Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
20.04.2010
Erstellt
22.04.10, 18:30
Aktualisiert
22.04.10, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.04.2010
- Der Bürgermeister Az: 21-11-30
Nr. der Ratsdrucksache: 203-IX
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
20.04.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
des Haushaltsjahres 2010 (Hebesatzsatzung)
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Berichterstatter: Herr Mies
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
) Nein-Stimmen (
) Nein-Stimmen (
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
) Enthaltungen
) Enthaltungen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 203-IX
1. Sachverhalt:
Die dramatische Haushaltssituation macht es erforderlich, auch die Steuereinnahmen in
vertretbarem Umfang zu erhöhen, da nachhaltige Einnahmeverbesserungen weder über die
Gebührenhaushalte noch über sonstige Einnahmen (z.B. Zuweisungen, Zuschüsse,
Verkaufserlöse) erzielt werden können.
Diese Thematik wurde bereits in der Sitzung der Sparkommission am 15.04.2010 als Bestandteil
des notwendigerweise aufzustellenden Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) optional vorgestellt.
Dieses HSK, das insbesondere der Genehmigung der investiven Dringlichkeitslisten 2010 dient,
soll in der Juli-Sitzungsstaffel beschlossen werden. Gemäß § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz ist der
Beschluss über eine Hebesatzerhöhung jedoch bis spätestens zum 30. Juni eines Kalenderjahres
zu fassen. Insoweit reicht ein Zuwarten bis zur Sitzungsstaffel im Juli nicht aus.
Der beigefügte Entwurf einer Hebesatzsatzung schlägt vor, die
•
•
Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) von bisher 265 % auf
310 %
Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) von bisher 391 % auf 400 %
zu erhöhen. Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt unverändert.
Die höheren Steuereinnahmen von rund
•
•
11.700,00 € bei der Grundsteuer A und
74.200,00 € bei der Grundsteuer B
fließen dem allgemeinen Haushalt ungekürzt zu.
Vergleichbare Hebesätze werden gemäß der Landesstatistik NRW (Stand: 11.09.2009) im Kreis
Euskirchen erhoben von
der Stadt Schleiden mit
der Gemeinde Weilerswist mit
310 % bei der Grundsteuer A und
400 % bei der Grundsteuer B
2. Rechtliche Würdigung
Das Nothaushaltsrecht gebietet die höchstmögliche Ausschöpfung der Steuerquellen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Dauerhafte Einnahmeverbesserung in Höhe von rund 85.900,00 €. Für die
Schlüsselzuweisungssystematik sowie die Umlageberechnung der Kreisumlage ergeben sich
keine nachhaltigen Auswirkungen, da hierfür landesdurchschnittliche fiktive Hebesätze gelten.
Die Nachveranlagung der Grundsteuer soll noch vor den Sommerferien durch
Berichtigungsbescheid erfolgen. Hierfür werden Portokosten in Höhe von rund 3.600,00 €
aufzuwenden sein.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
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Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die beigefügte Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Festsetzung der Hebesätze für die
Realsteuern des Haushaltsjahres 2010 (Hebesatzsatzung) wird in der Fassung des als Anlage 1
zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.