Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
31 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
10.06.10, 18:09
Aktualisiert
10.06.10, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.05.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 159-IX/Z-1
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
15.06.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neue Straßenanbindung zur Mehrzweckhalle und Kindergarten in Houverath
- Antrag der CDU-Fraktion vom 3.3.08
hier: Weiteres Verfahren –
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 159-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
Entsprechend dem Beschluss in der letzten Sitzung des Ausschusses wurden die alternativen
Erschließungsmöglichkeiten für den Bereich der Mehrzweckhalle untersucht. Im nachfolgenden
sind die Details erläutert. In dem beigefügten Plan sind die verschiedenen Alternativen
gekennzeichnet.
I. Zufahrtssituation
1. Neue Straßenanbindung v .d. Eifeldomstraße
erforderlich:
• Ausbau einer ca. 110 bis 120 m langen Strecke – Kosten ca. 140.000 €
• Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich der Eifeldomstraße
• Erwerb der Straßenlandflächen oder Regelung in Form einer Umlegung
Zwischenergebnis:
1. Entlastung neuralgischer Punkt Kreuzung Eifeldom-, Eichener- und
Limbacher Straße
2. Trennung PKW-Verkehr mit fußläufigem Schülerverkehr der Grundschule
3. Grundschulbereich wird durch den PKW-Verkehr nicht passiert
4. Schaffung einer geeigneten Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen,
5. Anwohner halten die Lösung nicht für gut.
2. Verbreiterung der vorhandenen Zuwegung
¾ Vorhandene Fahrbahnbreite ca. 4,20 m auf einer Länge von rd. 100 m
erforderlich:
• Fahrbahnverbreiterung oder Anlage eines separaten Fuß- und Radweges - Kosten ca. 40.000
€/Straßenentwässerung
• Erwerb einer Grundstücksfläche im Einmündungsbereich; ca. 30 qm
Zwischenergebnis:
1. Keine Entlastung im Kreuzungsbereich Eifeldom-, Eichener- und Limbacherstraße
2. klare Trennung PKW-Verkehr und fußläufiger Schülerverkehr erscheint schwierig
3. Zufahrtsbereich tangiert weiter den Grundschulbereich
4. Sportplatzfläche wird verkleinert
5. Ggf. Probleme mit der Feuerwehrausfahrt
3.
Zufahrt über das Sportplatzgrundstück
erforderlich:
• Ausbau einer ca. 100 bis 100 m langen Strecke – Kosten ca. 130.000€
• Verschiebung des Spielbereichs in westl. Richtung für die Inanspruchnahme der östl.
Teilflächen – zusätzlich hohe Kosten.
Zwischenergebnis:
1. Keine Entlastung im Kreuzungsbereich Eifeldom-, Eichener- und
Limbacherstraße
2. sämtlicher Zufahrtsverkehr zu Kindergarten und Mehrzweckhalle passiert den
Grundschulbereich
3. Klare Trennung PKW-Verkehr und fußläufiger Schülerverkehr zur Halle ist
möglich.
4. Evtl. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich der Eichener Straße erforderlich.
5. Zufahrt entlang der Außenflächen des Kindergartens, Außenfläche wird
Seite 3 von Ratsdrucksache 159-IX/Z-1
verkleinert
6. Sportplatzfläche wird verkleinert.
4. Zufahrt über den Bereich hinter dem Sportplatz
erforderlich:
• Ausbau einer ca. 100 bis 110 m langen Strecke – Kosten ca. 130.000€
• Erwerb von Straßenlandflächen bzw. Reserveflächen für Parkflächen bei
Großveranstaltungen
Zwischenergebnis:
1. Keine Entlastung im Kreuzungsbereich Eifeldom-, Eichener- und Limbacherstraße
2. sämtlicher Zufahrtsverkehr zu Kindergarten und Mehrzweckhalle passiert den
Grundschulbereich
3. Klare Trennung PKW-Verkehr und fußläufiger Schülerverkehr zur Halle ist möglich.
4. Evtl. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich der Eichener Straße erforderlich.
5. Zufahrt entlang der Außenflächen des Kindergartens
6. Eigentümer hält diese Lösung nicht für gut
7. Sportplatzfläche wird vekleinert
5.
Zufahrt über Straße „Im Schwanel“
¾ Straßenbreite „Im Schwanel“ rd. 5m im ausgebauten Bereich,
¾ Straßenflächen zw. den Häusern „Im Schwanel“ 2a und 4 , die unmittelbar auf
den Wirtschaftweg Nr. 49 stößt ca. 3m breit, nicht ausgebaut, ca. 60% Gefälle
erforderlich:
• Befestigung 35 m der Straße „Im Schwanel“ um einen Einbahnverkehr zu
ermöglichen
• Befestigung des Wirtschaftsweges Nr. 49 bis zur Halle (Länge ca. 100 m), vorhandene Breite
zw. 4 und 4,50 m, Kosten: ca. 110.000 €
6. Zufahrt über Straße „Im Schwanel“ (östlich)
¾ Straßenbreite 3 m, Anschluss zum Wirtschaftsweg über die städt. Parzelle 208 möglich,
Gefälle ca. 30 %
erforderlich:
• Ausbau von Wegeflächen auf der Parzelle 208, ca. 40 m,
• Befestigung des Wirtschaftsweges Nr. 49 auf einer Länge von ca. 220 m, Kosten: ca. 180.000€
Zwischenergebnis der Maßnahmen 5 und 6:
1. Der gesamte Zufahrts- und Abfahrtsverkehr für den Bereich wird über die Straße „Im Schwanel“
geführt, wobei in diesem Bereich aufgrund der geringen Straßenbreiten über
Einbahnstraßenregelungen nachgedacht werden muss.
2. Der Bereich „Eichener Straße“, der Schul- und Kindergartenbereich werden vom motorisierten
Verkehr entlastet, der Gefahrenpunkt in diesem Bereich wird beseitigt. Der motorisierte Verkehr
verlagert sich auf den Bereich Schwanel
3. Es wird eine Einbahnregelung getroffen. Der Zufahrtverkehr erfolgt über die „Eichener Straße“,
der Abfahrtsverkehr über die Straße „Im Schwanel“. Der Bereich Eichener Straße mit Schule
und der Kindergarten werden zum Teil entlastet, der motorisierte Verkehr verlagert sich zum
Teil auf den Bereich „Im Schwanel“
4. Die Zufahrten 5 und 6 sind auf Dauer unbefriedigend.
7. Zufahrt über die Wegeparzellen 7 und 49
Seite 4 von Ratsdrucksache 159-IX/Z-1
¾ Breite der Wegeparzelle 7 zw. 4 m und 6 m,
¾ Breite der Wegeparzelle 49 4 m - 4,50 m ,
¾
erforderlich:
• Ausbau der Wegeparzellen auf einer Länge von ca. 450 m
• Kosten: ca. 350.000 €
Zwischenergebnis:
1 Keine Entlastung im Kreuzungsbereich Eifeldom-, Eichener- und Limbacherstraße
2. sämtlicher Zufahrtsverkehr zu Kindergarten und Mehrzweckhalle passiert den
Grundschulbereich
3. Klare Trennung PKW-Verkehr und fußläufiger Schülerverkehr zur Halle ist möglich.
4. Evtl. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich der Eichener Straße erforderlich.
Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten:
Die Varianten 1, 5 und 6 sehen eine Erschließung vor, durch die der neuralgische
Kreuzungsbereich Eifeldom-, Eichener- und Limbacherstraße entlastet wird.
Zudem wird der Grundschulbereich nicht mehr durch den PKW-Zufahrtsverkehr passiert.
Die Lösungsmöglichkeiten 5 und 6 sind aufgrund der vorhandenen Straßenbreiten ( stellenweise 3
m) nur mittels einer Einbahnstraßenregelung vorstellbar. Zudem sind in einigen Bereichen starke
bis zu starke Gefälle (Nr. 5 ca. 60%, Nr. 6 ca. 30%) vorhanden.
Durch die Varianten 2, 3,4 und 7 erfährt der Kreuzungsbereich keine Entlastung, zudem passiert
der motorisierte Verkehr nach wie vor den Grundschulbereich.
Zu den vorstehenden Ausführungen wurde vom Leiter der Feuerwehr die nachfolgende
Stellungnahme abgegeben:
„Aus Sicht der Feuerwehr haben die Varianten 2, 3, 4 und 7 neben den von Ihnen bereits
erwähnten Nachteilen, auch das Handicap, dass die aktuell sehr beengte Situation vor dem
Feuerwehrgerätehaus in keiner Weise entschärft wird. Hier kommt es durch dort abgestellte
Fahrzeuge häufig zu Engpässen, die sich durch anrückende Feuerwehrkräfte und abrückende
Feuerwehrfahrzeuge verstärken. Idealerweise sollte bei einem Feuerwehrgerätehaus der zu- und
abfließende Verkehr getrennt werden, was in Houverath leider aus Platzgründen nicht realisierbar
ist. Die Erfahrungen der Praxis haben zudem gezeigt, das aktuelle Anbindung 2 auch von Ihren
Abmessungen recht eng ist.
Die Varianten 5 und 6 sind aufgrund der Enge in Verbindung mit den vorhandenen
Gefällen/Steigungen und der daraus resultierenden Einbahnstrassenregelung aus Sicht der
Feuerwehr ebenfalls suboptimal.
Die einzige aus unserer Sicht sinnvolle Lösung ist die Variante 1, hier wird der Kreuzungsbereich,
sowie die Schule und das Feuerwehrgerätehaus verkehrstechnisch entlastet, es entsteht eine
direkte Zuwegung zur Mehrzweckhalle, bei deren Betrachtung auch der Zeitfaktor zum Erreichen
des Objektes eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Außerdem ergibt sich hierbei die Möglichkeit die
angrenzenden Wege als Feuerwehraufstell- und –bewegungsfläche zu nutzen. „
II. Parkplatzsituation/Aufstellfäche Feuerwehr
Pauschal ist zur Situation der Parkplätze folgendes anzumerken:
Für den Bereich Kindergarten und Mehrzweckhalle sind nach der Genehmigung 50 Stellplätze
erforderlich, wovon jedoch nur 30 realisiert sind.
Grundsätzlich sollen die 20 fehlenden Stellplätze noch angelegt werden.
Weiteren Untersuchungen sollte die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Parkplätzen
im Nahbereich (Schulhof, Parkplatz Kirche, Stellflächen am Pfarrheim
pp.) bei Sonderveranstaltungen beinhalten, wobei auch der Aspekte „Fahrdienst „
berücksichtigt werden muss.
Seite 5 von Ratsdrucksache 159-IX/Z-1
Das Thema „Aufstellfläche Feuerwehr“ dass auch in der Stellungnahme der Feuerwehr
angesprochen wurde, bedarf ebenfalls noch weiterer Untersuchungen im Hinblick auf ParkplatzEinschränkungen.
Es ist sinnvoll Details zu diesen Punkten erst anzugehen, wenn eine grundsätzliche Entscheidung
in der Angelegenheit getroffen wurde.
2. Rechtliche Würdigung
Wesentliches bauordnungsrechtliches Kriterium ist gem. § 4 Bauordnung NRW die gesicherte
Erschließung. Hierzu gehört auch die wegemäßige Erschließung. Ein Grundstück muss in
angemessener Breite an der Verkehrsfläche liegen. Deren Mindestbreite muß ausreichen, damit
insbesondere Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge ungehinderte Zufahrt haben.
Unter Wertung dieser gesetzlichen Vorgaben besteht im vorliegenden Fall dringender
Handlungsbedarf. Die Stadt Bad Münstereifel muß ihren Verpflichtungen im Rahmen der
Gefahrenabwehr nachkommen. Es ist eine ungehinderte Zufahrt insbesondere für Rettungskräfte
zu den Einrichtungen zu ermöglichen.
3. Finanzielle Auswirkungen
werden zu einem späteren Zeitpunkt mit den Alternativen aufgezeigt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die bestehenden Alternativen werden aufgezeigt und untersucht.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag
7. Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Schritte, die erforderlich sind, um die Variante 1
umzusetzen, einzuleiten und insbesondere mit den betroffenen Bürgern eine verträgliche
Regelung zu finden.