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Beschlussvorlage (Einrichtung eines Energiebeirates "Elektrizität")

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
117 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
06.12.13, 11:00
Aktualisiert
06.12.13, 11:00
Beschlussvorlage (Einrichtung eines Energiebeirates "Elektrizität") Beschlussvorlage (Einrichtung eines Energiebeirates "Elektrizität")

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 1117 /IX.L. Datum: 19.11.2013 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 10.12.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 17.12.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Einrichtung eines Energiebeirates "Elektrizität" Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Vereinbarung über einen Energiebeirat „Elektrizität“ Nein 2 Beschlussvorschlag: Die Vereinbarung über einen Energiebeirat „Elektrizität“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Gemeinde Nettersheim in den Energiebeirat werden bestellt: 1. 2. Mitglied Bürgermeister Wilfried Pracht Stellvertretendes Mitglied Allg. Vertreter Alfred Piehler Begründung: Im Rahmen des Auswahlverfahrens für den Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages wurde im Verfahrensbrief u.a. das Wertungskriterium „Möglichkeiten der Kommunen, im Rahmen ihrer Verantwortung für die örtliche Infrastruktur und die Elektrizitätsversorgung Einfluss auf den Netzbetreiber, die Netzqualität, den Netzbetrieb und die Infrastrukturentwicklung zu nehmen“ aufgeführt. Diesbezüglich hat die KEV bei der Abgabe des verbindlichen Angebotes vorgeschlagen, mit jeder Kommunen einen Energiebeirat zu bilden und ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet. In einem Besprechungstermin im Februar d. J. waren die anwesenden Vertreter der Kommunen jedoch der Ansicht, dass der Energiebeirat interkommunal aufgestellt werden sollte, da die Einrichtung eines solchen Gremiums für jede einzelne Kommune zu aufwendig sein würde. Das vorgelegte Konzept über die Bildung eines Energiebeirates wurde daraufhin überarbeitet und allen beteiligten Kommunen mit der Bitte um Prüfung zur Verfügung gestellt. In der zwischenzeitlich geschlossenen Vereinbarung der Stadt Bad Münstereifel, der Gemeinde Blankenheim, der Gemeinde Dahlem, der Gemeinde Hellenthal, der Gemeinde Kall, der Gemeinde Nettersheim, der Stadt Schleiden und der Kreis-EnergieVersorgung Schleiden GmbH vom November d. J. wurden alle Änderungswünsche aus den Kommunen berücksichtigt. Gemäß § 1 Absatz 2 entsendet jede Kommune 2 Vertreter in den Energiebeirat. Um eine einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten, wurde sich darauf geeinigt, jeweils einen Vertreter der Verwaltung/Politik und einen Fachmann (z.B. Energieberater/Klimaschutzmanager) zu benennen sowie zwei Stellvertreter. Es wird vorgeschlagen aus der Verwaltung als Mitglied den Bürgermeister und als seinen Stellvertreter den Allgemeinen Vertreter zu benennen. Zur ersten und konstituierenden Sitzung des Energiebeirates wird in Kürze die Stadt Schleiden einladen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister