pumpwerk in Zingsheim
Regenüberlaufbecken Weidenstraße in Zingsheim
Da die vorgenannten Anlagen außerhalb des Verbandsgebietes liegen, wäre auch
hier eine Rückübertragung auf die Gemeinde möglich.
Nach den derzeitigen Kenntnissen würde eine Rückübertragung dazu führen, dass
seitens der Gemeinde die hierfür zu zahlenden Overheadkosten eingespart werden
können. Des Weiteren würden andere Abschreibungssätze der Gemeinde zu einer
jährlichen Kostenreduzierung führen.
Hinzu kommt, dass für verschiedene Anlagen eine Neubeantragung einer Erlaubnis
zur Einleitung von Mischwasser zu beantragen ist. In diesem Zusammenhang zeigt
sich auf der Grundlage von entsprechenden Nachweisen, dass an diesen Becken
voraussichtlich bauliche Maßnahmen notwendig werden. Die Gemeinde sieht derzeit
die Möglichkeit, dass entsprechende Maßnahmen ggf. über die EU-Wasserrahmenrichtlinie mit finanziert werden können. Diesbezüglich soll in Kürze ein Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung stattfinden.
Es wird vorgeschlagen, dass nach Vorlage des jeweiligen Restbuchwertes, Restnutzungsdauer sowie möglicher Restfinanzierung je Anlage in Abstimmung mit dem
Wasserverband Eifel-Rur geprüft wird, welche finanziellen Auswirkungen eine Rückübertragung der Anlagen auf die Gemeinde hat und wie sich dies auf die seitens der
Gemeinde zu zahlende Verbandsumlage an den Wasserverband Eifel-Rur auswirkt.
Sobald ein konkretes Ergebnis vorliegt, wäre dann über die endgültige Rückübertragung der vorgenannten Anlagen zu entscheiden.
Bei einer möglichen Rückübertragung auf die Gemeinde ist der Wasserverband Eifel-Rur weiterhin bereit, die jeweiligen Anlagen im Rahmen des bereits bestehenden
Betreuungsvertrages zu unterhalten, so dass durch die Gemeinde kein zusätzliches
Personal einzusetzen wäre.
gez. Pracht
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Bürgermeister