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Beschlussvorlage (Bauliche Entwicklungen im Bereich "Tannenhof"in Iversheim/Bauleitplanerische Vorverfahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
12.05.10, 18:05
Aktualisiert
12.05.10, 18:05
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.03.2010 - Der Bürgermeister Az: 61-26-10 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 176-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 23.03.2010 Stadtentwicklungsausschuss 15.06.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauliche Entwicklungen im Bereich „Tannenhof“in Iversheim/Bauleitplanerische Vorverfahren __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 176-IX 1. Sachverhalt: Das Bereich „Tannenhof“ in Bad Münstereifel-Iversheim liegt gem. Flächennutzungsplan in einem WA-Gebiet und ist dem Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Derzeit befindet sich auf dem Areal ein Hotel, Restaurant, Antiquitätenhandel sowie ein Wohngebäude. Es handelt sich um eine Fläche von ca. 6.000qm. Unter Beibehaltung dieser Nutzungen ist der Standort nicht auf Dauer gesichert. Es bestehen deshalb seitens des Eigentümers Überlegungen, dass Areal zu veräußern und eine andere Nutzung zu etablieren. Interessiert ist an der Fläche ein Wohlfahrtsverband, der hier ein Seniorenwohn-. und Pflegeheim für 64 Bewohner errichten möchte. Geplant ist ein 4-geschossiges Gebäude, wobei das 4. Geschoss ein zurückspringendes Staffelgeschoss sein soll. Diese Geschossigkeit ergibt sich aus den topographischen Verhältnissen zwischen B 51 und der Alten Landstraße. Hier liegen die Höhenunterschiede zwischen 7 und 10 m. Das Gebäude fügt sich so in das Gelände ein, dass von seiten der Alten Landstraße die vorhandene 2-Geschossikeit nicht überschritten wird. Die Höhenentwicklung zur Nachbarbebauung und zur Alten Landstraße ist in den beigefügten Schnitten dargestellt. Im bezug zur Alten Landstraße ist das Gebäude in seiner Höhenentwicklung untergeordnet. Die Erschließung des Gebäudes soll von der B 51 aus erfolgen. Die planungsrechtliche Grundlage zur Genehmigung des Vorhabens soll durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden. In einem ersten Schritt sind die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsunterlagen die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.