Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
19 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
10.06.10, 18:09
Aktualisiert
10.06.10, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.05.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 179-IX/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
15.06.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
1. Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen-Energieversorgunghier: Beteiligungsverfahren
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 179-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
Die Landesregierung hat im Februar 2010 beschlossen, den Landesentwicklungsplan (LEP NRW)
im Kapitel Energieversorgung zu ändern. Die wesentlichen Aspekte werden wie folgt benannt:
•
•
•
•
•
•
•
eine sichere kostengünstige und umweltverträgliche Energieversorgung zu gewährleisten;
den Verbrauch von Energie zu reduzieren;
einen Energiemix verschiedener Energieträger unterschiedlicher Herkunft beizubehalten;
den Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung zu steigern,
den im Land vorkommenden Primärenergieträger Braunkohle planerisch zu sichern;
die Effizienz vor allem in der Verstromung fossiler Energieträger zu erhöhen und
die Potentiale bei der Kraft-, Wärme- Kopplung zu nutzen.
Im Weiteren werden Kraftwerksstandorte sowie die Ziele für die Standorte der Windkraftnutzung,
für raumbedeutsame Solarenergienutzung und für Biogasanlagen genauer geregelt. Das Gebiet
der Stadt Bad Münstereifel ist nach wie vor nicht von (größeren und damit darzustellenden)
Kraftwerksstandorten betroffen.
Standorte für die Windkraftnutzung sind in der Regel in regionalplanerisch festgelegten
allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen möglich. Ebenso auch auf Aufschüttungen oder
Ablagerungen und in Reservegebieten für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher
Bodenschätze.
In den Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen.
In Bereichen für den Schutz der Landschaft und die landschaftsorientierte Erholung.
In regionalen Grundzonen oder
auf militärischen Konversionsflächen
Ausgeschlossen sind sie in:
allgemeinen Siedlungenbereichen,
Bereichen für den Schutz der Natur,
Waldbereichen und
Überschwemmungsbereichen
Dabei soll das Repowering von Windkraftanlagen vorangetrieben werden.
Raumbedeutsame Solarenergieanlagen sind möglich
auf Brachflächen,
in Siedlungsbereichen,
auf Aufschüttungen oder Ablagerungen,
in Reservegebieten für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze
und auf militärischen Konversionsflächen.
Auch möglich sollen sie sein in allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen sowie in Bereichen für
den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung, wenn Sie an im Regionalplan
festgelegten Siedlungsbereichen oder an im Flächennutzungsplan dargestellten Ortslagen
räumlich angrenzen.
Ausgeschlossen sind raumbedeutsame Solarenergienutzungsanlagen in Bereichen für den Schutz
der Natur, in Waldbereichen, in regionaler Grünzügen und in Überschwemmungsbereichen.
Biogasanlagen sind in der Regel in der regionalplanerisch festgelegten Bereichen für die
gewerbliche und industrielle Nutzung möglich.
Darüber hinaus auch in allgemeinen Siedlungsbereichen, wenn dem Immissionssicherheits,Verkehrs- oder andere Belange nicht entgegenstehen,
in allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen,
in Bereichen für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung,
in regionalen Grünzügen oder
auf militärischen Konversionsflächen.
Ausgeschlossen sind sie:
Seite 3 von Ratsdrucksache 179-IX/Z-1
in Bereichen für den Schutz der Natur,
in Waldbereichen und
in Überschwemmungsbereichen
Schlussfolgerungen:
Es ist zwar erstaunlich, das Windkraftnutzung u. a. in regionalplanerisch festgelegten Bereichen
für gewerbliche und industrielle Nutzung möglich ist, nicht jedoch Solarenergienutzung. Da solche
Ausweisungen im Bereich der Stadt Bad Münstereifel jedoch nicht vorhanden sind, ist diese
Aussage für Bad Münstereifel nicht weiter von Belang.
Ebenso erstaunlich ist, dass Solarenergieanlagen im Einzelfall möglich sind, wenn Sie an
Siedlungsbereiche oder Ortslagen angrenzen. Dies kann wie in Arloff/Kirspenich festgestellt zu
Konflikten führen. Andererseits sind solche Anlagen im Freiraumbereich ohne Anschluss an
ausgewiesene oder vorhandene Siedlungsbereiche nicht möglich.
Wenn es mit der Funktion des jeweiligen Bereiches vereinbar ist und das Landschaftsbild und die
Funktion des Arten- und Biotopschutzes nicht beeinträchtigt werden, ist eine solche Nutzung unter
Umständen in Verbindung mit sonstigen die Landschaft ohnehin störenden Anlagen ggf.
vorstellbar. Von daher sollte diese Einschränkung entfallen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen
Landesplanungsgesetz und des Raumordnungsgesetz durchgeführt.
Bestimmungen
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Die Stadt Bad Münstereifel regt an, Solarenergieanlagen im Einzelfall auch ohne Anschluss an
ausgewiesene Siedlungs- oder Wohnbereiche zuzulassen.
des