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Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes D 4, Ortschaft Heistern, Bereich zwischen Döllersfeldchen und Kupfergasse; hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
22.10.2015
Erstellt
13.10.15, 18:06
Aktualisiert
13.10.15, 18:06
Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes D 4, Ortschaft Heistern, 
Bereich zwischen Döllersfeldchen und Kupfergasse;
hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes D 4, Ortschaft Heistern, 
Bereich zwischen Döllersfeldchen und Kupfergasse;
hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 22.09.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi. Vorlagennummer: VL-156/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Änderung des Bebauungsplanes D 4, Ortschaft Heistern, Bereich zwischen Döllersfeldchen und Kupfergasse; hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB Sachdarstellung: Am 02.08.2015 ist bei der Gemeinde Langerwehe ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes D 4, eingegangen. Der Antragsteller ist Eigentümer der Grundstücke in der Gemarkung Wenau, Flur 4, Flurstücke 423 und 424. Laut Bebauungsplan ist im Bereich dieser Grundstücke eine Fläche mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht eingezeichnet. D. h. diese Fläche wäre demnach nicht bzw. nur unter Einschränkungen (Abstandsflächen pp.) bebaubar. Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wurde seinerzeit für eine Wasserleitung des Wasserzweckverbandes eingetragen, die dort nach Auskunft des Wasserzweckverbandes nicht mehr vorhanden ist. Dies bedeutet, dass das eingetragene Leitungsrecht an dieser Stelle nicht mehr benötigt wird. Um die Grundstücke ohne Einschränkungen bebauen zu können ist folglich die Änderung des Bebauungsplanes in dergestalt erforderlich, dass das eingezeichnete Geh-, Fahr- und Leitungsrecht aus dem Plan entfernt wird. Hinweis: Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wurde bereits aus dem Grundbuch gelöscht. Der Antrag, ein Katasterauszug und ein Auszug aus dem Bebauungsplan sind als Anlage beigefügt. Drucksache VL-156/2015 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für das Bauleitplanverfahren sind von der Gemeinde Langerwehe zu übernehmen. Laut Schätzung eines Planungsbüros belaufen sich die Kosten auf ca. 5.000 €. Entsprechende Haushaltsmittel sind vorhanden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes D 4 gemäß § 2 (1) BauGB. Der Bürgermeister (Göbbels)