Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
88 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
29.11.13, 13:00
Aktualisiert
29.11.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 1105 /IX.L.
Datum: 22.11.2013
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
03.12.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
10.12.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
17.12.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das
Wirtschaftsjahr 2014
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Gebührenbedarfsberechnung 2014
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes
Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2014 in der beigefügten Fassung.
Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65 EUR pro MW/h und die gestaffelte Grund- und Bereitstellungsgebühr in ihrer jetzigen Höhe unverändert zu belassen.
Begründung:
Auf der Basis des Entwurfs des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Biowärme
für das Wirtschaftsjahr 2014 wurde die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung
erarbeitet.
Hiernach ist festzustellen, dass die Verbrauchsgebühr in Höhe von derzeit 65 EUR
pro MW/h in 2014 zu einer leichten Unterdeckung führt, die jedoch durch eine
leichte Überdeckung bei der Grundgebühr und Bereitstellungsgebühr aufgefangen
wird, so dass eine Gebührenanpassung als nicht erforderlich angesehen wird.
Energieholz verzeichnet nach wie vor wachsende Nachfrage.
Preiskonstanz und breite Verfügbarkeit des heimischen, nachwachsenden Energieträgers Holz sind deutliche Vorteile. Zudem sprechen Öko- und CO2-Bilanz,
Primärenergieverbrauch und hervorragendes Emissionsverhaltem für einen
Wechsel der Verbraucher von fossilen Energieträgern zu regenerativen Energieträgern.
Die tatsächliche Betriebs- und Verbrauchsentwicklung und die Entwicklung der
Preise für den Bezug der Holzhackschnitzel wird zeigen, ob eine Auskömmlichkeit
der Gebühren über das kommende Wirtschaftsjahr hinaus erreicht werden kann.
gez. Pracht
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Bürgermeister