Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
12.05.10, 18:05
Aktualisiert
12.05.10, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.03.2010
- Der Bürgermeister Az: 61-26-10 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 176-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
23.03.2010
Stadtentwicklungsausschuss
15.06.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauliche Entwicklungen im Bereich „Tannenhof“in Iversheim/Bauleitplanerische
Vorverfahren
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 176-IX
1. Sachverhalt:
Das Bereich „Tannenhof“ in Bad Münstereifel-Iversheim liegt gem. Flächennutzungsplan in einem
WA-Gebiet und ist dem Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen.
Derzeit befindet sich auf dem Areal ein Hotel, Restaurant, Antiquitätenhandel sowie ein
Wohngebäude. Es handelt sich um eine Fläche von ca. 6.000qm.
Unter Beibehaltung dieser Nutzungen ist der Standort nicht auf Dauer gesichert. Es bestehen
deshalb seitens des Eigentümers Überlegungen, dass Areal zu veräußern und eine andere
Nutzung zu etablieren.
Interessiert ist an der Fläche ein Wohlfahrtsverband, der hier ein Seniorenwohn-. und Pflegeheim
für 64 Bewohner errichten möchte.
Geplant ist ein 4-geschossiges Gebäude, wobei das 4. Geschoss ein zurückspringendes
Staffelgeschoss sein soll. Diese Geschossigkeit ergibt sich aus den topographischen
Verhältnissen zwischen B 51 und der Alten Landstraße. Hier liegen die Höhenunterschiede
zwischen 7 und 10 m.
Das Gebäude fügt sich so in das Gelände ein, dass von seiten der Alten Landstraße die
vorhandene 2-Geschossikeit nicht überschritten wird. Die Höhenentwicklung zur
Nachbarbebauung und zur Alten Landstraße ist in den beigefügten Schnitten dargestellt. Im bezug
zur Alten Landstraße ist das Gebäude in seiner Höhenentwicklung untergeordnet.
Die Erschließung des Gebäudes soll von der B 51 aus erfolgen.
Die planungsrechtliche Grundlage zur Genehmigung des Vorhabens soll durch die Aufstellung
eines Bebauungsplanes geschaffen werden.
In einem ersten Schritt sind die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsunterlagen die
Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.