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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2014)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
88 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
29.11.13, 13:00
Aktualisiert
29.11.13, 13:00
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2014) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2014)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 1105 /IX.L. Datum: 22.11.2013 An den Werksausschuss Sitzungstag: 03.12.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 10.12.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 17.12.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2014 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Gebührenbedarfsberechnung 2014 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2014 in der beigefügten Fassung. Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65 EUR pro MW/h und die gestaffelte Grund- und Bereitstellungsgebühr in ihrer jetzigen Höhe unverändert zu belassen. Begründung: Auf der Basis des Entwurfs des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Biowärme für das Wirtschaftsjahr 2014 wurde die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung erarbeitet. Hiernach ist festzustellen, dass die Verbrauchsgebühr in Höhe von derzeit 65 EUR pro MW/h in 2014 zu einer leichten Unterdeckung führt, die jedoch durch eine leichte Überdeckung bei der Grundgebühr und Bereitstellungsgebühr aufgefangen wird, so dass eine Gebührenanpassung als nicht erforderlich angesehen wird. Energieholz verzeichnet nach wie vor wachsende Nachfrage. Preiskonstanz und breite Verfügbarkeit des heimischen, nachwachsenden Energieträgers Holz sind deutliche Vorteile. Zudem sprechen Öko- und CO2-Bilanz, Primärenergieverbrauch und hervorragendes Emissionsverhaltem für einen Wechsel der Verbraucher von fossilen Energieträgern zu regenerativen Energieträgern. Die tatsächliche Betriebs- und Verbrauchsentwicklung und die Entwicklung der Preise für den Bezug der Holzhackschnitzel wird zeigen, ob eine Auskömmlichkeit der Gebühren über das kommende Wirtschaftsjahr hinaus erreicht werden kann. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister