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Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1717 - Bad Münstereifel, Burg 1 - hier: gerichtlicher Vergleich)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
20 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
10.06.10, 18:09
Aktualisiert
10.06.10, 18:09
Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1717 - Bad Münstereifel, Burg 1 - hier: gerichtlicher Vergleich) Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1717 - Bad Münstereifel, Burg 1 - hier: gerichtlicher Vergleich) Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1717 - Bad Münstereifel, Burg 1 - hier: gerichtlicher Vergleich)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 25.05.2010 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl Nr. der Ratsdrucksache: 228-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 15.06.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1717 - Bad Münstereifel, Burg 1 - hier: gerichtlicher Vergleich __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 228-IX 1. Sachverhalt: Mit Datum vom 31.07.2007 wurde ein Bauantrag zur Errichtung einer Terrasse als Außengastronomie mit 30 Sitzplätzen im Bereich des Burgaufgangs gestellt. Diesen Antrag hat der Strukturförderungsausschuss in seiner Sitzung am 18.10.2007 abschließend beraten und das Einvernehmen hierzu versagt. Mit Datum vom 27.02.2008 hat der Kreis Euskirchen als zuständige Baugenehmigungsbehörde den Antrag abgelehnt. Hiergegen hat der Antragsteller mit Datum vom 04.03.2008 Klage beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht. Aufgrund von weiteren Bauanträgen im Bereich der Burg, unter anderem hinsichtlich der Errichtung von Werbeanlagen, wurde zwischenzeitlich nochmals durch den Ausschuss beraten. Ergebnis dieser Beratungen war der Beschluss, auch im Hinblick auf die damals abgelehnte Terrasse, die Erneuerung des Gesamtbildes der Burg im Rahmen eines studentischen Wettbewerbs durch die Fachhochschule Köln überarbeiten zu lassen. Beim Gericht wurde sowohl seitens der Stadt als auch des Antragstellers die Aussetzung der Frist beantragt. In regelmäßigen Abständen erhält das Gericht seitdem Auskunft über den jeweiligen Sachstand im Verfahren. Zwischenzeitlich konnte der Wettbewerb unter Einbindung des Eigentümers erfolgreich abgeschlossen werden (siehe hierzu Rd. Nr. 173-IX und Rd. Nr. 173-IX/Z1). Derzeit prüfen die Wettbewerbsiegerin und der Eigentümer die Umsetzbarkeit des Entwurfes, insbesondere auch im Hinblick auf die beantragte und dem Rechtsstreit zugrunde liegende Terrasse. Hierüber wurde ebenfalls das Gericht mit Datum vom 04.05.2010 unterrichtet. Daraufhin erging mit Datum vom 10.05.2010 der Beschluss des Gerichtes, der folgendes beinhaltet: Im Hinblick darauf, dass - zwischenzeitlich – auch unter Beteiligung der Klägerin – ein Gesamtkonzept zur Erneuerung des Gesamtbildes der Burg bad Münstereifel erarbeitet worden ist, das eine modifizierte Ausführung des Vorhabens der Klägerin vorsieht, und – in der geänderten Form – von der Beigeladenen (der Stadt Bad Münstereifel) gebilligt würde, sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass für das geänderte Vorhaben voraussichtlich ein neuer Bauantrag beim Beklagten zu stellen wäre, wird den Beteiligten zur gütlichen Beilegung der verwaltungsgerichtlichen Streitigkeit gem. § 106 Satz 2 der VwGO der folgende Vergleich vorgeschlagen: 1. Für den Fall, dass sich ein nach den Vorgaben des Gesamtkonzeptes abgeändertes Vorhaben – insbesondere aus Kostengründen – nicht realisieren lässt und die Klägerin das streigegenständliche Vorhaben unverändert erneut zur Genehmigung stellen sollte, wird der Beklagte (Kreis Euskirchen) die Bearbeitung des Antrages nicht mit der Begründung ablehnen, über den (inhaltsgleichen) Antrag sei bereits durch Ablehnungsbescheid vom 27.02.2008 bestandskräftig entschieden, sondern den Antrag sachlich bescheiden. 2. Die Klägerin (Antragsteller/Eigentümer) lässt ihr weitergehendes Klagebegehren fallen mit Folge, dass der Ablehnungsbescheid des Beklagten vom 27.02.2008 bestandskräftig wird. 3. Die Klägerin trägt die Gerichtskosten, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 4. Der vorstehende Vergleich wird wirksam, wenn die Beteiligten ihn durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verwaltungsgericht Aachen annehmen. Seite 3 von Ratsdrucksache 228-IX Mit Datum vom 18.05.2010 hat der Kreis Euskirchen diesen Vergleich angenommen. Seitens der Klägerin steht eine Entscheidung derzeit noch aus. Seitens der Stadt Bad Münstereifel wird der Vergleich des Gerichtes in dieser Sache sehr befürwortet. Für den Bereich der Burg ist man erstmalig auf einem sehr guten Weg und hat im Rahmen eines einheitlichen Gesamtkonzeptes Lösungsmöglichkeiten vorbereitet, die vom Eigentümer mit getragen werden. Eine entsprechende Stellungnahme ist dem Gericht vorzulegen. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Seitens der Stadt Bad Münstereifel bestehen als Beigeladener im Verfahren gegen den Vergleich keine Bedenken.