Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
20.04.2010
Erstellt
19.04.10, 18:26
Aktualisiert
19.04.10, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.03.2010
- Der Bürgermeister Az: 84-14-20/Mal
Nr. der Ratsdrucksache: 182-IX
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
20.04.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verpachtung eines Grundstücks in Arloff
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Berichterstatter: Herr Orth
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 182-IX
1. Sachverhalt:
Mit Pachtvertrag vom 01.04.1989 wurde der Prinzengarde 1949 Arloff-Kirspenich das Grundstück
Gemarkung Arloff, Flur 8, Nr. 267 zur Anlegung eines Stadtobstgartens verpachtet. Der Vertrag
wurde über eine Laufzeit bis zum 31.03.2009 abgeschlossen mit einer jährlichen Verlängerung.
Dieser Vertrag wurde nunmehr durch die Prinzengarde zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.
Damit eine Weiterverpachtung erfolgen kann, ist die Kündigung anzunehmen.
Der Musikverein Eifelland Arloff-Kirspenich e.V. bittet um Überlassung des Grundstücks in Form
eines langfristigen Pachtvertrages zur Errichtung eines Vereinsheims. Für die Schaffung des notwendigen Baurechts ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern. Hierzu wird auf die
RD 165-IX verwiesen.
Erforderlich für die Errichtung des Gebäudes wäre nur eine Teilfläche, jedoch erklärt sich der Musikverein bereit, das gesamte Grundstück wie bisher kostenfrei anzupachten und im Gegenzug die
Nutzung und Pflege zu übernehmen. Die Laufzeit sollte 30 Jahre betragen und 2 Verlängerungsoptionen à 5 Jahre enthalten.
Zur Trennung des wirtschaftlichen Eigentums beim Pachtvertrag ist die Eintragung einer Dienstbarkeit erforderlich, die es dem Verein ermöglicht, auf dem Grundstück ein Gebäude zu errichten
und zu nutzen.
Für den Fall, dass das Baurecht nicht geschaffen werden kann, steht dem Musikverein ein Rücktrittsrecht zu.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgrund der Kündigung ist eine Nutzung des Grundstücks zu prüfen. Für eigene Zwecke ist eine
Nutzung nicht gegeben, so dass eine Verpachtung hier erfolgt, damit die Verkehrssicherungs- und
Unterhaltungspflicht nicht bei der Stadt verbleibt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine, da eine Pacht nicht erhoben wird; aber auch keine Unterhaltungspflicht bei der Stadt verbleibt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Sollte eine Verpachtung nicht erfolgen, so müsste die Stadt das Grundstück selbst pflegen und
unterhalten.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. den Nutzungsvertrag mit der Prinzengarde zum 30.04.2010 aufzulösen,
2. mit dem Musikverein Eifelland Arloff-Kirspenich e.V. einen Pachtvertrag ab dem 01.05.2010
über das Grundstück Gemarkung Arloff, Flur 8, Nr. 267 zur Errichtung eines Vereinsheims abzuschließen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 30 Jahren mit zwei Verlängerungsoptionen von
je 5 Jahren.