Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
41 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
06.12.13, 11:00
Aktualisiert
06.12.13, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul - Wi
Vorlage 1106 /IX.L.
Datum: 06.12.2013
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
10.12.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
17.12.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Grundschulverbund Zingsheim-Marmagen
hier: Bildung und Verteilung der Eingangsklassen gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW die Bildung von zwei
Eingangsklassen für den Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim im Schuljahr
2014/2015 mit folgender Verteilung: Jeweils eine Eingangsklasse wird am Hauptstandort Zingsheim und am Teilstandort Marmagen gebildet.
Begründung:
Nach jetzigem Anmeldestand sind insgesamt 49 Kinder Kinder zur Einschulung im
Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim zum Schuljahr 2014/2015 angemeldet,
so dass nach kommunaler Klassenrichtzahl zwei Klassen gebildet werden können.
Für eine pädagogisch ausgewogene Klassenbildung wird die Schulleitung Anfang
des kommenden Jahres mit den Eltern noch Gespräche führen, damit hier einvernehmliche Lösungen hinsichtlich der Aufteilung der Kinder auf die Standorte erreicht
werden können.
gez. Pracht
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Bürgermeister