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Beschlussvorlage (1. Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen-Energieversorgung- hier: Beteiligungsverfahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
19 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
10.06.10, 18:09
Aktualisiert
10.06.10, 18:09
Beschlussvorlage (1. Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen-Energieversorgung-
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.05.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 179-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 15.06.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen-Energieversorgunghier: Beteiligungsverfahren __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 179-IX/Z-1 1. Sachverhalt: Die Landesregierung hat im Februar 2010 beschlossen, den Landesentwicklungsplan (LEP NRW) im Kapitel Energieversorgung zu ändern. Die wesentlichen Aspekte werden wie folgt benannt: • • • • • • • eine sichere kostengünstige und umweltverträgliche Energieversorgung zu gewährleisten; den Verbrauch von Energie zu reduzieren; einen Energiemix verschiedener Energieträger unterschiedlicher Herkunft beizubehalten; den Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung zu steigern, den im Land vorkommenden Primärenergieträger Braunkohle planerisch zu sichern; die Effizienz vor allem in der Verstromung fossiler Energieträger zu erhöhen und die Potentiale bei der Kraft-, Wärme- Kopplung zu nutzen. Im Weiteren werden Kraftwerksstandorte sowie die Ziele für die Standorte der Windkraftnutzung, für raumbedeutsame Solarenergienutzung und für Biogasanlagen genauer geregelt. Das Gebiet der Stadt Bad Münstereifel ist nach wie vor nicht von (größeren und damit darzustellenden) Kraftwerksstandorten betroffen. Standorte für die Windkraftnutzung sind in der Regel in regionalplanerisch festgelegten allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen möglich. Ebenso auch auf Aufschüttungen oder Ablagerungen und in Reservegebieten für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze. In den Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen. In Bereichen für den Schutz der Landschaft und die landschaftsorientierte Erholung. In regionalen Grundzonen oder auf militärischen Konversionsflächen Ausgeschlossen sind sie in: allgemeinen Siedlungenbereichen, Bereichen für den Schutz der Natur, Waldbereichen und Überschwemmungsbereichen Dabei soll das Repowering von Windkraftanlagen vorangetrieben werden. Raumbedeutsame Solarenergieanlagen sind möglich auf Brachflächen, in Siedlungsbereichen, auf Aufschüttungen oder Ablagerungen, in Reservegebieten für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze und auf militärischen Konversionsflächen. Auch möglich sollen sie sein in allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen sowie in Bereichen für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung, wenn Sie an im Regionalplan festgelegten Siedlungsbereichen oder an im Flächennutzungsplan dargestellten Ortslagen räumlich angrenzen. Ausgeschlossen sind raumbedeutsame Solarenergienutzungsanlagen in Bereichen für den Schutz der Natur, in Waldbereichen, in regionaler Grünzügen und in Überschwemmungsbereichen. Biogasanlagen sind in der Regel in der regionalplanerisch festgelegten Bereichen für die gewerbliche und industrielle Nutzung möglich. Darüber hinaus auch in allgemeinen Siedlungsbereichen, wenn dem Immissionssicherheits,Verkehrs- oder andere Belange nicht entgegenstehen, in allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen, in Bereichen für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung, in regionalen Grünzügen oder auf militärischen Konversionsflächen. Ausgeschlossen sind sie: Seite 3 von Ratsdrucksache 179-IX/Z-1 in Bereichen für den Schutz der Natur, in Waldbereichen und in Überschwemmungsbereichen Schlussfolgerungen: Es ist zwar erstaunlich, das Windkraftnutzung u. a. in regionalplanerisch festgelegten Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzung möglich ist, nicht jedoch Solarenergienutzung. Da solche Ausweisungen im Bereich der Stadt Bad Münstereifel jedoch nicht vorhanden sind, ist diese Aussage für Bad Münstereifel nicht weiter von Belang. Ebenso erstaunlich ist, dass Solarenergieanlagen im Einzelfall möglich sind, wenn Sie an Siedlungsbereiche oder Ortslagen angrenzen. Dies kann wie in Arloff/Kirspenich festgestellt zu Konflikten führen. Andererseits sind solche Anlagen im Freiraumbereich ohne Anschluss an ausgewiesene oder vorhandene Siedlungsbereiche nicht möglich. Wenn es mit der Funktion des jeweiligen Bereiches vereinbar ist und das Landschaftsbild und die Funktion des Arten- und Biotopschutzes nicht beeinträchtigt werden, ist eine solche Nutzung unter Umständen in Verbindung mit sonstigen die Landschaft ohnehin störenden Anlagen ggf. vorstellbar. Von daher sollte diese Einschränkung entfallen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Landesplanungsgesetz und des Raumordnungsgesetz durchgeführt. Bestimmungen 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Die Stadt Bad Münstereifel regt an, Solarenergieanlagen im Einzelfall auch ohne Anschluss an ausgewiesene Siedlungs- oder Wohnbereiche zuzulassen. des