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Beschlussvorlage (LBP Teil 1)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
9,6 MB
Datum
09.11.2015
Erstellt
30.10.15, 18:05
Aktualisiert
30.10.15, 18:05

Inhalt der Datei

www.ecoda.de ecoda Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil I: Eingriffsbilanzierung) UMWELTGUTACHTEN Dr. Bergen & Fritz GbR Ruinenstr. 33 zu drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren 44287 Dortmund Fon 0231 5869-9510 Fax 0231 5869-9519 ecoda@ecoda.de www.ecoda.de Auftraggeberin: Gemeinde Langerwehe Schönthaler Straße 4 52379 Langerwehe Bearbeiter: Stefan Wernitz, Dipl.-Geogr. Dr. Michael Quest, Dipl.-Landschaftsökol. Dortmund, den 19. Oktober 2015 Inhaltsverzeichnis Seite Abbildungsverzeichnis Kartenverzeichnis Tabellenverzeichnis 1 Einleitung ................................................................................................................................ 1 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................................ 1 1.2 Untersuchungsrahmen und Gliederung ........................................................................... 1 1.3 Gesetzliche Grundlagen...................................................................................................... 2 2 Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens ................................................................ 4 2.1 Windenergieanlagen........................................................................................................... 4 2.2 Fundamente ......................................................................................................................... 5 2.3 Trafostationen ...................................................................................................................... 5 2.4 Kranstell- und Montageflächen ......................................................................................... 6 2.5 Erschließung ......................................................................................................................... 6 2.6 Parkinterne Kabelverlegung .............................................................................................. 6 3 Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ........................................... 9 3.1 Klima und Luft...................................................................................................................... 9 3.1.1 Bestand & Bewertung .......................................................................................................................... 9 3.1.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung ...................................................... 9 3.2 Boden.................................................................................................................................. 10 3.2.1 Bestand & Bewertung ........................................................................................................................ 10 3.2.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung .................................................... 11 3.3 Wasser ................................................................................................................................ 12 3.3.1 Bestand & Bewertung ........................................................................................................................ 12 3.3.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung................................................... 12 3.4 Flora .................................................................................................................................. 12 3.4.1 Heutige potenzielle natürliche Vegetation (hpnV) ......................................................................... 13 3.4.2 Bestand und Bewertung: Reale Vegetation / Biotoptypen .......................................................... 13 3.4.3 Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen ................................................................................... 14 3.5 Fauna .................................................................................................................................. 17 3.5.1 Fledermäuse ........................................................................................................................................ 17 3.5.2 Vögel ..................................................................................................................................................... 19 3.5.3 Weitere planungsrelevante Arten .................................................................................................... 21 4 Auswirkungen auf das Landschaftsbild .............................................................................. 24 4.1 Wirkpotenzial ..................................................................................................................... 24 4.2 Bewertung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds .......................................... 24 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 Methode zur Bewertung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds .................................... 24 Sichtbereichsanalyse........................................................................................................................... 29 Ästhetische Raumeinheiten ............................................................................................................... 32 Kompensationsflächenermittlung ..................................................................................................... 40 5 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung............................................................. 42 5.1 Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ........................................................................... 42 5.2 Landschaftsbild .................................................................................................................. 44 6 Kompensationsbedarf .......................................................................................................... 45 6.1 Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ........................................................................... 45 6.1.1 6.1.2 6.1.3 6.1.4 6.1.5 Klima ..................................................................................................................................................... 45 Boden .................................................................................................................................................... 45 Wasser .................................................................................................................................................. 45 Flora....................................................................................................................................................... 46 Fauna - Vögel ....................................................................................................................................... 46 6.2 Landschaftsbild .................................................................................................................. 47 7 Zusammenfassung ............................................................................................................... 48 Abschlusserklärung Literaturverzeichnis Anhang Abbildungsverzeichnis Seite Kapitel 4: Abbildung 4.1: Schematische Übersicht über das Vorgehen bei der Anwendung der Langfassung nach NOHL (1993) ....................................................................................................................... 25 Kartenverzeichnis Seite Kapitel 1: Karte 1.1: Kapitel 2: Karte 2.1: Räumliche Lage der Standorte der geplanten Windenergieanlagen ................................. 03 Bauflächen zur Anlage der notwendigen Infrastruktur für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen ............................................................................ 8 Kapitel 3: Karte 3.1: Kapitel 4: Karte 4.1: Biotoptypen im Umkreis von 300 m um die Standorte der geplanten Windenergieanlagen sowie im Abstand von 30 m zur Zuwegung .................................... 16 Einwirkungsbereiche der Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild (Sichtbereichsanalyse)............................................................................................................... 31 Tabellenverzeichnis Seite Kapitel 3: Tabelle 3.1: Tabelle 3.2: Tabelle 3.3: Kapitel 4: Tabelle 4.1: Tabelle 4.2: Tabelle 4.3: Biotopwertverlust durch die erforderlichen Baumaßnahmen ............................................. 15 Bewertung des Untersuchungsraums für die vorkommenden Fledermausarten ............ 18 Planungsrelevante Arten des MTB 5104-Düren nach LANUV (2015) ................................ 21 Wahrnehmungskoeffizienten nach NOHL (1993, S. 53) ........................................................ 28 Einwirkungsbereiche der drei auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe geplanten WEA sowie der sechs auf dem Gebiet der Stadt Düren beantragten WEA in den drei unterschiedlichen Wirkzonen (absolut und relativ) .......................................... 30 Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen Raumeinheiten ........................................................................................................................... 41 Kapitel 5: Tabelle 5.1: Brutzeiträume von Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche nach LANUV (2015)........................ 43 Einleitung 01 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ecoda Anlass des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (Teil I: Eingriffsbilanzierung) ist die geplante Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren (vgl. Karte 1.1). Bei den geplanten WEA handelt es sich um Anlagen des Typs Enercon E-82 mit einer Nabenhöhe von 138,4 m und einem Rotordurchmesser von 82 m (Gesamthöhe: 179,4 m). Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, - den durch das Vorhaben entstehenden Eingriff in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und in das Landschaftsbild zu ermitteln und zu quantifizieren (Eingriffsregelung). Auf dieser Grundlage wird der Kompensationsbedarf ermittelt. Die flächenbezogene Darstellung und die konkrete Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen erfolgen im Teil II des Landschaftspflegerischen Begleitplans. 1.2 Untersuchungsrahmen und Gliederung Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan Teil I (LBP I) orientiert sich an dem Eingriffsbegriff des § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, vgl. Kapitel 1.3). Die Erheblichkeit eines Eingriffs ist von der Eingriffsintensität abhängig, d. h. von der durch das Vorhaben verursachten Störung oder Schädigung von Einzelelementen oder des Gesamtzusammenhangs von Natur und Landschaft. Die Untersuchungs- und Darstellungstiefe wurde in einer für Windenergieprojekte angemessenen Weise gewählt. So werden beispielsweise die Schutzgüter Fauna und Landschaftsbild ausführlicher behandelt als die in der Regel weniger oder gar nicht beeinträchtigten Schutzgüter Klima / Luft und Wasser. Dementsprechend variiert auch der Untersuchungsraum für die einzelnen Schutzgüter in Abhängigkeit von ihrer Betroffenheit und der Reichweite der zu erwartenden Auswirkungen. In Kapitel 2 wird das Vorhaben in Art und Umfang zunächst dargestellt. Im Folgenden werden der Naturhaushalt des Plangebiets beschrieben und die zu erwartenden Auswirkungen auf dessen Leistungsfähigkeit abgeschätzt (Kapitel 3). In Kapitel 4 wird der vom Vorhaben verursachte Eingriff in das Landschaftsbild mit Hilfe einer Sichtbarkeitsanalyse dargestellt und mit dem Verfahren nach NOHL (1993) bewertet. Im Anschluss werden Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen diskutiert (vgl. Kapitel 5). Eine zusammenfassende Darstellung des erforderlichen Bedarfs zur Kompensation des Eingriffs in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und in das Landschaftsbild erfolgt in Kapitel 6. In Kapitel 7 werden die wesentlichen Punkte des Landschaftspflegerischen Begleitplans (Teil I) zusammengefasst. Einleitung 02 Gesetzliche Grundlagen 1.3 Gesetzliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 01. März 2010 in der aktuellen Fassung. Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft „[...] aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass 1. die biologische Vielfalt 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft“. Laut § 14 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“ Eingriffe in Natur und Landschaft. Durch § 15 BNatSchG wird der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). BREUER (2001) weist darauf hin, dass wegen der Dominanz von Windenergieanlagen die Voraussetzungen für eine landschaftsgerechte Wiederherstellung oder Neugestaltung i. d. R. nicht erfüllt sind. Demnach sind erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds meist nicht ausgleichbar, sondern können allenfalls ersetzt werden. Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens werden die Begriffe „Ausgleich“ und „Ersatz“ z. T. zusammengefasst, sofern dies nicht zu Missverständnissen führt. vereinfacht unter „Kompensation“ ecoda ! Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil I: Eingriffsbilanzierung) zu drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren Auftraggeberin: Gemeinde Langerwehe ! Karte 1.1 Räumliche Lage der Standorte der geplanten Windenergieanlagen | } z { A Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA) | { } z A Standort einer im räumlichen Zusammenhang bestehenden WEA Neubau der Anschlussstelle A4 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans WEA 7 Planfestgestellte Ortsumgehung Luchem (L12n) WEA 9 WEA 8 ! bearbeiteter Ausschnit der digitalen Topographischen Karte 1:25.000 (DTK25) Bearbeiter: Stefan Wernitz, 19. Oktober 2015 0 © Geobasis NRW 2015 Maßstab 1:25.000 @ DIN A3 1.250 Meter ´ Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens 2 Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens 2.1 Windenergieanlagen 04 Geplant ist die Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-82 mit 138,4 m Nabenhöhe und einer Nennleistung von 2,3 MW. Der Rotordurchmesser beträgt 82 m. Der geplante Anlagentyp wird somit eine Gesamthöhe von 179,4 m erreichen. Die getriebelose und damit drehzahlvariable WEA vom Typ E-82 besitzt einen Dreiblattrotor und ein Einzelblattverstellsystem. Eine Besonderheit der WEA ist der Anstrich in einer Grüntonabstufung nach dem Natural-Colour-System im unteren Bereich des Turms, wobei die Helligkeit des Farbtons von unten nach oben zunimmt. Zur Vermeidung von Lichtreflexen sind bei den WEA die Rotorblätter sowie das Gehäuse der Maschinen mit einem matten Grauton beschichtet. Die WEA sind mit einem Blitzschutzsystem ausgestattet. Ein Überwachungssystem sorgt bei schwerwiegenden Störungen für die Abschaltung der Anlage. Die Anlagen verfügen zudem über eine Eisansatzerkennung. Aufgrund der Bauwerkshöhe von über 100 m über Grund werden die Anlagen eine Tages- und Nachtkennzeichnung erhalten. Die Tageskennzeichnung an den Rotorblättern bei WEA mit einer Gesamthöhe von über 150 m kann in den folgenden beiden Varianten erfolgen: - von der Spitze des Rotorblattes Richtung Drehachse 6 m rot, 6 m grau, 6 m rot und der Rest grau - von der Spitze des Rotorblattes Richtung Drehachse 6 m rot, der Rest grau sowie weißes Blinklicht an der Turmspitze Zudem erhält der Turm einer WEA über 150 m Gesamthöhe einen 3 m breiten, roten Farbring in 40 m Höhe. Die Tageskennzeichnung muss in Verkehrsrot (RAL 3020) ausgeführt werden. Zusätzlich ist auf dem Maschinenhaus ein 2 m breiter, horizontaler orange/roter Streifen in der Mitte von der linken bis zur rechten Seite des Maschinenhauses (rechtwinklig zur Rotorebene) anzubringen (vgl. Abbildung 2.1). Bei Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 150 m über Grund kann bei einer Genehmigung weiß blitzender Feuer die Anbringung eines zweiten orange/roten Streifens an den Rotorblättern und die Kennzeichnung des Maschinenhauses entfallen. In diesem Fall darf der Abstand zwischen weiß blitzendem Feuer und Rotorblattspitze bis zu 65 m betragen. Die Nachtkennzeichnung erfolgt durch Befeuerung (üblich Feuer W rot, blinkend, evtl. mit Sichtweitenmessung und Begrenzung; Befeuerung am Turm, ohne Blinken). Die Varianten der Tagesund Nachtkennzeichnung sind in Abbildung 2.1 dargestellt. ecoda Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens Abbildung 2.1: 2.2 05 Varianten der Tages- und Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen mit einer Höhe von über 150 m (nach BUNDESVERBAND WINDENERGIE 2008) Fundamente Das Betonfundament einer Enercon E-82 ist kreisförmig und wird unterirdisch angelegt. Als Gründung ist eine auftriebssichere Flachgründung mit 23 m Durchmesser erforderlich. Der Bodenaushub der Fundamentgruben (3,1 m tief) wird nach Fertigstellung der Fundamente z. T. wieder angeschüttet. Durch die drei Fundamente wird im Untergrund eine Fläche von insgesamt rund 1.246 m² vollständig versiegelt. 2.3 Trafostationen Die Trafostation befindet sich bei diesem Anlagentyp im Turm der WEA. Eine separate Trafostation ist nicht erforderlich, so dass ein zusätzlicher Flächenverbrauch vermieden wird. ecoda Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens 2.4 06 Kranstell- und Montageflächen Die zur Errichtung der Anlagen benötigten Kranstellflächen werden benachbart zu den Fundamenten auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen dauerhaft angelegt (vgl. Abbildung 2.2). Die Größe einer Kranstellfläche beträgt abzüglich der überlagerten Fundamentfläche je etwa 930 m². Der Oberboden wird auf diesen Flächen abgeschoben. Als Sauberkeitsschicht und zur Erhöhung der Tragfestigkeit wird zwischen dem Unterbau und der Tragschicht ein Geotextil hoher Zugfestigkeit eingebaut. Die Tragschicht wird mit geeignetem Schottermaterial in einer Stärke von 30 bis 35 cm aufgebaut, so dass sie genügend Festigkeit für die Errichtung des Krans bei gleichzeitiger Versickerungsmöglichkeit für Regenwasser bietet. Die Kranstellflächen müssen einer Achslast von 12 t standhalten und eine Flächenpressung von 18,5 t / m² aufnehmen können. Zusätzlich wird benachbart jeweils eine temporäre Montagefläche mit einem Ausmaß von 17 x 50 m (850 m²) sowie eine Lagerfläche mit einem Ausmaß von 17 x 50 m (850 m²) benötigt (vgl. Karte 2.1). Die zur Vormontage beanspruchten Flächen werden in gleicher Schotterbauweise hergestellt und nach Inbetriebnahme der WEA in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt bzw. dieser wird initiiert. Zur Montage der Einzelteile des Hauptkran-Auslegers (Gittermast) wird an jedem WEA-Standort auf einer Länge von 150 m und einer Breite von 3 m vorübergehend eine Straße aus Aluleichtplatten auf den Ackerflächen angelegt (vgl. Karte 2.1). 2.5 Erschließung Die Erschließung der Standorte der geplanten WEA erfolgt aus südlicher Richtung über asphaltierte Wirtschaftswege. Zwischen den Wirtschaftswegen und den Kranstellflächen sind Stichwege (inkl. Einbiegebereiche) neu anzulegen. Die zur Anfahrt genutzten Flächen müssen für das Befahren mit Schwertransportern tragfähig gemacht werden. Für die Wegausbauten wird Schottermaterial verwendet. Die Ausbauten erfolgen in vergleichbarer Weise wie die Anlage der Kranstellflächen. Auch nach dem Aufbau der WEA muss sichergestellt sein, dass die einzelnen WEA für Reparaturen oder Servicearbeiten mit Kranfahrzeugen und LKW erreicht werden können. 2.6 Parkinterne Kabelverlegung Zur parkinternen Verkabelung liegen noch keine Angaben vor. Im Sinne der Vermeidung eines Eingriffs sollte die Verkabelung - sofern möglich - in den Wegeseitenrändern oder unter Ackerflächen erfolgen. Ferner sollte die direkte und damit kürzeste Verbindung zwischen den Standorten gewählt werden. ecoda Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens Abbildung 2.2: Ausführung der Kranstellfläche nach ENERCON (2014) 07 ecoda ! Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil I: Eingriffsbilanzierung) zu drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren Planfestgestellte Ortsumgehung Luchem (L12n) Auftraggeberin: Gemeinde Langerwehe ! Karte 2.1 Bauflächen zur Anlage der notwendigen Infrastruktur für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen 7 z | A Bauflächen der geplanten Windenergieanlagen Fundament, dauerhaft, versiegelt Kranstellfläche, Stichweg und Zuwegung, dauerhaft, teilversiegelt Montagefläche, temporär, geschottert Lagerfläche, temporär, hindernissfrei 9 Nebenflächen der bestehenden Windenergieanlagen 8 Fundament, dauerhaft, versiegelt z | A z | A Kranstellfläche, Stichweg und Zuwegung, dauerhaft, teilversiegelt Planfestgestellte Ortsumgehung Luchem (L12n) ! bearbeiteter Ausschnit der digitalen Deutschen Grundkarte 1:5000 (DGK5) Bearbeiter: Stefan Wernitz, 19. Oktober 2015 0 © Geobasis NRW 2015 Maßstab 1:5.000 @ DIN A3 250 Meter ´ Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Wasser 3 9 Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts Der Abgrenzung des Untersuchungsraums liegt das spezifische Wirkpotential von WEA, d. h. die Reichweite etwaiger Wirkfaktoren auf die einzelnen Schutzgüter, zugrunde. Die Auswirkungen von WEA auf die Schutzgüter Klima / Luft, Wasser, Boden und Flora / Biotoptypen beschränken sich im Wesentlichen auf die unmittelbar in Anspruch genommen Flächen (Fundamente, Kranstellflächen, Zuwegung). Über die direkt beeinträchtigten Flächen hinaus sind Randeffekte wie z. B. Eutrophierung von Randbereichen um die Anlagen und entlang der Erschließungswege nicht gänzlich auszuschließen (vgl. WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2001). Der Untersuchungsraum zur Erfassung der Schutzgüter beschränkt sich daher auf einen Umkreis von 300 m um die Standorte der geplanten WEA. Betriebsbedingte Auswirkungen auf empfindliche Tierarten können allerdings auch darüber hinaus gehen. Die Reichweite der Scheuchwirkung gegenüber empfindlichen Tierarten beträgt maximal 500 m für Brutvögel und maximal 1.000 m für Rastvögel (z. B. REICHENBACH et al. 2004). Weder in Bezug auf Vögel noch auf andere Tiergruppen liegen Hinweise auf darüber hinausgehende Wirkungen vor. Zur Ermittlung erheblicher Beeinträchtigungen auf die Fauna wird daher der Raum im Umkreis von 1.000 m (Kleinvögel und Fledermäuse) und bis zu 2.000 m (Großvögel) um die geplanten Standorte der WEA betrachtet. 3.1 Klima und Luft 3.1.1 Bestand & Bewertung Der Untersuchungsraum ist wir überwiegend ackerbaulich genutzt und weist ein typisches Freilandklima auf. Freiflächen stellen im Allgemeinen Kaltluftproduzenten dar und können im dicht besiedelten Raum über Luftaustauschprozesse Ausgleichsfunktionen übernehmen. Belastungsräume, für die der Untersuchungsraum ausgleichende Funktion übernehmen kann, sind nicht vorhanden. Dem Raum kommt somit keine besondere klimatische Funktion zu. Durch die planfestgestellte Landesstraße L12n (Ortsumgehung Luchem) wird sich der Anteil der überbauten Fläche geringfügig erhöhen (vgl. Kapitel 3.2.1). Mit der deutlichen Verkehrszunahme des bislang überwiegend von landwirtschaftlichen Fahrzeugen frequentierten Raums ist ein Anstieg von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen zu erwarten. 3.1.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung In der Klimatologie wird zwischen mikroskaligen und mesoskaligen Luftströmungen differenziert: Mikroskalige Luftströmungen sind bodennahe Kaltluftströmungen, die in der Regel nachts und bei austauscharmen Wetterlagen auftreten. Die Auswirkungen dieser Strömungen sind lokal sehr begrenzt. Aufgrund der Bodennähe der Strömungen und der relativ geringen horizontalen Ausdehnung des Mastes einer Windenergieanlage ist eine Abriegelung dieser Strömungen nicht zu erwarten. ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Wasser 10 Als mesoskalische Luftströmungen werden z. B. lokale Winde bezeichnet. Im Rahmen von Windparkplanungen wird davon ausgegangen, dass durch Windenergieanlagen lokale Winde im Bereich bis zum achtfachen Rotordurchmesser abgebremst werden. Aus diesem Sachverhalt ergibt sich in Hauptwindrichtung ein entsprechender Abstand zwischen den Anlagen innerhalb eines Windparks. Eine Abriegelung von für Belüftungsschneisen wertvollen lokalen Winden ist über den achtfachen Rotordurchmesser hinaus nicht zu erwarten. Zur Errichtung und zum Betrieb der geplanten WEA werden die Zuwegung, die Kranstellflächen sowie die Fundamente neu angelegt. Diese größtenteils geschotterten Flächen weisen eine hohe Windanfälligkeit sowie eine direkte Sonneneinstrahlung und damit extreme Standortverhältnisse auf (Erwärmung, schnelle Verdunstung). Die hervorgerufenen Veränderungen des lokalen Mikroklimas sind als gering einzustufen und werden aufgrund der geringen Ausdehnung sowie der vorhergehenden Nutzung (meist intensiver Ackerbau) der betroffenen Flächen nicht als erheblich angesehen. WEA emittieren keine Luftschadstoffe und produzieren nur geringe Abwärme. Insgesamt sind keine nennenswerten Beeinträchtigungen des Klimas durch den Betrieb der geplanten WEA zu erwarten. 3.2 Boden 3.2.1 Bestand & Bewertung Nach Darstellungen der Bodenkarte NRW 1 : 50.000 (Blatt L 5104 Düren, GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW 1971) herrschen im Untersuchungsraum Parabraunerden (z. T. pseudovergleyt) aus Löss vor. Das lockere hohlraumreiche Gefüge des Lösses und der hieraus resultierende günstige Wasser- sowie Lufthaushalt tragen wesentlich zur Leistungsfähigkeit der Böden bei. Bei den Parabraunerden handelt es sich um sehr ertragreiche, leicht bearbeitbare Lösslehmböden, die zum Anbau aller Kulturpflanzen geeignet sind. Die Ertragswertzahlen der Bodenschätzung sind mit 75 bis 85 Punkten hoch. Das Bodensubstrat besitzt sehr gute bis gute Filtereigenschaften in Bezug auf den Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen. Die Standorte der geplanten WEA befinden sich nach Darstellung der Karte schutzwürdiger Böden des GEOLOGISCHEN DIENSTS (2007) im Bereich von Böden mit hoher oder sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit, deren Schutzwürdigkeit sich aus dem Bundesbodenschutzgesetz ableitet. Aktuell sind etwa 3 % der Fläche des Untersuchungsraums voll- oder teilversiegelt. Nach Fertigstellung der planfestgestellten L12n (Ortsumgehung Luchem) wird sich der Anteil befestigter Flächen auf rund 4 % erhöhen. Etwa 96 % der Fläche werden ackerbaulich genutzt. ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Wasser 3.2.2 11 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung 3.2.2.1 Versiegelung Zur Errichtung und für den späteren Betrieb einer WEA ist die Anlage eines Fundaments und einer Kranstellfläche erforderlich. Darüber hinaus müssen zur Anbindung der WEA Zufahrten angelegt und Abzweigungen ausgebaut werden. Durch die Fundamente der drei WEA wird eine Fläche von insgesamt 1.246 m² vollständig versiegelt. Durch den Ausbau der Zuwegung sowie durch den Bau der Kranstellflächen werden insgesamt 6.490m² bisher unversiegelter Fläche dauerhaft geschottert. Die versiegelten Böden verlieren ihre Funktion als Lebensraum für Pflanzen und Bodenorganismen sowie als Grundwasserspender und -filter. Der Boden wird auf den genannten Flächen der aktuellen Nutzung langfristig entzogen und teil- bzw. vollversiegelt. Das Relief wird dadurch allenfalls kleinräumig verändert. Mit abnehmendem Versiegelungsgrad nimmt die Intensität der Beeinträchtigung ab. Die geschotterten Erschließungswege sowie die Kranstellflächen behalten ihre Durchlässigkeit. Gegenüber einer vollständigen Versiegelung wird die Beeinträchtigung dadurch minimiert, kann aber nicht vollständig vermieden werden. Insgesamt ist die Beeinträchtigung des Bodens durch die Versiegelung aufgrund des Verlusts von Bodenfunktionen als erheblich anzusehen und muss ausgeglichen bzw. ersetzt werden. Die Montage- und Lagerflächen werden nach Errichtung der WEA wieder zurückgebaut, d. h. das Schottermaterial wird entfernt und der zuvor abgeschobene Boden gemäß der ursprünglichen Lagerungsverhältnisse wieder eingebaut. Diese Flächen werden voraussichtlich nach Errichtung der geplanten WEA wieder landwirtschaftlich genutzt. Es ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen durch die Anlage der Montage- und Lagerflächen. 3.2.2.2 Verdichtung Die Baufahrzeuge müssen sich aufgrund der technischen Anforderungen auf den bestehenden und den neu angelegten geschotterten Flächen bewegen. Daher entfallen Bodenverdichtungen über die Grenzen dieser Flächen hinaus. Eine erhebliche baubedingte Beeinträchtigung des Bodens durch Baufahrzeuge findet somit über die genannten Flächen hinaus nicht statt. 3.2.2.3 Bodenaushub Durch den Fundamentbau, das Anlegen der Kranstellfläche und den Wegebau fallen je WEA etwa 2.000 m3 Bodenaushub an. Bodenaushub unterliegt nicht dem objektiven Abfallbegriff und bedarf keiner Wiederaufbereitungsmaßnahmen. Er kann daher vom Besitzer unmittelbar wiederverwendet werden und im Verkehrswegebau oder für landschafts- und stadtgestalterische Maßnahmen Verwendung finden. Die Ablagerung von Bodenaushub in Bereichen schützenswerter Biotoptypen kann zu Konflikten mit dem Natur-, Landschafts- und Wasserschutz führen, da damit eine Veränderung des Bodengefüges, des Wasserhaushaltes und damit der Artenzusammensetzung der Biozönose verbunden ist. Der ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Wasser 12 anfallende Bodenaushub sollte daher auf Flächen gelagert werden, die ohnehin beeinträchtigt oder von geringem ökologischem Wert sind. Der anfallende Bodenaushub kann nach Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde in einer Schichtstärke von maximal 5 cm auf reinen Ackerflächen aufgebracht werden. Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Verbleib des Bodenaushubs mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen. 3.3 Wasser 3.3.1 Bestand & Bewertung Im Untersuchungsraum befinden sich keine Gewässer. Wasser-, Überschwemmungs- und Heilquellenschutzgebiete existieren im Untersuchungsraum nicht. 3.3.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung Grundwasserbeeinträchtigende Wirkungen wie Grundwasserabsenkung, Grundwasserstau, Verminderung der Grundwasserneubildung und die Veränderung von Grundwasserströmen sind durch den Bau und / oder den Betrieb der WEA in nennenswertem Maße nicht zu erwarten. Die Versiegelung durch die Fundamente wird auf ein notwendiges Maß von insgesamt 1.246 m² reduziert. Die Kranstellflächen (Fläche: 2.790 m²) und Wegeaus- sowie -neubauten (Fläche: 3.700 m²) werden ebenso auf das notwendige Maß beschränkt und darüber hinaus verschottert ausgebildet, so dass diese für Oberflächenwasser durchlässig bleiben werden. Windenergieanlagen sind mit verschiedenen Schutzvorrichtungen versehen, die im Störfall einen Austritt wassergefährdender Stoffe verhindern sollen. Bei der Errichtung der WEA muss nicht mit wassergefährdeten Stoffen umgegangen werden. Alle betroffenen Komponenten werden fertig befüllt und montiert geliefert. Im Rahmen der Serviceinspektionen des Herstellers werden i. d. R. Kontrollen bezüglich außergewöhnlichem Fett- und / oder Ölaustritt durchgeführt. Verschmutzungen von Wasser (Oberflächen- bzw. Grundwasser) durch die Anlage und den Betrieb der WEA sind nicht zu erwarten. In dieser Hinsicht ergeben sich durch das Vorhaben keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzguts Wasser. 3.4 Flora Etwaige Beeinträchtigungen von Pflanzen oder Pflanzengemeinschaften werden nicht gesondert spezifiziert, sondern durch die Verluste von Biotopfunktionen bzw. durch den Wertverlust von Biotopen erfasst. Dieser wird im Folgenden auf der Grundlage der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008) ermittelt (vgl. Kapitel 3.4.3). ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Fauna 3.4.1 13 Heutige potenzielle natürliche Vegetation (hpnV) Die sich unter den gegebenen Standortverhältnissen ohne Beeinflussung durch den Menschen einstellende Pflanzengesellschaft wird als heutige potenzielle natürliche Vegetation (hpnV) bezeichnet. Die hpnV zeigt das Entwicklungspotential des Gebiets an und kann zur Bewertung der Naturnähe der im Untersuchungsraum vorkommenden Lebensräume herangezogen werden. Ohne menschlichen Einfluss wäre der Untersuchungsraum größtenteils bewaldet. Maiglöckchen-StieleichenHainbuchenwald stellt die hpnV im Untersuchungsraum dar. In der weiteren Umgebung des Vorhabens ist die potenzielle natürliche Vegetation allenfalls in Relikten vorhanden. 3.4.2 Bestand und Bewertung: Reale Vegetation / Biotoptypen Im Rahmen einer Ortsbegehung wurden die vorhandenen Biotoptypen im Umkreis von 300 m um die Standorte der geplanten WEA auf der Grundlage der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008) erfasst. Im angewandten Bewertungsverfahren erhalten die Biotope „Wertpunkte“ in einer Skala von 0 bis 10. Anhand ihrer Biotoppunktzahl lassen sich konkrete Biotope somit in verschiedene Wertstufen einordnen: sehr gering (0-1 Wertpunkte), gering (2-3), mittel (4-5), hoch (6-7), sehr hoch (8-9) und außerordentlich hoch (10). So besitzt Acker einen Wert von 2, während naturnahe Laubmischwälder und andere Gehölzflächen einen Wert zwischen 5 und 8 haben. Vollkommen versiegelte Flächen haben stets den Wert 0. Gesetzlich geschützte Biotope wie Moore, Röhrichte, Quellbereiche haben einen Wert von 10. Der untersuchte Raum wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Der Anteil von Ackerflächen am Untersuchungsraum beträgt ca. 97 %. Der Biotopwert der Ackerflächen ist als gering einzustufen. Im Westen des Untersuchungsraums verläuft die Trasse der planfestgestellten Landesstraße L12n (Ortsumgehung Luchem). Im Bereich der Trasse wurde bereits mit der Herrichtung der Bauflächen begonnen (u. a. Abschieben des Oberbodens). Diese Flächen werden aktuell dem Biotoptyp „unversiegelter Weg auf nährstoffreichen Böden“ zugeordnet. Zusammen mit bewachsenen Feldwegen werden aktuell etwa 2 % des Untersuchungsraums diesem Biotoptyp zugeordnet (geringe ökologische Wertigkeit). Wegbegleitende Grasfluren sind nur in geringem Maße ausgebildet. Der Anteil (teil-) versiegelter Fläche (asphaltierte und geschotterte Feldwege sowie geschotterte Stellplätze) beträgt aktuell ca. 1 % (sehr geringe ökologische Wertigkeit). Nach Fertigstellung der planfestgestellten L12n (Ortsumgehung Luchem) wird sich der Anteil befestigter Flächen auf rund 4 % erhöhen und sich der Anteil von Ackerflächen geringfügig verringern. Gehölzstrukturen treten im Untersuchungsraum derzeit nicht auf. Zu möglicherweise geplanten Gehölzanpflanzungen entlang der L12n liegen keine konkreten Informationen vor. ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Flora 3.4.3 14 Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen Die Fundamente und Kranstellflächen beschränken sich auf das notwendige Maß und werden auf Ackerflächen angelegt. Die bestehenden, unbefestigten Wirtschaftswege müssen für das Befahren mit Schwertransportern tragfähig gemacht werden. An Abzweigungen sind Kurvenradien auszubauen, wobei angrenzende Ackerflächen überbaut werden (vgl. Karte 2.1). Zwischen den bestehenden Wegen und den Kranstellflächen sind 4 m breite Stichwege auf Ackerflächen neu anzulegen. Die unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Biotopen sind in Tabelle 3.1 aufgelistet. Der sich daraus ergebende Biotopwertverlust beträgt insgesamt 9.083 Punkte. Die Versiegelung bzw. Teilversiegelung der betroffenen Flächen führt zu einem vollständigen bzw. teilweisen Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Für die Errichtung und den Betrieb der geplanten WEA sind diese Beeinträchtigungen unvermeidbar. Die Beeinträchtigungen sind als erheblich anzusehen und gelten damit gemäß § 14 BNatSchG als Eingriff in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Der Eingriff muss durch geeignete Maßnahmen so ausgeglichen werden, dass keine erheblichen und nachhaltigen negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zurückbleiben. Die Kompensation sollte der ermittelten Eingriffsintensität quantitativ Rechnung tragen: Biotopwertgewinn in Höhe von 9.083 Punkten nach der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008). Qualitativ sollten die Maßnahmen die durch den Eingriff gestörten Funktionen im Umfeld der WEA wiederherstellen. Bei der Bauausführung ist das Vermeidungsgebot sowie die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und DIN 18915 „Bodenarbeiten“ zu beachten. Alle notwendigen Baumaßnahmen sind so auszuführen, dass Natur und Landschaft möglichst wenig beansprucht werden. Die Montage- und Lagerungsflächen werden nach Inbetriebnahme der WEA wieder zurückgebaut (Entfernen des Schottermaterials bzw. der Baggermatten und Aufbringen des zuvor abgeschobenen Mutterbodens). Unter Beachtung der in Kapitel 5.1 dargestellten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen wird die vorübergehende Anlage von Montage- und Lagerflächen nicht als erheblich im Sinne der Eingriffsregelung gewertet. ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Flora Tabelle 3.1: Biotopwertverlust durch die erforderlichen Baumaßnahmen F läch e " vo rh e r" Maßn ah m e F läch e " n ach h e r" Nutzungs-/ Biotoptyp Wertfaktor Fundamente Acker, intensiv 2 1.246 2.493 Kranstellflächen Acker, intensiv 2 2.790 Acker, intensiv 2 unversiegelter Weg 3 Zuwegung, Einbiegebereiche G e sam tb io to p we rt Bio to p we rtD iffe re n z 15 Nutzungs-/ Biotoptyp Wertfaktor Fläche voll versiegelt 0 0 5.580 Schotterweg 1 2.790 3.600 7.200 Schotterweg 1 3.600 100 300 Schotterweg 1 100 Größe Biotopwert 1 5 .5 7 3 9 .0 8 3 Biotopwert 6 .4 9 0 ecoda ! Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil I: Eingriffsbilanzierung) zu drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren z | { } A Auftraggeberin: Gemeinde Langerwehe | { } z A ! Karte 3.1 Biotoptypen im Umkreis von 300 m um die Standorte der geplanten Windenergieanlagen Standorte von Windenergieanlagen (WEA) WEA 7 z { | } A z { | } A z { | } A Planung Bestand Untersuchungsraum Umkreis von 300 m um die geplanten WEA-Standorte z | { } A unversiegelte Bau- bzw Lagerflächen für die L12n | { } z A WEA 9 | } z { A Biotoptypen (nach LANUV 2008) Farbe Nutzungs-/Biotoptyp (Code) Biotopwert Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend (HA0, aci) 2 unversiegelter Weg auf nährstoffreichen Böden (VB7, stb3) 3 teilversiegelte Flächen (Schotterwege, etc.) (VF1) 1 versiegelte Fläche (VF0) 0 WEA 8 A z { | } ! bearbeiteter Ausschnit der digitalen Deutschen Grundkarte 1:5000 (DGK5) Bearbeiter: Stefan Wernitz, 19. Oktober 2015 Planfestgestellte Ortsumgehung Luchem (L12n) 0 Maßstab 1:5.000 © Geobasis NRW 2015 250 Meter @ DIN A3 ´ Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Fauna 17 Fauna 3.5 Bei Diskussionen über die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Tierwelt stehen vor allem Vögel und Fledermäuse im Blickpunkt. Das Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen sowie die Prognose und Bewertung der Auswirkungen der geplanten Anlagen auf diese Tiergruppen sind Gegenstand des Avifaunistischen Fachgutachtens und des Fachgutachtens Fledermäuse (ECODA 2015a, c). In der Folge werden deswegen nur die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst und im Übrigen auf die entsprechenden Fachgutachten verwiesen. Zur Ermittlung des Vorkommens weiterer planungsrelevanter wurden folgende Quellen verwendet (vgl. ECODA 2015c): - Abfrage planungsrelevanter Arten für die Quadranten des Messtischblatts 5104 - Düren (LANUV 2015). - Abfrage planungsrelevanter Arten aus dem 3-km-Umfeld um die geplanten WEA beim Fundortkataster des LANUV (Datenlieferung 20.07.2015). 3.5.1 Fledermäuse Bestand und Bewertung Im Gutachten von ECODA (2015c) wird das Vorkommen von Fledermäusen im Umkreis von 1.000 m um die geplanten WEA wie folgt zusammengefasst: „Mit mindestens fünf Arten kann das in den Jahren 2009 und 2010 im Untersuchungsraum nachgewiesene Artenspektrum als durchschnittlich bewertet werden. Die im Rahmen der Detektorbegehungen festgestellte Aktivitätsdichte der Zwergfledermäuse im Untersuchungsraum ist im Vergleich mit anderen Gebieten gering. Die festgestellten Fledermausarten nutzten die landwirtschaftlich genutzten Teilbereiche des Untersuchungsraums so selten bzw. wurden mit so geringen Aktivitätsdichten registriert, dass die landwirtschaftlich geprägten Teilbereiche allenfalls geringe Lebensraumfunktionen erfüllen. Funktionsräume von Fledermäusen wurden im Bereich der intensiv landwirtschaftlich Teilflächen im Untersuchungsraum nicht ermittelt. Im Gegensatz dazu wurde an den Uferbereichen und über den Wasserflächen des Lucherberger Sees eine hohe Aktivität jagender Wasser- und Zwergfledermäusen festgestellt, so dass diese Bereiche für diese Arten als Funktionsräume besonderer Bedeutung abgegrenzt wurden. Die Ergebnisse der Detektorbegehungen und der Horchkistenuntersuchung deuten darauf hin, dass der Untersuchungsraum während der Zugzeiten in geringem Maße von Abendseglern überflogen wurde. Eine besondere Bedeutung des Untersuchungsraums für den Fledermauszug ergibt sich hieraus nicht.“ ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Fauna Tabelle 3.2: 18 Bewertung des Untersuchungsraums für die vorkommenden Fledermausarten Art Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraums sowie seines weiteren Umfeldes Zwergfledermaus - Landwirtschaftlich geprägter Teil des Untersuchungsraums mit geringer Bedeutung - Jagdgebiete mit besonderer Bedeutung am Lucherberger See Rauhautfledemaus - geringe Bedeutung Großer Abendsegler - geringe Bedeutung Kleinabendsegler - geringe Bedeutung Breitflügelfledermaus - geringe Bedeutung Wasserfledermaus - Landwirtschaftlich geprägter Teil des Untersuchungsraums mit allenfalls geringer Bedeutung - Jagdgebiete mit besonderer Bedeutung am Lucherberger See Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen Es werden keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung für Fledermäuse erwartet (vgl. ECODA 2015c). ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Fauna 3.5.2 19 Vögel Bestand und Bewertung Im Gutachten von ECODA (2015a) wird das Vorkommen von Vögeln im Umkreis von bis zu 2.000 m um die geplanten WEA folgendermaßen zusammengefasst: Brutvögel „Im UR2000 wurden während der Begehungen in der Brutsaison insgesamt 74 Brutvogel-/ Gastvogelarten festgestellt. Davon nutzten 58 Arten den UR2000 als Bruthabitat, für zwei Arten bestand ein Brutverdacht. Neun Arten wurden als Nahrungsgäste, vier Arten als Durchzügler festgestellt. Eine Art überflog den UR2000 lediglich. Insgesamt ergaben sich für den UR2000 22 Arten, die in NRW als planungsrelevant geführt werden Vogelarten (... Zur Auswahl der Arten vgl. LANUV 2015). Davon werden sieben Arten nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindliche Arten eingestuft: - Potenziell kollisionsgefährdete Arten: Rotmilan, Rohrweihe (in Brutplatznähe) - Potenziell WEA-empfindlich beim Auftreten von Brutkolonien: Kormoran, Schwarzkopfmöwe, Sturmmöwe, Silbermöwe - Arten mit einem möglichen Meideverhalten: Kiebitz Rast- und Zugvögel Während der Kartierungen zu den Rast- und Zugvögeln wurden insgesamt 83 Vogelarten registriert. Aufgrund der Biotopausstattung des Untersuchungsraums finden dort Vogelarten geeignete Durchzugs- bzw. Rastgebiete, die an stehende Gewässer (Lucherberger See) oder an Offenland gebunden sind. … 16 Arten sind in einer der Gefährdungskategorien der Roten Liste der Brutvögel Nordrhein-Westfalens eingestuft. Elf Arten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Darüber hinaus sind fünf Arten im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistet, weitere fünf Arten gelten in NRW nach Art. 4 (2) EU-Vogelschutzrichtlinie als planungsrelevant. Acht Arten sind aufgrund ihrer koloniebrütenden Nistweise als planungsrelevant eingestuft (…). Insgesamt wurden im Rahmen der Begehungen zur Erfassung von rastenden / ziehenden Arten 27 planungsrelevante Vogelarten nachgewiesen (... Zur Auswahl der Arten vgl. LANUV 2015). Davon werden neun Arten nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindliche Arten eingestuft: ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Fauna - 20 Potenziell kollisionsgefährdete Arten: Rotmilan, Wiesenweihe (in Brutplatznähe), Rohrweihe (in Brutplatznähe) - Potenziell WEA-empfindlich beim Auftreten von Brutkolonien: Kormoran, Lachmöwe, Sturmmöwe, Silbermöwe, Heringsmöwe - Arten mit einem möglichen Meideverhalten: Kiebitz Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen Durch die Inanspruchnahme von zumindest potenziellen Bruthabitaten wird der Lebensraum für Arten des Offenlandes (hier: Feldlerche, Kiebitz und Rebhuhn) verkleinert. Dieser Lebensraumverlust stellt eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne der Eingriffsregelung dar, der durch habitataufwertende Maßnahmen zu kompensieren ist. Für die Anlage der Fundamente und der Kranstellflächen sowie zusätzlicher Zuwegungen auf Ackerstandorten werden ca. 0,8 ha Ackerfläche in Anspruch genommen. Zur funktionalen Kompensation des Eingriffs sollten vor diesem Hintergrund habitatverbessernde Maßnahmen auf 0,8 ha Ackerfläche (Extensivierungen) durchgeführt werden. Zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sollten für den Kiebitz vorsorglich CEF-Maßnahmen auf 0,5 ha Fläche durchgeführt werden, die zu einer Erhöhung der Habitatqualität auf bislang intensiv bewirtschafteten und von der Windenergienutzung unbeeinflussten Flächen führen (vgl. ECODA 2015b). Grundsätzlich sind - zumindest einige CEF-Maßnahmen für den Kiebitz - auch in der Lage erhebliche Beeinträchtigungen für Rebhuhn und Feldlerche zu kompensieren (vgl. MKUNLV 2013). Bei einer entsprechenden Konzeption der CEF-Maßnahmen für den Kiebitz würden auch die erheblichen Beeinträchtigungen für Rebhuhn und Feldlerche kompensiert werden. Die verbleibenden 0,3 ha müssen durch geeignete Maßnahmen - im Idealfall angrenzend an die CEF-Maßnahmenfläche für den Kiebitz - kompensiert werden. Betriebsbedingte Auswirkungen Der geplante Standort der WEA 9 befindet sich im Randbereich eines Brutbereichs, in dem im Jahr 2010 ca. acht Brutpaare festgestellt wurden. Die geplante WEA 8 grenzt an einen Bereich, in dem im Jahr 2010 ein Brutverdacht bestand. Größere Rastvorkommen im Bereich bis zu 300 m um die geplanten WEA wurden nicht ermittelt. Es wird angenommen, dass die im Einwirkungsbereich dieser WEA liegenden Räume nur noch in geringem Maße für brütende Kiebitze nutzbar sein werden. Der Funktionsverlust im Wirkraum der geplanten WEA stellt einen erheblichen Eingriff in den Naturhaushalt dar und muss ausgeglichen oder ersetzt werden. Zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sollten vorsorglich CEFMaßnahmen durchgeführt werden, die zu einer Erhöhung der Habitatqualität auf bislang intensiv ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Fauna 21 bewirtschafteten und von der Windenergie-nutzung unbeeinflussten Flächen führen (vgl. ECODA 2015b). Die Durchführung der CEF-Maßnahmen führt somit auch zu einer Kompensation der erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung. Eine darüber hinaus gehende Kompensation ist nicht notwendig. 3.5.3 Weitere planungsrelevante Arten Neben Vogel- und Fledermausarten werden im Informationssystem „Geschütze Arten in NRW“ (LANUV 2015) weitere Tierarten aufgelistet, von denen Vorkommen für das Messtischblatt 51043-Düren bekannt sind (vgl. Tabelle 3.3). Darüber hinaus wurde eine Abfrage planungsrelevanter Arten aus dem 3-km-Umfeld um die geplanten WEA beim Fundortkataster des LANUV durchgeführt. Tabelle 3.3: Planungsrelevante Arten des MTB 5104-Düren nach LANUV (2015) (exkl. Vögel und Fledermäuse) (Erhaltungszustand: atl: atlantisch; kon: kontinental) Art deutsch Erhaltungszustand wissenschaftlich atl kon Europäischer Biber Castor fiber G G Feldhamster Cricetus cricetus - S Wildkatze Felis silvestris U - Kreuzkröte Bufo calamita U U Springfrosch Rana dalmatina G G Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae G G Kammmolch Triturus cristatus U G Säugetiere Amphibien Bestand und Bewertung Biber sind nach LANUV (2015) charakteristische Bewohner großer, naturnaher Auenlandschaften mit ausgedehnten Weichholzauen. Geeignete Lebensräume sind Bach- und Flussauen, Entwässerungsgräben, Altarme, Seen, Teichanlagen sowie Abgrabungsgewässer. Wichtig sind für Biber ein gutes Nahrungsangebot (v. a. Wasserpflanzen, Kräuter, Weichhölzer), eine ständige Wasserführung sowie störungsarme, grabbare Uferböschungen zur Anlage der Baue. Vom Europäischen Biber wurden im Jahr 2010 im Rahmen der avifaunistischen Untersuchungen Fraßspuren im Bereich des Rückhaltebeckens südwestlich des Echtzer See in ca. 2 km Entfernung zur nächstgelegenen geplanten WEA festgestellt. Darüber hinaus ergab die Datenabfrage beim Fundortkataster des LANUV Nachweise von Bibern am Echtzer See, bei D’Horn sowie zwei Nachweise westlich von Lucherberg und ein Nachweis nördlich von Luchem. ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Fauna 22 Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen Alle bekannten Nachweise liegen weiter als 1 km von den geplanten WEA entfernt. Das nähere Umfeld der geplanten WEA (bis 500 m) wird überwiegende intensiv landwirtschaftlich genutzt und hat für den Europäischen Biber als Lebensraum keine Bedeutung. Es werden keine erheblichen Auswirkungen im Sinne der Beeinträchtigungen erwartet. Haselmaus Bestand und Bewertung Die Haselmaus lebt bevorzugt in Laub- und Laubmischwäldern, an gut strukturierten Waldrändern sowie auf gebüschreichen Lichtungen und Kahlschlägen. Außerhalb geschlossener Waldgebiete werden in Parklandschaften auch Gebüsche, Feldgehölze und Hecken sowie gelegentlich in Siedlungsnähe auch Obstgärten und Parks besiedelt (LANUV 2015). Nach LANUV (2015) ist unbekannt, ob im Kreis Düren Vorkommen von Haselmäusen existieren. Im Fundortkataster des LANUV (2015) sind keine Haselmausvorkommen aus dem 3 km-Umkreis um die geplanten WEA aufgeführt. Am Lucherberger See sind Vorkommen von Haselmäusen jedoch nicht grundsätzlich auszuschließen. Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen Aufgrund der Entfernung des Sees als potenzieller Lebensraum für die Art von über 650 m zu einer geplanten WEA werden keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung erwartet. Feldhamster Bestand und Bewertung Nach LANUV (2015) ist der Feldhamster eine Charakterart struktur- und artenreicher Ackerlandschaften mit tiefgründigen, nicht zu feuchten Löss- und Lehmböden und tiefem Grundwasserspiegel (> 120 cm). In Nordrhein-Westfalen sind die Feldhamsterbestände seit den 1970er Jahren vor allem durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft stark zurückgegangen, so dass die Art aktuell als „vom Aussterben bedroht“ gilt. Das Hauptverbreitungsgebiet ist die offene weiträumige Bördelandschaft in der Kölner Bucht westlich des Rheins. Aktuell sind nur 3 nennenswerte Populationen bekannt (je eine im Kreis Euskirchen, Rhein-Kreis Neuss und Rhein-Erft-Kreis). Vorkommen des Feldhamsters sind im Kreis Düren und auch im 3-km-Umfeld der geplanten WEA nicht bekannt (LANUV 2015). Mit einem Vorkommen im Umfeld der geplanten WEA wird nicht gerechnet. Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen Es werden keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung für Feldhamster erwartet. ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts - Fauna 23 Wildkatze Bestand und Bewertung Die Wildkatze ist nach LANUV (2015) eine Leitart für kaum zerschnittene, möglichst naturnahe waldreiche Landschaften. Sie benötigt große zusammenhängende und störungsarme Wälder (v .a. alte Laub- und Mischwälder) mit reichlich Unterwuchs, Windwurfflächen, Waldrändern, ruhigen Dickichten und Wasserstellen. Bevorzugte Nahrungsflächen sind Waldränder, Waldlichtungen, waldnahe Wiesen und Felder, aber auch weiter entfernt gelegene gehölzreiche Offenlandbereiche (bis zu 1,5 km). Darüber hinaus benötigen die Tiere ein ausreichendes Angebot an natürlichen Versteckmöglichkeiten als Schlafplätze und zur Jungenaufzucht (v. a. dichtes Gestrüpp, bodennahe Baumhöhlen, Wurzelteller, trockene Felsquartiere, verlassene Fuchs- oder Dachsbaue). Gerne werden auch Bunkeranlagen als Winterquartier bei Kälteeinbrüchen oder zur Jungenaufzucht angenommen. Im Fundortkataster des LANUV (2015) sind keine Wildkatzen vorkommen aus dem 3 km-Umkreis um die geplanten WEA aufgeführt. Potenziell geeignete Lebensräume für die Art befinden sich zudem erst in größerer Entfernung (min. 2 km südlich des geplanten WEA im Meroder Wald). Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen Aufgrund der Entfernung geeigneter Lebensräume zu einer geplanten WEA werden keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung erwartet. Amphibien Bestand und Bewertung Am Lucherberger See sind Vorkommen der Amphibienarten Springfrosch, Kleiner Wasserfrosch sowie Kammmolch - trotz der touristischen Nutzung - nicht grundsätzlich auszuschließen. Im Fundortkataster des LANUV (2015) sind die Arten für den Lucherberger See allerdings nicht aufgeführt. Als Landlebensräume haben die geplanten Standorte der WEA sowie deren Umfeld für die Arten keine Bedeutung. Vorkommen der Kreuzkröte sind laut Abfrage beim Fundortkataster des LANUV (2015) im Umfeld der geplanten WEA nicht bekannt und wegen fehlender geeigneter Lebensräume im Umkreis von bis zu 500 m um die geplanten WEA auch nicht zu erwarten. Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen Aufgrund der Entfernung des Sees als potenzieller Lebensraum für einzelne Amphibienarten von über 650 m zu einer geplanten WEA werden keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung erwartet. ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild 4 Auswirkungen auf das Landschaftsbild 4.1 Wirkpotenzial 24 Als Bauwerke mit technisch-künstlichem Charakter gehen von WEA wegen ihrer Größe, Gestalt und Rotorbewegung großräumige visuelle Wirkungen aus, die das Erscheinungsbild einer Landschaft verändern und diese bei großer Anzahl und Verdichtung dominieren und prägen können. Hinzu kommen die akustischen Reize von WEA, die das landschaftliche Empfinden in ihrem Nahbereich verändern können. So kommt es durch die Luftströmung am Rotor zu aerodynamischen und durch die Schwingung der Rotoren zu strukturdynamischen Schallemissionen (KLEIN & SCHERER 1996, WAGNER et al. 1996). Ferner können durch die Azimutmotoren zur Gondelnachführung sowie durch das Getriebe weitere Schallemissionen entstehen. Für WEA, deren Gesamthöhe 100 m überschreitet, besteht im Hinblick auf die Flugsicherheit eine Pflicht zur Kennzeichnung entweder durch das Rotfärben der Rotorblattspitzen oder durch weißes Blinklicht an der Turmspitze (am Tage) sowie rotes Blinklicht an der Turmspitze (in der Nacht). Die weißen, v. a. aber die roten Blinklichter können zu einem Unruhemoment in der Landschaft führen. Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sind bei der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen aufgrund des beschriebenen Wirkpotenzials unvermeidbar. 4.2 Bewertung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds 4.2.1 Methode zur Bewertung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds Mit der Anwendung des Verfahrens nach NOHL (1993) wird eine dem ästhetischen Funktionsverlust der Landschaft durch den Eingriff proportionale Kompensationsfläche ermittelt, auf der durchschnittlich wirksame ästhetische Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Dabei wird zunächst der landschaftliche Qualitätsverlust einer betroffenen Fläche bestimmt, indem die Sensitivität der Landschaft mit der Eingriffsintensität in Bezug gesetzt wird. Die Sensitivität ergibt sich aus dem ästhetischen Eigenwert, der visuellen Verletzlichkeit und der Schutzwürdigkeit der Landschaft. Daraus lässt sich die Erheblichkeit des Eingriffs bestimmen, die als Veränderung des ästhetischen Eigenwerts durch das Vorhaben aufzufassen ist. Dieser qualitative Aspekt des Eingriffs wird mit der quantitativen Komponente kombiniert: dem tatsächlichen Einwirkungsbereich (Fläche, von der das Vorhaben wahrgenommen werden kann, vgl. Kapitel 4.2.2). Zur Ermittlung einer Kompensationsfläche werden schließlich neben dem ästhetischen Funktionsverlust zusätzlich ein Kompensationsflächenfaktor und ein Wahrnehmungskoeffizient herangezogen. Da man in einer intakten Kulturlandschaft für die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege einen Mindestflächenanspruch von 5 % bis 20 % ansetzen muss, wird der Kompensationsflächenfaktor in der Regel mit 10 % veranschlagt (vgl. NOHL 1993). Der Wahrnehmungskoeffizient ist von der Entfernung zum Objekt, der Höhe desselben und der ästhetischen Vorbelastung der Landschaft abhängig. ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild 25 Zur Berechnung der Kompensationsflächen hat NOHL (1993) verschiedene Verfahrensansätze vorgeschlagen, die eine Kombination der ermittelten Faktoren vollziehen. Diese formalisierten Ansätze bieten den Vorteil höherer Transparenz der Vorgehensweise und der Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse. Die Bewertung der Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch die geplanten WEA sowie der Kompensationsbedarf wurden anhand der sogenannten „Langfassung“ ermittelt (vgl. Abb. 4.1). Im räumlichen Zusammenhang mit den drei geplanten WEA sind auf dem Gebiet der Stadt Düren, Stadtteil Echtz, sechs WEA des Typs Enercon E-101 mit vergleichbarer Gesamthöhe (185,9 m) in Betrieb. Die geplanten WEA bilden mit den bestehenden WEA als einen zusammenhängenden Windpark. Vor diesem Hintergrund werden bezüglich der Auswirkungen auf das Landschaftsbild die insgesamt neun WEA gemeinsam betrachtet. Abbildung 4.1: Schematische Übersicht über das Vorgehen bei der Anwendung der Langfassung nach NOHL (1993) ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild 26 1. Schritt: Unterteilung des durch den Eingriff potenziell beeinträchtigten Gebiets: Jeder Gegenstand in der Landschaft ist von einem ästhetischen Wirkraum umgeben, der vereinfacht auf 10.000 m begrenzt wird. Der potenzielle Wirkraum wird in drei ästhetische Wirkzonen abnehmender Eindrucksstärke untergliedert: Wirkzone I Ringfläche mit 200 m Radius um die WEA-Standorte Wirkzone II Ringfläche mit 1.500 m Radius um die WEA-Standorte (abzüglich Wirkzone I) Wirkzone III Ringfläche mit 10.000 m Radius um die WEA-Standorte (abzüglich Wirkzone I und II) 2. Schritt: Festlegen des durch den Eingriff ästhetisch tatsächlich beeinträchtigten Gebiets (tatsächliche betroffener Bereich = Einwirkungsbereich). Die tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) werden ermittelt (Sichtbereichsanalyse, vgl. Kapitel 4.2.2): - durch Digitalisierung der Grundflächen aller höheren, sichtverstellenden Landschaftselemente auf der Karte (Einzelgebäude, Gehöfte, Siedlungsflächen, Obstwiesen, Baumhecken, Baumgruppen, Feldgehölze, Wälder u. a.) und - durch Verwendung eines digitalen Geländemodells unter Einbeziehung der sichtverstellenden Landschaftselemente sowie - durch Berechnung und Darstellung von Bereichen mit Sichtbeziehung zu einer oder mehrerer WEA mit Hilfe des Programms WindPro 2.8 (Modul ZVI) der Firma EMD (Energi- og Miljödata). Als ästhetisch tatsächlich beeinträchtigtes Gebiet gelten alle Flächen in den drei Wirkzonen, die weder sichtverstellend noch sichtverschattet sind. 3. Schritt: Aufgliedern des Gebiets in landschaftsästhetische Raumeinheiten. Landschaftsästhetische Raumeinheiten sind Gebiete oder Flächen, die sich in ihrem Erscheinungsbild vom Umfeld unterscheiden. Sie sollten nicht zu kleinteilig sein. 4. Schritt: Ermittlung der ästhetischen Eigenwerte in den identifizierten Raumeinheiten vor dem Eingriff. - Berücksichtigung von Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt - Bewertung innerhalb einer vorgegebenen Skala (4-9 = sehr gering bis 36-40 = sehr hoch) - Zusammenfassung der drei Teilwerte zu einem Gesamtwert, dem ästhetischen Eigenwert (10-er Skala) ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild 27 5. Schritt Einschätzung der ästhetischen Eigenwerte in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten nach dem Eingriff (wie 4. Schritt). 6. Schritt: Ermittlung der landschaftsästhetisch wirksamen Eingriffsintensitäten für die einzelnen Raumeinheiten. - Zusammenfassender Ausdruck für die Eingriffsintensität ist die Differenz der ästhetischen Eigenwerte vor und nach dem Eingriff. 7. Schritt: Ermittlung der visuellen Verletzlichkeit in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten. - Berücksichtigung der Reliefenergie, der Vielfalt von Elementen und der Vegetationsdichte - Bewertung dieser Kriterien über eine 10-er Skala (1 = sehr gering bis 10 = sehr hoch) - Addition aller Werte und Retransformation mit vorgegebener Skala 8. Schritt: Ermittlung der Schutzwürdigkeit der Raumeinheiten. - Erfassung schutzwürdiger und geschützter Flächen (z. B. Naturparke, Naturschutzgebiete) - Beurteilung und Bewertung mit Hilfe einer 10-er Skala (1 = sehr gering bis 10 = sehr hoch) 9. Schritt: Ermittlung der Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinheiten. Die Bewertungen des ästhetischen Eigenwerts, der visuellen Verletzlichkeit und des Schutzwürdigkeitsgrads der Landschaften werden subsumiert. Bei doppelter Gewichtung des ästhetischen Eigenwerts resultiert die Empfindlichkeit der Raumeinheit. 10. und 11. Schritt: Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit. Ein Eingriff ist in seinen Auswirkungen umso erheblicher, je schwerer der Eingriff, gemessen über die Eingriffsintensität (s. o.), und je größer die Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinheit (s. o.) gegenüber Eingriffen ist. Bei Gleichgewichtigkeit beider Kriterien ergibt sich nach einer Berechnung ein Erheblichkeitsfaktor (e) für jede ästhetische Raumeinheit. 12. Schritt: Ermittlung des Umfangs der Kompensationsflächen über die Einführung eines Kompensationsflächenfaktors (b). ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild 28 In einer intakten Kulturlandschaft wird mit einem Mindestflächenanspruch von durchschnittlich 10 % für Naturschutz und Landschaftspflege gerechnet. Es wird deshalb angenommen, dass der durch den Eingriff bedingte ästhetische Funktionsverlust in unmittelbarer Umgebung nur dann kompensiert werden kann, wenn 10 % der erheblich beeinträchtigten Fläche in einer ästhetischen Raumeinheit für die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen bereitgestellt werden. Der Kompensationsflächenfaktor (b) wird deshalb mit 0,1 angesetzt. 13. Schritt: Ermittlung der Kompensationsflächen (K) unter Berücksichtigung der abnehmenden Fernwirkung des Eingriffsobjekts durch die Festlegung von Wahrnehmungskoeffizienten (w). Der Wahrnehmungskoeffizient ergibt sich aus der Höhe des Eingriffsobjekts und den gleichartigen, also mastenartigen Vorbelastungen (vgl. Tabelle 4.1). Da die Gesamthöhen von WEA i. d. R. 60 m übertreffen, sind bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs grundsätzlich die Fälle B oder D anzuwenden. Tabelle 4.1: Wahrnehmungskoeffizienten nach NOHL (1993, S. 53) Fall A Fall B Fall C Fall D Wirkzone I (0-200 m) 0,30 0,60 0,15 0,30 Wirkzone II (200-1.500 m) 0,15 0,30 0,10 0,15 Wirkzone III (1.500 –10.000 m) 0,02 0,04 0,01 0,02 A = bei Eingriffsobjekt bis 60 m Höhe B = bei Eingriffsobjekt über 60 m Höhe C = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten bis 60 m Höhe D = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten über 60 m Höhe 14. Schritt: Ermittlung des Umfangs der Teil-Kompensationsflächen (KT). Unter Rückgriff auf die Flächengröße der tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) einer landschaftsästhetischen Raumeinheit in einer bestimmten Wirkzone lässt sich die jeweilige Kompensationsfläche nach folgender Formel berechnen: KT = F * e * b * w mit : K= Teil-Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit in einer Wirkzone F= Einwirkungsbereich in der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Schritt 2 und 3) e= Erheblichkeitsfaktor der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Schritt 4 bis 11) b= Kompensationsflächenfaktor (0,1; vgl. Schritt 12) T w = Wahrnehmungskoeffizient der entsprechenden Wirkzone (vgl. Schritt 13) ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild 29 Der Gesamtumfang der erforderlichen Kompensationsfläche ergibt sich durch die Summation der einzelnen Teil-Kompensationsflächen (KT). Die mit dem „[...] formalisierten Verfahrensansatz ermittelte Kompensationsfläche (s. o.) wird als ausreichend für durchschnittlich wirksame ästhetische Kompensationsmaßnahmen angesehen. Können nun an einem vorgesehenen Standort Maßnahmen mit einem erkennbar höheren ästhetischen Funktionswert zur Anwendung kommen, lässt sich der ermittelte Kompensationsumfang verringern; bei Maßnahmen mit geringerem ästhetischen Funktionswert kann der Kompensationsflächenumfang vergrößert werden.“ (NOHL 1993, S. 68) 4.2.2 Sichtbereichsanalyse Um die Auswirkungen der geplanten WEA sowie der sechs im räumlichen Zusammenhang bestehenden WEA auf das Landschaftsbild in quantitativer Hinsicht prognostizieren zu können, wurde eine Sichtbereichsanalyse durchgeführt. Bei der Sichtbereichsanalyse handelt es sich um eine modellhafte Berechnung, in der die Realität auf der Basis von gewissen pauschalen Annahmen (z. B. pauschale Höhen von sichtverschattenden Elementen) problemorientiert (d. h. dem Detaillierungsgrad angemessen) abgebildet wird. Als Ergebnis der Analyse erhält man eine flächenhafte Darstellung der Bereiche, von denen die WEA sichtbar sein werden (Einwirkungsbereiche). Darüber hinaus lässt sich die Ausdehnung der einzelnen Einwirkungsbereiche berechnen. Die Sichtbereichsanalyse wurde mit Hilfe des Programms WindPro 2.8 (Modul ZVI) der Fa. EMD (Energi- og Miljödata) unter Verwendung eines digitalen Geländemodels berechnet, in das neben den Geländehöhendaten auch die Höhe der digitalisierten sichtverstellenden Landschaftselemente eingingen. Dabei wurde von folgenden durchschnittlichen Höhen ausgegangen: - Wälder, Feldgehölze: 25 m - Siedlungsflächen, Einzelgebäude und Gehöfte: 15 m - Baumhecken, Baumgruppen: 15 m - Böschungen insbesondere entlang von Schnellstraßen: 7m Die Geländehöhendaten stammen von der Shuttle Radar Topography Mission (SRTM). Die Ermittlung und Darstellung der Einwirkungsbereiche der geplanten WEA erfolgte in einem Umkreis von 10 km um die insgesamt neun Anlagenstandorte (vgl. Karte 4.1). Bei der Berechnung wurde eine dem Maßstab entsprechende Genauigkeit verwendet (25 m Kantenlänge eines Rasters als Berechnungseinheit). Die tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) einer Wirkzone ergeben sich aus der Subtraktion aller sichtver-schatteten und sichtverschattenden Bereiche von den oben angegebenen Flächen der einzelnen Wirkzonen. Bei der Sichtbereichsanalyse wird nicht zwischen der Zahl der sichtbaren WEA differenziert. Ebenso wird nicht unterschieden, ob nur ein Teil einer WEA oder die ganze Anlage wahrnehmbar sein wird. Zu den Einwirkungsbereichen zählen somit alle Orte, von denen mindestens ein Teil (z. B. Flügelspitze im oberen Durchlauf) einer einzelnen WEA sichtbar sein wird. ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild 30 Der Untersuchungsraum umfasst insgesamt rund 35.300 ha (vgl. Tabelle 4.2). Die neun berücksichtigten WEA werden auf 13.138 ha (zumindest teilweise) wahrnehmbar sein. Das entspricht einem Anteil von etwa 37 % des gesamten Untersuchungsraums. Einwirkungsbereich Einwirkungsbereich Einwirkungsbereiche der drei auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe geplanten WEA sowie der sechs auf dem Gebiet der Stadt Düren bestehenden WEA in den drei unterschiedlichen Wirkzonen (absolut und relativ) Fläche Tabelle 4.2: ha ha % Wirkzone I 109,31 109,06 99,77 Wirkzone II 1.239,38 1.045,45 84,35 Wirkzone III 33.950,02 11.983,95 35,30 gesamt 35.298,70 13.138,46 37,22 ecoda ! Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil I: Eingriffsbilanzierung) zu drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren 16 ! ( ! (9 Auftraggeberin: Gemeinde Langerwehe ! Karte 4.1 Einwirkungsbereiche der Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild ! (7 | } z { A | { } z A ! (3 Standort einer geplanten Windenergieanlage Standort einer bestehenden Windenergieanlage Bereiche mit Sichtbeziehung zu den Windenergieanlagen Bebaute Flächen mit Gehölzen bestandene Flächen ! (6 ! (4 A A A AA A A AA z | z { } | { } | z { } { } z | z { } | { } | z { } } { } { ! (2 13 ! ( Wirkzonen in 200, 1500 und 10.000 m um die geplanten WEA Landschaftsästhetische Einheiten ! (1 ! (2 ! (3 ! (4 ! (5 ! (6 ! (7 ! (8 ! (9 10 ! ( 11 ! ( 12 ! ( 13 ! ( 14 ! ( 15 ! ( 16 ! ( ! (1 ! ( 12 ! (8 14 ! ( ! (5 Echtzer Lössplatte Unteres Indetal Aldenhovener Platte Erper Loessplatte Dürener Eifelfuß Dürener Rurniederung Die Buerge Kornelimünsterer Vennvorland Rur-Inde-Tal Nördliche Vennabdachung Vlattener Hügelland Stolberger Talung Herzogenrather Lößgebiet Stockheimer Wald Hürtgener Hochfläche Roedinger Loessplatte Hochspannungsleitung 10 ! ( 11 ! ( ! bearbeiteter und verkleinerter Ausschnit der digitalen topgraphischen Karte 1:50.000 (DTK50) mit hinterlegter Reliefkarte Bearbeiter: Stefan Wernitz, 19. Oktober 2015 15 ! ( 0 © Geobasis NRW 2015 Maßstab 1:80.000 @ DIN A3 4.000 Meter ´ Auswirkungen auf das Landschaftsbild 4.2.3 32 ecoda Ästhetische Raumeinheiten Innerhalb des Untersuchungsraums wurden dreizehn ästhetische Raumeinheiten abgegrenzt (vgl. Karte 4.1). Die Einteilung der ästhetischen Raumeinheiten orientiert sich an der Naturräumlichen Gliederung Deutschlands Blatt 122/123 Köln-Aachen (GLÄSSER 1978). Für jede dieser ästhetischen Raumeinheiten wurde die Eingriffserheblichkeit (e) nach dem von NOHL (1993) vorgeschlagenen Bewertungsverfahren ermittelt. Es folgt eine kurze Beschreibung der Raumeinheiten. Die Bewertungen der einzelnen Kriterien finden sich in der Tabelle im Anhang. Echtzer Lössplatte (Wirkzonen I, II und III) Die Echtzer Lössplatte zwischen der Dürener Rurniederung und dem Unteren Indetal dacht sich sowohl vom Dürener Eifelfuß als auch vom Westrand der Platte gleichmäßig nach Norden und Osten hin ab. Die Einheitlichkeit der 8 m mächtigen Lössdecke wird nur durch einige Talniederungen und Aufschlüsse des Braunkohletagebaus (z. B. Lucherberger See) unterbrochen. Der Braunkohletagebau wird bis zum Jahre 2030 großflächige Bereiche nördlich des Lucherberger Sees in Anspruch nehmen. Der intensiv ackerbaulich genutzte Raum ist nahezu vollständig ausgeräumt. Die visuelle Verletzlichkeit ist entsprechend hoch. Naturnähe, Vielfalt und Eigenart werden insgesamt als unterdurchschnittlich eingestuft. Aufwertend wirkt das ehemalige Naturschutzgebiet Lucherberger See. Wirkzone I Relief: 120 m ü. NN Landschaftsstrukturen: Ackerbau Bebauung: keine Erholung: keine Erholungsrelevanten Einrichtungen bzw. Objekte Verkehr: Wirtschaftswege, Ortsumgehung Luchem (L12n, planfestgestellt) Vorbelastungen: keine Schutzgebiete: keine Wirkzone II Relief: 115 m bis 130 m ü. NN Landschaftsstrukturen: überwiegend Nordwesten Bebauung: Echtz, Langerwehe Erholung: Lucherberger See Verkehr: Autobahn A 4, Landesstraße L 213, L12n (planfestgestellt), Straßen für den örtlichen Verkehr sowie Wirtschaftswege Vorbelastungen: Autobahn, Hochspannungsfreileitungen Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet „Lucherberger See“ landwirtschaftliche Nutzung, Lucherberger See im Auswirkungen auf das Landschaftsbild 33 Wirkzone III Relief: 90 m bis 160 m ü. NN Landschaftsstrukturen: überwiegend landwirtschaftliche Nutzung Bebauung: Siedlungsbereiche von Düren und Langerwehe Erholung: Lucherberger See, Echtzer See, Radwanderroute „Kaiserroute“ im Süden der Einheit Verkehr: Autobahn (A 4), Landesstraßen (L 12, L 257), Schienenverkehr Vorbelastungen: Autobahn (A 4), Hochspannungsleitungen Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet „Lucherberger See“ Unteres Indetal (Wirkzone, II und III) Als weniger breite Niederungs- bzw. Auenzone verläuft das auffällig asymmetrische untere Indetal von Eschweiler bis zur Mündung in die Rur. Im Zuge des Fortschreitens des Tagebaus wurde die Inde im Norden der Einheit aus ihrem ursprünglichen Flussbett in einer Schleife nach Westen in die benachbarte Einheit „Aldenhovener Platte“ verlegt. Die Siedlungen Altdorf und Inden, die auf der höheren Terrassenkante entlang der westlichen Talseite lagen, mussten dem Tagebau weichen. Südlich von Lamersdorf erweitert sich die Talung bis auf 2 km Breite durch die Einmündung des Wehebachs. Hier ist auch, umgeben von der Inde- und Wehebachaue, ein größeres Stück Niederterrasse erhalten. Geprägt wird die Einheit durch die Stadt Eschweiler sowie weiterer Siedlungsbereiche entlang der Inde, wodurch die Naturnähe und die Eigenart sowie - als Konsequenz auch die Schutzwürdigkeit gering zu bewerten sind. Wirkzone III Relief: 110 m bis 120 m ü. NN, Landschaftsstrukturen: Siedlungsstrukturen, Ackerbau Bebauung: Siedlungsbereiche von Luchem Erholung: keine Erholungsrelevanten Einrichtungen bzw. Objekte Verkehr: Autobahn (A 4), Straßen für den örtlichen Verkehr sowie Wirtschaftswege Vorbelastungen: Autobahn (A 4), Hochspannungsfreileitungen Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebietsausweisungen im Bereich des Lucherberger Sees sowie südlich von Luchem Wirkzone III Relief: 90 m bis 150 m ü. NN, zum Indetal abfallend Landschaftsstrukturen: Siedlungsstrukturen, Ackerbau, Indetal und -aue Bebauung: Siedlungsbereiche von Inden, Langerwehe und Eschweiler Erholung: Örtlicher Rundwanderweg zwischen Eschweiler und Weisweiler ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild 34 Verkehr: Bundesstraße (B 264), Landesstraße (L 11, L 12, L 238), Schienenverkehr Vorbelastungen: Autobahn (A 4), Bundesstraße (B 264), Schienenverkehr Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebietsausweisungen zwischen Eschweiler und Weisweiler im Bereich der Inde sowie Aldenhovener Platte (Wirkzone III) Die Aldenhovener Platte gehört zum westlich der Rur gelegenen Teil der Jülicher Börde. Die großflächige Lössplatte fällt von 200 m ü. NN am Südwestrand auf rund 70 m ü. NN nach Norden bzw. Nordosten ab. Der Abfall zur Rur zeichnet sich mit stellenweise über 20 m hohen Steilrändern aus. Die Böden bestehen im nördlichen Teil des Gebietes aus dünnen Lössdecken oder verarmten Braunerden, ansonsten aus nährstoffreichen Braunerden. Der ländlich-agrare Charakter der Landschaft der Jülicher Börde wird mehr oder weniger stark vom Braunkohleabbau sowie Versorgungsinfrastruktur überprägt. Im Osten nimmt der Braunkohletagebau Inden eine große Fläche ein. Das Braunkohlekraftwerk Weisweiler dominiert mit seinen weithin sichtbaren Kühltürmen die Landschaft. Nordwestlich des Kraftwerkstandortes sind zwei WEA in Betrieb. Als weitere die Eigenart verändernde Elemente sind die Müllverbrennungsanlage, der Industrie- und Gewerbepark der Stadt Eschweiler sowie die zahlreichen Hochspannungsfreileitungen zu nennen, die den gesamten Raum durchziehen. Die Naturnähe und die Vielfalt der Landschaft sind weitgehend gering (ausgeräumte, intensiv genutzte Ackerflächen, Siedlungsflächen, Braunkohletagebau). Durch die Überformung infolge des Braunkohleabbaus, die Zersiedelung, die Zerschneidung (Verkehrswege) sowie die technische Überprägung (Kohlekraftwerk, Hochspannungsleitungen, Windenergieanlagen) wurde die Eigenart der Landschaft stark verändert. Insgesamt ergibt sich somit ein geringer ästhetischer Eigenwert. Relief: 80 m bis 170 m ü. NN, nach Südwesten ansteigend Landschaftsstrukturen: Siedlungsstrukturen, Braunkohletagebau, Ackerbau Bebauung: Siedlungsund Industriebereiche von Eschweiler, Siedlungsbereiche von Aldenhoven, Kraftwerk Weisweiler Erholung: Naherholungsgebiet Blausteinsee, Fernradweg R 20 Verkehr: Autobahn A 4, Bundesstraße B 56, Landesstraßen (L 238, L 241), Straßen für den örtlichen Verkehr Vorbelastungen: Braunkohletagebau Inden, Braunkohlebeförderungstrasse, Kraftwerk Weisweiler mit zwei angrenzenden Windenergieanlagen, Industriebereiche von Eschweiler mit Müllverbrennungsanlage, Hochspannungstrassen, Autobahn (A 4) Schutzgebiete: Naturschutzgebiete „Nordöstlicher Blausteinsee“ und „Ehemalige Kieswäsche Kinzweiler“, Landschaftsschutzgebiete „Hehlrath, Dürwiß, Fronhoven/Neu Lohn“ Einzelhöfe ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild 35 Erper Lössplatte (Wirkzone III) Die Erper Lössplatte zwischen Rur- und Erftgraben, dem Bürgerwald und dem Zülpicher Eifelvorland ist als der eigentliche Kern der Zülpicher Börde anzusehen. Das Gebiet ist nahezu einheitlich mit nur 1 bis 2 m mächtigen Lössschichten bedeckt. Die Braunerde- und Parabraunerdeböden bieten gute Voraussetzungen für den Ackerbau. Große Teile der Lössplatte sind schon in vor- und früh-geschichtlicher Zeit gerodet worden. Der relevante Teil der Einheit ist weitgehend vegetationsfrei und siedlungsleer, was zu einer vergleichsweise geringen Vielfalt und Eigenheit führt. Auch die Schutzwürdigkeit der durch intensive Landwirtschaft geprägten Einheit ist als gering zu bezeichnen. Relief: 93 m bis 105 m ü. NN Landschaftsstrukturen: überwiegend landwirtschaftliche Nutzung Bebauung: Städtische Bebauung von Düren, Ortschaften Merzenich, Arnoldsweiler, Niederzier Erholung: Wanderweg x2 zwischen Düren und Merzenich Verkehr: Autobahn A 4, Bundesstraße B 264, Landesstraßen L 254, L 257, L 264, L 271, Straßen für den örtlichen Verkehr, Schienenverkehr Vorbelastungen: Hochspannungsfreileitungen, Umspannwerk Schutzgebiete: Naturschutzgebiet Vorbahnhofsgelände Dürener Eifelfuß (Wirkzone III) Diese Naturraumeinheit stellt den nördlichen Bereich der Westeifel dar. Die tonigen, relativ nährstoffarmen Verwitterungsböden sind fast vollständig bewaldet (Staatsforst Wenau). Der ehemals natürliche Hainsimsen-Buchenwald musste im 19. Jahrhundert stellenweise Nadelholzmonokulturen bzw. Mischwäldern weichen. Dennoch weist der Teil des Untersuchungsraums eine überdurchschnittliche bis hohe Naturnähe auf. Auch die Schutzwürdigkeit ist insbesondere aufgrund von älteren Gehölzbeständen sowie aufgrund der Lage im Naturpark „Hohes Venn-Eifel“ als überdurchschnittlich zu bewerten. Relief: 175 m bis 297 m ü. NN, nach Norden abfallend Landschaftsstrukturen: vollständig bewaldet (Hürtgenwald) Bebauung: keine Erholung: Naturpark „Hohes Venn-Eifel“ mit Rad- und Wandermöglichkeiten Verkehr: Forstwege Vorbelastungen: keine Schutzgebiete Naturpark „Hohes Venn-Eifel“ bzw. Landschaftsschutzgebiet ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild 36 Dürener Rurniederung (Wirkzone III) Die Einheit nimmt einen geringen Anteil am Untersuchungsraum ein. Die westliche Begrenzung der Dürener Rurniederung wird durch deutliche Terrassenkanten markiert. Die Niederung weist mit der Rur und ihren Nebenbächen (u. a. den künstlichen Werksgräben bzw. Mühlenbächen) ein dichtes Gewässernetz auf. Die Einheit wird im Süden von Siedlungsbereiche von Düren geprägt. Im Norden ist der Anteil landwirtschaftlich genutzter Freiräume zwischen den Ortschaften höher. Der ästhetische Eigenwert der Dürener Rurniederung mit seinen vielfältigen Strukturen und Schutzgebieten wird durch den hohen Siedlungsanteil im Süden herab gesetzt. Relief: 90 m bis 110 m ü. NN, weitgehend flach Landschaftsstrukturen: Rurtal, -aue, überwiegend Grünland und Ackerbau, einige Hecken und kleinflächige Gehölz- und Waldbereiche Bebauung: Siedlungsbereiche von Düren und Niederzier Erholung: Fernradweg R 11 (Radwanderrouten „Rurradweg“, „Rund um’s Rheinland“), Haus Müllenark Verkehr: Autobahn A 4, Bundesstraßen (B 56, B 264), Landesstraße L 12, Straßen für den örtlichen Verkehr, Schienenverkehr Vorbelastungen: Hochspannungsfreileitungen Schutzgebiete: Teil des FFH-Gebiets „Rur von Obermaubach bis Lünnich“ (DE-5104-302); Landschaftsschutzgebiet Die Bürge (Wirkzone III) Das wie eine Insel inmitten der weiten Ackerfluren der Jülicher und Zülpicher Börde liegende Gebiet umfasste vor 150 Jahren noch eine Waldfläche von 12.000 ha und vor etwa 40 Jahren immerhin noch 4.500 ha. Heute erkennt man nur noch im Nordwesten und Südosten des ehemaligen Waldgebietes kleine bewaldete Ausläufer. Ein Großteil der Einheit wird vom Braunkohletagebau Hambach eingenommen. Im äußersten Osten treten größere Ackerflächen auf. Im Nordwesten befindet sich das FFH-Gebiet bzw. Naturschutzgebiet „Lindenberger Wald“. Im Osten stellen die bewaldeten Flächen z. T. schutzwürdige Biotope dar. Die Eigenart und Naturnähe der Waldreste ist als überdurchschnittlich bis hoch zu bewerten. Die Naturnähe und Eigenart des übrigen Raumes ist hingegen gering bis sehr gering. Im Vergleich zu den umliegenden Bördelandschaften ist die Einheit strukturreicher. Die visuelle Verletzlichkeit ist aufgrund der Waldflächen und des großflächigen Tagebaugebietes verringert. Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine geringe landschaftsästhetische Empfindlichkeit. Relief: - 110 m bis 170 m ü. NN (Tagebau und Aufschüttungen) Landschaftsstrukturen: Braunkohletagebau Hambach, angrenzende Ackerflächen und Waldreste Bebauung: Siedlungsbereiche Niederzier Erholung: Wanderweg x8 ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild Verkehr: Landesstraßen L 12, L 264, Straßen für den örtlichen Verkehr Vorbelastungen: Hochspannungsfreileitungen Schutzgebiete: Teil des FFH-Gebiets bzw. Naturschutzgebiets „Lindenberger Wald 37 Kornelimünsterer Vennvorland (Wirkzone III) Die Einheit ist Teil der Vennfußfläche mit einer Breitenausdehnung von rund 5 bis 8 km weitgehend in einer Höhenlage von 200 bis 300 m ü. NN. Die von der Vennabdachung kommenden Flüsse und Bäche folgen durchweg im Schichtstreichen den weniger widerstandsfähigen Gesteinszonen sowie den meist in rheinischer Richtung verlaufenden Quersprüngen bzw. Verwerfungslinien, so dass z. T. treppenartige Verlaufsrichtungen entstanden sind. Die relativ hohen Steigungsregen (900 bis über 1.000 mm Jahresmittel) bedingen den hohen Anteil der Grünlandnutzung. Im Norden der Einheit wird der Windpark „Halde Nierchen“ betrieben, wodurch der Eindruck Windenergie bereits in der Landschaft besteht. Weitere, einzelne Anlagen werden südwestlich von Werth betrieben. Innerhalb des relevanten Teils der Einheit können unterschiedliche Landschaftsstrukturen wahrgenommen werden. Das Relief trägt zudem zu einer überdurchschnittlichen Vielfalt bei. Relief: 140 m bis 300 m ü. NN Landschaftsstrukturen: Wehebachtal, Abraumhalde, Siedlungsstrukturen, Feldgehölze und kleinflächige Gehölzstrukturen, ein größerer Waldbereich, Ackerbau, Grünlandnutzung, Bebauung: Ortsteile von Eschweiler, Stolberg und Langerwehe Erholung: Bovenberger Wald, Trimmpfad, Aussichtspunkt, zahlreiche Schutzhütten, Klosterkirche Wenau Verkehr: Landesstraße (L 11) Vorbelastungen: Windpark „Halde Nierchen“, weitere WEA südwestlich von Werth Schutzgebiete: FFH-Gebiet „Werther Heide, Napoleonsweg“, Naturschutzgebiete „Werther Heide und Napoleonsweg“, „Im Korkus“ Rur-Inde-Tal (Wirkzone III) Die Rurniederung verbreitet sich von der alten Festungs- und Residenzstadt Jülich bis nach Linnich (außerhalb der Einheit liegend) auf maximal 5 km, wobei die beiderseitigen Terrassenkanten, die Anstiege zur Hauptterrasse markant hervortreten. Die eigentliche Niederung umfasst neben der breiten Flussaue noch angrenzende Niederterrassenleisten. Als ursprünglich stark mäandrierender, heute weitgehend regulierter Fluss hat die Rur eine Reihe von Altarmen und Altwässern geschaffen. Die Naturnähe wird vor dem Hintergrund höherer Siedlungsflächenanteile insgesamt als durchschnittlich eingestuft. Unterschiedliche Nutzungen (Grünland, Acker, Wasserflächen) und gliedernde Gehölzstrukturen insbesondere im Norden führen zu einer überdurchschnittlichen Vielfalt. Die Eigenart der Einheit wurde in den letzten Jahrzehnten durch Ausweitung der Siedlungsflächen und ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild 38 Verkehrsinfrastruktur in durchschnittlichem Maße verändert. Die visuelle Verletzlichkeit wird durch die höher gelegenen Terrassen sowie Gehölzstrukturen vermindert und wird als durchschnittlich eingestuft. Die Schutzwürdigkeit ist aufgrund der FFH- und Naturschutzgebiete, die vergleichsweise große Flächenanteile einnehmen, als überdurchschnittlich zu bewerten. Insgesamt ergibt sich für die Einheit eine durchschnittliche landschaftsästhetische Empfindlichkeit. Relief: 75 m bis 90 m ü. NN Landschaftsstrukturen: Siedlungsstrukturen, landwirtschaftliche Nutzung (Ackerbau und Grünland), Rurtal und -aue, Feldgehölze und einzelne Waldbereiche Bebauung: Jülich, Forschungszentrum Jülich Erholung: Fernradwege R 11 (Radwanderrouten Rheinland“), R 20, Hauptwanderweg x8 Verkehr: Autobahn (A 44), Bundesstraße (B 56), Landesstraßen (L 136, L 241, L 253), Schienenverkehr Vorbelastungen: Gewerbegebiete, Schienenverkehr, Autobahn (A 44) Schutzgebiete: FFH-Gebiet „Indemündung“, Teil des FFH-Gebiets „Rur von Obermaubach bis Linnich“, einige Naturschutzgebiete „Rurradweg“, „Rund um’s Nördliche Vennabdachung (Wirkzone III) Als fast geschlossene Waldfläche mit vorherrschenden Nadelhölzern hebt sich diese Einheit schon rein physiognomisch von den nördlich anschließenden offenen Kulturflächen der Vennfußfläche ab. Die Abdachung mit stellenweise Stufenbildungen ist recht stark. Die hohen Niederschläge und staunassen Böden mit Gleybildungen eignen sich nicht für eine intensivere landwirtschaftliche Nutzung. Der relevante Teil dieser Naturraumeinheit wird durch verschiedene Elemente (geschlossene Waldbereiche, offene landwirtschaftlich genutzte Bereiche, das Wehebachtal, traditionelle Bebauung in Schevenhütte) geprägt, die dem Raum eine vergleichsweise hohe Vielfalt und Eigenart verleihen. Die Einheit liegt im Naturpark „Hohes Venn-Eifel“; Vorbelastungen fehlen. Auch die Schutzwürdigkeit der Einheit ist somit als überdurchschnittlich zu bezeichnen. Relief: 180 m bis 291 m ü. NN Landschaftsstrukturen: Wehebachtal, geschlossene Waldbereiche Siedlungsbereiche, landwirtschaftlich genutzte Bereiche Bebauung: kleinere Siedlungsbereiche von Stolberg Erholung: Naturpark „Hohes Wehebachtalsperre Verkehr: Landesstraße (L 12) Vorbelastungen: - Schutzgebiete: Naturpark „Hohes Venn-Eifel“, einige Naturschutzgebiete Venn-Eifel“, Radwanderroute (Hürtgenwald), „Kaiserroute“, ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild 39 ecoda Vlattener Hügelland Das Hügelland ragt im Süden mit Höhen um 180 m ü. NN in den Untersuchungsraum. Bei Kufferath zeugt die nunmehr als Naturschutzgebiet geschützte Bergehalde Beythal vom Bleierzbergbau. Südlich der Bergehalde befindet sich eine Abfallbehandlungsanlage sowie angrenzend eine Mülldeponie. Der ästhetische Eigenwert der Einheit ist gering. Mit dem Naturschutzgebiet Beythal wird die Schutzwürdigkeit insgesamt als durchschnittlich bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit wird durch die Abraumhalde deutlich herab gesetzt. Relief: 170 m bis 190 m ü. NN, hügelig Landschaftsstrukturen: Siedlungsstrukturen, kleinere Waldflächen, Ackerflächen, Halde, Deponie Bebauung: Ortschaften Kufferath, Horm und Straß Erholung: Kulturdenkmal Binnesburg Verkehr: Landesstraße L 13, Kreisstraßen K 27, K 29 Vorbelastungen: - Schutzgebiete: Naturschutzgebiet Beythal Stolberger Talung (Wirkzone III) Diese Untereinheit des Aachener Hügellands umfasst die eingeschnittenen Sohlentäler von Inde und Vicht zwischen Stolberg und Eschweiler sowie die umgebenden Schiefergebirgsrumpfflächen, die zum Teil noch dünn mit Lösslehm, zum Teil mit Sand- und Toninseln bedeckt sind. Die einstigen Gruben und Bergwerke, die Industrieunternehmen und Werkssiedlungen entlang der beiden Täler und auf den umgebenden Flächen weisen auf eine lange gewerblich-industrielle Tradition dieses Raums hin. Wasserkraft, Erzreichtum und große Waldbestände zur Holzkohlegewinnung waren die Hauptvoraussetzungen für die Entstehung einer regelrechten Industriegasse in der Stolberger Talung. Im Gegensatz zur starken industriellen Nutzung stehen die großen Waldbereiche in der Einheit, die dem relevanten Teil der Einheit eine insgesamt durchschnittliche Eigenart und Schutzwürdigkeit verleihen. Relief: 160 m bis 250 m ü. NN Landschaftsstrukturen: Siedlungsstrukturen, größere Waldflächen, Grünland Bebauung: Siedlungsflächen von Stolberg Erholung: Eschweiler Stadtwald mit Wildpark, Trimmpfade, Schutzhütten, Rad- und Wanderwege, Propsteier Wald Verkehr: Landesstraßen L 238, Schienenverkehr Vorbelastungen: Hochspannungsfreileitung Schutzgebiete: Naturschutzgebiete „Bergbauwüstungszone im Eschweiler Wald“, und „Hastenrather Kalksteinbrüche - Albertsgrube“ Auswirkungen auf das Landschaftsbild 40 Herzogenrather Lößgebiet Der vom Untersuchungsraum betroffene Teil der Einheit ist fast vollständig besiedelt. Sichtbereiche zu den geplanten WEA sind nur auf einer Fläche von 0,24 ha zu erwarten. Daher erübrigt sich eine landschaftsästhetische Bewertung. Da in den Raumeinheiten Stockheimer Wald, Hürtgener Hochfläche und Roedinger Lössplatte keine Sichtbereiche auftreten werden, wird auf eine Beschreibung und Bewertung der Einheiten verzichtet. 4.2.4 Kompensationsflächenermittlung Die Kompensationsteilflächen der einzelnen ästhetischen Raumeinheiten sowie die Gesamtkompensationsfläche sind im Zusammenhang mit den jeweiligen Bewertungsfaktoren und den tatsächlichen Einwirkungsbereichen in Tabelle 4.3 dargestellt. Die detaillierte Bewertung ist der Tabelle im Anhang zu entnehmen. Das Verfahren nach NOHL (1993) erlaubt, mastenartige Vorbelastungen im Umfeld der Eingriffsobjekte durch Verwendung unterschiedlicher Wahrnehmungskoeffizienten zu berücksichtigen. In Wirkzone III kann in Einheiten mit relativ starken Vorbelastungen z. B. durch mehrere Hochspannungstrassen und Windparks aufgrund der Entfernung angenommen werden, dass die geplanten WEA weniger stark wahrgenommen werden. In diesen Fällen sind die Wahrnehmungskoeffizienten gemäß Spalte D der Tabelle 4.1 anzusetzen. Dies gilt für weite Teile des Untersuchungsraums (Echtzer Lössplatte, Unteres Indetal, Aldenhover Platte, Erper Lössplatte, Dürener Rurniederung, Die Bürge, Kornelimünsterer Vennvorland und Rur-Indetal). Für die Einheiten, in denen derartige Vorbelastungen fehlen wird der Wahrnehmungskoeffizient gemäß Spalte B der Tabelle 4.1 angesetzt. Zwischen den geplanten WEA-Standorten und der Autobahn A4 verläuft eine Hochspannungsfreileitung. Die ästhetische Erheblichkeit des geplanten Eingriffs wird durch die Existenz der Vorlast abgemildert. Nach NOHL (1993) kann in einem solchen Fall auf einen Teil der geplanten Kompensationsmaßnahmen verzichtet werden (vgl. NOHL 1993, S. 25). Vor diesem Hintergrund erscheint es gerechtfertigt den gutachterlichen Ermessenspielraum, den NOHL (1993) bei der Anwendung seines Verfahrens zugesteht, zu nutzen und den Wahrnehmungskoeffizient in der Wirkzone II abweichend zu den Spalten B und D der Tabelle 4.1 mit 0,2 anzusetzen (vgl. Tabelle 4.3). In der Wirkzone I werden keine Vorbelastungen geltend gemacht, d. h. der Wahrnehmungskoeffizient ist gemäß Spalte B der Tabelle 4.1 anzuwenden. Für die neun WEA ergibt sich eine Gesamtkompensationsfläche von 8,15 ha. Für jede einzelne WEA ergibt sich somit ein Kompensationsbedarf von 0,905 ha. Auf dieser Fläche sind nach NOHL (1993) „durchschnittlich wirksame ästhetische Maßnahmen“ durchzuführen. ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild Tabelle 4.3: 41 Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen Raumeinheiten Ästhetische Raumeinheiten Wirkzone F (ha) e w b K (ha) Echtzer Lössplatte I 109,06 0,1 0,60 0,1 0,654 Echtzer Lössplatte II 900,25 0,2 0,20 0,1 3,601 Echtzer Lössplatte III 2.587,98 0,2 0,02 0,1 1,035 Unteres Indetal II 145,20 0,1 0,20 0,1 0,290 Unteres Indetal III 845,00 0,1 0,02 0,1 0,169 Aldenhovener Platte III 2.725,22 0,1 0,02 0,1 0,545 Erper Lössplatte III 2.400,81 0,1 0,02 0,1 0,480 Dürener Eifelfuß III 160,65 0,3 0,04 0,1 0,193 Dürener Rurniederung III 1.346,52 0,2 0,02 0,1 0,539 Die Bürge III 768,08 0,1 0,02 0,1 0,154 Kornelimünsterer Vennvorland III 543,70 0,2 0,02 0,1 0,217 Rur-Inde-Tal III 466,56 0,2 0,02 0,1 0,187 Nördliche Vennabdachung III 7,26 0,3 0,04 0,1 0,009 Vlattener Hügelland III 77,07 0,1 0,04 0,1 0,031 Stolberger Talung III 54,87 0,2 0,04 0,1 0,044 Herzogenrather Lößgebiet III 0,24 0,1 0,02 0,1 0,000 Summe (Kges= Kompensationsfläche für neun WEA) 8,148 Kompensationsfläche für eine WEA 0,905 hierbei bedeuten: KT = F = e = b = w = Kges = ermittelte Teil-Kompensationsfläche tatsächliche Einwirkungsbereiche in den zugehörigen Raumeinheiten Erheblichkeitsfaktor der zugehörigen Raumeinheit Kompensationsflächenfaktor Wahrnehmungskoeffizient der zugehörigen Wirkzone ermittelte Gesamtkompensationsfläche ecoda Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung 42 5 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung 5.1 Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts Bau- und betriebsbedingt wird das Vorhaben dauerhaft zum Verlust von Flächenfunktionen (Lebensraum- und Bodenfunktionen) führen. Während der Errichtung der geplanten WEA werden zudem durch den Bauverkehr sowie durch die Lagerflächen temporäre Beeinträchtigungen entstehen. Alle Baumaßnahmen sind so auszuführen, dass Natur und Landschaft möglichst wenig beansprucht werden. Folgende Minderungsmaßnahmen bieten sich grundsätzlich an und sind bei der Planung und Ausführung zu berücksichtigen: - Nutzung vorhandener Wirtschaftswege, Verminderung von zusätzlich anzulegenden Wegen - Begrenzung der Erdmassenbewegung auf das notwendige Maß - Auswahl geeigneter Lager- und Stellflächen - getrennte, sachgemäße Lagerung des Aushubs - Wiedereinbau des Ausgangsmaterials entsprechend der ursprünglichen Lagerungsverhältnisse im Boden - unverzügliche Wiederherstellung temporär beanspruchter Arbeits- und Lagerflächen - Anlegen wasserdurchlässiger, nicht vollständig versiegelnder Zuwegungen Die aufgeführten Maßnahmen sollen - sofern sie nicht ohnehin vorgesehen sind - bei dem geplanten Vorhaben berücksichtigt werden. Die vorgesehenen Baumaßnahmen sind so geplant, dass keine hochwertigen Biotoptypen betroffen sein werden. Darüber hinaus ist bei der Bauausführung das Vermeidungsgebot sowie die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und DIN 18915 „Bodenarbeiten“ zu beachten. Die trotz Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu erwartenden erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sind mit geeigneten Maßnahmen zu kompensieren. Fauna - Vögel Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen sind für die planungsrelevanten Vogelarten denkbar, die auf den Bauflächen Fortpflanzungs- und / oder Ruhestätten besitzen bzw. unter Berücksichtigung der Habitatstruktur besitzen könnten. Es ist nicht auszuschließen, dass zum Zeitpunkt des Beginns der Baumaßnahmen auf den Bauflächen, die zur Errichtung der geplanten WEA erforderlich sind (Fundamente, Kranstell-, Montage- und Lagerflächen sowie Zuwegung und Abbiegebereiche) Niststätten von Rebhühnern, Kiebitzen oder ecoda Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung 43 Feldlerchen existieren. Zur Vermeidung des Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötung oder Verletzung von Individuen im Zusammenhang mit dem Verlust oder der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) ist daher eine geeignete Maßnahme vorzunehmen (vgl. ECODA 2015c), die gleichzeitig eine Verminderungsmaßnahme im Sinne der Eingriffsregelung darstellt. Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl: 1. Errichtung der WEA in einem Bauzeitenfenster von 01. Juli bis 10. März außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten (vgl. Tabelle 5.1). 2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Errichtung der geplanten WEA auf Zeiten außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten (Baufeldräumung im Zeitraum 01. Juli bis 10. März, vgl. Tabelle 5.1). Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass die Flächen nicht mehr von den betroffenen Arten besiedelt werden können. 3. Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten WEA vor Baubeginn auf Brutvorkommen der betroffenen Arten. Werden keine Brutvorkommen der betroffenen Arten ermittelt, kann mit der Errichtung der WEA begonnen werden. Sollten auf den Bauflächen Individuen der betroffenen Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden. Tabelle 5.1: Brutzeiträume von Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche nach LANUV (2015) Art Rebhuhn Kiebitz Feldlerche Brutzeit gesamt März A M April E A M Mai E A M Juni E A M Juli E A M E ecoda Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung 5.2 44 Landschaftsbild Die Installation von Windenergieanlagen besitzt aufgrund der Abhängigkeit von den Windverhältnissen und der vorbereitenden Bauleitplanung eine hohe Standortbindung im Raum. Die Anlagen selbst sind nur sehr gering gestalterisch variabel und unterliegen konkreten technischen Ausführungsvorgaben. Eine Veränderung des Landschaftsbilds ist durch die Errichtung und den Betrieb von WEA unvermeidbar. So fallen WEA als Elemente mit technisch-künstlichem Charakter und mit ihrer hohen, vertikalbetonten sowie geschlossenen Gestalt grundsätzlich dort auf, wo keine Sichtverschattungen gegeben sind. Hinsichtlich der technischen Ausführung eines Windenergieprojekts nennt BREUER (2001) mehrere Möglichkeiten zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds: - Aufstellung möglichst nicht in Reihe, sondern flächenhaft konzentriert - Verwendung dreiflügliger Rotoren - Übereinstimmung von Anlagen innerhalb einer Gruppe oder eines Windparks hinsichtlich Höhe, Typ, Laufrichtung und -geschwindigkeit - Bevorzugung von Anlagen mit geringerer Umdrehungszahl - angepasste Farbgebung, Vermeidung ungebrochener und leuchtender Farben - energetischer Verbund mit dem Leitungsnetz der Energieversorgungsunternehmen mittels Erdkabel - Konzentration von Nebenanlagen - Verwendung einer speziellen Beschichtung der Rotorflügel zur Vermeidung von Disko-Effekten (Licht-Reflexionen) Im Rahmen der Planung des Vorhabens wurden diese Aspekte beachtet. Die trotz Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu erwartenden erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sind mit geeigneten Maßnahmen zu kompensieren. ecoda Kompensationsbedarf 6 45 Kompensationsbedarf Nach BREUER (1994) ist bei der Festlegung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen zu berücksichtigen, dass mit der Kompensation für ein Schutzgut bzw. mit ein und derselben Kompensationsmaßnahme häufig auch eine (Teil-)Kompensation für weitere Schutzgüter erreicht werden kann. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Multifunktionalität der Maßnahme. So kann man beispielsweise mit der Anlage einer extensiven Obstwiese auf einer bislang intensiv genutzten Fläche sowohl eine Aufwertung von Biotopen als auch eine Neugestaltung des Landschaftsbilds erreichen. In der Regel werden durch biotopaufwertende Maßnahmen auch Bodenfunktionen verbessert oder wiederhergestellt. Nachfolgend wird der Bedarf zur Kompensation der erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds nochmals zusammenfassend dargestellt. Darüber hinaus werden die qualitativen Anforderungen an die Kompensation skizziert. Die detaillierte Festlegung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wird im Teil II des Landschaftspflegerischen Begleitplans (Planung und Bilanzierung von Kompensationsmaßnahmen) erfolgen. 6.1 Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts 6.1.1 Klima Das Schutzgut Klima / Luft wird durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt, so dass keine Kompensation erforderlich wird. 6.1.2 Boden Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts Boden entsteht durch die Versiegelung bzw. Teilversiegelung von Flächen und damit im Verlust von Bodenfunktionen auf einer Fläche von insgesamt 7.736 m². Eine funktional und räumlich zusammenhängende Ausgleichsmaßnahme wäre der Rückbau bestehender Versiegelungen im Nahbereich des Vorhabens. Da die Möglichkeit zur Umsetzung einer solchen Maßnahme unwahrscheinlich ist, besteht als eine weitere Möglichkeit zum Ersatz der Beeinträchtigungen die Aufwertung von Bodenfunktionen an anderer Stelle. Um verlorengehende Bodenfunktionen wieder herzustellen, sind Böden, die beispielsweise durch intensive Landwirtschaft stark beansprucht sind, aus der intensiven Nutzung zu nehmen und in einen naturnäheren Zustand zurückzuführen. 6.1.3 Wasser Das Schutzgut Wasser wird durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt, so dass keine Kompensation erforderlich wird. ecoda Kompensationsbedarf 6.1.4 46 ecoda Flora Zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen des Schutzguts Flora können voll- bzw. teilversiegelte (geschotterte) Flächen entsiegelt oder - sofern das nicht möglich ist - Biotope mit geringem oder mittlerem ökologischen Wert (z. B. intensiv bewirtschaftete Äcker) in höherwertige Biotope umgewandelt werden. Der Bedarf zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen des Schutzguts Flora (Biotope) ergibt sich aus der Berechnung des Biotopwertverlusts nach LANUV (2008). Insgesamt werden durch das Vorhaben Biotope auf einer Fläche von 7.736 m² verändert und in ihrem Wert herabgesetzt. Die Größe der Kompensationsfläche hat sich an dem in Tabelle 3.1 aufgeführtem Biotopwertverlust von insgesamt 9.083 Punkten zu orientieren. Durch die Anlage höherwertiger Biotopstrukturen auf einem Ackerstandort würde auch ein Ersatz für erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden erreicht. Ein gesonderter Kompensationsbedarf entstünde dann diesbezüglich nicht. 6.1.5 Fauna - Vögel Bodenbrütende Vögel der offenen Feldflur (Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche) Zur Kompensation des Eingriffs sollten habitatverbessernde Maßnahmen auf 0,8 ha Fläche durchgeführt werden. Zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wegen möglicher betriebsbedingter Auswirkungen auf den Kiebitz sollten vorsorglich CEF-Maßnahmen auf 0,5 ha Fläche durchgeführt werden, die zu einer Erhöhung der Habitatqualität auf bislang intensiv bewirtschafteten und von der Windenergienutzung unbeeinflussten Flächen führen (vgl. ECODA 2015a, b). Grundsätzlich sind - zumindest einige CEF-Maßnahmen für den Kiebitz - auch in der Lage erhebliche Beeinträchtigungen für andere bodenbrütenden Arten des Offenlands (hier Rebhuhn und Feldlerche) zu kompensieren. Bei einer entsprechenden Konzeption können die CEF-Maßnahmen für den Kiebitz auf den Kompensationsumfang angerechnet werden. In diesem Fall müssten zusätzlich nur auf einer Fläche von 0,3 ha habitataufwertende Maßnahmen für die bodenbrütenden Arten des Offenlandes durchgeführt werden. Die räumliche Lage und die konkrete Ausgestaltung Landschaftspflegerischen Begleitplan (Teil II) dargelegt. der Maßnahmen werden im Kompensationsbedarf 47 Kiebitz (betriebsbedingte Auswirkungen) Zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sollten vorsorglich CEFMaßnahmen auf einer Fläche von 0,5 ha durchgeführt werden, die zu einer Erhöhung der Habitatqualität auf bislang intensiv bewirtschafteten und von der Windenergienutzung unbeeinflussten Flächen führen. Die Durchführung der CEF-Maßnahmen führt somit auch zu einer Kompensation der erheblichen betriebsbedingten Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung. Eine darüber hinaus gehende Kompensation ist nicht notwendig. 6.2 Landschaftsbild Zur angemessenen Kompensation des Eingriffs in das Landschaftsbild sollen nach NOHL (1993) auf einer Fläche von 0,905 ha pro Anlage (Insgesamt 2,715 ha) landschaftsästhetisch durchschnittlich wirksame Maßnahmen durchgeführt werden. Nach NOHL (1993) ist es möglich, die Kompensation auf einer kleineren Fläche mit hochwertigen Maßnahmen bzw. auf einer größeren Fläche mit geringwertigeren Maßnahmen zu erreichen. Es ist also notwendig, die möglichen Maßnahmen hinsichtlich ihrer unterschiedlichen Qualität zu bewerten. NOHL (1993) differenziert zwischen Maßnahmen mit rein prägender Funktion und solchen, die auch einbettende Funktionen übernehmen. Einbettende Funktionen können nur von Landschaftselementen mit raumgliedernder Wirkung, also Gehölzstrukturen ausgehen. Derartig prägende Gehölzstrukturen sind u. a. Baumreihen, Feldgehölze, Hecken und Windschutzanlagen. Dabei geht von linearen Strukturen eine stärkere gliedernde Wirkung aus als von flächenhaften. ecoda Zusammenfassung 7 48 Zusammenfassung Anlass des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (Teil I: Eingriffsbilanzierung) ist die geplante Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren (vgl. Karte 1.1). Bei den geplanten WEA handelt es sich um Anlagen des Typs Enercon E-82 mit einer Nabenhöhe von 138,4 m und einem Rotordurchmesser von 82 m (Gesamthöhe: 179,4 m). Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, den durch das Vorhaben entstehenden Eingriff in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und in das Landschaftsbild zu ermitteln und zu quantifizieren (Eingriffsregelung). Auf dieser Grundlage wird der Kompensationsbedarf ermittelt. Die Schutzgüter Klima und Wasser werden durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt. Die im Rahmen der Baumaßnahmen (Anlage von Fundamenten, Kranstellflächen und Erschließungswegen) erforderliche Versiegelung bzw. Teilversiegelung von Böden wird auf einer Fläche von insgesamt 7.736 m² einen Verlust bzw. eine Veränderung von Bodenfunktionen verursachen. Um verlorengehende Bodenfunktionen wiederherzustellen, sind Böden, die beispielsweise durch eine intensive landwirtschaftliche Nutzung stark beansprucht werden, aus der Nutzung zu nehmen und in einen naturnäheren Zustand zurückzuführen. Zur Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf das Schutzgut Flora (Biotope) wurde im Umkreis von 300 m um die Standorte der geplanten WEA sowie darüber hinaus im Abstand von 30 m zur Zuwegung eine Biotoptypenkartierung durchgeführt. Die zu erwartenden Auswirkungen wurden gemäß der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008) quantifiziert. Demnach wird es durch die geplanten Infrastrukturmaßnahmen (Fundamente, Kranstellflächen, Wegebau) zu einem Biotopwertverlust von 9.083 Punkten kommen. Die (Teil-) Versiegelung auf den betroffenen Flächen wird zu einem Verlust von Lebensräumen führen. Bei den betroffenen Biotoptypen handelt es sich vor allem um Ackerflächen. In geringem Maße sind angrenzende Feldraine sowie ein bewachsener Feldweg betroffen. Seltene oder bedrohte Pflanzenarten bzw. -gesellschaften sowie schutzwürdige oder geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft werden von den Infrastrukturmaßnahmen nicht betroffen sein. Durch die Errichtung und den Betrieb kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche kommen. Zur Kompensation des Eingriffs für Rebhuhn, Kiebitz, und Feldlerche sollten habitatverbessernde Maßnahmen auf 1 ha Fläche durchgeführt werden. Grundsätzlich sind - zumindest die meisten CEFMaßnahmen für den Kiebitz - auch in der Lage erhebliche Beeinträchtigungen für andere bodenbrütenden Arten des Offenlands (hier Rebhuhn und Feldlerche) zu kompensieren. Bei einer ecoda Zusammenfassung entsprechenden Konzeption 49 können die CEF-Maßnahmen für den Kiebitz auf ecoda den Kompensationsumfang angerechnet werden. In diesem Fall müssten zusätzlich nur auf einer Fläche von 0,5 ha habitataufwertende Maßnahmen für die bodenbrütenden Arten des Offenlandes durchgeführt werden. Darüber hinaus wird die Errichtung und der Betrieb der WEA nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von planungsrelevanten Tierarten im Sinne der Eingriffsregelung (§ 14 Abs. 1 BNatSchG) führen. Aufgrund der optischen und – in geringerem Maße – akustischen Fernwirkung der geplanten WEA wird es durch das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds kommen. Um die Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild in quantitativer Hinsicht prognostizieren zu können, wurde eine Sichtbereichsanalyse durchgeführt. In unmittelbarer Umgebung der drei geplanten WEA sind weitere sechs WEA auf dem Gebiet der Stadt Düren, Stadtteil Echtz, beantragt. Diese insgesamt neun Anlagen werden vom Betrachter als ein Windpark wahrgenommen, daher wurde eine Sichtbereichsanalyse für alle Anlagen durchgeführt und anschließend der Anteil der drei Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe errechnet. Demnach werden die neun WEA in einem Umkreis von 10 km auf einer Fläche von etwa 13.138 ha (ca. 37 % des Untersuchungsraums) zumindest teilweise sichtbar sein. Die Erfassung und Bewertung des Landschaftsbilds erfolgte mit der Langfassung gemäß NOHL (1993). Demnach ergibt sich für die drei geplanten WEA ein Kompensationsbedarf von insgesamt 2,715 ha. Auf dieser Fläche sind nach NOHL (1993) „landschaftsästhetisch durchschnittlich wirksame Maßnahmen“ durchzuführen. Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen werden im vorliegenden Gutachten ebenso dargestellt wie die qualitativen Anforderungen an die Kompensation. Die detaillierte Festlegung konkreter Maßnahmen sowie die Überprüfung der Vollständigkeit der Kompensation werden im Teil II des Landschaftspflegerischen Begleitplans erfolgen. Abschlusserklärung Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen. Dortmund, den 19. Oktober 2015 Dipl.-Geogr. Stefan Wernitz Literaturverzeichnis BATTEFELD, K-U. (2008): Das neue Artenschutzrecht. Vortrag bei der Naturschutzakademie Hessen am 4. Juni 2008. http://www.na-hessen.de/downloads/dvb2008neuesartenschutzrecht.pdf BAUCKLOH, M., E.-F. KIEL & W. STEIN (2007): Berücksichtigung besonders und streng geschützter Arten bei der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen. Eine Arbeitshilfe des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Naturschutz und Landschaftsplanung 39 (1): 13-18. BREUER, W. (1994): Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Inform. d. Naturschutz Nieders. 1/94: 1-60. BREUER, W. (2001): Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds. Vorschläge für Maßnahmen bei Errichtung von Windkraftanlagen. Naturschutz und Landschaftsplanung 33(8): 237-245. BUNDESVERBAND WINDENERGIE e. V. (2008): Entwicklung eines Hindernisbefeuerungskonzeptes zur Minimierung der Lichtemission an On- und Offshore-Windenergieparks und -anlagen unter besonderer Berücksichtigung der Vereinbarkeit der Aspekte Umweltverträglichkeit sowie Sicherheit des Luft- und Seeverkehrs. Abschlussbericht zum HIWUS-Projekt. September 2008. Im Auftrag des Bundesverbandes WindEnergie e.V., gefördert von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, Aktenzeichen: 24127. ECODA (2015a): Avifaunistisches Fachgutachten zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren. Aktualisierte Fassung des Gutachtens vom 31.07.2012. Unveröffentl. Gutachten im Auftrag der juwi Energieprojekte GmbH. Dortmund. ECODA (2015b): Fachbeitrag Artenschutz zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren. Unveröffentl. Gutachten im Auftrag der juwi Energieprojekte GmbH. Dortmund. ECODA (2015c): Fachgutachten Fledermäuse zum Genehmigungsverfahren von drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren. Aktualisierte Fassung des Gutachtens vom 31.07.2012. Unveröffentl. Gutachten im Auftrag der juwi Energieprojekte GmbH. Dortmund. ENERCON (2014): Spezifikation Zuwegung und Kranstellfläche E-82 / 137 m Betonfertigteilturm. PMSiteL-SP012-Zuwegung-Kranstellfläche-E82_137m-Rev003ger-ger.pdf GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1971): Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000, Blatt C 5104 Düren. Krefeld. GEOLOGISCHER DIENST NRW (2007): Auskunftssystem BK50 NRW - Karte der schutzwürdigen Böden. Krefeld. GLÄSSER, (1978): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen. Geographische Landesaufnahme 1 : 200.000. Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung. Selbstverlag – Bonn-Bad Godesberg. KIEL, E.-F. (2005): Artenschutz in Fachplanungen. Anmerkungen zu planungsrelevanten Arten und fachlichen Prüfschritten. LÖBF-Mitt. 1/05:12-17. KIEL, E.-F. (2007a): Praktische Arbeitshilfen für die artenschutzrechtliche Prüfung in NRW. UVP-Report 21 (3): 178-181. KIEL E.-F. (2007b): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.). Düsseldorf. 257 S. KLEIN, M. & R. SCHERER (1996): Schallemissionen von Rotorblättern an Horizontalachs-Windkraftanlagen. Anlagen laufen um bis zu vier Dezibel leiser. Wind Energie Aktuell 8/96: 31-33. LANDESVERMESSUNGSAMT NRW (1997): Freizeitkarte NRW 1:50.000 Aachen, Jülicher Börde. Bonn. LANA (2009): Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes Beschlossen auf der 98. LANA – Sitzung am 01./02.10.2009 LANUV (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW.. Recklinghausen. September 2008. LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN) (2015): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Fachinformationssystem. http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/start LÜTTMANN, J. (2007): Artenschutz und Straßenplanung. Naturschutz und Landschaftsplanung 39 (8): 236242. MKULNV (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen. Schlussbericht (online) vom 05.02.2013. http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/downloads MKULNV & LANUV (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN & LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN) (2013): Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf. MUNLV (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). MWEBWV & MKULNV (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010. NOHL, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch mastenartige Eingriffe. Gutachten im Auftrag des MURL-NRW. München. 65 S. REICHENBACH, M. & H. STEINBORN (2004): Langzeituntersuchungen zum Konfliktthema „Windkraft und Vögel“. 3. Zwischenbericht. Unveröffentl. Gutachten im Auftrag des Bundesverbandes Windenergie. Oldenburg. STEIN, W. & M. BAUCKLOH (2007): Berücksichtigung besonders und streng geschützter Arten bei der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen. UVP-Report 21 (3): 175-177. WAGNER, S., R. BAREISS & G. GUIDATI (1996): Wind turbine noise. Springer. Berlin. Heidelberg. WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2001): Windenergienutzung. Technik, Planung und Genehmigung. Stuttgart. Anhang - Anhang: Bewertung des Landschaftsbilds und der Eingriffsintensität in den einzelnen Raumeinheiten nach NOHL (1993) Naturnähe 109,31 1037,42 109,06 900,25 0,60 0,20 vor nach vor nach vor nach vor 4237,16 2587,98 0,02 201,96 145,20 0,20 2033,95 845,00 0,02 5996,96 2725,22 0,02 4922,94 2400,81 0,02 4000,07 160,65 0,04 3638,07 1346,52 0,02 2560,62 2522,14 768,08 543,70 0,02 0,02 1984,30 466,56 0,02 938,28 7,26 0,04 388,99 77,07 0,04 556,68 66,01 54,87 0,04 - 4,00 4,00 3,00 3,00 5,00 5,00 17,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 16,00 4,00 3,00 4,00 4,00 4,00 3,50 16,00 3,00 3,00 3,50 3,50 3,50 3,50 13,50 3,00 3,00 3,50 3,50 3,50 3,50 13,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,00 3,00 13,00 4,00 4,00 3,50 3,50 4,00 4,00 15,50 7,00 7,00 5,50 5,50 6,50 6,50 25,50 4,50 4,50 6,00 6,00 4,50 4,50 19,50 4,00 4,00 5,50 5,50 4,00 4,00 17,50 5,50 5,50 6,00 6,00 5,00 5,00 21,50 5,00 5,00 6,50 6,50 5,50 5,50 22,50 6,50 6,50 6,00 6,00 6,50 6,50 25,50 4,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 17,00 5,50 5,50 5,00 5,00 5,50 5,50 21,50 3,00 3,00 3,00 2,00 2,00 2,00 3,00 7,00 4,00 3,00 5,00 5,00 7,00 3,00 5,00 17,00 0,00 1,00 16,00 0,00 1,00 14,00 2,00 2,00 13,50 0,00 1,00 13,50 0,00 1,00 13,00 0,00 1,00 15,50 0,00 1,00 25,50 0,00 1,00 19,50 0,00 1,00 17,50 0,00 1,00 21,50 0,00 1,00 22,50 0,00 1,00 25,50 0,00 1,00 17,00 0,00 1,00 21,50 0,00 1,00 8,50 7,00 8,00 8,50 7,00 8,00 8,50 7,00 8,00 8,00 8,00 3,50 8,00 8,00 3,50 8,00 7,00 8,50 9,00 7,50 8,50 4,50 5,50 1,50 8,50 4,50 5,00 4,00 4,00 4,00 4,50 4,00 7,00 7,50 4,00 5,00 8,50 4,50 2,50 4,00 4,00 4,00 23,50 8,00 23,50 8,00 23,50 8,00 19,50 7,00 19,50 7,00 23,50 8,00 25,00 8,00 11,50 3,00 18,00 6,00 12,00 3,00 15,50 5,00 16,50 5,00 15,50 5,00 3,50 4,00 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 6,00 6,00 4,00 6,50 6,50 17,50 3,00 18,00 4,00 17,50 3,00 14,50 3,00 14,50 3,00 15,50 3,00 17,50 3,00 23,00 6,00 20,00 4,00 13,00 2,00 21,50 5,00 Eingriffserheblichkeit Stufe 4,00 1,00 5,00 2,00 5,00 2,00 4,00 1,00 4,00 1,00 4,00 1,00 4,00 1,00 7,00 3,00 5,00 2,00 3,00 1,00 E-Wert 0,10 0,20 0,20 0,10 0,10 0,10 0,10 0,30 0,20 0,654 3,601 1,035 0,290 0,169 0,545 0,480 0,193 0,539 Vielfalt Eigenart Ästhetischer Eigenwert Stufe Ästhetischer Eigenwert Differenz Eingriffsintensität nach Grobrelief Strukturvielfalt Vegetationsdichte Visuelle Verletzlichkeit Stufe Schutzwürdigkeit Empfindlichkeit Stufe Teil - Kompensationsflächen (ha) Roedinger Loessplatte Hürtgener Hochfläche 3,19 95,31 5,36 0,24 0,02 3,50 3,50 3,50 3,50 3,00 3,00 13,00 - - 2,00 - - - 13,00 0,00 1,00 - - 6,50 6,00 2,50 - 8,00 7,00 8,50 - - 12,00 3,00 15,00 5,00 - 23,50 8,00 - - 6,00 5,00 5,50 - 3,50 - - 21,50 5,00 25,00 7,00 14,00 3,00 20,50 4,00 - 15,50 3,00 - - 6,00 2,00 6,00 2,00 8,00 3,00 4,00 1,00 5,00 2,00 - 4,00 1,00 - - 0,10 0,20 0,20 0,30 0,10 0,20 0,10 - - 0,154 0,217 0,187 0,009 0,031 0,044 0,000 - - Bewertung des Landschaftsbilds und der Eingriffsintensität in den einzelnen Raumeinheiten nach NOHL (1993) - Herzogenrather Lößgebiet Stockheimer Wald III Stolberger Talung III Vlattener Hügelland III Nördliche VennabdachungIII Rur-Inde-Tal III Kornelimüsterer Vennvorland III Die Bürge III Dürener Rurniederung III Dürener Eifelfuß III Erper Lössplatte III Aldenhovener Platte III Unteres Indetal III Unteres Indetal II Echtzer Lössplatte III Echtzer Lössplatte II Echtzer Lössplatte I Gesamtfläche in ha Betroffene Fläche in ha Wahrnehmungskoeffizient