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Beschlussvorlage (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
22.04.10, 18:30
Aktualisiert
22.04.10, 18:30
Beschlussvorlage (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr) Beschlussvorlage (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr) Beschlussvorlage (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.04.2010 - Der Bürgermeister Az: 811 M Nr. der Ratsdrucksache: 56-IX/Z-8 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 27.04.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwassergebühren für die Kanalbenutzung hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller, Herr Wald __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW1 PR SW2 Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 56-IX/Z-8 1. Sachverhalt: Der Betriebsausschuss Stadtwerke hat in seiner Sitzung am 14.04.2010 beschlossen, dass a) der Straßenentwässerungsanteil ab 01.01.2010 auf das neue Kalkulationsverfahren umgestellt wird, für die Jahre 2007 bis 2009 aber die pauschale Berechnung noch beibehalten wird, b) bei der Regenwassergebühr neben der Leistungsgebühr eine Grundgebühr je angefangene 100 qm abflusswirksame Fläche, mindestens jedoch für 200 qm (Grundstaffel), erhoben wird, c) die anschließbaren und anschlusspflichtigen, jedoch nicht angeschlossenen Grundstücke ebenfalls zur Grundgebühr für 200 qm herangezogen werden, d) die vorgelegten Gebührenkalkulationen 2007 bis 2010 als geprüft und gebilligt gelten und e) der Beschluss über die Änderungssatzung in die kommende Ratssitzung vertagt wird. Der in geraffter Form erläuterte Beschluss des Fachausschusses ist in dem nachstehend abgedruckten neuen Beschlussvorschlag (Langform) eingearbeitet. Nach der Beratung sollen folgende Abwassergebühren für die Kanalbenutzung erhoben werden: Jahr 2007 2008 2009 2010 Schmutzwasser 3,72 €/cbm 3,76 €/cbm 3,69 €/cbm 3,84 €/cbm RW Leistungsgebühr 0,23 €/qm 0,21 €/qm 0,24 €/qm 0,40 €/qm RW Grundgebühr 20,00 €/100 qm, mind. 40,00 € 20,00 €/100 qm, mind. 40,00 € 20,00 €/100 qm, mind. 40,00 € 25,00 €/100 qm, mind. 50,00 € Danach werden die Abwassergebühren 2010 gegenüber den Vorjahren aufgrund der Kostenentwicklung ansteigen. In der RD 56-IX/Z-6 sind die dafür maßgeblichen Gründe näher erläutert worden. Die Erhöhung wäre ohne den Einsatz von 330.000 € aus der Rücklage noch deutlicher ausgefallen. Da die Rücklage zunehmend erschöpft sein wird, zeichnet sich für das kommende Jahr eine weitere Erhöhung ab. Die Regelung zur Grundgebühr für anschließbare und anschlusspflichtige Grundstücke (§ 5 Abs. 9 der Änderungssatzung) wurde entsprechend der Information im Betriebsausschuss redaktionell überarbeitet und präzisiert. Schließlich wurde § 5 Abs. 4 der Änderungssatzung vorsorglich noch um folgenden Satz ergänzt: „Hinsichtlich des Zwischenzählers gilt § 10 Abs. 5 Sätze 3 bis 8 entsprechend.“ Damit wird der Nachweis über die zurück gehaltenen und zu Schmutzwasser gewordenen Niederschlagswassermenge dem Benutzer übertragen, wie das in anderen Fällen (§ 10 Abs. 5) schon praktiziert und in der Mustersatzung empfohlen wird. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Seite 3 von Ratsdrucksache 56-IX/Z-8 7. Beschlussvorschlag: 1. Die Berechnung der Straßenentwässerungskosten wird zum 01.01.2010 auf das neue Kalkulationsverfahren umgestellt. Für den Zeitraum 2007 bis 2009 bleibt es bei der bisherigen pauschalen Berechnung. 2. Bei der Regenwassergebühr wird neben der Leistungsgebühr eine Grundgebühr je angefangene 100 qm abflusswirksame Fläche, mindestens jedoch für 200 qm (Grundstaffel), erhoben. 3. Die anschließbaren und anschlusspflichtigen, jedoch nicht angeschlossenen Grundstücke, werden ebenfalls zur Grundgebühr für 200 qm herangezogen. 4. Die Gebührenkalkulationen 2007, 2008, 2009 und 2010 (Anlagen 1 bis 4 zur RD-Nr. 56-IX/Z-6) sind vom Rat geprüft und gebilligt. 5. Die 31. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 wird in der Fassung des als Anlage zur RD-Nr. 56IX/Z-8 vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Ratsbeschlusses.