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Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern des Haushaltsjahres 2010 (Hebesatzsatzung))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
20.04.2010
Erstellt
22.04.10, 18:30
Aktualisiert
22.04.10, 18:30
Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern des Haushaltsjahres 2010 (Hebesatzsatzung)) Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern des Haushaltsjahres 2010 (Hebesatzsatzung)) Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern des Haushaltsjahres 2010 (Hebesatzsatzung))

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.04.2010 - Der Bürgermeister Az: 21-11-30 Nr. der Ratsdrucksache: 203-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 20.04.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern des Haushaltsjahres 2010 (Hebesatzsatzung) __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Mies __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ) Nein-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) Enthaltungen ) Enthaltungen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 203-IX 1. Sachverhalt: Die dramatische Haushaltssituation macht es erforderlich, auch die Steuereinnahmen in vertretbarem Umfang zu erhöhen, da nachhaltige Einnahmeverbesserungen weder über die Gebührenhaushalte noch über sonstige Einnahmen (z.B. Zuweisungen, Zuschüsse, Verkaufserlöse) erzielt werden können. Diese Thematik wurde bereits in der Sitzung der Sparkommission am 15.04.2010 als Bestandteil des notwendigerweise aufzustellenden Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) optional vorgestellt. Dieses HSK, das insbesondere der Genehmigung der investiven Dringlichkeitslisten 2010 dient, soll in der Juli-Sitzungsstaffel beschlossen werden. Gemäß § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz ist der Beschluss über eine Hebesatzerhöhung jedoch bis spätestens zum 30. Juni eines Kalenderjahres zu fassen. Insoweit reicht ein Zuwarten bis zur Sitzungsstaffel im Juli nicht aus. Der beigefügte Entwurf einer Hebesatzsatzung schlägt vor, die • • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) von bisher 265 % auf 310 % Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) von bisher 391 % auf 400 % zu erhöhen. Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt unverändert. Die höheren Steuereinnahmen von rund • • 11.700,00 € bei der Grundsteuer A und 74.200,00 € bei der Grundsteuer B fließen dem allgemeinen Haushalt ungekürzt zu. Vergleichbare Hebesätze werden gemäß der Landesstatistik NRW (Stand: 11.09.2009) im Kreis Euskirchen erhoben von der Stadt Schleiden mit der Gemeinde Weilerswist mit 310 % bei der Grundsteuer A und 400 % bei der Grundsteuer B 2. Rechtliche Würdigung Das Nothaushaltsrecht gebietet die höchstmögliche Ausschöpfung der Steuerquellen. 3. Finanzielle Auswirkungen Dauerhafte Einnahmeverbesserung in Höhe von rund 85.900,00 €. Für die Schlüsselzuweisungssystematik sowie die Umlageberechnung der Kreisumlage ergeben sich keine nachhaltigen Auswirkungen, da hierfür landesdurchschnittliche fiktive Hebesätze gelten. Die Nachveranlagung der Grundsteuer soll noch vor den Sommerferien durch Berichtigungsbescheid erfolgen. Hierfür werden Portokosten in Höhe von rund 3.600,00 € aufzuwenden sein. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Seite 3 von Ratsdrucksache 203-IX Keine 7. Beschlussvorschlag: Die beigefügte Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern des Haushaltsjahres 2010 (Hebesatzsatzung) wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.