Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
75 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
29.11.13, 13:00
Aktualisiert
29.11.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 1114 /IX.L.
Datum: 20.11.2013
An den
Rechnungsprüfungsausschuss
Sitzungstag:
05.12.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
10.12.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
17.12.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zuleitung des Jahresabschlusses 2011 an den Gemeinderat gem. § 95 Abs. 3
GO NRW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
bestätigter Entwurf des JA 2011 der Gemeinde Nettersheim
(die Teilrechnungen werden in digitaler Form zugestellt)
Nein
2
Sachverhalt:
Gemäß § 95 der Gemeindeordnung NW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung NW (GO NW), insbesondere der VI. Abschnitt (§§ 37 bis 48
GemHVO), sind dabei zu beachten.
Die Bilanz muss ein den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens- und Schuldenlage entsprechendes Bild vermitteln.
Nach § 37 GemHVO NW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht nach § 48 beizufügen.
Der Jahresabschluss besteht gemäß § 37 GemHVO NW aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang und
dem Lagebericht.
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung vom 18.12.2012 nach
entsprechender Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss und Haupt- und
Finanzausschuss beschlossen, von der Erleichterungsregelung des Artikels 8 § 4
des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes NRW vom 18.09.2012 Gebrauch zu machen. Auf dieser Grundlage werden die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 in ihrer
vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung dem Jahresabschluss zum
31.12.2011 bei der Anzeige an die Kommunalaufsicht beigefügt, der wiederum
alle Verfahrensschritte zur Aufstellung des Jahresabschlusses gem. §§ 95, 96 GO
NW durchläuft.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Nettersheim wurde im
August aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Über das ungeprüfte Ergebnis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 wurde bereits der Gemeinderat informiert.
Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 59 Absatz 3 i. V. m. § 101
Absatz 1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss.
Bereits in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Rates der Gemeinde vom 06. Juni 2007 wurde im Zusammenhang mit dem erweiterten Prüfungsumfang im Zuge des neuen Kommunalen Finanzmanagements der Beschluss gefasst, dass der Beauftragung einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Unterstützung und zur Wahrnehmung der verfassungsmäßigen
Prüfungsaufgaben zugestimmt wird.
Mit Beschluss vom 09.07.2013 hat der Gemeinderat der Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG Bonn zur Prüfung des Jahresabschlusses
2011 zugestimmt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat im August d. J. begonnen.
Nach § 95 Absatz 3 GO NW leitet der Bürgermeister den von ihm bestätigten
Entwurf des Jahresabschlusses dem Rat zu, der dann wiederum gemäß § 101 GO
NW vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen ist.
3
Der Jahresabschluss 2011 schließt mit einem Überschuss von 459.316,94 EUR,
so dass das Haushaltsjahr 2011 strukturell ausgeglichen werden konnte und eine
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage damit nicht erforderlich war.
Zur weiteren Erläuterung des Jahresabschlusses und der Bilanz wird auf die entsprechenden Erläuterungen in Anhang und Lagebericht verwiesen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 durch die hiermit beuaftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist zwischenzeitlich beendet und gemäß des bereits
zur Verfügung gestellten Prüfberichtsentwurfs kann von einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ausgegangen werden.
Das Ergebnis der Prüfung wird dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 05. Dezember 2013 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgestellt.
Für diese Rechnungsprüfungsausschusssitzung wird in der kommenden Woche
mit Vorlage 1115 dem Rechnungsprüfungsausschuss ein aktueller Berichtsentwurf über die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zugeleitet, da
der eigentliche Prüfbericht voraussichtlich erst in der Sitzungswoche zur Verfügung stehen wird. Anhand dieses Prüfungsberichts hat der Rechnungsprüfungsausschuss einen eigenen Bestätigungsvermerk nach § 101 GO NW zu machen.
Hierzu wird ebenfalls mit der vorstehenden Vorlage ein entsprechender Entwurf
erfolgen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zudem in der vorstehenden Sitzung eine
Empfehlung an den Gemeinderat zu erteilen, das Ergebnis des Jahresabschlusses
festzustellen, über die Behandlung des Jahresüberschusses zu entscheiden und
dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.
Dies wird nach der Rechnungsprüfungsausschusssitzung in Form einer weiteren
Vorlage (Nr. 1116) über die Feststellung und Entlastung erfolgen.
gez. Pracht
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Bürgermeister