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Beschlussvorlage (Neue Straßenanbindung zur Mehrzweckhalle und Kindergarten in Houverath - Antrag der CDU-Fraktion vom 3.3.08 hier: Weiteres Verfahren -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
31 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
10.06.10, 18:09
Aktualisiert
10.06.10, 18:09
Beschlussvorlage (Neue Straßenanbindung zur Mehrzweckhalle und Kindergarten in Houverath
- Antrag der CDU-Fraktion vom 3.3.08
hier: Weiteres Verfahren -) Beschlussvorlage (Neue Straßenanbindung zur Mehrzweckhalle und Kindergarten in Houverath
- Antrag der CDU-Fraktion vom 3.3.08
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.05.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 159-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 15.06.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neue Straßenanbindung zur Mehrzweckhalle und Kindergarten in Houverath - Antrag der CDU-Fraktion vom 3.3.08 hier: Weiteres Verfahren – __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 159-IX/Z-1 1. Sachverhalt: Entsprechend dem Beschluss in der letzten Sitzung des Ausschusses wurden die alternativen Erschließungsmöglichkeiten für den Bereich der Mehrzweckhalle untersucht. Im nachfolgenden sind die Details erläutert. In dem beigefügten Plan sind die verschiedenen Alternativen gekennzeichnet. I. Zufahrtssituation 1. Neue Straßenanbindung v .d. Eifeldomstraße erforderlich: • Ausbau einer ca. 110 bis 120 m langen Strecke – Kosten ca. 140.000 € • Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich der Eifeldomstraße • Erwerb der Straßenlandflächen oder Regelung in Form einer Umlegung Zwischenergebnis: 1. Entlastung neuralgischer Punkt Kreuzung Eifeldom-, Eichener- und Limbacher Straße 2. Trennung PKW-Verkehr mit fußläufigem Schülerverkehr der Grundschule 3. Grundschulbereich wird durch den PKW-Verkehr nicht passiert 4. Schaffung einer geeigneten Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen, 5. Anwohner halten die Lösung nicht für gut. 2. Verbreiterung der vorhandenen Zuwegung ¾ Vorhandene Fahrbahnbreite ca. 4,20 m auf einer Länge von rd. 100 m erforderlich: • Fahrbahnverbreiterung oder Anlage eines separaten Fuß- und Radweges - Kosten ca. 40.000 €/Straßenentwässerung • Erwerb einer Grundstücksfläche im Einmündungsbereich; ca. 30 qm Zwischenergebnis: 1. Keine Entlastung im Kreuzungsbereich Eifeldom-, Eichener- und Limbacherstraße 2. klare Trennung PKW-Verkehr und fußläufiger Schülerverkehr erscheint schwierig 3. Zufahrtsbereich tangiert weiter den Grundschulbereich 4. Sportplatzfläche wird verkleinert 5. Ggf. Probleme mit der Feuerwehrausfahrt 3. Zufahrt über das Sportplatzgrundstück erforderlich: • Ausbau einer ca. 100 bis 100 m langen Strecke – Kosten ca. 130.000€ • Verschiebung des Spielbereichs in westl. Richtung für die Inanspruchnahme der östl. Teilflächen – zusätzlich hohe Kosten. Zwischenergebnis: 1. Keine Entlastung im Kreuzungsbereich Eifeldom-, Eichener- und Limbacherstraße 2. sämtlicher Zufahrtsverkehr zu Kindergarten und Mehrzweckhalle passiert den Grundschulbereich 3. Klare Trennung PKW-Verkehr und fußläufiger Schülerverkehr zur Halle ist möglich. 4. Evtl. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich der Eichener Straße erforderlich. 5. Zufahrt entlang der Außenflächen des Kindergartens, Außenfläche wird Seite 3 von Ratsdrucksache 159-IX/Z-1 verkleinert 6. Sportplatzfläche wird verkleinert. 4. Zufahrt über den Bereich hinter dem Sportplatz erforderlich: • Ausbau einer ca. 100 bis 110 m langen Strecke – Kosten ca. 130.000€ • Erwerb von Straßenlandflächen bzw. Reserveflächen für Parkflächen bei Großveranstaltungen Zwischenergebnis: 1. Keine Entlastung im Kreuzungsbereich Eifeldom-, Eichener- und Limbacherstraße 2. sämtlicher Zufahrtsverkehr zu Kindergarten und Mehrzweckhalle passiert den Grundschulbereich 3. Klare Trennung PKW-Verkehr und fußläufiger Schülerverkehr zur Halle ist möglich. 4. Evtl. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich der Eichener Straße erforderlich. 5. Zufahrt entlang der Außenflächen des Kindergartens 6. Eigentümer hält diese Lösung nicht für gut 7. Sportplatzfläche wird vekleinert 5. Zufahrt über Straße „Im Schwanel“ ¾ Straßenbreite „Im Schwanel“ rd. 5m im ausgebauten Bereich, ¾ Straßenflächen zw. den Häusern „Im Schwanel“ 2a und 4 , die unmittelbar auf den Wirtschaftweg Nr. 49 stößt ca. 3m breit, nicht ausgebaut, ca. 60% Gefälle erforderlich: • Befestigung 35 m der Straße „Im Schwanel“ um einen Einbahnverkehr zu ermöglichen • Befestigung des Wirtschaftsweges Nr. 49 bis zur Halle (Länge ca. 100 m), vorhandene Breite zw. 4 und 4,50 m, Kosten: ca. 110.000 € 6. Zufahrt über Straße „Im Schwanel“ (östlich) ¾ Straßenbreite 3 m, Anschluss zum Wirtschaftsweg über die städt. Parzelle 208 möglich, Gefälle ca. 30 % erforderlich: • Ausbau von Wegeflächen auf der Parzelle 208, ca. 40 m, • Befestigung des Wirtschaftsweges Nr. 49 auf einer Länge von ca. 220 m, Kosten: ca. 180.000€ Zwischenergebnis der Maßnahmen 5 und 6: 1. Der gesamte Zufahrts- und Abfahrtsverkehr für den Bereich wird über die Straße „Im Schwanel“ geführt, wobei in diesem Bereich aufgrund der geringen Straßenbreiten über Einbahnstraßenregelungen nachgedacht werden muss. 2. Der Bereich „Eichener Straße“, der Schul- und Kindergartenbereich werden vom motorisierten Verkehr entlastet, der Gefahrenpunkt in diesem Bereich wird beseitigt. Der motorisierte Verkehr verlagert sich auf den Bereich Schwanel 3. Es wird eine Einbahnregelung getroffen. Der Zufahrtverkehr erfolgt über die „Eichener Straße“, der Abfahrtsverkehr über die Straße „Im Schwanel“. Der Bereich Eichener Straße mit Schule und der Kindergarten werden zum Teil entlastet, der motorisierte Verkehr verlagert sich zum Teil auf den Bereich „Im Schwanel“ 4. Die Zufahrten 5 und 6 sind auf Dauer unbefriedigend. 7. Zufahrt über die Wegeparzellen 7 und 49 Seite 4 von Ratsdrucksache 159-IX/Z-1 ¾ Breite der Wegeparzelle 7 zw. 4 m und 6 m, ¾ Breite der Wegeparzelle 49 4 m - 4,50 m , ¾ erforderlich: • Ausbau der Wegeparzellen auf einer Länge von ca. 450 m • Kosten: ca. 350.000 € Zwischenergebnis: 1 Keine Entlastung im Kreuzungsbereich Eifeldom-, Eichener- und Limbacherstraße 2. sämtlicher Zufahrtsverkehr zu Kindergarten und Mehrzweckhalle passiert den Grundschulbereich 3. Klare Trennung PKW-Verkehr und fußläufiger Schülerverkehr zur Halle ist möglich. 4. Evtl. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich der Eichener Straße erforderlich. Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten: Die Varianten 1, 5 und 6 sehen eine Erschließung vor, durch die der neuralgische Kreuzungsbereich Eifeldom-, Eichener- und Limbacherstraße entlastet wird. Zudem wird der Grundschulbereich nicht mehr durch den PKW-Zufahrtsverkehr passiert. Die Lösungsmöglichkeiten 5 und 6 sind aufgrund der vorhandenen Straßenbreiten ( stellenweise 3 m) nur mittels einer Einbahnstraßenregelung vorstellbar. Zudem sind in einigen Bereichen starke bis zu starke Gefälle (Nr. 5 ca. 60%, Nr. 6 ca. 30%) vorhanden. Durch die Varianten 2, 3,4 und 7 erfährt der Kreuzungsbereich keine Entlastung, zudem passiert der motorisierte Verkehr nach wie vor den Grundschulbereich. Zu den vorstehenden Ausführungen wurde vom Leiter der Feuerwehr die nachfolgende Stellungnahme abgegeben: „Aus Sicht der Feuerwehr haben die Varianten 2, 3, 4 und 7 neben den von Ihnen bereits erwähnten Nachteilen, auch das Handicap, dass die aktuell sehr beengte Situation vor dem Feuerwehrgerätehaus in keiner Weise entschärft wird. Hier kommt es durch dort abgestellte Fahrzeuge häufig zu Engpässen, die sich durch anrückende Feuerwehrkräfte und abrückende Feuerwehrfahrzeuge verstärken. Idealerweise sollte bei einem Feuerwehrgerätehaus der zu- und abfließende Verkehr getrennt werden, was in Houverath leider aus Platzgründen nicht realisierbar ist. Die Erfahrungen der Praxis haben zudem gezeigt, das aktuelle Anbindung 2 auch von Ihren Abmessungen recht eng ist. Die Varianten 5 und 6 sind aufgrund der Enge in Verbindung mit den vorhandenen Gefällen/Steigungen und der daraus resultierenden Einbahnstrassenregelung aus Sicht der Feuerwehr ebenfalls suboptimal. Die einzige aus unserer Sicht sinnvolle Lösung ist die Variante 1, hier wird der Kreuzungsbereich, sowie die Schule und das Feuerwehrgerätehaus verkehrstechnisch entlastet, es entsteht eine direkte Zuwegung zur Mehrzweckhalle, bei deren Betrachtung auch der Zeitfaktor zum Erreichen des Objektes eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Außerdem ergibt sich hierbei die Möglichkeit die angrenzenden Wege als Feuerwehraufstell- und –bewegungsfläche zu nutzen. „ II. Parkplatzsituation/Aufstellfäche Feuerwehr Pauschal ist zur Situation der Parkplätze folgendes anzumerken: Für den Bereich Kindergarten und Mehrzweckhalle sind nach der Genehmigung 50 Stellplätze erforderlich, wovon jedoch nur 30 realisiert sind. Grundsätzlich sollen die 20 fehlenden Stellplätze noch angelegt werden. Weiteren Untersuchungen sollte die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Parkplätzen im Nahbereich (Schulhof, Parkplatz Kirche, Stellflächen am Pfarrheim pp.) bei Sonderveranstaltungen beinhalten, wobei auch der Aspekte „Fahrdienst „ berücksichtigt werden muss. Seite 5 von Ratsdrucksache 159-IX/Z-1 Das Thema „Aufstellfläche Feuerwehr“ dass auch in der Stellungnahme der Feuerwehr angesprochen wurde, bedarf ebenfalls noch weiterer Untersuchungen im Hinblick auf ParkplatzEinschränkungen. Es ist sinnvoll Details zu diesen Punkten erst anzugehen, wenn eine grundsätzliche Entscheidung in der Angelegenheit getroffen wurde. 2. Rechtliche Würdigung Wesentliches bauordnungsrechtliches Kriterium ist gem. § 4 Bauordnung NRW die gesicherte Erschließung. Hierzu gehört auch die wegemäßige Erschließung. Ein Grundstück muss in angemessener Breite an der Verkehrsfläche liegen. Deren Mindestbreite muß ausreichen, damit insbesondere Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge ungehinderte Zufahrt haben. Unter Wertung dieser gesetzlichen Vorgaben besteht im vorliegenden Fall dringender Handlungsbedarf. Die Stadt Bad Münstereifel muß ihren Verpflichtungen im Rahmen der Gefahrenabwehr nachkommen. Es ist eine ungehinderte Zufahrt insbesondere für Rettungskräfte zu den Einrichtungen zu ermöglichen. 3. Finanzielle Auswirkungen werden zu einem späteren Zeitpunkt mit den Alternativen aufgezeigt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die bestehenden Alternativen werden aufgezeigt und untersucht. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag 7. Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Schritte, die erforderlich sind, um die Variante 1 umzusetzen, einzuleiten und insbesondere mit den betroffenen Bürgern eine verträgliche Regelung zu finden.