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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 58 "Eschweiler-An der Wachhecke" Teilbereich 1 hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
21 kB
Datum
12.07.2010
Erstellt
10.06.10, 18:09
Aktualisiert
10.06.10, 18:09
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 58 "Eschweiler-An der Wachhecke" Teilbereich 1
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 25.05.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 225-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 15.06.2010 Rat 12.07.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 58 "Eschweiler-An der Wachhecke" Teilbereich 1 hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 225-IX 1. Sachverhalt: Der Strukturförderausschuss des Rates der Stadt Bad Münstereifel hat in seiner Sitzung am 17.08.2006 den Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zum Bebauungsplan Nr. 68 „An der Wachhecke“ in Eschweiler gefasst. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes hat, nach Beschluss des Strukturförderausschusses vom 14.03.2006, in der Zeit vom 22.05.2006 bis 07.06.2006 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung offen gelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.05.2006 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht vorgebracht. Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden sowohl vom Erftverband (Schreiben vom 13.06.2006), vom Kreis Euskirchen (Schreiben vom 14.06.2006) und dem Staatlichen Umweltamt Aachen (Schreiben vom 14.06.2006) Stellungnahmen zur Niederschlagswasserbeseitigung vorgebracht. Aussagen zur Entwässerung werden eingefordert. Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass das Gebiet in der Wasserschutzzone III A des festgesetzten Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Bad Münstereifel-Arloff liegt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 68 wurde in der Zeit vom 18.09.2006 bis einschließlich 20.10.2006 durchgeführt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurde eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vorgebracht. Diese bezieht sich auf die Lage einer Querungshilfe in der Iversheimer Straße. Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden die Bedenken zur Entwässerung erneut vorgetragen. Der Erftverband verweist mit Schreiben vom 15.09.2006 auf die Stellungnahme zum Vorverfahren. Der Kreis Euskirchen (Untere Wasserbehörde) weist mit Schreiben vom 20.09.2006 darauf hin, dass auf den befestigten Flächen der Privatgrundstücke keine Verschmutzungen erfolgen dürfen. Insbesondere das Waschen von Fahrzeugen ist nicht gestattet. Eine im Bereich neu zu erstellende Kanalisation bedarf gemäß Wasserschutzgebietsverordnung einer gesonderten Genehmigung. Das Staatliche Umweltamt Aachen fordert mit Schreiben vom 28.08.2006 einer verbindliche Festsetzung bzw. Regelung zur Niederschlagswasserbeseitigung. Es wird eine zentrale Versickerungsanlage empfohlen. Die Landwirtschaftskammer NRW hat grundsätzlich keine Bedenken, wenn gewährleistet ist, dass der angrenzende Weg für den landwirtschaftlichen Verkehrs – auch mit großen Maschinen und Geräten – weiterhin ohne Einschränkungen befahrbar bleibt. Dieser Weg außerhalb des Plangebietes wird nicht tangiert und in seiner Nutzung eingeschränkt. Der angesprochene landwirtschftliche Betrieb wird in der ursprünglichen Form nicht mehr betrieben. Z.Zt. sind dort noch einige Pferde untergestellt. Das Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen weist darauf hin, dass ausreichende Stellplätze im Gebiet vorzusehen sind. Die geplanten Privatwege lassen den Begegnungsfall PKW / PKW nicht zu. Als Straßenbaulastträger weist der Kreis Euskirchen darauf hin, dass straßenbauliche Details sowie die Ausbildung der Gehwege mit dem Straßenbaulastträger abzustimmen sind. Aufgrund der sich aufzeigenden Problematik der Niederschlagswasserbeseitigung, die den Bau eines Versickerungsbeckens im Süden des Gebietes erfordert und den damit verbundenen hohen Erschließungsaufwendungen wurde das Verfahren nicht zur Rechtskraft geführt. Für die an der Maßnahme interessierten Investoren, konnte sich eine wirtschaftliche Tragfähigkeit nicht darstellen. Seite 3 von Ratsdrucksache 225-IX Aktuell sind die Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Eschweiler, Flur 2, Flurstück 290 an die Stadt herangetreten, mit dem Anliegen nur eine Bautiefe entlang der Iversheimer Straße zu bebauen. Diese Grundstücke können mit dem Schmutz- und Regenwasser an den öffentlichen Mischwasserkanal in der Iversheimer Straße anschließen. Für eine Häuserzeile ist die Leistungsfähigkeit noch gegeben. Es wird angeregt, dass Bebauungsplanverfahren unter diesen geänderten Rahmenbedingungen wieder aufzunehmen und mit dem verkleinerten Gebiet eine erneute öffentliche Auslegung durchzuführen. 2. Rechtliche Würdigung Mit der Novellierung des BauGB 2007 hat der Gesetzgeber im § 13a BauGB das neue Instrument des Bebauungsplans der Innenentwicklung eingeführt. Bebauungspläne nach § 13 a BauGB, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dienen, können im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes Nr. 58 „An der Wachhecke“ kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden, da durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird und auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen. Auch werden im Plangebiet keine Grundflächen im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO festgesetzt, die eine Größe von 20.000 qm erreichen. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13a Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB entsprechend, d. h. unter anderem, dass von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird. 3. Finanzielle Auswirkungen ./. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 „Eschweiler-An der Wachhecke“ Teilbereich 1 wird nebst Textteil und Begründung beschlossen. 2. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestgellt. Seite 4 von Ratsdrucksache 225-IX 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.