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Beschlussvorlage (Grundschulverbund Zingsheim-Marmagen hier: Bildung und Verteilung der Eingangsklassen gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
41 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
06.12.13, 11:00
Aktualisiert
06.12.13, 11:00
Beschlussvorlage (Grundschulverbund Zingsheim-Marmagen
hier:	Bildung und Verteilung der Eingangsklassen gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW) Beschlussvorlage (Grundschulverbund Zingsheim-Marmagen
hier:	Bildung und Verteilung der Eingangsklassen gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul - Wi Vorlage 1106 /IX.L. Datum: 06.12.2013 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 10.12.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 17.12.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Grundschulverbund Zingsheim-Marmagen hier: Bildung und Verteilung der Eingangsklassen gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW die Bildung von zwei Eingangsklassen für den Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim im Schuljahr 2014/2015 mit folgender Verteilung: Jeweils eine Eingangsklasse wird am Hauptstandort Zingsheim und am Teilstandort Marmagen gebildet. Begründung: Nach jetzigem Anmeldestand sind insgesamt 49 Kinder Kinder zur Einschulung im Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim zum Schuljahr 2014/2015 angemeldet, so dass nach kommunaler Klassenrichtzahl zwei Klassen gebildet werden können. Für eine pädagogisch ausgewogene Klassenbildung wird die Schulleitung Anfang des kommenden Jahres mit den Eltern noch Gespräche führen, damit hier einvernehmliche Lösungen hinsichtlich der Aufteilung der Kinder auf die Standorte erreicht werden können. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister