Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
105 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
06.12.13, 11:00
Aktualisiert
06.12.13, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II -
Vorlage 1094 /IX.L.
Datum: 06.12.2013
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
10.12.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
17.12.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2014 mit
den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Entwurf Haushaltssatzung mit Anlagen
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2014 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan
2014 nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen) auf
der Grundlage des eingebrachten Entwurfs.
Begründung:
Gemäß §§ 78 ff. Gemeindeordnung NRW (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 78 Abs. 2 GO enthält die
Haushaltssatzung die Festsetzung des Haushaltsplans, die Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage und die Verringerung der allgemeinen Rücklage, den Höchstbetrag der Kredite der Liquiditätssicherung, die Steuersätze (soweit nicht in einer
separaten Hebesatzsatzung geregelt) sowie die Festsetzung des Jahres, in dem
der Haushaltsausgleich wieder hergestellt wird (soweit zutreffend).
Der Haushaltsplan besteht gemäß § 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, den Teilplänen, dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss.
Dem Haushaltsplan sind beizufügen
1.
der Vorbericht,
2.
der Stellenplan,
3
die Bilanz des Vorvorjahres,
4.
eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,
5
eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen,
6.
eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu
Beginn des Haushaltsjahres,
7.
eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals, wenn eine Festsetzung nach § 78 Abs. 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung erfolgt,
8.
die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen,
für die Sonderrechnungen geführt werden, (liegt bereits durch separate
Vorlagen vor)
9.
eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen mit den neuesten Jahresabschlüssen der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist, (trifft auf
die Gemeinde nicht zu)
10.
in den kreisfreien Städten die Übersichten mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben (trifft auf die Gemeinde nicht zu)
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist vom Rat in öffentlicher
Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Als Anlage zu dieser Vorlage sind beigefügt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2014
Der Vorbericht zum Haushaltsplan 2014
Der Gesamtergebnisplan mit Kontendruck 2014
3
Der Gesamtfinanzplan mit Kontendruck 2014
Die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf Kostenstellenebene
Die Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Die Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen
Die Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu
Beginn des Haushaltsjahres
Der Stellenplan 2014
Zur weiteren Erläuterung des Haushalts 2014 wird auf den Vorbericht verwiesen.
Zudem werden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses weitere Ausführungen durch den Bürgermeister erfolgen.
gez. Pracht
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Bürgermeister