Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
61 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
06.12.13, 11:00
Aktualisiert
06.12.13, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 1083 /IX.L.
Datum: 04.12.2013
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
10.12.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
17.12.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zensus 2011
hier: Ergebnisse für die Gemeinde Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Tagesordnungspunkt zustimmend
zur Kenntnis.
Begründung:
Erstmals in der Geschichte der Europäischen Union wurde zum Stichtag 09. Mai
2011 eine zusammenhängende Erhebung zur Ermittlung statistischer Daten durchgeführt. Unter anderem wurden die Bevölkerungszahlen in den einzelnen Ländern
neu festgestellt.
In der Vergangenheit haben die Mitgliedstaaten der EU in Eigenregie „Volkszählungen“ durchgeführt, die aufgrund unterschiedlicher Fragenkataloge nur schwer miteinander vergleichbar waren. Auch die unterschiedlichen Erhebungsstichtage bzw. –
zeiträume wichen erheblich voneinander ab. So fand zum Beispiel die letzte „Volkszählung“ in der Bundesrepublik Deutschland 1987 statt; damals war Deutschland
noch geteilt. Die letzte Volkszählung in der ehemaligen DDR fand 1981 statt. Im
Nachbarland Österreich wird (mit Unterbrechungen) seit dem 19. Jahrhundert alle 10
Jahre eine Zählung durchgeführt. 2000/2001 fand ein EU-weiter Zensus statt, an
dem jedoch Deutschland und Schweden nicht teilnahmen. Zukünftig sollen alle zehn
Jahre europaweite Volkszählungen erfolgen.
Die zum Stichtag 09. Mai 2011 durchgeführte Erhebung wurde zwischenzeitlich in
einem sehr aufwendigen Verfahren ausgewertet und nach einem vorher festgelegten
Procedere bearbeitet. Das Ermittlungsprocedere ist in den beigefügten Unterlagen
ausführlich beschrieben.
Mit Bescheid vom 07.11.2013 des Landesbetriebs Information und Technik NRW
(IT.NRW) wird aufgrund der Zensus-Erhebung die amtliche Bevölkerungszahl der
Gemeinde Nettersheim zum Erhebungsstichtag 09. Mai 2011 auf 7.563 Personen
mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde festgesetzt. Die Gemeinde konnte gegen diesen
Bescheid innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist Klage erheben, auf eine Klageerhebung wurde aber aufgrund nachfolgender kurzer Erläuterung verzichtet.
Die „alte“ amtliche Bevölkerungszahl basierte auf der Grundlage der Volkszählung
aus dem Jahr 1987. Nach fast 25 Jahren differierte die amtliche Fortschreibung der
Bevölkerungszahlen durch den Landesbetrieb mit der internen Fortschreibung des
Einwohnermeldeamtes aufgrund sog. Über- und Untererfassungen automatisch. So
betrug die amtliche Bevölkerungszahl basierend auf der Volkszählung 1987 zum
Stichtag 30.06.2011 für die Gemeinde Nettersheim 7.670 Einwohner, die eigene
Fortschreibung des Einwohnermeldeamtes ergab 7.588 Einwohner.
3
Vergleicht man nunmehr die zum Stichtag 09. Mai 2011 neu festgesetzte amtliche
Bevölkerungszahl der Gemeinde Nettersheim von 7.563 Einwohnern mit der eigenen
Fortschreibung vom 30.06.2011 (7.588) kann unweigerlich festgestellt werden, dass
zum einen die Zensuserhebung der Bevölkerungszahlen in der Gemeinde
Nettersheim fast „punktgenau“ erfolgte, zum anderen – und dies ist nicht selbstverständlich – das Einwohnermeldeamt Nettersheim einen sehr genauen Datenbestand
verwaltet.
Der Vorlage ist der Festsetzungsbescheid des Landesbetriebs IT.NRW sowie die
nach den einzelnen Orten dargestellte Fortschreibung der Bevölkerungszahlen des
Einwohnermeldeamtes zum 30.06.2011 beigefügt.
gez. Pracht
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Bürgermeister