Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
06.05.10, 18:09
Aktualisiert
06.05.10, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.03.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 165-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
23.03.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Münstereifel, Bereich Arloff,
Am Sportplatz (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB)
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 165-IX
1. Sachverhalt:
Bereits seit längerer Zeit sucht der Musikverein Eifelland e.V. Arloff-Kirspenich einen neuen
Proberaum, weil die bisherigen Räumlichkeiten zu klein und den Anforderungen nicht mehr
gerecht sind. Außerdem ist das Gebäude aus energetischen Gesichtspunkten in einem sehr
schlechten Zustand und mit hohen Nebenkosten verbunden. Hinzu kommt nun, dass der Verein
sehr viel Zulauf hat und viele neue Musiker dazu gekommen sind.
Mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für den Bau eines Vereinhauses für den Musikverein geschaffen werden.
Die Änderung soll am westlichen Ortsrand von Arloff im Bereich nördlich des Sportplatzes
(sogenannte Prinzenwiese) erfolgen. Es handelt sich hier um eine Teilfläche des städtischen
Flurstücks, Gemarkung Arloff, Flur 8, Flurstück 267 mit einer Größe von ca. 2.860 m².
In der Vergangenheit wurden verschiedene Gespräche mit der Stadt bezüglich der Nutzung bzw.
Verpachtung geführt. Es ist geplant, das Grundstück Gemarkung Arloff, Flur 8, Flurstück 267,
langfristig an den Verein zu verpachten.
Dieses Grundstück wird derzeit von der Prinzengarde Arloff-Kirspenich als Obstwiese für die
Anpflanzung von „Prinzenbäumchen“ genutzt. Im Flächennutzungsplan ist dieses Grundstück als
Grünfläche für sportliche Zwecke ausgewiesen. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt über die
Straße Im Floting. Westlich davon verläuft die L 11 (Kirchheimer Straße). Direkt an der L 11
gegenüber dem Änderungsbereich befinden sich die Arloffer Thonwerke, die im
Flächennutzungsplan als gewerbliche Bauflächen dargestellt sind.
Im Hinblick auf die bereits vorhandenen Sporteinrichtungen, ist dieser Standort für ein Vereinsheim optimal. Um die geplante Errichtung des Vereinsheimes für den Musikverein Eifelland
planungsrechtlich zu ermöglichen, muss eine Flächennutzungsplanänderung durchgeführt werden.
Künftig soll der Änderungsbereich als gemischte Baufläche (M) dargestellt werden.
In Vorgesprächen mit der Unteren Landschaftsbehörde wurden Ausgleichsmaßnahmen
besprochen. Hinsichtlich der Immissionen wird derzeit ein schall-schutztechnisches Gutachten
erstellt. Sobald dieses fertig gestellt ist, wird es vorgelegt. Erste Aussagen des Schallgutachters
ergeben, dass bezüglich der Anlegung der neuen Parkplätze / Parkplatznutzung keine
unvertretbaren Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu erwarten sind. Durch das neue Gebäude
werden ebenfalls keine Auswirkungen auf die nächst gelegene Wohnbebauung erwartet, da bei
der Gebäudeplanung schalldämmende Maßnahmen (Konstruktion Wand / Dach) berücksichtigt
werden können.
Da die Grundzüge der gemeindlichen Entwicklung durch die Planänderung aufgrund der geringen
Größe des Änderungsbereiches von 2.860 m² nicht berührt werden, kann die
Flächennutzungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt
werden. So kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher
Belange abgesehen werden. Auch die Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB
entfällt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange wird gem. § 3 Abs. 2
BauGB und gem. § 4 Abs.2 BauGB durchgeführt.
Zur Einleitung des Verfahrens ist der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bauleitplanverfahren wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für das Verfahren sowie die Erstellung der erforderlichen Gutachten werden vom
Musikverein Eifelland übernommen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 165-IX
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Im Bauleitplanverfahren werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren
Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
(1) Es wird beschlossen, die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad
Münsterereifel „Bereich Arloff – Am Sportplatz“ aufzustellen. Die Änderung erstreckt sich
auf eine Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Arloff, Flur 8, Flurstück Nr. 267 in Bad
Münstereifel-Arloff. Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
(2) Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Münstereifel
„Bereich Arloff – Am Sportplatz“ nebst Begründung wird beschlossen.
(3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Münstereifel „Bereich Arloff – Am Sportplatz“ mit Begründung gemäß
§ 3 Abs.2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs.
2 BauGB beteiligt.