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Beschlussvorlage (Zuleitung des Jahresabschlusses 2011 an den Gemeinderat gem. § 95 Abs. 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
75 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
29.11.13, 13:00
Aktualisiert
29.11.13, 13:00
Beschlussvorlage (Zuleitung des Jahresabschlusses 2011 an den Gemeinderat gem. § 95 Abs. 3 GO NRW) Beschlussvorlage (Zuleitung des Jahresabschlusses 2011 an den Gemeinderat gem. § 95 Abs. 3 GO NRW) Beschlussvorlage (Zuleitung des Jahresabschlusses 2011 an den Gemeinderat gem. § 95 Abs. 3 GO NRW)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 1114 /IX.L. Datum: 20.11.2013 An den Rechnungsprüfungsausschuss Sitzungstag: 05.12.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 10.12.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 17.12.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Zuleitung des Jahresabschlusses 2011 an den Gemeinderat gem. § 95 Abs. 3 GO NRW Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja bestätigter Entwurf des JA 2011 der Gemeinde Nettersheim (die Teilrechnungen werden in digitaler Form zugestellt) Nein 2 Sachverhalt: Gemäß § 95 der Gemeindeordnung NW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung NW (GO NW), insbesondere der VI. Abschnitt (§§ 37 bis 48 GemHVO), sind dabei zu beachten. Die Bilanz muss ein den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens- und Schuldenlage entsprechendes Bild vermitteln. Nach § 37 GemHVO NW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht nach § 48 beizufügen. Der Jahresabschluss besteht gemäß § 37 GemHVO NW aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang und dem Lagebericht. Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung vom 18.12.2012 nach entsprechender Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss und Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, von der Erleichterungsregelung des Artikels 8 § 4 des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes NRW vom 18.09.2012 Gebrauch zu machen. Auf dieser Grundlage werden die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 in ihrer vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung dem Jahresabschluss zum 31.12.2011 bei der Anzeige an die Kommunalaufsicht beigefügt, der wiederum alle Verfahrensschritte zur Aufstellung des Jahresabschlusses gem. §§ 95, 96 GO NW durchläuft. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Nettersheim wurde im August aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Über das ungeprüfte Ergebnis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 wurde bereits der Gemeinderat informiert. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 59 Absatz 3 i. V. m. § 101 Absatz 1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Bereits in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Rates der Gemeinde vom 06. Juni 2007 wurde im Zusammenhang mit dem erweiterten Prüfungsumfang im Zuge des neuen Kommunalen Finanzmanagements der Beschluss gefasst, dass der Beauftragung einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Unterstützung und zur Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Prüfungsaufgaben zugestimmt wird. Mit Beschluss vom 09.07.2013 hat der Gemeinderat der Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG Bonn zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 zugestimmt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat im August d. J. begonnen. Nach § 95 Absatz 3 GO NW leitet der Bürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses dem Rat zu, der dann wiederum gemäß § 101 GO NW vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen ist. 3 Der Jahresabschluss 2011 schließt mit einem Überschuss von 459.316,94 EUR, so dass das Haushaltsjahr 2011 strukturell ausgeglichen werden konnte und eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage damit nicht erforderlich war. Zur weiteren Erläuterung des Jahresabschlusses und der Bilanz wird auf die entsprechenden Erläuterungen in Anhang und Lagebericht verwiesen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 durch die hiermit beuaftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist zwischenzeitlich beendet und gemäß des bereits zur Verfügung gestellten Prüfberichtsentwurfs kann von einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ausgegangen werden. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 05. Dezember 2013 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgestellt. Für diese Rechnungsprüfungsausschusssitzung wird in der kommenden Woche mit Vorlage 1115 dem Rechnungsprüfungsausschuss ein aktueller Berichtsentwurf über die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zugeleitet, da der eigentliche Prüfbericht voraussichtlich erst in der Sitzungswoche zur Verfügung stehen wird. Anhand dieses Prüfungsberichts hat der Rechnungsprüfungsausschuss einen eigenen Bestätigungsvermerk nach § 101 GO NW zu machen. Hierzu wird ebenfalls mit der vorstehenden Vorlage ein entsprechender Entwurf erfolgen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zudem in der vorstehenden Sitzung eine Empfehlung an den Gemeinderat zu erteilen, das Ergebnis des Jahresabschlusses festzustellen, über die Behandlung des Jahresüberschusses zu entscheiden und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen. Dies wird nach der Rechnungsprüfungsausschusssitzung in Form einer weiteren Vorlage (Nr. 1116) über die Feststellung und Entlastung erfolgen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister