Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
21 kB
Datum
12.07.2010
Erstellt
10.06.10, 18:09
Aktualisiert
10.06.10, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 25.05.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 225-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
15.06.2010
Rat
12.07.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 58 "Eschweiler-An der Wachhecke" Teilbereich 1
hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 225-IX
1. Sachverhalt:
Der Strukturförderausschuss des Rates der Stadt Bad Münstereifel hat in seiner Sitzung am
17.08.2006 den Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zum Bebauungsplan Nr. 68 „An
der Wachhecke“ in Eschweiler gefasst.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes hat, nach Beschluss des Strukturförderausschusses vom
14.03.2006, in der Zeit vom 22.05.2006 bis 07.06.2006 im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung offen gelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 15.05.2006 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht
vorgebracht.
Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden sowohl vom
Erftverband (Schreiben vom 13.06.2006), vom Kreis Euskirchen (Schreiben vom 14.06.2006) und
dem Staatlichen Umweltamt Aachen (Schreiben vom 14.06.2006) Stellungnahmen zur
Niederschlagswasserbeseitigung vorgebracht. Aussagen zur Entwässerung werden eingefordert.
Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass das Gebiet in der Wasserschutzzone III A des
festgesetzten Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Bad Münstereifel-Arloff
liegt.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 68 wurde in der
Zeit vom 18.09.2006 bis einschließlich 20.10.2006 durchgeführt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurde eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit
vorgebracht. Diese bezieht sich auf die Lage einer Querungshilfe in der Iversheimer Straße.
Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden die Bedenken zur
Entwässerung erneut vorgetragen. Der Erftverband verweist mit Schreiben vom 15.09.2006 auf die
Stellungnahme zum Vorverfahren. Der Kreis Euskirchen (Untere Wasserbehörde) weist mit
Schreiben vom 20.09.2006 darauf hin, dass auf den befestigten Flächen der Privatgrundstücke
keine Verschmutzungen erfolgen dürfen. Insbesondere das Waschen von Fahrzeugen ist nicht
gestattet.
Eine
im
Bereich
neu
zu
erstellende
Kanalisation
bedarf
gemäß
Wasserschutzgebietsverordnung einer gesonderten Genehmigung.
Das Staatliche Umweltamt Aachen fordert mit Schreiben vom 28.08.2006 einer verbindliche
Festsetzung bzw. Regelung zur Niederschlagswasserbeseitigung. Es wird eine zentrale
Versickerungsanlage empfohlen.
Die Landwirtschaftskammer NRW hat grundsätzlich keine Bedenken, wenn gewährleistet ist, dass
der angrenzende Weg für den landwirtschaftlichen Verkehrs – auch mit großen Maschinen und
Geräten – weiterhin ohne Einschränkungen befahrbar bleibt. Dieser Weg außerhalb des
Plangebietes wird nicht tangiert und in seiner Nutzung eingeschränkt. Der angesprochene
landwirtschftliche Betrieb wird in der ursprünglichen Form nicht mehr betrieben. Z.Zt. sind dort
noch einige Pferde untergestellt.
Das Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen weist darauf hin, dass ausreichende Stellplätze
im Gebiet vorzusehen sind. Die geplanten Privatwege lassen den Begegnungsfall PKW / PKW
nicht zu.
Als Straßenbaulastträger weist der Kreis Euskirchen darauf hin, dass straßenbauliche Details
sowie die Ausbildung der Gehwege mit dem Straßenbaulastträger abzustimmen sind.
Aufgrund der sich aufzeigenden Problematik der Niederschlagswasserbeseitigung, die den Bau
eines Versickerungsbeckens im Süden des Gebietes erfordert und den damit verbundenen hohen
Erschließungsaufwendungen wurde das Verfahren nicht zur Rechtskraft geführt. Für die an der
Maßnahme interessierten Investoren, konnte sich eine wirtschaftliche Tragfähigkeit nicht
darstellen.
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Aktuell sind die Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Eschweiler, Flur 2, Flurstück 290 an die
Stadt herangetreten, mit dem Anliegen nur eine Bautiefe entlang der Iversheimer Straße zu
bebauen. Diese Grundstücke können mit dem Schmutz- und Regenwasser an den öffentlichen
Mischwasserkanal in der Iversheimer Straße anschließen. Für eine Häuserzeile ist die
Leistungsfähigkeit noch gegeben.
Es wird angeregt, dass Bebauungsplanverfahren unter diesen geänderten Rahmenbedingungen
wieder aufzunehmen und mit dem verkleinerten Gebiet eine erneute öffentliche Auslegung
durchzuführen.
2. Rechtliche Würdigung
Mit der Novellierung des BauGB 2007 hat der Gesetzgeber im § 13a BauGB das neue Instrument
des Bebauungsplans der Innenentwicklung eingeführt. Bebauungspläne nach § 13 a BauGB, die
der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der
Innenentwicklung dienen, können im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes Nr. 58 „An der Wachhecke“ kann im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden, da durch den Bebauungsplan
die
Zulässigkeit
von
Vorhaben,
die
einer
Pflicht
zur
Durchführung
einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach
Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird und auch keine Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen. Auch
werden im Plangebiet keine Grundflächen im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO festgesetzt, die eine
Größe von 20.000 qm erreichen.
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13a
Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB entsprechend, d. h. unter anderem, dass von der Umweltprüfung,
von dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar
sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird.
3. Finanzielle Auswirkungen
./.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen und deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 „Eschweiler-An der Wachhecke“ Teilbereich 1 wird
nebst Textteil und Begründung beschlossen.
2. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
aufgestgellt.
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3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der
Öffentlichkeit und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange durchzuführen.