Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
23 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
10.06.10, 18:09
Aktualisiert
10.06.10, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.05.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh
Nr. der Ratsdrucksache: 222-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
15.06.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Landschaftsplan 04 Bad Münstereifel
hier: 1. Änderung
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 222-IX
1. Sachverhalt:
Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat in seiner Sitzung am 15.04.2010 den Beschluss über die
1. Änderung des Landschaftsplanes 04 “Bad Münstereifel“ (rechtskräftig seit 12.11.2008) gefasst.
Durch die Änderungen werden insbesondere die allgemeinen Vorschriften für die Schutzgebiete
für alle Landschaftspläne des Kreises einheitlich formuliert sowie die Festsetzungen an die
aktuelle Bauleitplanung der Kommune angepasst. Es soll eine Harmonisierung der allgemeinen
Vorschriften für alle Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und
Geschützte Landschaftsbestandteile erreicht werden.
Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Vorschriften.
Ebenfalls hat der der Kreistag am 15.04.2010 den Entwürfen der Landschaftspläne 04 "Bad
Münstereifel", 08 "Blankenheim", 16 "Euskirchen", 20 "Hellenthal", 24 "Kall", 28 "Mechernich", 32a
"Nettersheim", 40 "Weilerswist" und 44a "Zülpich" in der Fassung Februar 2010 zugestimmt und
deren öffentliche Auslegung gem. § 27c Landschaftsschutzgesetz NW (LG) und die Frühzeitige
Bürgerbeteiligung gemäß § 27b LG NW beschlossen.
Die Änderungsverfahren werden durch den Kreis in Eigenleistung durchgeführt. Alle 12
Landschaftspläne des Kreises sollen zeitgleich zum Satzungsbeschluss geführt werden.
In der Zeit vom 14.06.2010 bis einschließlich 14.07.2010 findet die öffentliche Auslegung der
Planentwürfe gemäß § 27c LG NW statt. Die Landschaftsplanentwürfe, jeweils bestehend aus den
textlichen Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen sowie der Entwicklungs- und der
Festsetzungskarte gem. § 27c Abs. 1 LG NW liegen in der Kreisverwaltung Euskirchen, Abteilung
Umwelt und Planung, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen, in Zimmer A 220, öffentlich aus.
Die öffentliche Unterrichtung (frühzeitige Bürgerbeteiligung) über die Änderungen des
zwischenzeitlich erarbeiteten Entwurfs und ihre voraussichtlichen Auswirkungen erfolgt am
Dienstag, 01.06.2010, 17:00 Uhr Rats- und Bürgersaal der Stadt Bad Münstereifel.
Neben der Anpassung an die geänderten gesetzlichen Vorschriften wurden insbesondere
folgende Änderungen vorgenommen:
a. Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND),
Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)
¾ Hinweis auf vorrangige europarechtliche und nationale Vorschriften
¾ Anpassung der Festsetzungen und Erläuterungen an die zuletzt rechtskräftig
gewordenen LP und ergänzend
¾ Umformulierungen der Festsetzungen und Erläuterungen aufgrund der Abstimmung
mit der Bezirksregierung sowie der Land- und Forstwirtschaft sowie zum besseren
Verständnis und zur besseren Lesbarkeit des Landschaftsplanes
b. Änderungen einzelner Schutzgebietsfestsetzungen in den Landschaftsplänen
c. Bad Münstereifel
In diesem Landschaftsplan wurden mit Ausnahme von Anpassungen an die Bauleitplanung
keine Änderungen vorgenommen.
Auf Grund des großen Umfangs können nicht die gesamten textlichen Darstellungen,
Festsetzungen, Erläuterungen und Pläne beigefügt werden.
Die Landschaftsplanentwürfe einschließlich der Karten sind ab dem 01.06.2010 auch im Internet
unter www.kreis-euskirchen.de in der Rubrik Umwelt/Natur- und Landschaftsschutz/Landschaftsplanung eingestellt.
Die textlichen Änderungen zum Landschaftsplan 04 „Bad Münstereifel“ sind nachfolgend
beigefügt.
Seitens der Stadt wird eine Anregung abgeben, dass im Änderungsverfahren, die Landmarke
„Michelsberg“ in Zusammenhang mit der Kulturlandschaft Eifel im jetzigen Plantext des
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Landschaftsplans nicht ausreichend gewürdigt ist. Die Wirkung des Michelsbergs geht über die
Stadtgrenzen hinaus. Deshalb muss die Bedeutung des Michelsbergs hervorgehoben und
verstärkt werden. Hierzu liegt auch eine ausführliche Stellungnahme des LVR-Amt für
Denkmalpflege im Rheinland vom 14.12.2009 vor, die im Rahmen des Verfahrens zu Errichtung
von Windenergieanlagen in Schönau abgeben wurde. Diese wird nochmals mit den Anregungen
an den Kreis übersandt (siehe Anlage).
Seitens der Stadt sind zur Kulturlandschaft und zur überregionalen Bedeutung des Michelsbergs
ausführlich durch unseren Rechtsanwalt ausgearbeitete Stellungnahmen an den Kreis abgegeben
worden. Auch die „Initiative gegen Windpark Schönau“ hat auf die besondere Stellung des
Michelsbergs in der einzigartigen Landschaft hingewiesen und umfangreiche Nachforschungen zur
Historie durchgeführt und Dokumentationen angefertigt.
Gleichzeitig wird angeregt dass, die Landmarke Michelsberg auch in den Landschaftsplänen der
Nachbarkommunen, insbesondere in Nettersheim zu berücksichtigen ist.
2. Rechtliche Würdigung
Dieser Landschaftsplan wird auf der Grundlage der §§ 15 bis 42e des Gesetzes zur Sicherung des
Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) sowie der §§ 6
bis 11 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO-LG) 2 aufgestellt.
Die rechtskräftige Satzung basiert auf den §§ 15 bis 41 LG NW. Das Verfahren zur Aufstellung des
Landschaftsplanes richtet sich nach den §§ 27 bis 31 LG NW. Die Wirkung und die Durchführung
des Landschaftsplanes ergeben sich aus den §§ 33 bis 41 LG NW.
Dieser Landschaftsplan ist gemäß § 16 Abs. 2 LG NW Satzung des Kreises Euskirchen.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die oben ausgeführten Anregungen bezüglich der Landmarke
Michelsberg dem Kreis Euskirchen, Abteilung Umwelt, Planung und ÖPNV vorzutragen mit
gleichzeitiger Übersendung der vorliegenden Stellungnahme des LVR-Amt für Denkmalpflege im
Rheinland vom 14.12.2009.