Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
22.10.2015
Erstellt
13.10.15, 18:06
Aktualisiert
13.10.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 22.09.2015
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-156/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Änderung des Bebauungsplanes D 4, Ortschaft Heistern,
Bereich zwischen Döllersfeldchen und Kupfergasse;
hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB
Sachdarstellung:
Am 02.08.2015 ist bei der Gemeinde Langerwehe ein Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes D 4, eingegangen.
Der Antragsteller ist Eigentümer der Grundstücke in der Gemarkung Wenau, Flur 4,
Flurstücke 423 und 424. Laut Bebauungsplan ist im Bereich dieser Grundstücke eine
Fläche mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht eingezeichnet. D. h. diese Fläche wäre
demnach nicht bzw. nur unter Einschränkungen (Abstandsflächen pp.) bebaubar.
Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wurde seinerzeit für eine Wasserleitung des
Wasserzweckverbandes eingetragen, die dort nach Auskunft des Wasserzweckverbandes
nicht mehr vorhanden ist. Dies bedeutet, dass das eingetragene Leitungsrecht an dieser
Stelle nicht mehr benötigt wird.
Um die Grundstücke ohne Einschränkungen bebauen zu können ist folglich die Änderung
des Bebauungsplanes in dergestalt erforderlich, dass das eingezeichnete Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht aus dem Plan entfernt wird.
Hinweis: Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wurde bereits aus dem Grundbuch gelöscht.
Der Antrag, ein Katasterauszug und ein Auszug aus dem Bebauungsplan sind als Anlage
beigefügt.
Drucksache VL-156/2015
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für das Bauleitplanverfahren sind von der Gemeinde Langerwehe zu
übernehmen. Laut Schätzung eines Planungsbüros belaufen sich die Kosten auf
ca. 5.000 €. Entsprechende Haushaltsmittel sind vorhanden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt die Aufstellung der
Änderung des Bebauungsplanes D 4 gemäß § 2 (1) BauGB.
Der Bürgermeister
(Göbbels)