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Beschlussvorlage (Rückübertragung von Abwasserbehandlungsanlagen innerhalb des Gemeindegebietes)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
51 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
29.11.13, 13:00
Aktualisiert
29.11.13, 13:00
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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 1118 /IX.L. Datum: 29.11.2013 An den Werksausschuss Sitzungstag: 03.12.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 10.12.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 17.12.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Rückübertragung von Abwasserbehandlungsanlagen innerhalb des Gemeindegebietes Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, mit dem Wasserverband Eifel-Rur Verhandlungen dahingehend zu führen, verschiedene Regenrückhalte- sowie Regenüberlaufbecken innerhalb des Gemeindegebietes, die derzeit im Eigentum des Wasserverbandes Eifel-Rur stehen, wiederum an die Gemeinde zurück zu übertragen Begründung: Dem Wasserverband Eifel-Rur obliegt gemäß § 54 Landeswassergesetz in Verbindung mit dem Eifel-Rur-Verbandsgesetz die Abwasserbeseitigungspflicht für Kläranlagen und Regenüberlaufbecken im oberirdischen Einzugsgebiet der Rur. Der Gemeinde obliegt gemäß § 53 Landeswassergesetz die Abwasserbeseitigungspflicht für das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser, sofern nicht die Aufgaben von einem anderen, z.B. Abwasserverband, wahrzunehmen sind. Im Rahmen der seinerzeitigen Übertragung von Abwasserbehandlungsanlagen auf den Wasserverband Eifel-Rur wurden u.a. nachstehende Anlagen übertragen: Regenklär-/Regenrückhaltebecken sowie Schmutzwasserpumpwerk Gewerbegebiet Zingsheim Regenrückhaltebecken Akazienstraße in Tondorf Regenüberlaufbecken Pfalzstraße in Zingsheim (zwischenzeitlich zum Regenrückhaltebecken umgebaut) Nach den gesetzlichen Bestimmungen liegen die vorgenannten Anlagen nicht in der Abwasserbeseitigungspflicht des Wasserverbandes Eifel-Rur sondern der Gemeinde. Des Weiteren sind derzeit nachstehende Abwasserbehandlungsanlagen im Eigentum des Wasserverbandes Eifel-Rur, obwohl diese nicht im Einzugsgebiet der Rur sondern von Erft und Ahr liegen: Regenüberlaufbecken Brühlbach mit Pumpwerk in Tondorf 3 Regenüberlaufbecken Auf Helwen mit Pumpwerk in Zingsheim Regenüberlaufbecken Weidenstraße in Zingsheim Da die vorgenannten Anlagen außerhalb des Verbandsgebietes liegen, wäre auch hier eine Rückübertragung auf die Gemeinde möglich. Nach den derzeitigen Kenntnissen würde eine Rückübertragung dazu führen, dass seitens der Gemeinde die hierfür zu zahlenden Overheadkosten eingespart werden können. Des Weiteren würden andere Abschreibungssätze der Gemeinde zu einer jährlichen Kostenreduzierung führen. Hinzu kommt, dass für verschiedene Anlagen eine Neubeantragung einer Erlaubnis zur Einleitung von Mischwasser zu beantragen ist. In diesem Zusammenhang zeigt sich auf der Grundlage von entsprechenden Nachweisen, dass an diesen Becken voraussichtlich bauliche Maßnahmen notwendig werden. Die Gemeinde sieht derzeit die Möglichkeit, dass entsprechende Maßnahmen ggf. über die EU-Wasserrahmenrichtlinie mit finanziert werden können. Diesbezüglich soll in Kürze ein Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung stattfinden. Es wird vorgeschlagen, dass nach Vorlage des jeweiligen Restbuchwertes, Restnutzungsdauer sowie möglicher Restfinanzierung je Anlage in Abstimmung mit dem Wasserverband Eifel-Rur geprüft wird, welche finanziellen Auswirkungen eine Rückübertragung der Anlagen auf die Gemeinde hat und wie sich dies auf die seitens der Gemeinde zu zahlende Verbandsumlage an den Wasserverband Eifel-Rur auswirkt. Sobald ein konkretes Ergebnis vorliegt, wäre dann über die endgültige Rückübertragung der vorgenannten Anlagen zu entscheiden. Bei einer möglichen Rückübertragung auf die Gemeinde ist der Wasserverband Eifel-Rur weiterhin bereit, die jeweiligen Anlagen im Rahmen des bereits bestehenden Betreuungsvertrages zu unterhalten, so dass durch die Gemeinde kein zusätzliches Personal einzusetzen wäre. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister