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Beschlussvorlage (Landschaftsplan 04 Bad Münstereifel hier: 1. Änderung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
23 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
10.06.10, 18:09
Aktualisiert
10.06.10, 18:09
Beschlussvorlage (Landschaftsplan 04 Bad Münstereifel
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.05.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh Nr. der Ratsdrucksache: 222-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 15.06.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Landschaftsplan 04 Bad Münstereifel hier: 1. Änderung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 222-IX 1. Sachverhalt: Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat in seiner Sitzung am 15.04.2010 den Beschluss über die 1. Änderung des Landschaftsplanes 04 “Bad Münstereifel“ (rechtskräftig seit 12.11.2008) gefasst. Durch die Änderungen werden insbesondere die allgemeinen Vorschriften für die Schutzgebiete für alle Landschaftspläne des Kreises einheitlich formuliert sowie die Festsetzungen an die aktuelle Bauleitplanung der Kommune angepasst. Es soll eine Harmonisierung der allgemeinen Vorschriften für alle Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile erreicht werden. Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Vorschriften. Ebenfalls hat der der Kreistag am 15.04.2010 den Entwürfen der Landschaftspläne 04 "Bad Münstereifel", 08 "Blankenheim", 16 "Euskirchen", 20 "Hellenthal", 24 "Kall", 28 "Mechernich", 32a "Nettersheim", 40 "Weilerswist" und 44a "Zülpich" in der Fassung Februar 2010 zugestimmt und deren öffentliche Auslegung gem. § 27c Landschaftsschutzgesetz NW (LG) und die Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 27b LG NW beschlossen. Die Änderungsverfahren werden durch den Kreis in Eigenleistung durchgeführt. Alle 12 Landschaftspläne des Kreises sollen zeitgleich zum Satzungsbeschluss geführt werden. In der Zeit vom 14.06.2010 bis einschließlich 14.07.2010 findet die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 27c LG NW statt. Die Landschaftsplanentwürfe, jeweils bestehend aus den textlichen Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen sowie der Entwicklungs- und der Festsetzungskarte gem. § 27c Abs. 1 LG NW liegen in der Kreisverwaltung Euskirchen, Abteilung Umwelt und Planung, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen, in Zimmer A 220, öffentlich aus. Die öffentliche Unterrichtung (frühzeitige Bürgerbeteiligung) über die Änderungen des zwischenzeitlich erarbeiteten Entwurfs und ihre voraussichtlichen Auswirkungen erfolgt am Dienstag, 01.06.2010, 17:00 Uhr Rats- und Bürgersaal der Stadt Bad Münstereifel. Neben der Anpassung an die geänderten gesetzlichen Vorschriften wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen: a. Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND), Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) ¾ Hinweis auf vorrangige europarechtliche und nationale Vorschriften ¾ Anpassung der Festsetzungen und Erläuterungen an die zuletzt rechtskräftig gewordenen LP und ergänzend ¾ Umformulierungen der Festsetzungen und Erläuterungen aufgrund der Abstimmung mit der Bezirksregierung sowie der Land- und Forstwirtschaft sowie zum besseren Verständnis und zur besseren Lesbarkeit des Landschaftsplanes b. Änderungen einzelner Schutzgebietsfestsetzungen in den Landschaftsplänen c. Bad Münstereifel In diesem Landschaftsplan wurden mit Ausnahme von Anpassungen an die Bauleitplanung keine Änderungen vorgenommen. Auf Grund des großen Umfangs können nicht die gesamten textlichen Darstellungen, Festsetzungen, Erläuterungen und Pläne beigefügt werden. Die Landschaftsplanentwürfe einschließlich der Karten sind ab dem 01.06.2010 auch im Internet unter www.kreis-euskirchen.de in der Rubrik Umwelt/Natur- und Landschaftsschutz/Landschaftsplanung eingestellt. Die textlichen Änderungen zum Landschaftsplan 04 „Bad Münstereifel“ sind nachfolgend beigefügt. Seitens der Stadt wird eine Anregung abgeben, dass im Änderungsverfahren, die Landmarke „Michelsberg“ in Zusammenhang mit der Kulturlandschaft Eifel im jetzigen Plantext des Seite 3 von Ratsdrucksache 222-IX Landschaftsplans nicht ausreichend gewürdigt ist. Die Wirkung des Michelsbergs geht über die Stadtgrenzen hinaus. Deshalb muss die Bedeutung des Michelsbergs hervorgehoben und verstärkt werden. Hierzu liegt auch eine ausführliche Stellungnahme des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom 14.12.2009 vor, die im Rahmen des Verfahrens zu Errichtung von Windenergieanlagen in Schönau abgeben wurde. Diese wird nochmals mit den Anregungen an den Kreis übersandt (siehe Anlage). Seitens der Stadt sind zur Kulturlandschaft und zur überregionalen Bedeutung des Michelsbergs ausführlich durch unseren Rechtsanwalt ausgearbeitete Stellungnahmen an den Kreis abgegeben worden. Auch die „Initiative gegen Windpark Schönau“ hat auf die besondere Stellung des Michelsbergs in der einzigartigen Landschaft hingewiesen und umfangreiche Nachforschungen zur Historie durchgeführt und Dokumentationen angefertigt. Gleichzeitig wird angeregt dass, die Landmarke Michelsberg auch in den Landschaftsplänen der Nachbarkommunen, insbesondere in Nettersheim zu berücksichtigen ist. 2. Rechtliche Würdigung Dieser Landschaftsplan wird auf der Grundlage der §§ 15 bis 42e des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) sowie der §§ 6 bis 11 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO-LG) 2 aufgestellt. Die rechtskräftige Satzung basiert auf den §§ 15 bis 41 LG NW. Das Verfahren zur Aufstellung des Landschaftsplanes richtet sich nach den §§ 27 bis 31 LG NW. Die Wirkung und die Durchführung des Landschaftsplanes ergeben sich aus den §§ 33 bis 41 LG NW. Dieser Landschaftsplan ist gemäß § 16 Abs. 2 LG NW Satzung des Kreises Euskirchen. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt die oben ausgeführten Anregungen bezüglich der Landmarke Michelsberg dem Kreis Euskirchen, Abteilung Umwelt, Planung und ÖPNV vorzutragen mit gleichzeitiger Übersendung der vorliegenden Stellungnahme des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom 14.12.2009.