Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
22.04.10, 18:30
Aktualisiert
22.04.10, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.04.2010
- Der Bürgermeister Az: 811 M
Nr. der Ratsdrucksache: 56-IX/Z-8
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
27.04.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr
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Berichterstatter: Herr W. Müller, Herr Wald
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW1
PR
SW2
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 56-IX/Z-8
1. Sachverhalt:
Der Betriebsausschuss Stadtwerke hat in seiner Sitzung am 14.04.2010 beschlossen, dass
a) der Straßenentwässerungsanteil ab 01.01.2010 auf das neue Kalkulationsverfahren umgestellt
wird, für die Jahre 2007 bis 2009 aber die pauschale Berechnung noch beibehalten wird,
b) bei der Regenwassergebühr neben der Leistungsgebühr eine Grundgebühr je angefangene 100
qm abflusswirksame Fläche, mindestens jedoch für 200 qm (Grundstaffel), erhoben wird,
c) die anschließbaren und anschlusspflichtigen, jedoch nicht angeschlossenen Grundstücke
ebenfalls zur Grundgebühr für 200 qm herangezogen werden,
d) die vorgelegten Gebührenkalkulationen 2007 bis 2010 als geprüft und gebilligt gelten und
e) der Beschluss über die Änderungssatzung in die kommende Ratssitzung vertagt wird.
Der in geraffter Form erläuterte Beschluss des Fachausschusses ist in dem nachstehend
abgedruckten neuen Beschlussvorschlag (Langform) eingearbeitet.
Nach der Beratung sollen folgende Abwassergebühren für die Kanalbenutzung erhoben werden:
Jahr
2007
2008
2009
2010
Schmutzwasser
3,72 €/cbm
3,76 €/cbm
3,69 €/cbm
3,84 €/cbm
RW Leistungsgebühr
0,23 €/qm
0,21 €/qm
0,24 €/qm
0,40 €/qm
RW Grundgebühr
20,00 €/100 qm, mind. 40,00 €
20,00 €/100 qm, mind. 40,00 €
20,00 €/100 qm, mind. 40,00 €
25,00 €/100 qm, mind. 50,00 €
Danach werden die Abwassergebühren 2010 gegenüber den Vorjahren aufgrund der
Kostenentwicklung ansteigen. In der RD 56-IX/Z-6 sind die dafür maßgeblichen Gründe näher
erläutert worden. Die Erhöhung wäre ohne den Einsatz von 330.000 € aus der Rücklage noch
deutlicher ausgefallen. Da die Rücklage zunehmend erschöpft sein wird, zeichnet sich für das
kommende Jahr eine weitere Erhöhung ab.
Die Regelung zur Grundgebühr für anschließbare und anschlusspflichtige Grundstücke (§ 5 Abs. 9
der Änderungssatzung) wurde entsprechend der Information im Betriebsausschuss redaktionell
überarbeitet und präzisiert.
Schließlich wurde § 5 Abs. 4 der Änderungssatzung vorsorglich noch um folgenden Satz ergänzt:
„Hinsichtlich des Zwischenzählers gilt § 10 Abs. 5 Sätze 3 bis 8 entsprechend.“ Damit wird der
Nachweis
über
die
zurück
gehaltenen
und
zu
Schmutzwasser
gewordenen
Niederschlagswassermenge dem Benutzer übertragen, wie das in anderen Fällen (§ 10 Abs. 5)
schon praktiziert und in der Mustersatzung empfohlen wird.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Seite 3 von Ratsdrucksache 56-IX/Z-8
7. Beschlussvorschlag:
1. Die Berechnung der Straßenentwässerungskosten wird zum 01.01.2010 auf das neue
Kalkulationsverfahren umgestellt. Für den Zeitraum 2007 bis 2009 bleibt es bei der bisherigen
pauschalen Berechnung.
2. Bei der Regenwassergebühr wird neben der Leistungsgebühr eine Grundgebühr je
angefangene 100 qm abflusswirksame Fläche, mindestens jedoch für 200 qm (Grundstaffel),
erhoben.
3. Die anschließbaren und anschlusspflichtigen, jedoch nicht angeschlossenen Grundstücke,
werden ebenfalls zur Grundgebühr für 200 qm herangezogen.
4. Die Gebührenkalkulationen 2007, 2008, 2009 und 2010 (Anlagen 1 bis 4 zur RD-Nr. 56-IX/Z-6)
sind vom Rat geprüft und gebilligt.
5. Die 31. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 wird in der Fassung des als Anlage zur RD-Nr. 56IX/Z-8 vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Ratsbeschlusses.