Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
9,6 MB
Datum
09.11.2015
Erstellt
30.10.15, 18:05
Aktualisiert
30.10.15, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
www.ecoda.de
ecoda
Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil I: Eingriffsbilanzierung)
UMWELTGUTACHTEN
Dr. Bergen & Fritz GbR
Ruinenstr. 33
zu drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren
44287 Dortmund
Fon 0231 5869-9510
Fax 0231 5869-9519
ecoda@ecoda.de
www.ecoda.de
Auftraggeberin:
Gemeinde Langerwehe
Schönthaler Straße 4
52379 Langerwehe
Bearbeiter:
Stefan Wernitz, Dipl.-Geogr.
Dr. Michael Quest, Dipl.-Landschaftsökol.
Dortmund, den 19. Oktober 2015
Inhaltsverzeichnis
Seite
Abbildungsverzeichnis
Kartenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung ................................................................................................................................ 1
1.1 Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................................ 1
1.2 Untersuchungsrahmen und Gliederung ........................................................................... 1
1.3 Gesetzliche Grundlagen...................................................................................................... 2
2 Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens ................................................................ 4
2.1 Windenergieanlagen........................................................................................................... 4
2.2 Fundamente ......................................................................................................................... 5
2.3 Trafostationen ...................................................................................................................... 5
2.4 Kranstell- und Montageflächen ......................................................................................... 6
2.5 Erschließung ......................................................................................................................... 6
2.6 Parkinterne Kabelverlegung .............................................................................................. 6
3 Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ........................................... 9
3.1 Klima und Luft...................................................................................................................... 9
3.1.1 Bestand & Bewertung .......................................................................................................................... 9
3.1.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung ...................................................... 9
3.2 Boden.................................................................................................................................. 10
3.2.1 Bestand & Bewertung ........................................................................................................................ 10
3.2.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung .................................................... 11
3.3 Wasser ................................................................................................................................ 12
3.3.1 Bestand & Bewertung ........................................................................................................................ 12
3.3.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung................................................... 12
3.4 Flora .................................................................................................................................. 12
3.4.1 Heutige potenzielle natürliche Vegetation (hpnV) ......................................................................... 13
3.4.2 Bestand und Bewertung: Reale Vegetation / Biotoptypen .......................................................... 13
3.4.3 Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen ................................................................................... 14
3.5 Fauna .................................................................................................................................. 17
3.5.1 Fledermäuse ........................................................................................................................................ 17
3.5.2 Vögel ..................................................................................................................................................... 19
3.5.3 Weitere planungsrelevante Arten .................................................................................................... 21
4 Auswirkungen auf das Landschaftsbild .............................................................................. 24
4.1 Wirkpotenzial ..................................................................................................................... 24
4.2 Bewertung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds .......................................... 24
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
Methode zur Bewertung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds .................................... 24
Sichtbereichsanalyse........................................................................................................................... 29
Ästhetische Raumeinheiten ............................................................................................................... 32
Kompensationsflächenermittlung ..................................................................................................... 40
5 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung............................................................. 42
5.1 Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ........................................................................... 42
5.2 Landschaftsbild .................................................................................................................. 44
6 Kompensationsbedarf .......................................................................................................... 45
6.1 Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ........................................................................... 45
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.1.4
6.1.5
Klima ..................................................................................................................................................... 45
Boden .................................................................................................................................................... 45
Wasser .................................................................................................................................................. 45
Flora....................................................................................................................................................... 46
Fauna - Vögel ....................................................................................................................................... 46
6.2 Landschaftsbild .................................................................................................................. 47
7 Zusammenfassung ............................................................................................................... 48
Abschlusserklärung
Literaturverzeichnis
Anhang
Abbildungsverzeichnis
Seite
Kapitel 4:
Abbildung 4.1: Schematische Übersicht über das Vorgehen bei der Anwendung der Langfassung
nach NOHL (1993) ....................................................................................................................... 25
Kartenverzeichnis
Seite
Kapitel 1:
Karte 1.1:
Kapitel 2:
Karte 2.1:
Räumliche Lage der Standorte der geplanten Windenergieanlagen ................................. 03
Bauflächen zur Anlage der notwendigen Infrastruktur für die Errichtung und den
Betrieb der geplanten Windenergieanlagen ............................................................................ 8
Kapitel 3:
Karte 3.1:
Kapitel 4:
Karte 4.1:
Biotoptypen im Umkreis von 300 m um die Standorte der geplanten
Windenergieanlagen sowie im Abstand von 30 m zur Zuwegung .................................... 16
Einwirkungsbereiche der Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild
(Sichtbereichsanalyse)............................................................................................................... 31
Tabellenverzeichnis
Seite
Kapitel 3:
Tabelle 3.1:
Tabelle 3.2:
Tabelle 3.3:
Kapitel 4:
Tabelle 4.1:
Tabelle 4.2:
Tabelle 4.3:
Biotopwertverlust durch die erforderlichen Baumaßnahmen ............................................. 15
Bewertung des Untersuchungsraums für die vorkommenden Fledermausarten ............ 18
Planungsrelevante Arten des MTB 5104-Düren nach LANUV (2015) ................................ 21
Wahrnehmungskoeffizienten nach NOHL (1993, S. 53) ........................................................ 28
Einwirkungsbereiche der drei auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe
geplanten WEA sowie der sechs auf dem Gebiet der Stadt Düren beantragten WEA
in den drei unterschiedlichen Wirkzonen (absolut und relativ) .......................................... 30
Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen
Raumeinheiten ........................................................................................................................... 41
Kapitel 5:
Tabelle 5.1:
Brutzeiträume von Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche nach LANUV (2015)........................ 43
Einleitung
01
1
Einleitung
1.1
Anlass und Aufgabenstellung
ecoda
Anlass des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (Teil I: Eingriffsbilanzierung) ist die
geplante Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren (vgl. Karte 1.1). Bei den geplanten WEA handelt es sich um
Anlagen des Typs Enercon E-82 mit einer Nabenhöhe von 138,4 m und einem Rotordurchmesser von
82 m (Gesamthöhe: 179,4 m).
Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es,
-
den durch das Vorhaben entstehenden Eingriff in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
und in das Landschaftsbild zu ermitteln und zu quantifizieren (Eingriffsregelung). Auf dieser
Grundlage wird der Kompensationsbedarf ermittelt. Die flächenbezogene Darstellung und die
konkrete
Festsetzung
von
Kompensationsmaßnahmen
erfolgen
im
Teil
II
des
Landschaftspflegerischen Begleitplans.
1.2
Untersuchungsrahmen und Gliederung
Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan Teil I (LBP I) orientiert sich an dem Eingriffsbegriff
des § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, vgl. Kapitel 1.3). Die Erheblichkeit eines Eingriffs ist von
der Eingriffsintensität abhängig, d. h. von der durch das Vorhaben verursachten Störung oder
Schädigung von Einzelelementen oder des Gesamtzusammenhangs von Natur und Landschaft.
Die Untersuchungs- und Darstellungstiefe wurde in einer für Windenergieprojekte angemessenen
Weise gewählt. So werden beispielsweise die Schutzgüter Fauna und Landschaftsbild ausführlicher
behandelt als die in der Regel weniger oder gar nicht beeinträchtigten Schutzgüter Klima / Luft und
Wasser. Dementsprechend variiert auch der Untersuchungsraum für die einzelnen Schutzgüter in
Abhängigkeit von ihrer Betroffenheit und der Reichweite der zu erwartenden Auswirkungen.
In Kapitel 2 wird das Vorhaben in Art und Umfang zunächst dargestellt. Im Folgenden werden der
Naturhaushalt des Plangebiets beschrieben und die zu erwartenden Auswirkungen auf dessen
Leistungsfähigkeit abgeschätzt (Kapitel 3). In Kapitel 4 wird der vom Vorhaben verursachte Eingriff in
das Landschaftsbild mit Hilfe einer Sichtbarkeitsanalyse dargestellt und mit dem Verfahren nach NOHL
(1993) bewertet. Im Anschluss werden Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von
Eingriffen diskutiert (vgl. Kapitel 5). Eine zusammenfassende Darstellung des erforderlichen Bedarfs
zur Kompensation des Eingriffs in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und in das Landschaftsbild
erfolgt in Kapitel 6. In Kapitel 7 werden die wesentlichen Punkte des Landschaftspflegerischen
Begleitplans (Teil I) zusammengefasst.
Einleitung
02
Gesetzliche Grundlagen
1.3
Gesetzliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 01. März 2010 in der
aktuellen Fassung.
Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft „[...] aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage
für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im
besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass
1. die biologische Vielfalt
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind. Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich,
die Wiederherstellung von Natur und Landschaft“.
Laut § 14 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder
Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“ Eingriffe in Natur und Landschaft.
Durch
§ 15 BNatSchG
wird
der
Verursacher
eines
Eingriffs
verpflichtet,
vermeidbare
Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete
Maßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
BREUER (2001) weist darauf hin, dass wegen der Dominanz von Windenergieanlagen die
Voraussetzungen für eine landschaftsgerechte Wiederherstellung oder Neugestaltung i. d. R. nicht
erfüllt sind. Demnach sind erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds meist nicht
ausgleichbar, sondern können allenfalls ersetzt werden. Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens
werden
die
Begriffe
„Ausgleich“
und
„Ersatz“
z. T.
zusammengefasst, sofern dies nicht zu Missverständnissen führt.
vereinfacht
unter
„Kompensation“
ecoda
! Landschaftspflegerischer Begleitplan
(Teil I: Eingriffsbilanzierung)
zu drei Windenergieanlagen auf dem
Gebiet der Gemeinde Langerwehe,
Kreis Düren
Auftraggeberin: Gemeinde Langerwehe
! Karte 1.1
Räumliche Lage der Standorte
der geplanten Windenergieanlagen
|
}
z
{
A
Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA)
|
{
}
z
A
Standort einer im räumlichen Zusammenhang
bestehenden WEA
Neubau der Anschlussstelle A4
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des
Bebauungsplans
WEA 7
Planfestgestellte Ortsumgehung Luchem (L12n)
WEA 9
WEA 8
! bearbeiteter Ausschnit der digitalen
Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25)
Bearbeiter: Stefan Wernitz, 19. Oktober 2015
0
© Geobasis NRW 2015
Maßstab 1:25.000 @ DIN A3
1.250 Meter
´
Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens
2
Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens
2.1
Windenergieanlagen
04
Geplant ist die Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-82 mit
138,4 m Nabenhöhe und einer Nennleistung von 2,3 MW. Der Rotordurchmesser beträgt 82 m. Der
geplante Anlagentyp wird somit eine Gesamthöhe von 179,4 m erreichen. Die getriebelose und damit
drehzahlvariable WEA vom Typ E-82 besitzt einen Dreiblattrotor und ein Einzelblattverstellsystem. Eine
Besonderheit der WEA ist der Anstrich in einer Grüntonabstufung nach dem Natural-Colour-System im
unteren Bereich des Turms, wobei die Helligkeit des Farbtons von unten nach oben zunimmt. Zur
Vermeidung von Lichtreflexen sind bei den WEA die Rotorblätter sowie das Gehäuse der Maschinen
mit einem matten Grauton beschichtet.
Die WEA sind mit einem Blitzschutzsystem ausgestattet. Ein Überwachungssystem sorgt bei
schwerwiegenden Störungen für die Abschaltung der Anlage. Die Anlagen verfügen zudem über eine
Eisansatzerkennung.
Aufgrund der Bauwerkshöhe von über 100 m über Grund werden die Anlagen eine Tages- und
Nachtkennzeichnung erhalten. Die Tageskennzeichnung an den Rotorblättern bei WEA mit einer
Gesamthöhe von über 150 m kann in den folgenden beiden Varianten erfolgen:
-
von der Spitze des Rotorblattes Richtung Drehachse 6 m rot, 6 m grau, 6 m rot und der Rest
grau
-
von der Spitze des Rotorblattes Richtung Drehachse 6 m rot, der Rest grau sowie weißes
Blinklicht an der Turmspitze
Zudem erhält der Turm einer WEA über 150 m Gesamthöhe einen 3 m breiten, roten Farbring in 40 m
Höhe. Die Tageskennzeichnung muss in Verkehrsrot (RAL 3020) ausgeführt werden.
Zusätzlich ist auf dem Maschinenhaus ein 2 m breiter, horizontaler orange/roter Streifen in der Mitte
von der linken bis zur rechten Seite des Maschinenhauses (rechtwinklig zur Rotorebene) anzubringen
(vgl. Abbildung 2.1). Bei Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 150 m über Grund kann
bei einer Genehmigung weiß blitzender Feuer die Anbringung eines zweiten orange/roten Streifens
an den Rotorblättern und die Kennzeichnung des Maschinenhauses entfallen. In diesem Fall darf der
Abstand zwischen weiß blitzendem Feuer und Rotorblattspitze bis zu 65 m betragen.
Die Nachtkennzeichnung erfolgt durch Befeuerung (üblich Feuer W rot, blinkend, evtl. mit
Sichtweitenmessung und Begrenzung; Befeuerung am Turm, ohne Blinken). Die Varianten der Tagesund Nachtkennzeichnung sind in Abbildung 2.1 dargestellt.
ecoda
Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens
Abbildung 2.1:
2.2
05
Varianten der Tages- und Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen mit einer
Höhe von über 150 m (nach BUNDESVERBAND WINDENERGIE 2008)
Fundamente
Das Betonfundament einer Enercon E-82 ist kreisförmig und wird unterirdisch angelegt. Als Gründung
ist eine auftriebssichere Flachgründung mit 23 m Durchmesser erforderlich. Der Bodenaushub der
Fundamentgruben (3,1 m tief) wird nach Fertigstellung der Fundamente z. T. wieder angeschüttet.
Durch die drei Fundamente wird im Untergrund eine Fläche von insgesamt rund 1.246 m² vollständig
versiegelt.
2.3
Trafostationen
Die Trafostation befindet sich bei diesem Anlagentyp im Turm der WEA. Eine separate Trafostation ist
nicht erforderlich, so dass ein zusätzlicher Flächenverbrauch vermieden wird.
ecoda
Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens
2.4
06
Kranstell- und Montageflächen
Die zur Errichtung der Anlagen benötigten Kranstellflächen werden benachbart zu den Fundamenten
auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen dauerhaft angelegt (vgl. Abbildung 2.2). Die Größe einer
Kranstellfläche beträgt abzüglich der überlagerten Fundamentfläche je etwa 930 m².
Der Oberboden wird auf diesen Flächen abgeschoben. Als Sauberkeitsschicht und zur Erhöhung der
Tragfestigkeit wird zwischen dem Unterbau und der Tragschicht ein Geotextil hoher Zugfestigkeit
eingebaut. Die Tragschicht wird mit geeignetem Schottermaterial in einer Stärke von 30 bis 35 cm
aufgebaut, so dass sie genügend Festigkeit für die Errichtung des Krans bei gleichzeitiger
Versickerungsmöglichkeit für Regenwasser bietet. Die Kranstellflächen müssen einer Achslast von 12 t
standhalten und eine Flächenpressung von 18,5 t / m² aufnehmen können.
Zusätzlich wird benachbart jeweils eine temporäre Montagefläche mit einem Ausmaß von 17 x 50 m
(850 m²) sowie eine Lagerfläche mit einem Ausmaß von 17 x 50 m (850 m²) benötigt (vgl. Karte
2.1). Die zur Vormontage beanspruchten Flächen werden in gleicher Schotterbauweise hergestellt und
nach Inbetriebnahme der WEA in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt bzw. dieser wird initiiert.
Zur Montage der Einzelteile des Hauptkran-Auslegers (Gittermast) wird an jedem WEA-Standort auf
einer Länge von 150 m und einer Breite von 3 m vorübergehend eine Straße aus Aluleichtplatten auf
den Ackerflächen angelegt (vgl. Karte 2.1).
2.5
Erschließung
Die Erschließung der Standorte der geplanten WEA erfolgt aus südlicher Richtung über asphaltierte
Wirtschaftswege. Zwischen den Wirtschaftswegen und den Kranstellflächen sind Stichwege (inkl.
Einbiegebereiche) neu anzulegen. Die zur Anfahrt genutzten Flächen müssen für das Befahren mit
Schwertransportern tragfähig gemacht werden. Für die Wegausbauten wird Schottermaterial
verwendet. Die Ausbauten erfolgen in vergleichbarer Weise wie die Anlage der Kranstellflächen. Auch
nach dem Aufbau der WEA muss sichergestellt sein, dass die einzelnen WEA für Reparaturen oder
Servicearbeiten mit Kranfahrzeugen und LKW erreicht werden können.
2.6
Parkinterne Kabelverlegung
Zur parkinternen Verkabelung liegen noch keine Angaben vor. Im Sinne der Vermeidung eines Eingriffs
sollte die Verkabelung - sofern möglich - in den Wegeseitenrändern oder unter Ackerflächen erfolgen.
Ferner sollte die direkte und damit kürzeste Verbindung zwischen den Standorten gewählt werden.
ecoda
Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens
Abbildung 2.2:
Ausführung der Kranstellfläche nach ENERCON (2014)
07
ecoda
! Landschaftspflegerischer Begleitplan
(Teil I: Eingriffsbilanzierung)
zu drei Windenergieanlagen auf dem
Gebiet der Gemeinde Langerwehe,
Kreis Düren
Planfestgestellte Ortsumgehung Luchem (L12n)
Auftraggeberin: Gemeinde Langerwehe
! Karte 2.1
Bauflächen zur Anlage der notwendigen
Infrastruktur für die Errichtung und den Betrieb
der geplanten Windenergieanlagen
7
z
|
A
Bauflächen der geplanten Windenergieanlagen
Fundament, dauerhaft, versiegelt
Kranstellfläche, Stichweg und Zuwegung,
dauerhaft, teilversiegelt
Montagefläche, temporär, geschottert
Lagerfläche, temporär, hindernissfrei
9
Nebenflächen der bestehenden Windenergieanlagen
8
Fundament, dauerhaft, versiegelt
z
|
A
z
|
A
Kranstellfläche, Stichweg und Zuwegung,
dauerhaft, teilversiegelt
Planfestgestellte Ortsumgehung Luchem (L12n)
! bearbeiteter Ausschnit der digitalen
Deutschen Grundkarte 1:5000 (DGK5)
Bearbeiter: Stefan Wernitz, 19. Oktober 2015
0
© Geobasis NRW 2015
Maßstab 1:5.000 @ DIN A3
250 Meter
´
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Wasser
3
9
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
Der Abgrenzung des Untersuchungsraums liegt das spezifische Wirkpotential von WEA, d. h. die Reichweite etwaiger Wirkfaktoren auf die einzelnen Schutzgüter, zugrunde.
Die Auswirkungen von WEA auf die Schutzgüter Klima / Luft, Wasser, Boden und Flora / Biotoptypen
beschränken sich im Wesentlichen auf die unmittelbar in Anspruch genommen Flächen (Fundamente,
Kranstellflächen, Zuwegung). Über die direkt beeinträchtigten Flächen hinaus sind Randeffekte wie
z. B. Eutrophierung von Randbereichen um die Anlagen und entlang der Erschließungswege nicht
gänzlich auszuschließen (vgl. WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2001).
Der Untersuchungsraum zur Erfassung der Schutzgüter beschränkt sich daher auf einen Umkreis von
300 m um die Standorte der geplanten WEA.
Betriebsbedingte Auswirkungen auf empfindliche Tierarten können allerdings auch darüber hinaus
gehen. Die Reichweite der Scheuchwirkung gegenüber empfindlichen Tierarten beträgt maximal
500 m für Brutvögel und maximal 1.000 m für Rastvögel (z. B. REICHENBACH et al. 2004). Weder in
Bezug auf Vögel noch auf andere Tiergruppen liegen Hinweise auf darüber hinausgehende Wirkungen
vor. Zur Ermittlung erheblicher Beeinträchtigungen auf die Fauna wird daher der Raum im Umkreis von
1.000 m (Kleinvögel und Fledermäuse) und bis zu 2.000 m (Großvögel) um die geplanten Standorte
der WEA betrachtet.
3.1
Klima und Luft
3.1.1
Bestand & Bewertung
Der Untersuchungsraum ist wir überwiegend ackerbaulich genutzt und weist ein typisches
Freilandklima auf. Freiflächen stellen im Allgemeinen Kaltluftproduzenten dar und können im dicht
besiedelten Raum über Luftaustauschprozesse Ausgleichsfunktionen übernehmen. Belastungsräume,
für die der Untersuchungsraum ausgleichende Funktion übernehmen kann, sind nicht vorhanden. Dem
Raum kommt somit keine besondere klimatische Funktion zu. Durch die planfestgestellte Landesstraße
L12n (Ortsumgehung Luchem) wird sich der Anteil der überbauten Fläche geringfügig erhöhen (vgl.
Kapitel 3.2.1). Mit der deutlichen Verkehrszunahme des bislang überwiegend von landwirtschaftlichen
Fahrzeugen frequentierten Raums ist ein Anstieg von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen zu
erwarten.
3.1.2
Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung
In der Klimatologie wird zwischen mikroskaligen und mesoskaligen Luftströmungen differenziert:
Mikroskalige Luftströmungen sind bodennahe Kaltluftströmungen, die in der Regel nachts und bei
austauscharmen Wetterlagen auftreten. Die Auswirkungen dieser Strömungen sind lokal sehr begrenzt. Aufgrund der Bodennähe der Strömungen und der relativ geringen horizontalen Ausdehnung
des Mastes einer Windenergieanlage ist eine Abriegelung dieser Strömungen nicht zu erwarten.
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Wasser
10
Als mesoskalische Luftströmungen werden z. B. lokale Winde bezeichnet. Im Rahmen von Windparkplanungen wird davon ausgegangen, dass durch Windenergieanlagen lokale Winde im Bereich bis
zum achtfachen Rotordurchmesser abgebremst werden. Aus diesem Sachverhalt ergibt sich in
Hauptwindrichtung ein entsprechender Abstand zwischen den Anlagen innerhalb eines Windparks.
Eine Abriegelung von für Belüftungsschneisen wertvollen lokalen Winden ist über den achtfachen
Rotordurchmesser hinaus nicht zu erwarten. Zur Errichtung und zum Betrieb der geplanten WEA
werden die Zuwegung, die Kranstellflächen sowie die Fundamente neu angelegt. Diese größtenteils
geschotterten Flächen weisen eine hohe Windanfälligkeit sowie eine direkte Sonneneinstrahlung und
damit extreme Standortverhältnisse auf (Erwärmung, schnelle Verdunstung). Die hervorgerufenen
Veränderungen des lokalen Mikroklimas sind als gering einzustufen und werden aufgrund der
geringen Ausdehnung sowie der vorhergehenden Nutzung (meist intensiver Ackerbau) der
betroffenen Flächen nicht als erheblich angesehen.
WEA emittieren keine Luftschadstoffe und produzieren nur geringe Abwärme.
Insgesamt sind keine nennenswerten Beeinträchtigungen des Klimas durch den Betrieb der geplanten
WEA zu erwarten.
3.2
Boden
3.2.1
Bestand & Bewertung
Nach Darstellungen der Bodenkarte NRW 1 : 50.000 (Blatt L 5104 Düren, GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW
1971) herrschen im Untersuchungsraum Parabraunerden (z. T. pseudovergleyt) aus Löss vor. Das
lockere hohlraumreiche Gefüge des Lösses und der hieraus resultierende günstige Wasser- sowie
Lufthaushalt tragen wesentlich zur Leistungsfähigkeit der Böden bei. Bei den Parabraunerden handelt
es sich um sehr ertragreiche, leicht bearbeitbare Lösslehmböden, die zum Anbau aller Kulturpflanzen
geeignet sind. Die Ertragswertzahlen der Bodenschätzung sind mit 75 bis 85 Punkten hoch. Das
Bodensubstrat besitzt sehr gute bis gute Filtereigenschaften in Bezug auf den Schutz des
Grundwassers vor Verunreinigungen.
Die Standorte der geplanten WEA befinden sich nach Darstellung der Karte schutzwürdiger Böden des
GEOLOGISCHEN DIENSTS (2007) im Bereich von Böden mit hoher oder sehr hoher natürlicher
Bodenfruchtbarkeit, deren Schutzwürdigkeit sich aus dem Bundesbodenschutzgesetz ableitet.
Aktuell sind etwa 3 % der Fläche des Untersuchungsraums voll- oder teilversiegelt. Nach
Fertigstellung der planfestgestellten L12n (Ortsumgehung Luchem) wird sich der Anteil befestigter
Flächen auf rund 4 % erhöhen. Etwa 96 % der Fläche werden ackerbaulich genutzt.
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Wasser
3.2.2
11
Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung
3.2.2.1 Versiegelung
Zur Errichtung und für den späteren Betrieb einer WEA ist die Anlage eines Fundaments und einer
Kranstellfläche erforderlich. Darüber hinaus müssen zur Anbindung der WEA Zufahrten angelegt und
Abzweigungen ausgebaut werden. Durch die Fundamente der drei WEA wird eine Fläche von
insgesamt 1.246 m² vollständig versiegelt. Durch den Ausbau der Zuwegung sowie durch den Bau der
Kranstellflächen werden insgesamt 6.490m² bisher unversiegelter Fläche dauerhaft geschottert.
Die versiegelten Böden verlieren ihre Funktion als Lebensraum für Pflanzen und Bodenorganismen
sowie als Grundwasserspender und -filter. Der Boden wird auf den genannten Flächen der aktuellen
Nutzung langfristig entzogen und teil- bzw. vollversiegelt. Das Relief wird dadurch allenfalls
kleinräumig verändert. Mit abnehmendem Versiegelungsgrad nimmt die Intensität der Beeinträchtigung ab. Die geschotterten Erschließungswege sowie die Kranstellflächen behalten ihre
Durchlässigkeit. Gegenüber einer vollständigen Versiegelung wird die Beeinträchtigung dadurch
minimiert, kann aber nicht vollständig vermieden werden.
Insgesamt ist die Beeinträchtigung des Bodens durch die Versiegelung aufgrund des Verlusts von
Bodenfunktionen als erheblich anzusehen und muss ausgeglichen bzw. ersetzt werden.
Die Montage- und Lagerflächen werden nach Errichtung der WEA wieder zurückgebaut, d. h. das
Schottermaterial wird entfernt und der zuvor abgeschobene Boden gemäß der ursprünglichen
Lagerungsverhältnisse wieder eingebaut. Diese Flächen werden voraussichtlich nach Errichtung der
geplanten
WEA
wieder
landwirtschaftlich
genutzt.
Es
ergeben
sich
keine
erheblichen
Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen durch die Anlage der Montage- und Lagerflächen.
3.2.2.2 Verdichtung
Die Baufahrzeuge müssen sich aufgrund der technischen Anforderungen auf den bestehenden und
den neu angelegten geschotterten Flächen bewegen. Daher entfallen Bodenverdichtungen über die
Grenzen dieser Flächen hinaus. Eine erhebliche baubedingte Beeinträchtigung des Bodens durch
Baufahrzeuge findet somit über die genannten Flächen hinaus nicht statt.
3.2.2.3 Bodenaushub
Durch den Fundamentbau, das Anlegen der Kranstellfläche und den Wegebau fallen je WEA etwa
2.000 m3 Bodenaushub an. Bodenaushub unterliegt nicht dem objektiven Abfallbegriff und bedarf
keiner Wiederaufbereitungsmaßnahmen. Er kann daher vom Besitzer unmittelbar wiederverwendet
werden und im Verkehrswegebau oder für landschafts- und stadtgestalterische Maßnahmen
Verwendung finden.
Die Ablagerung von Bodenaushub in Bereichen schützenswerter Biotoptypen kann zu Konflikten mit
dem Natur-, Landschafts- und Wasserschutz führen, da damit eine Veränderung des Bodengefüges,
des Wasserhaushaltes und damit der Artenzusammensetzung der Biozönose verbunden ist. Der
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Wasser
12
anfallende Bodenaushub sollte daher auf Flächen gelagert werden, die ohnehin beeinträchtigt oder
von geringem ökologischem Wert sind.
Der anfallende Bodenaushub kann nach Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde in einer
Schichtstärke von maximal 5 cm auf reinen Ackerflächen aufgebracht werden. Vor Beginn der
Bauarbeiten ist der Verbleib des Bodenaushubs mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen.
3.3
Wasser
3.3.1
Bestand & Bewertung
Im Untersuchungsraum befinden sich keine Gewässer. Wasser-, Überschwemmungs- und Heilquellenschutzgebiete existieren im Untersuchungsraum nicht.
3.3.2
Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung
Grundwasserbeeinträchtigende Wirkungen wie Grundwasserabsenkung, Grundwasserstau, Verminderung der Grundwasserneubildung und die Veränderung von Grundwasserströmen sind durch den
Bau und / oder den Betrieb der WEA in nennenswertem Maße nicht zu erwarten. Die Versiegelung
durch die Fundamente wird auf ein notwendiges Maß von insgesamt 1.246 m² reduziert.
Die Kranstellflächen (Fläche: 2.790 m²) und Wegeaus- sowie -neubauten (Fläche: 3.700 m²) werden
ebenso auf das notwendige Maß beschränkt und darüber hinaus verschottert ausgebildet, so dass
diese für Oberflächenwasser durchlässig bleiben werden.
Windenergieanlagen sind mit verschiedenen Schutzvorrichtungen versehen, die im Störfall einen
Austritt wassergefährdender Stoffe verhindern sollen. Bei der Errichtung der WEA muss nicht mit
wassergefährdeten Stoffen umgegangen werden. Alle betroffenen Komponenten werden fertig befüllt
und montiert geliefert. Im Rahmen der Serviceinspektionen des Herstellers werden i. d. R. Kontrollen
bezüglich außergewöhnlichem Fett- und / oder Ölaustritt durchgeführt.
Verschmutzungen von Wasser (Oberflächen- bzw. Grundwasser) durch die Anlage und den Betrieb der
WEA sind nicht zu erwarten. In dieser Hinsicht ergeben sich durch das Vorhaben keine erheblichen
Beeinträchtigungen des Schutzguts Wasser.
3.4
Flora
Etwaige Beeinträchtigungen von Pflanzen oder Pflanzengemeinschaften werden nicht gesondert
spezifiziert, sondern durch die Verluste von Biotopfunktionen bzw. durch den Wertverlust von Biotopen
erfasst. Dieser wird im Folgenden auf der Grundlage der numerischen Bewertung von Biotoptypen für
die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008) ermittelt (vgl. Kapitel 3.4.3).
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Fauna
3.4.1
13
Heutige potenzielle natürliche Vegetation (hpnV)
Die sich unter den gegebenen Standortverhältnissen ohne Beeinflussung durch den Menschen
einstellende Pflanzengesellschaft wird als heutige potenzielle natürliche Vegetation (hpnV) bezeichnet. Die hpnV zeigt das Entwicklungspotential des Gebiets an und kann zur Bewertung der Naturnähe der im Untersuchungsraum vorkommenden Lebensräume herangezogen werden. Ohne
menschlichen Einfluss wäre der Untersuchungsraum größtenteils bewaldet. Maiglöckchen-StieleichenHainbuchenwald stellt die hpnV im Untersuchungsraum dar. In der weiteren Umgebung des
Vorhabens ist die potenzielle natürliche Vegetation allenfalls in Relikten vorhanden.
3.4.2
Bestand und Bewertung: Reale Vegetation / Biotoptypen
Im Rahmen einer Ortsbegehung wurden die vorhandenen Biotoptypen im Umkreis von 300 m um die
Standorte der geplanten WEA auf der Grundlage der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die
Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008) erfasst. Im angewandten Bewertungsverfahren erhalten die
Biotope „Wertpunkte“ in einer Skala von 0 bis 10. Anhand ihrer Biotoppunktzahl lassen sich konkrete
Biotope somit in verschiedene Wertstufen einordnen: sehr gering (0-1 Wertpunkte), gering (2-3),
mittel (4-5), hoch (6-7), sehr hoch (8-9) und außerordentlich hoch (10). So besitzt Acker einen Wert
von 2, während naturnahe Laubmischwälder und andere Gehölzflächen einen Wert zwischen 5 und 8
haben. Vollkommen versiegelte Flächen haben stets den Wert 0. Gesetzlich geschützte Biotope wie
Moore, Röhrichte, Quellbereiche haben einen Wert von 10.
Der untersuchte Raum wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Der Anteil von Ackerflächen am
Untersuchungsraum beträgt ca. 97 %. Der Biotopwert der Ackerflächen ist als gering einzustufen. Im
Westen des Untersuchungsraums verläuft die Trasse der planfestgestellten Landesstraße L12n
(Ortsumgehung Luchem). Im Bereich der Trasse wurde bereits mit der Herrichtung der Bauflächen
begonnen (u. a. Abschieben des Oberbodens). Diese Flächen werden aktuell dem Biotoptyp
„unversiegelter Weg auf nährstoffreichen Böden“ zugeordnet. Zusammen mit bewachsenen
Feldwegen werden aktuell etwa 2 % des Untersuchungsraums diesem Biotoptyp zugeordnet (geringe
ökologische Wertigkeit). Wegbegleitende Grasfluren sind nur in geringem Maße ausgebildet.
Der Anteil (teil-) versiegelter Fläche (asphaltierte und geschotterte Feldwege sowie geschotterte
Stellplätze) beträgt aktuell ca. 1 % (sehr geringe ökologische Wertigkeit). Nach Fertigstellung der
planfestgestellten L12n (Ortsumgehung Luchem) wird sich der Anteil befestigter Flächen auf rund 4 %
erhöhen und sich der Anteil von Ackerflächen geringfügig verringern.
Gehölzstrukturen treten im Untersuchungsraum derzeit nicht auf. Zu möglicherweise geplanten
Gehölzanpflanzungen entlang der L12n liegen keine konkreten Informationen vor.
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Flora
3.4.3
14
Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen
Die Fundamente und Kranstellflächen beschränken sich auf das notwendige Maß und werden auf
Ackerflächen angelegt. Die bestehenden, unbefestigten Wirtschaftswege müssen für das Befahren mit
Schwertransportern tragfähig gemacht werden. An Abzweigungen sind Kurvenradien auszubauen,
wobei angrenzende Ackerflächen überbaut werden (vgl. Karte 2.1). Zwischen den bestehenden
Wegen und den Kranstellflächen sind 4 m breite Stichwege auf Ackerflächen neu anzulegen.
Die unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Biotopen sind in Tabelle 3.1 aufgelistet. Der sich daraus
ergebende Biotopwertverlust beträgt insgesamt 9.083 Punkte.
Die Versiegelung bzw. Teilversiegelung der betroffenen Flächen führt zu einem vollständigen bzw.
teilweisen Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Für die Errichtung und den Betrieb der
geplanten WEA sind diese Beeinträchtigungen unvermeidbar. Die Beeinträchtigungen sind als
erheblich anzusehen und gelten damit gemäß § 14 BNatSchG als Eingriff in die Leistungsfähigkeit des
Naturhaushalts. Der Eingriff muss durch geeignete Maßnahmen so ausgeglichen werden, dass keine
erheblichen und nachhaltigen negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
zurückbleiben. Die Kompensation sollte der ermittelten Eingriffsintensität quantitativ Rechnung tragen:
Biotopwertgewinn in Höhe von 9.083 Punkten nach der numerischen Bewertung von Biotoptypen für
die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008). Qualitativ sollten die Maßnahmen die durch den Eingriff
gestörten Funktionen im Umfeld der WEA wiederherstellen.
Bei der Bauausführung ist das Vermeidungsgebot sowie die DIN 18920 „Schutz von Bäumen,
Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und DIN 18915 „Bodenarbeiten“ zu
beachten. Alle notwendigen Baumaßnahmen sind so auszuführen, dass Natur und Landschaft
möglichst wenig beansprucht werden.
Die Montage- und Lagerungsflächen werden nach Inbetriebnahme der WEA wieder zurückgebaut
(Entfernen des Schottermaterials bzw. der Baggermatten und Aufbringen des zuvor abgeschobenen
Mutterbodens).
Unter
Beachtung
der
in
Kapitel
5.1
dargestellten
Vermeidungs-
und
Verminderungsmaßnahmen wird die vorübergehende Anlage von Montage- und Lagerflächen nicht
als erheblich im Sinne der Eingriffsregelung gewertet.
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Flora
Tabelle 3.1:
Biotopwertverlust durch die erforderlichen Baumaßnahmen
F läch e " vo rh e r"
Maßn ah m e
F läch e " n ach h e r"
Nutzungs-/
Biotoptyp
Wertfaktor
Fundamente
Acker,
intensiv
2
1.246
2.493
Kranstellflächen
Acker,
intensiv
2
2.790
Acker,
intensiv
2
unversiegelter Weg
3
Zuwegung,
Einbiegebereiche
G e sam tb io to p we rt
Bio to p we rtD iffe re n z
15
Nutzungs-/
Biotoptyp
Wertfaktor
Fläche voll
versiegelt
0
0
5.580 Schotterweg
1
2.790
3.600
7.200 Schotterweg
1
3.600
100
300 Schotterweg
1
100
Größe
Biotopwert
1 5 .5 7 3
9 .0 8 3
Biotopwert
6 .4 9 0
ecoda
! Landschaftspflegerischer Begleitplan
(Teil I: Eingriffsbilanzierung)
zu drei Windenergieanlagen auf dem
Gebiet der Gemeinde Langerwehe,
Kreis Düren
z
|
{
}
A
Auftraggeberin: Gemeinde Langerwehe
|
{
}
z
A
! Karte 3.1
Biotoptypen im Umkreis von 300 m um die
Standorte der geplanten Windenergieanlagen
Standorte von Windenergieanlagen (WEA)
WEA 7
z
{
|
}
A
z
{
|
}
A
z
{
|
}
A
Planung
Bestand
Untersuchungsraum
Umkreis von 300 m um die geplanten WEA-Standorte
z
|
{
}
A
unversiegelte Bau- bzw Lagerflächen
für die L12n
|
{
}
z
A
WEA 9
|
}
z
{
A
Biotoptypen (nach LANUV 2008)
Farbe Nutzungs-/Biotoptyp (Code)
Biotopwert
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend
fehlend (HA0, aci)
2
unversiegelter Weg auf nährstoffreichen
Böden (VB7, stb3)
3
teilversiegelte Flächen (Schotterwege, etc.) (VF1)
1
versiegelte Fläche (VF0)
0
WEA 8
A
z
{
|
}
! bearbeiteter Ausschnit der digitalen
Deutschen Grundkarte 1:5000 (DGK5)
Bearbeiter: Stefan Wernitz, 19. Oktober 2015
Planfestgestellte Ortsumgehung Luchem (L12n)
0
Maßstab 1:5.000
© Geobasis NRW 2015
250 Meter
@ DIN A3
´
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Fauna
17
Fauna
3.5
Bei Diskussionen über die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Tierwelt stehen vor allem
Vögel und Fledermäuse im Blickpunkt. Das Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen sowie die
Prognose und Bewertung der Auswirkungen der geplanten Anlagen auf diese Tiergruppen sind
Gegenstand des Avifaunistischen Fachgutachtens und des Fachgutachtens Fledermäuse (ECODA 2015a,
c). In der Folge werden deswegen nur die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst und im Übrigen
auf die entsprechenden Fachgutachten verwiesen.
Zur Ermittlung des Vorkommens weiterer planungsrelevanter wurden folgende Quellen verwendet
(vgl. ECODA 2015c):
-
Abfrage planungsrelevanter Arten für die Quadranten des Messtischblatts 5104 - Düren (LANUV
2015).
-
Abfrage planungsrelevanter Arten aus dem 3-km-Umfeld um die geplanten WEA beim
Fundortkataster des LANUV (Datenlieferung 20.07.2015).
3.5.1
Fledermäuse
Bestand und Bewertung
Im Gutachten von ECODA (2015c) wird das Vorkommen von Fledermäusen im Umkreis von 1.000 m um
die geplanten WEA wie folgt zusammengefasst:
„Mit mindestens fünf Arten kann das in den Jahren 2009 und 2010 im Untersuchungsraum
nachgewiesene Artenspektrum als durchschnittlich bewertet werden. Die im Rahmen der
Detektorbegehungen festgestellte Aktivitätsdichte der Zwergfledermäuse im Untersuchungsraum ist
im Vergleich mit anderen Gebieten gering.
Die festgestellten Fledermausarten nutzten die landwirtschaftlich genutzten Teilbereiche des
Untersuchungsraums so selten bzw. wurden mit so geringen Aktivitätsdichten registriert, dass die
landwirtschaftlich
geprägten
Teilbereiche
allenfalls
geringe
Lebensraumfunktionen
erfüllen.
Funktionsräume von Fledermäusen wurden im Bereich der intensiv landwirtschaftlich Teilflächen im
Untersuchungsraum nicht ermittelt.
Im Gegensatz dazu wurde an den Uferbereichen und über den Wasserflächen des Lucherberger Sees
eine hohe Aktivität jagender Wasser- und Zwergfledermäusen festgestellt, so dass diese Bereiche für
diese Arten als Funktionsräume besonderer Bedeutung abgegrenzt wurden.
Die Ergebnisse der Detektorbegehungen und der Horchkistenuntersuchung deuten darauf hin, dass der
Untersuchungsraum während der Zugzeiten in geringem Maße von Abendseglern überflogen wurde.
Eine besondere Bedeutung des Untersuchungsraums für den Fledermauszug ergibt sich hieraus nicht.“
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Fauna
Tabelle 3.2:
18
Bewertung des Untersuchungsraums für die vorkommenden Fledermausarten
Art
Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraums sowie seines weiteren
Umfeldes
Zwergfledermaus
- Landwirtschaftlich geprägter Teil des Untersuchungsraums mit geringer
Bedeutung
- Jagdgebiete mit besonderer Bedeutung am Lucherberger See
Rauhautfledemaus
- geringe Bedeutung
Großer Abendsegler
- geringe Bedeutung
Kleinabendsegler
- geringe Bedeutung
Breitflügelfledermaus
- geringe Bedeutung
Wasserfledermaus
- Landwirtschaftlich geprägter Teil des Untersuchungsraums mit allenfalls
geringer Bedeutung
- Jagdgebiete mit besonderer Bedeutung am Lucherberger See
Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen
Es werden keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung für Fledermäuse
erwartet (vgl. ECODA 2015c).
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Fauna
3.5.2
19
Vögel
Bestand und Bewertung
Im Gutachten von ECODA (2015a) wird das Vorkommen von Vögeln im Umkreis von bis zu 2.000 m um
die geplanten WEA folgendermaßen zusammengefasst:
Brutvögel
„Im UR2000 wurden während der Begehungen in der Brutsaison insgesamt 74 Brutvogel-/
Gastvogelarten festgestellt. Davon nutzten 58 Arten den UR2000 als Bruthabitat, für zwei Arten bestand
ein Brutverdacht. Neun Arten wurden als Nahrungsgäste, vier Arten als Durchzügler festgestellt. Eine
Art überflog den UR2000 lediglich.
Insgesamt ergaben sich für den UR2000 22 Arten, die in NRW als planungsrelevant geführt werden
Vogelarten (... Zur Auswahl der Arten vgl. LANUV 2015). Davon werden sieben Arten nach MKUNLV &
LANUV (2013) als WEA-empfindliche Arten eingestuft:
-
Potenziell kollisionsgefährdete Arten: Rotmilan, Rohrweihe (in Brutplatznähe)
-
Potenziell WEA-empfindlich beim Auftreten von Brutkolonien: Kormoran, Schwarzkopfmöwe,
Sturmmöwe, Silbermöwe
-
Arten mit einem möglichen Meideverhalten: Kiebitz
Rast- und Zugvögel
Während der Kartierungen zu den Rast- und Zugvögeln wurden insgesamt 83 Vogelarten registriert.
Aufgrund der Biotopausstattung des Untersuchungsraums finden dort Vogelarten geeignete
Durchzugs- bzw. Rastgebiete, die an stehende Gewässer (Lucherberger See) oder an Offenland
gebunden sind.
…
16 Arten sind in einer der Gefährdungskategorien der Roten Liste der Brutvögel Nordrhein-Westfalens
eingestuft. Elf Arten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Darüber hinaus sind
fünf Arten im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistet, weitere fünf Arten gelten in NRW nach
Art. 4 (2) EU-Vogelschutzrichtlinie
als
planungsrelevant.
Acht
Arten
sind
aufgrund
ihrer
koloniebrütenden Nistweise als planungsrelevant eingestuft (…).
Insgesamt wurden im Rahmen der Begehungen zur Erfassung von rastenden / ziehenden Arten 27
planungsrelevante Vogelarten nachgewiesen (... Zur Auswahl der Arten vgl. LANUV 2015). Davon
werden neun Arten nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindliche Arten eingestuft:
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Fauna
-
20
Potenziell kollisionsgefährdete Arten: Rotmilan, Wiesenweihe (in Brutplatznähe), Rohrweihe (in
Brutplatznähe)
-
Potenziell WEA-empfindlich beim Auftreten von Brutkolonien: Kormoran, Lachmöwe, Sturmmöwe,
Silbermöwe, Heringsmöwe
-
Arten mit einem möglichen Meideverhalten: Kiebitz
Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen
Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen
Durch die Inanspruchnahme von zumindest potenziellen Bruthabitaten wird der Lebensraum für Arten
des Offenlandes (hier: Feldlerche, Kiebitz und Rebhuhn) verkleinert. Dieser Lebensraumverlust stellt
eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne der Eingriffsregelung dar, der durch habitataufwertende
Maßnahmen zu kompensieren ist. Für die Anlage der Fundamente und der Kranstellflächen sowie
zusätzlicher Zuwegungen auf Ackerstandorten werden ca. 0,8 ha Ackerfläche in Anspruch genommen.
Zur funktionalen Kompensation des Eingriffs sollten vor diesem Hintergrund habitatverbessernde
Maßnahmen auf 0,8 ha Ackerfläche (Extensivierungen) durchgeführt werden.
Zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sollten für den Kiebitz
vorsorglich CEF-Maßnahmen auf 0,5 ha Fläche durchgeführt werden, die zu einer Erhöhung der
Habitatqualität auf bislang intensiv bewirtschafteten und von der Windenergienutzung unbeeinflussten
Flächen führen (vgl. ECODA 2015b). Grundsätzlich sind - zumindest einige CEF-Maßnahmen für den
Kiebitz - auch in der Lage erhebliche Beeinträchtigungen für Rebhuhn und Feldlerche zu kompensieren
(vgl. MKUNLV 2013).
Bei einer entsprechenden Konzeption der CEF-Maßnahmen für den Kiebitz würden auch die
erheblichen Beeinträchtigungen für Rebhuhn und Feldlerche kompensiert werden. Die verbleibenden
0,3 ha müssen durch geeignete Maßnahmen - im Idealfall angrenzend an die CEF-Maßnahmenfläche
für den Kiebitz - kompensiert werden.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Der geplante Standort der WEA 9 befindet sich im Randbereich eines Brutbereichs, in dem im Jahr
2010 ca. acht Brutpaare festgestellt wurden. Die geplante WEA 8 grenzt an einen Bereich, in dem im
Jahr 2010 ein Brutverdacht bestand. Größere Rastvorkommen im Bereich bis zu 300 m um die
geplanten WEA wurden nicht ermittelt.
Es wird angenommen, dass die im Einwirkungsbereich dieser WEA liegenden Räume nur noch in
geringem Maße für brütende Kiebitze nutzbar sein werden. Der Funktionsverlust im Wirkraum der
geplanten WEA stellt einen erheblichen Eingriff in den Naturhaushalt dar und muss ausgeglichen oder
ersetzt werden.
Zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sollten vorsorglich CEFMaßnahmen durchgeführt werden, die zu einer Erhöhung der Habitatqualität auf bislang intensiv
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Fauna
21
bewirtschafteten und von der Windenergie-nutzung unbeeinflussten Flächen führen (vgl. ECODA
2015b). Die Durchführung der CEF-Maßnahmen führt somit auch zu einer Kompensation der
erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung.
Eine darüber hinaus gehende Kompensation ist nicht notwendig.
3.5.3
Weitere planungsrelevante Arten
Neben Vogel- und Fledermausarten werden im Informationssystem „Geschütze Arten in NRW“ (LANUV
2015) weitere Tierarten aufgelistet, von denen Vorkommen für das Messtischblatt 51043-Düren
bekannt sind (vgl. Tabelle 3.3). Darüber hinaus wurde eine Abfrage planungsrelevanter Arten aus dem
3-km-Umfeld um die geplanten WEA beim Fundortkataster des LANUV durchgeführt.
Tabelle 3.3:
Planungsrelevante Arten des MTB 5104-Düren nach LANUV (2015) (exkl. Vögel und
Fledermäuse) (Erhaltungszustand: atl: atlantisch; kon: kontinental)
Art
deutsch
Erhaltungszustand
wissenschaftlich
atl
kon
Europäischer Biber
Castor fiber
G
G
Feldhamster
Cricetus cricetus
-
S
Wildkatze
Felis silvestris
U
-
Kreuzkröte
Bufo calamita
U
U
Springfrosch
Rana dalmatina
G
G
Kleiner Wasserfrosch
Rana lessonae
G
G
Kammmolch
Triturus cristatus
U
G
Säugetiere
Amphibien
Bestand und Bewertung
Biber sind nach LANUV (2015) charakteristische Bewohner großer, naturnaher Auenlandschaften mit
ausgedehnten
Weichholzauen.
Geeignete
Lebensräume
sind
Bach-
und
Flussauen,
Entwässerungsgräben, Altarme, Seen, Teichanlagen sowie Abgrabungsgewässer. Wichtig sind für Biber
ein gutes Nahrungsangebot (v. a. Wasserpflanzen, Kräuter, Weichhölzer), eine ständige Wasserführung
sowie störungsarme, grabbare Uferböschungen zur Anlage der Baue.
Vom Europäischen Biber wurden im Jahr 2010 im Rahmen der avifaunistischen Untersuchungen
Fraßspuren im Bereich des Rückhaltebeckens südwestlich des Echtzer See in ca. 2 km Entfernung zur
nächstgelegenen geplanten WEA festgestellt. Darüber hinaus ergab die Datenabfrage beim
Fundortkataster des LANUV Nachweise von Bibern am Echtzer See, bei D’Horn sowie zwei Nachweise
westlich von Lucherberg und ein Nachweis nördlich von Luchem.
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Fauna
22
Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen
Alle bekannten Nachweise liegen weiter als 1 km von den geplanten WEA entfernt. Das nähere
Umfeld der geplanten WEA (bis 500 m) wird überwiegende intensiv landwirtschaftlich genutzt und hat
für den Europäischen Biber als Lebensraum keine Bedeutung. Es werden keine erheblichen
Auswirkungen im Sinne der Beeinträchtigungen erwartet.
Haselmaus
Bestand und Bewertung
Die Haselmaus lebt bevorzugt in Laub- und Laubmischwäldern, an gut strukturierten Waldrändern
sowie auf gebüschreichen Lichtungen und Kahlschlägen. Außerhalb geschlossener Waldgebiete
werden in Parklandschaften auch Gebüsche, Feldgehölze und Hecken sowie gelegentlich in
Siedlungsnähe auch Obstgärten und Parks besiedelt (LANUV 2015).
Nach LANUV (2015) ist unbekannt, ob im Kreis Düren Vorkommen von Haselmäusen existieren. Im
Fundortkataster des LANUV (2015) sind keine Haselmausvorkommen aus dem 3 km-Umkreis um die
geplanten WEA aufgeführt. Am Lucherberger See sind Vorkommen von Haselmäusen jedoch nicht
grundsätzlich auszuschließen.
Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen
Aufgrund der Entfernung des Sees als potenzieller Lebensraum für die Art von über 650 m zu einer
geplanten WEA werden keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung erwartet.
Feldhamster
Bestand und Bewertung
Nach LANUV (2015) ist der Feldhamster eine Charakterart struktur- und artenreicher Ackerlandschaften
mit tiefgründigen, nicht zu feuchten Löss- und Lehmböden und tiefem Grundwasserspiegel
(> 120 cm).
In Nordrhein-Westfalen sind die Feldhamsterbestände seit den 1970er Jahren vor allem durch den
Strukturwandel in der Landwirtschaft stark zurückgegangen, so dass die Art aktuell als „vom
Aussterben bedroht“ gilt. Das Hauptverbreitungsgebiet ist die offene weiträumige Bördelandschaft in
der Kölner Bucht westlich des Rheins. Aktuell sind nur 3 nennenswerte Populationen bekannt (je eine
im Kreis Euskirchen, Rhein-Kreis Neuss und Rhein-Erft-Kreis).
Vorkommen des Feldhamsters sind im Kreis Düren und auch im 3-km-Umfeld der geplanten WEA nicht
bekannt (LANUV 2015). Mit einem Vorkommen im Umfeld der geplanten WEA wird nicht gerechnet.
Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen
Es werden keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung für Feldhamster
erwartet.
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Fauna
23
Wildkatze
Bestand und Bewertung
Die Wildkatze ist nach LANUV (2015) eine Leitart für kaum zerschnittene, möglichst naturnahe
waldreiche Landschaften. Sie benötigt große zusammenhängende und störungsarme Wälder (v .a. alte
Laub- und Mischwälder) mit reichlich Unterwuchs, Windwurfflächen, Waldrändern, ruhigen Dickichten
und Wasserstellen. Bevorzugte Nahrungsflächen sind Waldränder, Waldlichtungen, waldnahe Wiesen
und Felder, aber auch weiter entfernt gelegene gehölzreiche Offenlandbereiche (bis zu 1,5 km).
Darüber hinaus benötigen die Tiere ein ausreichendes Angebot an natürlichen Versteckmöglichkeiten
als Schlafplätze und zur Jungenaufzucht (v. a. dichtes Gestrüpp, bodennahe Baumhöhlen, Wurzelteller,
trockene Felsquartiere, verlassene Fuchs- oder Dachsbaue). Gerne werden auch Bunkeranlagen als
Winterquartier bei Kälteeinbrüchen oder zur Jungenaufzucht angenommen.
Im Fundortkataster des LANUV (2015) sind keine Wildkatzen vorkommen aus dem 3 km-Umkreis um
die geplanten WEA aufgeführt. Potenziell geeignete Lebensräume für die Art befinden sich zudem erst
in größerer Entfernung (min. 2 km südlich des geplanten WEA im Meroder Wald).
Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen
Aufgrund der Entfernung geeigneter Lebensräume zu einer geplanten WEA werden keine erheblichen
Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung erwartet.
Amphibien
Bestand und Bewertung
Am Lucherberger See sind Vorkommen der Amphibienarten Springfrosch, Kleiner Wasserfrosch sowie
Kammmolch - trotz der touristischen Nutzung - nicht grundsätzlich auszuschließen. Im Fundortkataster
des LANUV (2015) sind die Arten für den Lucherberger See allerdings nicht aufgeführt. Als
Landlebensräume haben die geplanten Standorte der WEA sowie deren Umfeld für die Arten keine
Bedeutung.
Vorkommen der Kreuzkröte sind laut Abfrage beim Fundortkataster des LANUV (2015) im Umfeld der
geplanten WEA nicht bekannt und wegen fehlender geeigneter Lebensräume im Umkreis von bis zu
500 m um die geplanten WEA auch nicht zu erwarten.
Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen
Aufgrund der Entfernung des Sees als potenzieller Lebensraum für einzelne Amphibienarten von über
650 m zu einer geplanten WEA werden keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung erwartet.
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
4
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
4.1
Wirkpotenzial
24
Als Bauwerke mit technisch-künstlichem Charakter gehen von WEA wegen ihrer Größe, Gestalt und
Rotorbewegung großräumige visuelle Wirkungen aus, die das Erscheinungsbild einer Landschaft
verändern und diese bei großer Anzahl und Verdichtung dominieren und prägen können. Hinzu
kommen die akustischen Reize von WEA, die das landschaftliche Empfinden in ihrem Nahbereich
verändern können. So kommt es durch die Luftströmung am Rotor zu aerodynamischen und durch die
Schwingung der Rotoren zu strukturdynamischen Schallemissionen (KLEIN & SCHERER 1996, WAGNER et al.
1996). Ferner können durch die Azimutmotoren zur Gondelnachführung sowie durch das Getriebe
weitere Schallemissionen entstehen.
Für WEA, deren Gesamthöhe 100 m überschreitet, besteht im Hinblick auf die Flugsicherheit eine
Pflicht zur Kennzeichnung entweder durch das Rotfärben der Rotorblattspitzen oder durch weißes
Blinklicht an der Turmspitze (am Tage) sowie rotes Blinklicht an der Turmspitze (in der Nacht). Die
weißen, v. a. aber die roten Blinklichter können zu einem Unruhemoment in der Landschaft führen.
Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sind bei der Errichtung und dem Betrieb von
Windenergieanlagen aufgrund des beschriebenen Wirkpotenzials unvermeidbar.
4.2
Bewertung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds
4.2.1
Methode zur Bewertung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds
Mit der Anwendung des Verfahrens nach NOHL (1993) wird eine dem ästhetischen Funktionsverlust
der Landschaft durch den Eingriff proportionale Kompensationsfläche ermittelt, auf der durchschnittlich
wirksame ästhetische Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.
Dabei wird zunächst der landschaftliche Qualitätsverlust einer betroffenen Fläche bestimmt, indem die
Sensitivität der Landschaft mit der Eingriffsintensität in Bezug gesetzt wird. Die Sensitivität ergibt sich
aus dem ästhetischen Eigenwert, der visuellen Verletzlichkeit und der Schutzwürdigkeit der Landschaft. Daraus lässt sich die Erheblichkeit des Eingriffs bestimmen, die als Veränderung des
ästhetischen Eigenwerts durch das Vorhaben aufzufassen ist. Dieser qualitative Aspekt des Eingriffs
wird mit der quantitativen Komponente kombiniert: dem tatsächlichen Einwirkungsbereich (Fläche,
von der das Vorhaben wahrgenommen werden kann, vgl. Kapitel 4.2.2).
Zur Ermittlung einer Kompensationsfläche werden schließlich neben dem ästhetischen Funktionsverlust zusätzlich ein Kompensationsflächenfaktor und ein Wahrnehmungskoeffizient herangezogen.
Da man in einer intakten Kulturlandschaft für die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege
einen Mindestflächenanspruch von 5 % bis 20 % ansetzen muss, wird der Kompensationsflächenfaktor in der Regel mit 10 % veranschlagt (vgl. NOHL 1993). Der Wahrnehmungskoeffizient ist von der
Entfernung zum Objekt, der Höhe desselben und der ästhetischen Vorbelastung der Landschaft
abhängig.
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
25
Zur Berechnung der Kompensationsflächen hat NOHL (1993) verschiedene Verfahrensansätze
vorgeschlagen, die eine Kombination der ermittelten Faktoren vollziehen. Diese formalisierten Ansätze
bieten den Vorteil höherer Transparenz der Vorgehensweise und der Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse. Die Bewertung der Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch die geplanten WEA sowie der
Kompensationsbedarf wurden anhand der sogenannten „Langfassung“ ermittelt (vgl. Abb. 4.1).
Im räumlichen Zusammenhang mit den drei geplanten WEA sind auf dem Gebiet der Stadt Düren,
Stadtteil Echtz, sechs WEA des Typs Enercon E-101 mit vergleichbarer Gesamthöhe (185,9 m) in
Betrieb. Die geplanten WEA bilden mit den bestehenden WEA als einen zusammenhängenden
Windpark. Vor diesem Hintergrund werden bezüglich der Auswirkungen auf das Landschaftsbild die
insgesamt neun WEA gemeinsam betrachtet.
Abbildung 4.1:
Schematische Übersicht über das Vorgehen bei der Anwendung der Langfassung
nach NOHL (1993)
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
26
1. Schritt:
Unterteilung des durch den Eingriff potenziell beeinträchtigten Gebiets: Jeder Gegenstand in der
Landschaft ist von einem ästhetischen Wirkraum umgeben, der vereinfacht auf 10.000 m begrenzt
wird. Der potenzielle Wirkraum wird in drei ästhetische Wirkzonen abnehmender Eindrucksstärke
untergliedert:
Wirkzone I
Ringfläche mit 200 m Radius um die WEA-Standorte
Wirkzone II Ringfläche mit 1.500 m Radius um die WEA-Standorte (abzüglich Wirkzone I)
Wirkzone III Ringfläche mit 10.000 m Radius um die WEA-Standorte (abzüglich Wirkzone I und II)
2. Schritt:
Festlegen des durch den Eingriff ästhetisch tatsächlich beeinträchtigten Gebiets (tatsächliche
betroffener Bereich = Einwirkungsbereich).
Die tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) werden ermittelt (Sichtbereichsanalyse, vgl. Kapitel 4.2.2):
-
durch Digitalisierung der Grundflächen aller höheren, sichtverstellenden Landschaftselemente auf
der Karte (Einzelgebäude, Gehöfte, Siedlungsflächen, Obstwiesen, Baumhecken, Baumgruppen,
Feldgehölze, Wälder u. a.) und
-
durch Verwendung eines digitalen Geländemodells unter Einbeziehung der sichtverstellenden
Landschaftselemente sowie
-
durch Berechnung und Darstellung von Bereichen mit Sichtbeziehung zu einer oder mehrerer WEA
mit Hilfe des Programms WindPro 2.8 (Modul ZVI) der Firma EMD (Energi- og Miljödata).
Als ästhetisch tatsächlich beeinträchtigtes Gebiet gelten alle Flächen in den drei Wirkzonen, die weder
sichtverstellend noch sichtverschattet sind.
3. Schritt:
Aufgliedern des Gebiets in landschaftsästhetische Raumeinheiten.
Landschaftsästhetische Raumeinheiten sind Gebiete oder Flächen, die sich in ihrem Erscheinungsbild
vom Umfeld unterscheiden. Sie sollten nicht zu kleinteilig sein.
4. Schritt:
Ermittlung der ästhetischen Eigenwerte in den identifizierten Raumeinheiten vor dem Eingriff.
-
Berücksichtigung von Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt
-
Bewertung innerhalb einer vorgegebenen Skala (4-9 = sehr gering bis 36-40 = sehr hoch)
-
Zusammenfassung der drei Teilwerte zu einem Gesamtwert, dem ästhetischen Eigenwert (10-er
Skala)
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
27
5. Schritt
Einschätzung der ästhetischen Eigenwerte in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten nach dem
Eingriff (wie 4. Schritt).
6. Schritt:
Ermittlung der landschaftsästhetisch wirksamen Eingriffsintensitäten für die einzelnen Raumeinheiten.
-
Zusammenfassender Ausdruck für die Eingriffsintensität ist die Differenz der ästhetischen Eigenwerte vor und nach dem Eingriff.
7. Schritt:
Ermittlung der visuellen Verletzlichkeit in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten.
-
Berücksichtigung der Reliefenergie, der Vielfalt von Elementen und der Vegetationsdichte
-
Bewertung dieser Kriterien über eine 10-er Skala (1 = sehr gering bis 10 = sehr hoch)
- Addition aller Werte und Retransformation mit vorgegebener Skala
8. Schritt:
Ermittlung der Schutzwürdigkeit der Raumeinheiten.
-
Erfassung schutzwürdiger und geschützter Flächen (z. B. Naturparke, Naturschutzgebiete)
-
Beurteilung und Bewertung mit Hilfe einer 10-er Skala (1 = sehr gering bis 10 = sehr hoch)
9. Schritt:
Ermittlung der Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinheiten.
Die Bewertungen des ästhetischen Eigenwerts, der visuellen Verletzlichkeit und des Schutzwürdigkeitsgrads der Landschaften werden subsumiert. Bei doppelter Gewichtung des ästhetischen
Eigenwerts resultiert die Empfindlichkeit der Raumeinheit.
10. und 11. Schritt:
Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit.
Ein Eingriff ist in seinen Auswirkungen umso erheblicher, je schwerer der Eingriff, gemessen über die
Eingriffsintensität (s. o.), und je größer die Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinheit (s. o.)
gegenüber Eingriffen ist. Bei Gleichgewichtigkeit beider Kriterien ergibt sich nach einer Berechnung
ein Erheblichkeitsfaktor (e) für jede ästhetische Raumeinheit.
12. Schritt:
Ermittlung des Umfangs der Kompensationsflächen über die Einführung eines Kompensationsflächenfaktors (b).
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
28
In einer intakten Kulturlandschaft wird mit einem Mindestflächenanspruch von durchschnittlich 10 %
für Naturschutz und Landschaftspflege gerechnet. Es wird deshalb angenommen, dass der durch den
Eingriff bedingte ästhetische Funktionsverlust in unmittelbarer Umgebung nur dann kompensiert
werden kann, wenn 10 % der erheblich beeinträchtigten Fläche in einer ästhetischen Raumeinheit für
die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen bereitgestellt werden. Der Kompensationsflächenfaktor (b) wird deshalb mit 0,1 angesetzt.
13. Schritt:
Ermittlung der Kompensationsflächen (K) unter Berücksichtigung der abnehmenden Fernwirkung des
Eingriffsobjekts durch die Festlegung von Wahrnehmungskoeffizienten (w). Der Wahrnehmungskoeffizient ergibt sich aus der Höhe des Eingriffsobjekts und den gleichartigen, also mastenartigen Vorbelastungen (vgl. Tabelle 4.1). Da die Gesamthöhen von WEA i. d. R. 60 m übertreffen, sind bei der
Ermittlung des Kompensationsbedarfs grundsätzlich die Fälle B oder D anzuwenden.
Tabelle 4.1:
Wahrnehmungskoeffizienten nach NOHL (1993, S. 53)
Fall A
Fall B
Fall C
Fall D
Wirkzone I (0-200 m)
0,30
0,60
0,15
0,30
Wirkzone II (200-1.500 m)
0,15
0,30
0,10
0,15
Wirkzone III (1.500 –10.000 m)
0,02
0,04
0,01
0,02
A = bei Eingriffsobjekt bis 60 m Höhe
B = bei Eingriffsobjekt über 60 m Höhe
C = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten bis 60 m Höhe
D = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten über 60 m Höhe
14. Schritt:
Ermittlung des Umfangs der Teil-Kompensationsflächen (KT).
Unter Rückgriff auf die Flächengröße der tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) einer landschaftsästhetischen Raumeinheit in einer bestimmten Wirkzone lässt sich die jeweilige Kompensationsfläche
nach folgender Formel berechnen:
KT = F * e * b * w
mit :
K=
Teil-Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit in einer Wirkzone
F=
Einwirkungsbereich in der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Schritt 2 und 3)
e=
Erheblichkeitsfaktor der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Schritt 4 bis 11)
b=
Kompensationsflächenfaktor (0,1; vgl. Schritt 12)
T
w = Wahrnehmungskoeffizient der entsprechenden Wirkzone (vgl. Schritt 13)
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
29
Der Gesamtumfang der erforderlichen Kompensationsfläche ergibt sich durch die Summation der
einzelnen Teil-Kompensationsflächen (KT). Die mit dem „[...] formalisierten Verfahrensansatz ermittelte
Kompensationsfläche (s. o.) wird als ausreichend für durchschnittlich wirksame ästhetische Kompensationsmaßnahmen angesehen. Können nun an einem vorgesehenen Standort Maßnahmen mit einem
erkennbar höheren ästhetischen Funktionswert zur Anwendung kommen, lässt sich der ermittelte
Kompensationsumfang verringern; bei Maßnahmen mit geringerem ästhetischen Funktionswert kann
der Kompensationsflächenumfang vergrößert werden.“ (NOHL 1993, S. 68)
4.2.2
Sichtbereichsanalyse
Um die Auswirkungen der geplanten WEA sowie der sechs im räumlichen Zusammenhang
bestehenden WEA auf das Landschaftsbild in quantitativer Hinsicht prognostizieren zu können, wurde
eine Sichtbereichsanalyse durchgeführt. Bei der Sichtbereichsanalyse handelt es sich um eine
modellhafte Berechnung, in der die Realität auf der Basis von gewissen pauschalen Annahmen (z. B.
pauschale Höhen von sichtverschattenden Elementen) problemorientiert (d. h. dem Detaillierungsgrad
angemessen) abgebildet wird. Als Ergebnis der Analyse erhält man eine flächenhafte Darstellung der
Bereiche, von denen die WEA sichtbar sein werden (Einwirkungsbereiche). Darüber hinaus lässt sich
die Ausdehnung der einzelnen Einwirkungsbereiche berechnen.
Die Sichtbereichsanalyse wurde mit Hilfe des Programms WindPro 2.8 (Modul ZVI) der Fa. EMD
(Energi- og Miljödata) unter Verwendung eines digitalen Geländemodels berechnet, in das neben den
Geländehöhendaten auch die Höhe der digitalisierten sichtverstellenden Landschaftselemente eingingen. Dabei wurde von folgenden durchschnittlichen Höhen ausgegangen:
-
Wälder, Feldgehölze:
25 m
-
Siedlungsflächen, Einzelgebäude und Gehöfte:
15 m
-
Baumhecken, Baumgruppen:
15 m
-
Böschungen insbesondere entlang von Schnellstraßen:
7m
Die Geländehöhendaten stammen von der Shuttle Radar Topography Mission (SRTM).
Die Ermittlung und Darstellung der Einwirkungsbereiche der geplanten WEA erfolgte in einem Umkreis
von 10 km um die insgesamt neun Anlagenstandorte (vgl. Karte 4.1). Bei der Berechnung wurde eine
dem Maßstab entsprechende Genauigkeit verwendet (25 m Kantenlänge eines Rasters als
Berechnungseinheit). Die tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) einer Wirkzone ergeben sich aus der
Subtraktion aller sichtver-schatteten und sichtverschattenden Bereiche von den oben angegebenen
Flächen der einzelnen Wirkzonen. Bei der Sichtbereichsanalyse wird nicht zwischen der Zahl der
sichtbaren WEA differenziert. Ebenso wird nicht unterschieden, ob nur ein Teil einer WEA oder die
ganze Anlage wahrnehmbar sein wird. Zu den Einwirkungsbereichen zählen somit alle Orte, von
denen mindestens ein Teil (z. B. Flügelspitze im oberen Durchlauf) einer einzelnen WEA sichtbar sein
wird.
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
30
Der Untersuchungsraum umfasst insgesamt rund 35.300 ha (vgl. Tabelle 4.2). Die neun
berücksichtigten WEA werden auf 13.138 ha (zumindest teilweise) wahrnehmbar sein. Das entspricht
einem Anteil von etwa 37 % des gesamten Untersuchungsraums.
Einwirkungsbereich
Einwirkungsbereich
Einwirkungsbereiche der drei auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe geplanten
WEA sowie der sechs auf dem Gebiet der Stadt Düren bestehenden WEA in den drei
unterschiedlichen Wirkzonen (absolut und relativ)
Fläche
Tabelle 4.2:
ha
ha
%
Wirkzone I
109,31
109,06
99,77
Wirkzone II
1.239,38
1.045,45
84,35
Wirkzone III
33.950,02
11.983,95
35,30
gesamt
35.298,70
13.138,46
37,22
ecoda
! Landschaftspflegerischer Begleitplan
(Teil I: Eingriffsbilanzierung)
zu drei Windenergieanlagen auf dem
Gebiet der Gemeinde Langerwehe,
Kreis Düren
16
!
(
!
(9
Auftraggeberin: Gemeinde Langerwehe
! Karte 4.1
Einwirkungsbereiche der Windenergieanlagen
auf das Landschaftsbild
!
(7
|
}
z
{
A
|
{
}
z
A
!
(3
Standort einer geplanten Windenergieanlage
Standort einer bestehenden Windenergieanlage
Bereiche mit Sichtbeziehung
zu den Windenergieanlagen
Bebaute Flächen
mit Gehölzen bestandene Flächen
!
(6
!
(4
A A A
AA A
A
AA
z
| z
{
}
|
{
}
| z
{
}
{
}
z
| z
{
}
|
{
}
| z
{
}
}
{
} {
!
(2
13
!
(
Wirkzonen in 200, 1500 und
10.000 m um die geplanten WEA
Landschaftsästhetische Einheiten
!
(1
!
(2
!
(3
!
(4
!
(5
!
(6
!
(7
!
(8
!
(9
10
!
(
11
!
(
12
!
(
13
!
(
14
!
(
15
!
(
16
!
(
!
(1
!
(
12
!
(8
14
!
(
!
(5
Echtzer Lössplatte
Unteres Indetal
Aldenhovener Platte
Erper Loessplatte
Dürener Eifelfuß
Dürener Rurniederung
Die Buerge
Kornelimünsterer Vennvorland
Rur-Inde-Tal
Nördliche Vennabdachung
Vlattener Hügelland
Stolberger Talung
Herzogenrather Lößgebiet
Stockheimer Wald
Hürtgener Hochfläche
Roedinger Loessplatte
Hochspannungsleitung
10
!
(
11
!
(
! bearbeiteter und verkleinerter Ausschnit der digitalen
topgraphischen Karte 1:50.000 (DTK50) mit hinterlegter
Reliefkarte
Bearbeiter: Stefan Wernitz, 19. Oktober 2015
15
!
(
0
© Geobasis NRW 2015
Maßstab 1:80.000 @ DIN A3
4.000 Meter
´
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
4.2.3
32
ecoda
Ästhetische Raumeinheiten
Innerhalb des Untersuchungsraums wurden dreizehn ästhetische Raumeinheiten abgegrenzt (vgl.
Karte 4.1). Die Einteilung der ästhetischen Raumeinheiten orientiert sich an der Naturräumlichen
Gliederung Deutschlands Blatt 122/123 Köln-Aachen (GLÄSSER 1978).
Für jede dieser ästhetischen Raumeinheiten wurde die Eingriffserheblichkeit (e) nach dem von NOHL
(1993) vorgeschlagenen Bewertungsverfahren ermittelt. Es folgt eine kurze Beschreibung der
Raumeinheiten. Die Bewertungen der einzelnen Kriterien finden sich in der Tabelle im Anhang.
Echtzer Lössplatte (Wirkzonen I, II und III)
Die Echtzer Lössplatte zwischen der Dürener Rurniederung und dem Unteren Indetal dacht sich sowohl
vom Dürener Eifelfuß als auch vom Westrand der Platte gleichmäßig nach Norden und Osten hin ab.
Die Einheitlichkeit der 8 m mächtigen Lössdecke wird nur durch einige Talniederungen und
Aufschlüsse des Braunkohletagebaus (z. B. Lucherberger See) unterbrochen. Der Braunkohletagebau
wird bis zum Jahre 2030 großflächige Bereiche nördlich des Lucherberger Sees in Anspruch nehmen.
Der intensiv ackerbaulich genutzte Raum ist nahezu vollständig ausgeräumt. Die visuelle
Verletzlichkeit ist entsprechend hoch. Naturnähe, Vielfalt und Eigenart werden insgesamt als
unterdurchschnittlich eingestuft. Aufwertend wirkt das ehemalige Naturschutzgebiet Lucherberger See.
Wirkzone I
Relief:
120 m ü. NN
Landschaftsstrukturen:
Ackerbau
Bebauung:
keine
Erholung:
keine Erholungsrelevanten Einrichtungen bzw. Objekte
Verkehr:
Wirtschaftswege, Ortsumgehung Luchem (L12n, planfestgestellt)
Vorbelastungen:
keine
Schutzgebiete:
keine
Wirkzone II
Relief:
115 m bis 130 m ü. NN
Landschaftsstrukturen:
überwiegend
Nordwesten
Bebauung:
Echtz, Langerwehe
Erholung:
Lucherberger See
Verkehr:
Autobahn A 4, Landesstraße L 213, L12n (planfestgestellt), Straßen für den
örtlichen Verkehr sowie Wirtschaftswege
Vorbelastungen:
Autobahn, Hochspannungsfreileitungen
Schutzgebiete:
Landschaftsschutzgebiet „Lucherberger See“
landwirtschaftliche
Nutzung,
Lucherberger
See
im
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
33
Wirkzone III
Relief:
90 m bis 160 m ü. NN
Landschaftsstrukturen:
überwiegend landwirtschaftliche Nutzung
Bebauung:
Siedlungsbereiche von Düren und Langerwehe
Erholung:
Lucherberger See, Echtzer See, Radwanderroute „Kaiserroute“ im Süden der
Einheit
Verkehr:
Autobahn (A 4), Landesstraßen (L 12, L 257), Schienenverkehr
Vorbelastungen:
Autobahn (A 4), Hochspannungsleitungen
Schutzgebiete:
Landschaftsschutzgebiet „Lucherberger See“
Unteres Indetal (Wirkzone, II und III)
Als weniger breite Niederungs- bzw. Auenzone verläuft das auffällig asymmetrische untere Indetal
von Eschweiler bis zur Mündung in die Rur. Im Zuge des Fortschreitens des Tagebaus wurde die Inde
im Norden der Einheit aus ihrem ursprünglichen Flussbett in einer Schleife nach Westen in die
benachbarte Einheit „Aldenhovener Platte“ verlegt. Die Siedlungen Altdorf und Inden, die auf der
höheren Terrassenkante entlang der westlichen Talseite lagen, mussten dem Tagebau weichen.
Südlich von Lamersdorf erweitert sich die Talung bis auf 2 km Breite durch die Einmündung des
Wehebachs. Hier ist auch, umgeben von der Inde- und Wehebachaue, ein größeres Stück
Niederterrasse erhalten. Geprägt wird die Einheit durch die Stadt Eschweiler sowie weiterer
Siedlungsbereiche entlang der Inde, wodurch die Naturnähe und die Eigenart sowie - als Konsequenz auch die Schutzwürdigkeit gering zu bewerten sind.
Wirkzone III
Relief:
110 m bis 120 m ü. NN,
Landschaftsstrukturen:
Siedlungsstrukturen, Ackerbau
Bebauung:
Siedlungsbereiche von Luchem
Erholung:
keine Erholungsrelevanten Einrichtungen bzw. Objekte
Verkehr:
Autobahn (A 4), Straßen für den örtlichen Verkehr sowie Wirtschaftswege
Vorbelastungen:
Autobahn (A 4), Hochspannungsfreileitungen
Schutzgebiete:
Landschaftsschutzgebietsausweisungen im Bereich des Lucherberger Sees
sowie südlich von Luchem
Wirkzone III
Relief:
90 m bis 150 m ü. NN, zum Indetal abfallend
Landschaftsstrukturen:
Siedlungsstrukturen, Ackerbau, Indetal und -aue
Bebauung:
Siedlungsbereiche von Inden, Langerwehe und Eschweiler
Erholung:
Örtlicher Rundwanderweg zwischen Eschweiler und Weisweiler
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
34
Verkehr:
Bundesstraße (B 264), Landesstraße (L 11, L 12, L 238), Schienenverkehr
Vorbelastungen:
Autobahn (A 4), Bundesstraße (B 264), Schienenverkehr
Schutzgebiete:
Landschaftsschutzgebietsausweisungen
zwischen Eschweiler und Weisweiler
im
Bereich
der
Inde
sowie
Aldenhovener Platte (Wirkzone III)
Die Aldenhovener Platte gehört zum westlich der Rur gelegenen Teil der Jülicher Börde. Die
großflächige Lössplatte fällt von 200 m ü. NN am Südwestrand auf rund 70 m ü. NN nach Norden
bzw. Nordosten ab. Der Abfall zur Rur zeichnet sich mit stellenweise über 20 m hohen Steilrändern
aus. Die Böden bestehen im nördlichen Teil des Gebietes aus dünnen Lössdecken oder verarmten
Braunerden, ansonsten aus nährstoffreichen Braunerden.
Der ländlich-agrare Charakter der Landschaft der Jülicher Börde wird mehr oder weniger stark vom
Braunkohleabbau sowie Versorgungsinfrastruktur überprägt. Im Osten nimmt der Braunkohletagebau
Inden eine große Fläche ein. Das Braunkohlekraftwerk Weisweiler dominiert mit seinen weithin
sichtbaren Kühltürmen die Landschaft. Nordwestlich des Kraftwerkstandortes sind zwei WEA in Betrieb.
Als weitere die Eigenart verändernde Elemente sind die Müllverbrennungsanlage, der Industrie- und
Gewerbepark der Stadt Eschweiler sowie die zahlreichen Hochspannungsfreileitungen zu nennen, die
den gesamten Raum durchziehen.
Die Naturnähe und die Vielfalt der Landschaft sind weitgehend gering (ausgeräumte, intensiv
genutzte Ackerflächen, Siedlungsflächen, Braunkohletagebau). Durch die Überformung infolge des
Braunkohleabbaus, die Zersiedelung, die Zerschneidung (Verkehrswege) sowie die technische
Überprägung (Kohlekraftwerk, Hochspannungsleitungen, Windenergieanlagen) wurde die Eigenart der
Landschaft stark verändert. Insgesamt ergibt sich somit ein geringer ästhetischer Eigenwert.
Relief:
80 m bis 170 m ü. NN, nach Südwesten ansteigend
Landschaftsstrukturen:
Siedlungsstrukturen, Braunkohletagebau, Ackerbau
Bebauung:
Siedlungsund
Industriebereiche
von
Eschweiler,
Siedlungsbereiche von Aldenhoven, Kraftwerk Weisweiler
Erholung:
Naherholungsgebiet Blausteinsee, Fernradweg R 20
Verkehr:
Autobahn A 4, Bundesstraße B 56, Landesstraßen (L 238, L 241), Straßen
für den örtlichen Verkehr
Vorbelastungen:
Braunkohletagebau Inden, Braunkohlebeförderungstrasse, Kraftwerk
Weisweiler mit zwei angrenzenden Windenergieanlagen, Industriebereiche
von Eschweiler mit Müllverbrennungsanlage, Hochspannungstrassen,
Autobahn (A 4)
Schutzgebiete:
Naturschutzgebiete „Nordöstlicher Blausteinsee“ und „Ehemalige
Kieswäsche Kinzweiler“, Landschaftsschutzgebiete „Hehlrath, Dürwiß,
Fronhoven/Neu Lohn“
Einzelhöfe
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
35
Erper Lössplatte (Wirkzone III)
Die Erper Lössplatte zwischen Rur- und Erftgraben, dem Bürgerwald und dem Zülpicher Eifelvorland ist
als der eigentliche Kern der Zülpicher Börde anzusehen. Das Gebiet ist nahezu einheitlich mit nur 1 bis
2 m mächtigen Lössschichten bedeckt. Die Braunerde- und Parabraunerdeböden bieten gute Voraussetzungen für den Ackerbau. Große Teile der Lössplatte sind schon in vor- und früh-geschichtlicher Zeit
gerodet worden. Der relevante Teil der Einheit ist weitgehend vegetationsfrei und siedlungsleer, was
zu einer vergleichsweise geringen Vielfalt und Eigenheit führt. Auch die Schutzwürdigkeit der durch
intensive Landwirtschaft geprägten Einheit ist als gering zu bezeichnen.
Relief:
93 m bis 105 m ü. NN
Landschaftsstrukturen:
überwiegend landwirtschaftliche Nutzung
Bebauung:
Städtische Bebauung von Düren, Ortschaften Merzenich, Arnoldsweiler,
Niederzier
Erholung:
Wanderweg x2 zwischen Düren und Merzenich
Verkehr:
Autobahn A 4, Bundesstraße B 264, Landesstraßen L 254, L 257, L 264,
L 271, Straßen für den örtlichen Verkehr, Schienenverkehr
Vorbelastungen:
Hochspannungsfreileitungen, Umspannwerk
Schutzgebiete:
Naturschutzgebiet Vorbahnhofsgelände
Dürener Eifelfuß (Wirkzone III)
Diese Naturraumeinheit stellt den nördlichen Bereich der Westeifel dar. Die tonigen, relativ
nährstoffarmen Verwitterungsböden sind fast vollständig bewaldet (Staatsforst Wenau). Der ehemals
natürliche Hainsimsen-Buchenwald musste im 19. Jahrhundert stellenweise Nadelholzmonokulturen
bzw.
Mischwäldern
weichen.
Dennoch
weist
der
Teil
des
Untersuchungsraums
eine
überdurchschnittliche bis hohe Naturnähe auf. Auch die Schutzwürdigkeit ist insbesondere aufgrund
von älteren Gehölzbeständen sowie aufgrund der Lage im Naturpark „Hohes Venn-Eifel“ als
überdurchschnittlich zu bewerten.
Relief:
175 m bis 297 m ü. NN, nach Norden abfallend
Landschaftsstrukturen:
vollständig bewaldet (Hürtgenwald)
Bebauung:
keine
Erholung:
Naturpark „Hohes Venn-Eifel“ mit Rad- und Wandermöglichkeiten
Verkehr:
Forstwege
Vorbelastungen:
keine
Schutzgebiete
Naturpark „Hohes Venn-Eifel“ bzw. Landschaftsschutzgebiet
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
36
Dürener Rurniederung (Wirkzone III)
Die Einheit nimmt einen geringen Anteil am Untersuchungsraum ein. Die westliche Begrenzung der
Dürener Rurniederung wird durch deutliche Terrassenkanten markiert. Die Niederung weist mit der Rur
und ihren Nebenbächen (u. a. den künstlichen Werksgräben bzw. Mühlenbächen) ein dichtes
Gewässernetz auf. Die Einheit wird im Süden von Siedlungsbereiche von Düren geprägt. Im Norden ist
der Anteil landwirtschaftlich genutzter Freiräume zwischen den Ortschaften höher.
Der ästhetische Eigenwert der Dürener Rurniederung mit seinen vielfältigen Strukturen und
Schutzgebieten wird durch den hohen Siedlungsanteil im Süden herab gesetzt.
Relief:
90 m bis 110 m ü. NN, weitgehend flach
Landschaftsstrukturen:
Rurtal, -aue, überwiegend Grünland und Ackerbau, einige Hecken und
kleinflächige Gehölz- und Waldbereiche
Bebauung:
Siedlungsbereiche von Düren und Niederzier
Erholung:
Fernradweg R 11 (Radwanderrouten „Rurradweg“, „Rund um’s Rheinland“),
Haus Müllenark
Verkehr:
Autobahn A 4, Bundesstraßen (B 56, B 264), Landesstraße L 12, Straßen für
den örtlichen Verkehr, Schienenverkehr
Vorbelastungen:
Hochspannungsfreileitungen
Schutzgebiete:
Teil des FFH-Gebiets „Rur von Obermaubach bis Lünnich“ (DE-5104-302);
Landschaftsschutzgebiet
Die Bürge (Wirkzone III)
Das wie eine Insel inmitten der weiten Ackerfluren der Jülicher und Zülpicher Börde liegende Gebiet
umfasste vor 150 Jahren noch eine Waldfläche von 12.000 ha und vor etwa 40 Jahren immerhin noch
4.500 ha. Heute erkennt man nur noch im Nordwesten und Südosten des ehemaligen Waldgebietes
kleine bewaldete Ausläufer. Ein Großteil der Einheit wird vom Braunkohletagebau Hambach
eingenommen. Im äußersten Osten treten größere Ackerflächen auf. Im Nordwesten befindet sich das
FFH-Gebiet bzw. Naturschutzgebiet „Lindenberger Wald“. Im Osten stellen die bewaldeten Flächen
z. T. schutzwürdige Biotope dar. Die Eigenart und Naturnähe der Waldreste ist als überdurchschnittlich
bis hoch zu bewerten. Die Naturnähe und Eigenart des übrigen Raumes ist hingegen gering bis sehr
gering. Im Vergleich zu den umliegenden Bördelandschaften ist die Einheit strukturreicher. Die visuelle
Verletzlichkeit ist aufgrund der Waldflächen und des großflächigen Tagebaugebietes verringert.
Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine geringe landschaftsästhetische Empfindlichkeit.
Relief:
- 110 m bis 170 m ü. NN (Tagebau und Aufschüttungen)
Landschaftsstrukturen:
Braunkohletagebau Hambach, angrenzende Ackerflächen und Waldreste
Bebauung:
Siedlungsbereiche Niederzier
Erholung:
Wanderweg x8
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
Verkehr:
Landesstraßen L 12, L 264, Straßen für den örtlichen Verkehr
Vorbelastungen:
Hochspannungsfreileitungen
Schutzgebiete:
Teil des FFH-Gebiets bzw. Naturschutzgebiets „Lindenberger Wald
37
Kornelimünsterer Vennvorland (Wirkzone III)
Die Einheit ist Teil der Vennfußfläche mit einer Breitenausdehnung von rund 5 bis 8 km weitgehend in
einer Höhenlage von 200 bis 300 m ü. NN. Die von der Vennabdachung kommenden Flüsse und
Bäche folgen durchweg im Schichtstreichen den weniger widerstandsfähigen Gesteinszonen sowie
den meist in rheinischer Richtung verlaufenden Quersprüngen bzw. Verwerfungslinien, so dass z. T.
treppenartige Verlaufsrichtungen entstanden sind. Die relativ hohen Steigungsregen (900 bis über
1.000 mm Jahresmittel) bedingen den hohen Anteil der Grünlandnutzung. Im Norden der Einheit wird
der Windpark „Halde Nierchen“ betrieben, wodurch der Eindruck Windenergie bereits in der
Landschaft besteht. Weitere, einzelne Anlagen werden südwestlich von Werth betrieben. Innerhalb
des relevanten Teils der Einheit können unterschiedliche Landschaftsstrukturen wahrgenommen
werden. Das Relief trägt zudem zu einer überdurchschnittlichen Vielfalt bei.
Relief:
140 m bis 300 m ü. NN
Landschaftsstrukturen:
Wehebachtal, Abraumhalde, Siedlungsstrukturen, Feldgehölze und
kleinflächige Gehölzstrukturen, ein größerer Waldbereich, Ackerbau,
Grünlandnutzung,
Bebauung:
Ortsteile von Eschweiler, Stolberg und Langerwehe
Erholung:
Bovenberger Wald, Trimmpfad, Aussichtspunkt, zahlreiche Schutzhütten,
Klosterkirche Wenau
Verkehr:
Landesstraße (L 11)
Vorbelastungen:
Windpark „Halde Nierchen“, weitere WEA südwestlich von Werth
Schutzgebiete:
FFH-Gebiet „Werther Heide, Napoleonsweg“, Naturschutzgebiete „Werther
Heide und Napoleonsweg“, „Im Korkus“
Rur-Inde-Tal (Wirkzone III)
Die Rurniederung verbreitet sich von der alten Festungs- und Residenzstadt Jülich bis nach Linnich
(außerhalb der Einheit liegend) auf maximal 5 km, wobei die beiderseitigen Terrassenkanten, die
Anstiege zur Hauptterrasse markant hervortreten. Die eigentliche Niederung umfasst neben der
breiten Flussaue noch angrenzende Niederterrassenleisten. Als ursprünglich stark mäandrierender,
heute weitgehend regulierter Fluss hat die Rur eine Reihe von Altarmen und Altwässern geschaffen.
Die Naturnähe wird vor dem Hintergrund höherer Siedlungsflächenanteile insgesamt als
durchschnittlich eingestuft. Unterschiedliche Nutzungen (Grünland, Acker, Wasserflächen) und
gliedernde Gehölzstrukturen insbesondere im Norden führen zu einer überdurchschnittlichen Vielfalt.
Die Eigenart der Einheit wurde in den letzten Jahrzehnten durch Ausweitung der Siedlungsflächen und
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
38
Verkehrsinfrastruktur in durchschnittlichem Maße verändert. Die visuelle Verletzlichkeit wird durch die
höher gelegenen Terrassen sowie Gehölzstrukturen vermindert und wird als durchschnittlich
eingestuft. Die Schutzwürdigkeit ist aufgrund der FFH- und Naturschutzgebiete, die vergleichsweise
große Flächenanteile einnehmen, als überdurchschnittlich zu bewerten.
Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine durchschnittliche landschaftsästhetische Empfindlichkeit.
Relief:
75 m bis 90 m ü. NN
Landschaftsstrukturen:
Siedlungsstrukturen, landwirtschaftliche Nutzung (Ackerbau und Grünland),
Rurtal und -aue, Feldgehölze und einzelne Waldbereiche
Bebauung:
Jülich, Forschungszentrum Jülich
Erholung:
Fernradwege R 11 (Radwanderrouten
Rheinland“), R 20, Hauptwanderweg x8
Verkehr:
Autobahn (A 44), Bundesstraße (B 56), Landesstraßen (L 136, L 241,
L 253), Schienenverkehr
Vorbelastungen:
Gewerbegebiete, Schienenverkehr, Autobahn (A 44)
Schutzgebiete:
FFH-Gebiet „Indemündung“, Teil des FFH-Gebiets „Rur von Obermaubach
bis Linnich“, einige Naturschutzgebiete
„Rurradweg“,
„Rund
um’s
Nördliche Vennabdachung (Wirkzone III)
Als fast geschlossene Waldfläche mit vorherrschenden Nadelhölzern hebt sich diese Einheit schon rein
physiognomisch von den nördlich anschließenden offenen Kulturflächen der Vennfußfläche ab. Die
Abdachung mit stellenweise Stufenbildungen ist recht stark. Die hohen Niederschläge und staunassen
Böden mit Gleybildungen eignen sich nicht für eine intensivere landwirtschaftliche Nutzung.
Der relevante Teil dieser Naturraumeinheit wird durch verschiedene Elemente (geschlossene
Waldbereiche, offene landwirtschaftlich genutzte Bereiche, das Wehebachtal, traditionelle Bebauung
in Schevenhütte) geprägt, die dem Raum eine vergleichsweise hohe Vielfalt und Eigenart verleihen.
Die Einheit liegt im Naturpark „Hohes Venn-Eifel“; Vorbelastungen fehlen. Auch die Schutzwürdigkeit
der Einheit ist somit als überdurchschnittlich zu bezeichnen.
Relief:
180 m bis 291 m ü. NN
Landschaftsstrukturen:
Wehebachtal,
geschlossene
Waldbereiche
Siedlungsbereiche, landwirtschaftlich genutzte Bereiche
Bebauung:
kleinere Siedlungsbereiche von Stolberg
Erholung:
Naturpark
„Hohes
Wehebachtalsperre
Verkehr:
Landesstraße (L 12)
Vorbelastungen:
-
Schutzgebiete:
Naturpark „Hohes Venn-Eifel“, einige Naturschutzgebiete
Venn-Eifel“,
Radwanderroute
(Hürtgenwald),
„Kaiserroute“,
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
39
ecoda
Vlattener Hügelland
Das Hügelland ragt im Süden mit Höhen um 180 m ü. NN in den Untersuchungsraum. Bei Kufferath
zeugt die nunmehr als Naturschutzgebiet geschützte Bergehalde Beythal vom Bleierzbergbau. Südlich
der Bergehalde befindet sich eine Abfallbehandlungsanlage sowie angrenzend eine Mülldeponie.
Der ästhetische Eigenwert der Einheit ist gering. Mit dem Naturschutzgebiet Beythal wird die
Schutzwürdigkeit insgesamt als durchschnittlich bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit wird durch die
Abraumhalde deutlich herab gesetzt.
Relief:
170 m bis 190 m ü. NN, hügelig
Landschaftsstrukturen:
Siedlungsstrukturen, kleinere Waldflächen, Ackerflächen, Halde, Deponie
Bebauung:
Ortschaften Kufferath, Horm und Straß
Erholung:
Kulturdenkmal Binnesburg
Verkehr:
Landesstraße L 13, Kreisstraßen K 27, K 29
Vorbelastungen:
-
Schutzgebiete:
Naturschutzgebiet Beythal
Stolberger Talung (Wirkzone III)
Diese Untereinheit des Aachener Hügellands umfasst die eingeschnittenen Sohlentäler von Inde und
Vicht zwischen Stolberg und Eschweiler sowie die umgebenden Schiefergebirgsrumpfflächen, die zum
Teil noch dünn mit Lösslehm, zum Teil mit Sand- und Toninseln bedeckt sind. Die einstigen Gruben
und Bergwerke, die Industrieunternehmen und Werkssiedlungen entlang der beiden Täler und auf den
umgebenden Flächen weisen auf eine lange gewerblich-industrielle Tradition dieses Raums hin.
Wasserkraft,
Erzreichtum
und
große
Waldbestände
zur
Holzkohlegewinnung
waren
die
Hauptvoraussetzungen für die Entstehung einer regelrechten Industriegasse in der Stolberger Talung.
Im Gegensatz zur starken industriellen Nutzung stehen die großen Waldbereiche in der Einheit, die
dem relevanten Teil der Einheit eine insgesamt durchschnittliche Eigenart und Schutzwürdigkeit
verleihen.
Relief:
160 m bis 250 m ü. NN
Landschaftsstrukturen:
Siedlungsstrukturen, größere Waldflächen, Grünland
Bebauung:
Siedlungsflächen von Stolberg
Erholung:
Eschweiler Stadtwald mit Wildpark, Trimmpfade, Schutzhütten, Rad- und
Wanderwege, Propsteier Wald
Verkehr:
Landesstraßen L 238, Schienenverkehr
Vorbelastungen:
Hochspannungsfreileitung
Schutzgebiete:
Naturschutzgebiete „Bergbauwüstungszone im Eschweiler Wald“, und
„Hastenrather Kalksteinbrüche - Albertsgrube“
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
40
Herzogenrather Lößgebiet
Der vom Untersuchungsraum betroffene Teil der Einheit ist fast vollständig besiedelt. Sichtbereiche zu
den geplanten WEA sind nur auf einer Fläche von 0,24 ha zu erwarten. Daher erübrigt sich eine
landschaftsästhetische Bewertung.
Da in den Raumeinheiten Stockheimer Wald, Hürtgener Hochfläche und Roedinger Lössplatte keine
Sichtbereiche auftreten werden, wird auf eine Beschreibung und Bewertung der Einheiten verzichtet.
4.2.4
Kompensationsflächenermittlung
Die Kompensationsteilflächen der einzelnen ästhetischen Raumeinheiten sowie die Gesamtkompensationsfläche sind im Zusammenhang mit den jeweiligen Bewertungsfaktoren und den
tatsächlichen Einwirkungsbereichen in Tabelle 4.3 dargestellt. Die detaillierte Bewertung ist der
Tabelle im Anhang zu entnehmen.
Das Verfahren nach NOHL (1993) erlaubt, mastenartige Vorbelastungen im Umfeld der Eingriffsobjekte
durch Verwendung unterschiedlicher Wahrnehmungskoeffizienten zu berücksichtigen. In Wirkzone III
kann in Einheiten mit relativ starken Vorbelastungen z. B. durch mehrere Hochspannungstrassen und
Windparks aufgrund der Entfernung angenommen werden, dass die geplanten WEA weniger stark
wahrgenommen werden. In diesen Fällen sind die Wahrnehmungskoeffizienten gemäß Spalte D der
Tabelle 4.1 anzusetzen. Dies gilt für weite Teile des Untersuchungsraums (Echtzer Lössplatte, Unteres
Indetal, Aldenhover Platte, Erper Lössplatte, Dürener Rurniederung, Die Bürge, Kornelimünsterer
Vennvorland und Rur-Indetal). Für die Einheiten, in denen derartige Vorbelastungen fehlen wird der
Wahrnehmungskoeffizient gemäß Spalte B der Tabelle 4.1 angesetzt.
Zwischen
den
geplanten
WEA-Standorten
und
der
Autobahn
A4
verläuft
eine
Hochspannungsfreileitung. Die ästhetische Erheblichkeit des geplanten Eingriffs wird durch die Existenz
der Vorlast abgemildert. Nach NOHL (1993) kann in einem solchen Fall auf einen Teil der geplanten
Kompensationsmaßnahmen verzichtet werden (vgl. NOHL 1993, S. 25). Vor diesem Hintergrund
erscheint es gerechtfertigt den gutachterlichen Ermessenspielraum, den NOHL (1993) bei der
Anwendung seines Verfahrens zugesteht, zu nutzen und den Wahrnehmungskoeffizient in der
Wirkzone II abweichend zu den Spalten B und D der Tabelle 4.1 mit 0,2 anzusetzen (vgl. Tabelle 4.3).
In der Wirkzone I werden keine Vorbelastungen geltend gemacht, d. h. der Wahrnehmungskoeffizient
ist gemäß Spalte B der Tabelle 4.1 anzuwenden.
Für die neun WEA ergibt sich eine Gesamtkompensationsfläche von 8,15 ha. Für jede einzelne WEA
ergibt sich somit ein Kompensationsbedarf von 0,905 ha. Auf dieser Fläche sind nach NOHL (1993)
„durchschnittlich wirksame ästhetische Maßnahmen“ durchzuführen.
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
Tabelle 4.3:
41
Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen Raumeinheiten
Ästhetische Raumeinheiten
Wirkzone
F (ha)
e
w
b
K (ha)
Echtzer Lössplatte
I
109,06
0,1
0,60
0,1
0,654
Echtzer Lössplatte
II
900,25
0,2
0,20
0,1
3,601
Echtzer Lössplatte
III
2.587,98
0,2
0,02
0,1
1,035
Unteres Indetal
II
145,20
0,1
0,20
0,1
0,290
Unteres Indetal
III
845,00
0,1
0,02
0,1
0,169
Aldenhovener Platte
III
2.725,22
0,1
0,02
0,1
0,545
Erper Lössplatte
III
2.400,81
0,1
0,02
0,1
0,480
Dürener Eifelfuß
III
160,65
0,3
0,04
0,1
0,193
Dürener Rurniederung
III
1.346,52
0,2
0,02
0,1
0,539
Die Bürge
III
768,08
0,1
0,02
0,1
0,154
Kornelimünsterer Vennvorland
III
543,70
0,2
0,02
0,1
0,217
Rur-Inde-Tal
III
466,56
0,2
0,02
0,1
0,187
Nördliche Vennabdachung
III
7,26
0,3
0,04
0,1
0,009
Vlattener Hügelland
III
77,07
0,1
0,04
0,1
0,031
Stolberger Talung
III
54,87
0,2
0,04
0,1
0,044
Herzogenrather Lößgebiet
III
0,24
0,1
0,02
0,1
0,000
Summe (Kges= Kompensationsfläche für neun WEA)
8,148
Kompensationsfläche für eine WEA
0,905
hierbei bedeuten:
KT =
F =
e =
b =
w =
Kges =
ermittelte Teil-Kompensationsfläche
tatsächliche Einwirkungsbereiche in den zugehörigen Raumeinheiten
Erheblichkeitsfaktor der zugehörigen Raumeinheit
Kompensationsflächenfaktor
Wahrnehmungskoeffizient der zugehörigen Wirkzone
ermittelte Gesamtkompensationsfläche
ecoda
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung
42
5
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung
5.1
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
Bau- und betriebsbedingt wird das Vorhaben dauerhaft zum Verlust von Flächenfunktionen
(Lebensraum- und Bodenfunktionen) führen. Während der Errichtung der geplanten WEA werden
zudem durch den Bauverkehr sowie durch die Lagerflächen temporäre Beeinträchtigungen entstehen.
Alle Baumaßnahmen sind so auszuführen, dass Natur und Landschaft möglichst wenig beansprucht
werden. Folgende Minderungsmaßnahmen bieten sich grundsätzlich an und sind bei der Planung und
Ausführung zu berücksichtigen:
-
Nutzung vorhandener Wirtschaftswege, Verminderung von zusätzlich anzulegenden Wegen
-
Begrenzung der Erdmassenbewegung auf das notwendige Maß
-
Auswahl geeigneter Lager- und Stellflächen
-
getrennte, sachgemäße Lagerung des Aushubs
-
Wiedereinbau des Ausgangsmaterials entsprechend der ursprünglichen Lagerungsverhältnisse im
Boden
-
unverzügliche Wiederherstellung temporär beanspruchter Arbeits- und Lagerflächen
-
Anlegen wasserdurchlässiger, nicht vollständig versiegelnder Zuwegungen
Die aufgeführten Maßnahmen sollen - sofern sie nicht ohnehin vorgesehen sind - bei dem geplanten
Vorhaben berücksichtigt werden. Die vorgesehenen Baumaßnahmen sind so geplant, dass keine hochwertigen Biotoptypen betroffen sein werden.
Darüber hinaus ist bei der Bauausführung das Vermeidungsgebot sowie die DIN 18920 „Schutz von
Bäumen,
Pflanzbeständen
und
Vegetationsflächen
bei
Baumaßnahmen“
und
DIN
18915
„Bodenarbeiten“ zu beachten.
Die trotz Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu erwartenden erheblichen oder nachhaltigen
Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sind mit geeigneten Maßnahmen zu
kompensieren.
Fauna - Vögel
Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen sind für die planungsrelevanten Vogelarten denkbar, die auf
den Bauflächen Fortpflanzungs- und / oder Ruhestätten besitzen bzw. unter Berücksichtigung der
Habitatstruktur besitzen könnten.
Es ist nicht auszuschließen, dass zum Zeitpunkt des Beginns der Baumaßnahmen auf den Bauflächen,
die zur Errichtung der geplanten WEA erforderlich sind (Fundamente, Kranstell-, Montage- und
Lagerflächen sowie Zuwegung und Abbiegebereiche) Niststätten von Rebhühnern, Kiebitzen oder
ecoda
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung
43
Feldlerchen existieren. Zur Vermeidung des Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötung oder
Verletzung von Individuen im Zusammenhang mit dem Verlust oder der Beschädigung von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten) ist daher eine geeignete Maßnahme vorzunehmen (vgl. ECODA
2015c), die gleichzeitig eine Verminderungsmaßnahme im Sinne der Eingriffsregelung darstellt.
Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl:
1. Errichtung der WEA in einem Bauzeitenfenster von 01. Juli bis 10. März außerhalb der Brutzeiten
der betroffenen Arten (vgl. Tabelle 5.1).
2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Errichtung der geplanten WEA auf Zeiten außerhalb
der Brutzeiten der betroffenen Arten (Baufeldräumung im Zeitraum 01. Juli bis 10. März, vgl.
Tabelle 5.1). Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass die
Flächen nicht mehr von den betroffenen Arten besiedelt werden können.
3. Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten WEA vor Baubeginn auf Brutvorkommen der
betroffenen Arten. Werden keine Brutvorkommen der betroffenen Arten ermittelt, kann mit der
Errichtung der WEA begonnen werden. Sollten auf den Bauflächen Individuen der betroffenen
Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden.
Tabelle 5.1:
Brutzeiträume von Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche nach LANUV (2015)
Art
Rebhuhn
Kiebitz
Feldlerche
Brutzeit gesamt
März
A
M
April
E
A
M
Mai
E
A
M
Juni
E
A
M
Juli
E
A
M
E
ecoda
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung
5.2
44
Landschaftsbild
Die Installation von Windenergieanlagen besitzt aufgrund der Abhängigkeit von den Windverhältnissen
und der vorbereitenden Bauleitplanung eine hohe Standortbindung im Raum. Die Anlagen selbst sind
nur sehr gering gestalterisch variabel und unterliegen konkreten technischen Ausführungsvorgaben.
Eine Veränderung des Landschaftsbilds ist durch die Errichtung und den Betrieb von WEA
unvermeidbar. So fallen WEA als Elemente mit technisch-künstlichem Charakter und mit ihrer hohen,
vertikalbetonten sowie geschlossenen Gestalt grundsätzlich dort auf, wo keine Sichtverschattungen
gegeben sind.
Hinsichtlich der technischen Ausführung eines Windenergieprojekts nennt BREUER (2001) mehrere
Möglichkeiten zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds:
-
Aufstellung möglichst nicht in Reihe, sondern flächenhaft konzentriert
-
Verwendung dreiflügliger Rotoren
-
Übereinstimmung von Anlagen innerhalb einer Gruppe oder eines Windparks hinsichtlich Höhe,
Typ, Laufrichtung und -geschwindigkeit
-
Bevorzugung von Anlagen mit geringerer Umdrehungszahl
-
angepasste Farbgebung, Vermeidung ungebrochener und leuchtender Farben
-
energetischer Verbund mit dem Leitungsnetz der Energieversorgungsunternehmen mittels
Erdkabel
-
Konzentration von Nebenanlagen
-
Verwendung einer speziellen Beschichtung der Rotorflügel zur Vermeidung von Disko-Effekten
(Licht-Reflexionen)
Im Rahmen der Planung des Vorhabens wurden diese Aspekte beachtet.
Die trotz Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu erwartenden erheblichen oder nachhaltigen
Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sind mit geeigneten Maßnahmen zu kompensieren.
ecoda
Kompensationsbedarf
6
45
Kompensationsbedarf
Nach BREUER (1994) ist bei der Festlegung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen zu
berücksichtigen, dass mit der Kompensation für ein Schutzgut bzw. mit ein und derselben
Kompensationsmaßnahme häufig auch eine (Teil-)Kompensation für weitere Schutzgüter erreicht
werden kann. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Multifunktionalität der
Maßnahme. So kann man beispielsweise mit der Anlage einer extensiven Obstwiese auf einer bislang
intensiv genutzten Fläche sowohl eine Aufwertung von Biotopen als auch eine Neugestaltung des
Landschaftsbilds erreichen. In der Regel werden durch biotopaufwertende Maßnahmen auch Bodenfunktionen verbessert oder wiederhergestellt.
Nachfolgend wird der Bedarf zur Kompensation der erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds nochmals zusammenfassend dargestellt.
Darüber hinaus werden die qualitativen Anforderungen an die Kompensation skizziert. Die detaillierte
Festlegung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wird im Teil II des Landschaftspflegerischen
Begleitplans (Planung und Bilanzierung von Kompensationsmaßnahmen) erfolgen.
6.1
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
6.1.1
Klima
Das Schutzgut Klima / Luft wird durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt, so dass keine
Kompensation erforderlich wird.
6.1.2
Boden
Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts Boden entsteht durch die Versiegelung bzw.
Teilversiegelung von Flächen und damit im Verlust von Bodenfunktionen auf einer Fläche von
insgesamt 7.736 m². Eine funktional und räumlich zusammenhängende Ausgleichsmaßnahme wäre
der Rückbau bestehender Versiegelungen im Nahbereich des Vorhabens. Da die Möglichkeit zur
Umsetzung einer solchen Maßnahme unwahrscheinlich ist, besteht als eine weitere Möglichkeit zum
Ersatz der Beeinträchtigungen die Aufwertung von Bodenfunktionen an anderer Stelle. Um verlorengehende Bodenfunktionen wieder herzustellen, sind Böden, die beispielsweise durch intensive
Landwirtschaft stark beansprucht sind, aus der intensiven Nutzung zu nehmen und in einen
naturnäheren Zustand zurückzuführen.
6.1.3
Wasser
Das Schutzgut Wasser wird durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt, so dass keine
Kompensation erforderlich wird.
ecoda
Kompensationsbedarf
6.1.4
46
ecoda
Flora
Zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen des Schutzguts Flora können voll- bzw. teilversiegelte (geschotterte) Flächen entsiegelt oder - sofern das nicht möglich ist - Biotope mit
geringem oder mittlerem ökologischen Wert (z. B. intensiv bewirtschaftete Äcker) in höherwertige
Biotope umgewandelt werden. Der Bedarf zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen des
Schutzguts Flora (Biotope) ergibt sich aus der Berechnung des Biotopwertverlusts nach LANUV (2008).
Insgesamt werden durch das Vorhaben Biotope auf einer Fläche von 7.736 m² verändert und in ihrem
Wert herabgesetzt. Die Größe der Kompensationsfläche hat sich an dem in Tabelle 3.1 aufgeführtem
Biotopwertverlust von insgesamt 9.083 Punkten zu orientieren.
Durch die Anlage höherwertiger Biotopstrukturen auf einem Ackerstandort würde auch ein Ersatz für
erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden erreicht. Ein gesonderter Kompensationsbedarf
entstünde dann diesbezüglich nicht.
6.1.5
Fauna - Vögel
Bodenbrütende Vögel der offenen Feldflur (Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche)
Zur Kompensation des Eingriffs sollten habitatverbessernde Maßnahmen auf 0,8 ha Fläche
durchgeführt werden.
Zur
Vermeidung
eines
Tatbestandes
nach
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
wegen
möglicher
betriebsbedingter Auswirkungen auf den Kiebitz sollten vorsorglich CEF-Maßnahmen auf 0,5 ha Fläche
durchgeführt werden, die zu einer Erhöhung der Habitatqualität auf bislang intensiv bewirtschafteten
und von der Windenergienutzung unbeeinflussten Flächen führen (vgl. ECODA 2015a, b).
Grundsätzlich sind - zumindest einige CEF-Maßnahmen für den Kiebitz - auch in der Lage erhebliche
Beeinträchtigungen für andere bodenbrütenden Arten des Offenlands (hier Rebhuhn und Feldlerche)
zu kompensieren. Bei einer entsprechenden Konzeption können die CEF-Maßnahmen für den Kiebitz
auf den Kompensationsumfang angerechnet werden. In diesem Fall müssten zusätzlich nur auf einer
Fläche von 0,3 ha habitataufwertende Maßnahmen für die bodenbrütenden Arten des Offenlandes
durchgeführt werden.
Die
räumliche
Lage
und
die
konkrete
Ausgestaltung
Landschaftspflegerischen Begleitplan (Teil II) dargelegt.
der
Maßnahmen
werden
im
Kompensationsbedarf
47
Kiebitz (betriebsbedingte Auswirkungen)
Zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sollten vorsorglich CEFMaßnahmen auf einer Fläche von 0,5 ha durchgeführt werden, die zu einer Erhöhung der
Habitatqualität auf bislang intensiv bewirtschafteten und von der Windenergienutzung unbeeinflussten
Flächen führen. Die Durchführung der CEF-Maßnahmen führt somit auch zu einer Kompensation der
erheblichen betriebsbedingten Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung.
Eine darüber hinaus gehende Kompensation ist nicht notwendig.
6.2
Landschaftsbild
Zur angemessenen Kompensation des Eingriffs in das Landschaftsbild sollen nach NOHL (1993) auf
einer Fläche von 0,905 ha pro Anlage (Insgesamt 2,715 ha) landschaftsästhetisch durchschnittlich
wirksame Maßnahmen durchgeführt werden. Nach NOHL (1993) ist es möglich, die Kompensation auf
einer kleineren Fläche mit hochwertigen Maßnahmen bzw. auf einer größeren Fläche mit
geringwertigeren Maßnahmen zu erreichen. Es ist also notwendig, die möglichen Maßnahmen
hinsichtlich ihrer unterschiedlichen Qualität zu bewerten. NOHL (1993) differenziert zwischen
Maßnahmen mit rein prägender Funktion und solchen, die auch einbettende Funktionen übernehmen.
Einbettende Funktionen können nur von Landschaftselementen mit raumgliedernder Wirkung, also
Gehölzstrukturen ausgehen. Derartig prägende Gehölzstrukturen sind u. a. Baumreihen, Feldgehölze,
Hecken und Windschutzanlagen. Dabei geht von linearen Strukturen eine stärkere gliedernde Wirkung
aus als von flächenhaften.
ecoda
Zusammenfassung
7
48
Zusammenfassung
Anlass des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (Teil I: Eingriffsbilanzierung) ist die
geplante Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der
Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren (vgl. Karte 1.1). Bei den geplanten WEA handelt es sich um
Anlagen des Typs Enercon E-82 mit einer Nabenhöhe von 138,4 m und einem Rotordurchmesser von
82 m (Gesamthöhe: 179,4 m).
Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, den durch das Vorhaben entstehenden Eingriff in die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und in das Landschaftsbild zu ermitteln und zu quantifizieren
(Eingriffsregelung). Auf dieser Grundlage wird der Kompensationsbedarf ermittelt.
Die Schutzgüter Klima und Wasser werden durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt.
Die im Rahmen der Baumaßnahmen (Anlage von Fundamenten, Kranstellflächen und Erschließungswegen) erforderliche Versiegelung bzw. Teilversiegelung von Böden wird auf einer Fläche von
insgesamt 7.736 m² einen Verlust bzw. eine Veränderung von Bodenfunktionen verursachen. Um
verlorengehende Bodenfunktionen wiederherzustellen, sind Böden, die beispielsweise durch eine
intensive landwirtschaftliche Nutzung stark beansprucht werden, aus der Nutzung zu nehmen und in
einen naturnäheren Zustand zurückzuführen.
Zur Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf das Schutzgut Flora (Biotope)
wurde im Umkreis von 300 m um die Standorte der geplanten WEA sowie darüber hinaus im Abstand
von 30 m zur Zuwegung eine Biotoptypenkartierung durchgeführt. Die zu erwartenden Auswirkungen
wurden gemäß der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV
2008) quantifiziert. Demnach wird es durch die geplanten Infrastrukturmaßnahmen (Fundamente,
Kranstellflächen, Wegebau) zu einem Biotopwertverlust von 9.083 Punkten kommen. Die (Teil-)
Versiegelung auf den betroffenen Flächen wird zu einem Verlust von Lebensräumen führen. Bei den
betroffenen Biotoptypen handelt es sich vor allem um Ackerflächen. In geringem Maße sind
angrenzende Feldraine sowie ein bewachsener Feldweg betroffen.
Seltene oder bedrohte Pflanzenarten bzw. -gesellschaften sowie schutzwürdige oder geschützte
Bestandteile von Natur und Landschaft werden von den Infrastrukturmaßnahmen nicht betroffen sein.
Durch die Errichtung und den Betrieb kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Rebhuhn, Kiebitz
und Feldlerche kommen.
Zur Kompensation des Eingriffs für Rebhuhn, Kiebitz, und Feldlerche sollten habitatverbessernde
Maßnahmen auf 1 ha Fläche durchgeführt werden. Grundsätzlich sind - zumindest die meisten CEFMaßnahmen für den Kiebitz - auch in der Lage erhebliche Beeinträchtigungen für andere
bodenbrütenden Arten des Offenlands (hier Rebhuhn und Feldlerche) zu kompensieren. Bei einer
ecoda
Zusammenfassung
entsprechenden
Konzeption
49
können
die
CEF-Maßnahmen
für
den
Kiebitz
auf
ecoda
den
Kompensationsumfang angerechnet werden. In diesem Fall müssten zusätzlich nur auf einer Fläche
von 0,5 ha habitataufwertende Maßnahmen für die bodenbrütenden Arten des Offenlandes
durchgeführt werden.
Darüber hinaus wird die Errichtung und der Betrieb der WEA nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen
von planungsrelevanten Tierarten im Sinne der Eingriffsregelung (§ 14 Abs. 1 BNatSchG) führen.
Aufgrund der optischen und – in geringerem Maße – akustischen Fernwirkung der geplanten WEA wird
es durch das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds kommen. Um die
Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild in quantitativer Hinsicht prognostizieren zu
können, wurde eine Sichtbereichsanalyse durchgeführt. In unmittelbarer Umgebung der drei
geplanten WEA sind weitere sechs WEA auf dem Gebiet der Stadt Düren, Stadtteil Echtz, beantragt.
Diese insgesamt neun Anlagen werden vom Betrachter als ein Windpark wahrgenommen, daher
wurde eine Sichtbereichsanalyse für alle Anlagen durchgeführt und anschließend der Anteil der drei
Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe errechnet.
Demnach werden die neun WEA in einem Umkreis von 10 km auf einer Fläche von etwa 13.138 ha
(ca. 37 % des Untersuchungsraums) zumindest teilweise sichtbar sein. Die Erfassung und Bewertung
des Landschaftsbilds erfolgte mit der Langfassung gemäß NOHL (1993). Demnach ergibt sich für die
drei geplanten WEA ein Kompensationsbedarf von insgesamt 2,715 ha. Auf dieser Fläche sind nach
NOHL (1993) „landschaftsästhetisch durchschnittlich wirksame Maßnahmen“ durchzuführen.
Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen werden im vorliegenden
Gutachten ebenso dargestellt wie die qualitativen Anforderungen an die Kompensation. Die
detaillierte Festlegung konkreter Maßnahmen sowie die Überprüfung der Vollständigkeit der
Kompensation werden im Teil II des Landschaftspflegerischen Begleitplans erfolgen.
Abschlusserklärung
Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand
und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem
Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen.
Dortmund, den 19. Oktober 2015
Dipl.-Geogr. Stefan Wernitz
Literaturverzeichnis
BATTEFELD, K-U. (2008): Das neue Artenschutzrecht. Vortrag bei der Naturschutzakademie Hessen am 4.
Juni 2008. http://www.na-hessen.de/downloads/dvb2008neuesartenschutzrecht.pdf
BAUCKLOH, M., E.-F. KIEL & W. STEIN (2007): Berücksichtigung besonders und streng geschützter Arten bei
der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen. Eine Arbeitshilfe des Landesbetriebs
Straßenbau NRW. Naturschutz und Landschaftsplanung 39 (1): 13-18.
BREUER, W. (1994): Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der
Bauleitplanung. Inform. d. Naturschutz Nieders. 1/94: 1-60.
BREUER, W. (2001): Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds.
Vorschläge für Maßnahmen bei Errichtung von Windkraftanlagen. Naturschutz und
Landschaftsplanung 33(8): 237-245.
BUNDESVERBAND WINDENERGIE e. V. (2008): Entwicklung eines Hindernisbefeuerungskonzeptes zur
Minimierung der Lichtemission an On- und Offshore-Windenergieparks und -anlagen
unter besonderer Berücksichtigung der Vereinbarkeit der Aspekte Umweltverträglichkeit
sowie Sicherheit des Luft- und Seeverkehrs. Abschlussbericht zum HIWUS-Projekt.
September 2008. Im Auftrag des Bundesverbandes WindEnergie e.V., gefördert von der
Deutschen Bundesstiftung Umwelt, Aktenzeichen: 24127.
ECODA
(2015a):
Avifaunistisches
Fachgutachten
zum
Genehmigungsverfahren
von
drei
Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren.
Aktualisierte Fassung des Gutachtens vom 31.07.2012. Unveröffentl. Gutachten im
Auftrag der juwi Energieprojekte GmbH. Dortmund.
ECODA
(2015b): Fachbeitrag Artenschutz zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen
auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren. Unveröffentl. Gutachten im
Auftrag der juwi Energieprojekte GmbH. Dortmund.
ECODA
(2015c):
Fachgutachten
Fledermäuse
zum
Genehmigungsverfahren
von
drei
Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren.
Aktualisierte Fassung des Gutachtens vom 31.07.2012. Unveröffentl. Gutachten im
Auftrag der juwi Energieprojekte GmbH. Dortmund.
ENERCON (2014): Spezifikation Zuwegung und Kranstellfläche E-82 / 137 m Betonfertigteilturm. PMSiteL-SP012-Zuwegung-Kranstellfläche-E82_137m-Rev003ger-ger.pdf
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1971): Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen
1:100.000, Blatt C 5104 Düren. Krefeld.
GEOLOGISCHER DIENST NRW (2007): Auskunftssystem BK50 NRW - Karte der schutzwürdigen Böden.
Krefeld.
GLÄSSER, (1978): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen. Geographische
Landesaufnahme 1 : 200.000. Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung. Selbstverlag – Bonn-Bad Godesberg.
KIEL, E.-F. (2005): Artenschutz in Fachplanungen. Anmerkungen zu planungsrelevanten Arten und
fachlichen Prüfschritten. LÖBF-Mitt. 1/05:12-17.
KIEL, E.-F. (2007a): Praktische Arbeitshilfen für die artenschutzrechtliche Prüfung in NRW. UVP-Report
21 (3): 178-181.
KIEL E.-F. (2007b): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand,
Gefährdungen, Maßnahmen. MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND
VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.). Düsseldorf. 257 S.
KLEIN, M. & R. SCHERER (1996): Schallemissionen von Rotorblättern an Horizontalachs-Windkraftanlagen.
Anlagen laufen um bis zu vier Dezibel leiser. Wind Energie Aktuell 8/96: 31-33.
LANDESVERMESSUNGSAMT NRW (1997): Freizeitkarte NRW 1:50.000 Aachen, Jülicher Börde. Bonn.
LANA (2009): Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes
Beschlossen auf der 98. LANA – Sitzung am 01./02.10.2009
LANUV (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW..
Recklinghausen. September 2008.
LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN) (2015): Geschützte
Arten in Nordrhein-Westfalen. Fachinformationssystem.
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/start
LÜTTMANN, J. (2007): Artenschutz und Straßenplanung. Naturschutz und Landschaftsplanung 39 (8): 236242.
MKULNV (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigung
artenschutzrechtlich
erforderlicher
Maßnahmen
in
Nordrhein-Westfalen.
Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen. Schlussbericht (online) vom
05.02.2013.
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/downloads
MKULNV & LANUV (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES
LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN & LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
NORDRHEIN-WESTFALEN) (2013): Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei
der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen.
Düsseldorf.
MUNLV (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der
Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei
Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz).
MWEBWV & MKULNV (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung
von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010.
NOHL, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch mastenartige Eingriffe. Gutachten im
Auftrag des MURL-NRW. München. 65 S.
REICHENBACH, M. & H. STEINBORN (2004): Langzeituntersuchungen zum Konfliktthema „Windkraft und
Vögel“. 3. Zwischenbericht. Unveröffentl. Gutachten im Auftrag des Bundesverbandes
Windenergie. Oldenburg.
STEIN, W. & M. BAUCKLOH (2007): Berücksichtigung besonders und streng geschützter Arten bei der
Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen. UVP-Report 21 (3): 175-177.
WAGNER, S., R. BAREISS & G. GUIDATI (1996): Wind turbine noise. Springer. Berlin. Heidelberg.
WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2001): Windenergienutzung. Technik, Planung und Genehmigung. Stuttgart.
Anhang
-
Anhang: Bewertung des Landschaftsbilds und der Eingriffsintensität in den einzelnen
Raumeinheiten nach NOHL (1993)
Naturnähe
109,31 1037,42
109,06 900,25
0,60
0,20
vor
nach
vor
nach
vor
nach
vor
4237,16
2587,98
0,02
201,96
145,20
0,20
2033,95
845,00
0,02
5996,96
2725,22
0,02
4922,94
2400,81
0,02
4000,07
160,65
0,04
3638,07
1346,52
0,02
2560,62 2522,14
768,08 543,70
0,02
0,02
1984,30
466,56
0,02
938,28
7,26
0,04
388,99
77,07
0,04
556,68 66,01
54,87
0,04
-
4,00
4,00
3,00
3,00
5,00
5,00
17,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
16,00
4,00
3,00
4,00
4,00
4,00
3,50
16,00
3,00
3,00
3,50
3,50
3,50
3,50
13,50
3,00
3,00
3,50
3,50
3,50
3,50
13,50
3,50
3,50
3,50
3,50
3,00
3,00
13,00
4,00
4,00
3,50
3,50
4,00
4,00
15,50
7,00
7,00
5,50
5,50
6,50
6,50
25,50
4,50
4,50
6,00
6,00
4,50
4,50
19,50
4,00
4,00
5,50
5,50
4,00
4,00
17,50
5,50
5,50
6,00
6,00
5,00
5,00
21,50
5,00
5,00
6,50
6,50
5,50
5,50
22,50
6,50
6,50
6,00
6,00
6,50
6,50
25,50
4,00
4,00
5,00
5,00
4,00
4,00
17,00
5,50
5,50
5,00
5,00
5,50
5,50
21,50
3,00
3,00
3,00
2,00
2,00
2,00
3,00
7,00
4,00
3,00
5,00
5,00
7,00
3,00
5,00
17,00
0,00
1,00
16,00
0,00
1,00
14,00
2,00
2,00
13,50
0,00
1,00
13,50
0,00
1,00
13,00
0,00
1,00
15,50
0,00
1,00
25,50
0,00
1,00
19,50
0,00
1,00
17,50
0,00
1,00
21,50
0,00
1,00
22,50
0,00
1,00
25,50
0,00
1,00
17,00
0,00
1,00
21,50
0,00
1,00
8,50
7,00
8,00
8,50
7,00
8,00
8,50
7,00
8,00
8,00
8,00
3,50
8,00
8,00
3,50
8,00
7,00
8,50
9,00
7,50
8,50
4,50
5,50
1,50
8,50
4,50
5,00
4,00
4,00
4,00
4,50
4,00
7,00
7,50
4,00
5,00
8,50
4,50
2,50
4,00
4,00
4,00
23,50
8,00
23,50
8,00
23,50
8,00
19,50
7,00
19,50
7,00
23,50
8,00
25,00
8,00
11,50
3,00
18,00
6,00
12,00
3,00
15,50
5,00
16,50
5,00
15,50
5,00
3,50
4,00
3,50
3,50
3,50
3,50
3,50
6,00
6,00
4,00
6,50
6,50
17,50
3,00
18,00
4,00
17,50
3,00
14,50
3,00
14,50
3,00
15,50
3,00
17,50
3,00
23,00
6,00
20,00
4,00
13,00
2,00
21,50
5,00
Eingriffserheblichkeit
Stufe
4,00
1,00
5,00
2,00
5,00
2,00
4,00
1,00
4,00
1,00
4,00
1,00
4,00
1,00
7,00
3,00
5,00
2,00
3,00
1,00
E-Wert
0,10
0,20
0,20
0,10
0,10
0,10
0,10
0,30
0,20
0,654
3,601
1,035
0,290
0,169
0,545
0,480
0,193
0,539
Vielfalt
Eigenart
Ästhetischer Eigenwert
Stufe
Ästhetischer Eigenwert
Differenz
Eingriffsintensität
nach
Grobrelief
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
Visuelle Verletzlichkeit
Stufe
Schutzwürdigkeit
Empfindlichkeit
Stufe
Teil - Kompensationsflächen (ha)
Roedinger Loessplatte
Hürtgener Hochfläche
3,19 95,31 5,36
0,24
0,02
3,50
3,50
3,50
3,50
3,00
3,00
13,00
-
-
2,00
-
-
-
13,00
0,00
1,00
-
-
6,50
6,00
2,50
-
8,00
7,00
8,50
-
-
12,00
3,00
15,00
5,00
-
23,50
8,00
-
-
6,00
5,00
5,50
-
3,50
-
-
21,50
5,00
25,00
7,00
14,00
3,00
20,50
4,00
-
15,50
3,00
-
-
6,00
2,00
6,00
2,00
8,00
3,00
4,00
1,00
5,00
2,00
-
4,00
1,00
-
-
0,10
0,20
0,20
0,30
0,10
0,20
0,10
-
-
0,154
0,217
0,187
0,009
0,031
0,044
0,000
-
-
Bewertung des Landschaftsbilds und der Eingriffsintensität in den einzelnen Raumeinheiten nach NOHL (1993)
-
Herzogenrather Lößgebiet
Stockheimer Wald III
Stolberger Talung III
Vlattener Hügelland III
Nördliche VennabdachungIII
Rur-Inde-Tal III
Kornelimüsterer Vennvorland III
Die Bürge III
Dürener Rurniederung III
Dürener Eifelfuß III
Erper Lössplatte III
Aldenhovener Platte III
Unteres Indetal III
Unteres Indetal II
Echtzer Lössplatte III
Echtzer Lössplatte II
Echtzer Lössplatte I
Gesamtfläche in ha
Betroffene Fläche in ha
Wahrnehmungskoeffizient