Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erlass einer 13. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 14.03.2014)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
202 kB
Datum
02.12.2015
Erstellt
23.11.15, 18:05
Aktualisiert
23.11.15, 18:05
Beschlussvorlage (Erlass einer 13. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 14.03.2014) Beschlussvorlage (Erlass einer 13. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 14.03.2014) Beschlussvorlage (Erlass einer 13. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 14.03.2014)

öffnen download melden Dateigröße: 202 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 18.11.2015 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: 700-00 Vorlagennummer: VL-193/2015 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erlass einer 13. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 14.03.2014 Sachdarstellung: Die Kanalgebühren werden derzeit auf der Grundlage der Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 14. März 2014 erhoben. Gemäß § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, wenn die Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG sind Kosten, die durch das veranschlagte Gebührenaufkommen zu decken sind, nur die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anerkannten Kosten. Auf folgende wesentliche Punkte innerhalb der Gebührenbedarfsberechnung ist hinzuweisen: a) Die Abschreibung des Anlagevermögens erfolgt - wie bisher - nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. b) Nach dem geltenden Recht ist dagegen die kalkulatorische Verzinsung des für die kostenrechnenden Einrichtungen eingesetzten Kapitals von den Anschaffungs-/Herstellungswerten vorgenommen worden. c) Die Verzinsung des Anlagevermögens wurde mit dem nach der geltenden Rechtsprechung (OVG Münster) zulässigen Zinssatz von 7 % vorgenommen. d) Für die Kalkulation der Gebührenermittlung 2016 ist nach Angaben des Wasserleitungszweckverbandes von einer leichten Steigerung des Wasserverbrauchs gegenüber der Schätzung 2015 ausgegangen worden. e) Die vorjährigen Angaben der angeschlossenen befestigten Grundstücksflächen sind aktualisiert worden. Drucksache VL-193/2015 Seite - 2 - Die neuen Sätze errechnen sich aus folgenden Grundlagen: Schmutzwasser Kalkulierter Gesamt-Aufwand 2016 Zur Deckung heranzuziehende Erträge: a) Sonstige Erträge b) Erstattungen/Belastungen aus Vorjahren c) durch Kanalgebühren aufzubringendes Deckungsvolumen Geschätzter Frischwasserverbrauch in 2016 ergibt neuen Gebührensatz ab 01.01.2016 1.723.650 € 1.500 € - 68.700 € 1.790.850 € 552.700 m³ 3,24 € ( bisher 3,45 € ) Niederschlagswasser Kalkulierter Gesamt-Aufwand 2016 Zur Deckung heranzuziehende Erträge: a) Sonstige Erträge b) Erstattungen/Belastungen aus Vorjahren c) Gebühren für Entwässerung der Straßen, Wege und Plätze der Gemeinde (im Gesamt-Deckungsvolumen lt. d) enthalten) d) durch Kanalgebühren aufzubringendes Deckungsvolumen Gesamte bebaute und befestigte Flächen ergibt neuen Gebührensatz ab 01.01.2016 879.700 € 1.500 € 50.000 € 259.500 € 828.200 € 1.569.652 m² 0,53 € ( bisher 0,52 € ) Es wird vorgeschlagen, dem Rat die Festsetzung der neuen Gebührensätze ab 01.01.2016 mit 3,24 € für Schmutzwasser und 0,53 € für Niederschlagswasser und den Erlass der 13. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 14. März 2014 zu empfehlen. Anlagen: - Kalkulation der Abwassergebühren für 2016 - Entwurf 13. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe Finanzielle Auswirkungen: - . - . - Beschlussvorschlag: A) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat B) Der Rat beschließt den Erlass der 13. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 14. März 2014 mit folgender Festsetzung der Gebührensätze mit Wirkung ab 01. Januar 2016 in § 6 der Satzung 3,24 €. a) Die Schmutzwassergebühr beträgt je cbm Frischwasserbezug b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt je qm angeschlossener bebauter und befestigter Grundstücksfläche 0,53 €. Drucksache VL-193/2015 Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 3 -