Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
13.12.13, 11:00
Aktualisiert
13.12.13, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1055 /IX.L. Z.2
Datum: 13.12.2013
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
17.12.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen;
Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG)
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
X Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die in der nachfolgenden Begründung dargestellten Empfehlungen zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen zu beschließen.
Darüber hinaus unterstützt die Gemeinde Nettersheim die Bewertung des Städteund Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 16.10.2013 zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen – LEP 2013.
Bis zur Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2013 können noch weitere Punkte zur
Beratung und Abstimmung aufgenommen werden.
Begründung:
In seiner Sitzung am 08.10.2013 hat der Gemeinderat beschlossen:
„Die Verwaltung wird ermächtigt, die umfangreichen Verfahrensunterlagen zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen“ eingehend zu prüfen und Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen dahingehend zu erzielen, dass dieser die Koordination
zur Bündelung der Bedenken und Anregungen für alle Kommunen im Kreis Euskirchen
übernimmt und abschließend eine gemeinsame Stellungnahme gegenüber der Staatskanzlei
des Landes Nordrhein-Westfalen verfasst.“
Der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am
26.11.2013 den Fraktionen darüber hinaus die Möglichkeit gegeben, ihrerseits wichtige Themenstellungen aufzugreifen und zur Beratung vorzulegen.
Es wird vorgeschlagen, bezüglich des Entwurfs zum LEP NRW die nachfolgenden
Beschlüsse zu fassen:
1.
Demographischer Wandel
Der Entwurf des LEP geht auf den demographischen Wandel in der Bevölkerung ein und folgert
daraus, dass Singlehaushalte und kleine Haushalte älterer Bewohner sowie die Zahl von Einund Zweipersonenhaushalten steigen werden und somit auch die durchschnittliche Wohnfläche
pro Kopf. Damit verbunden sein wird auch die Wohnflächennachfrage, die als Rückläufig dargestellt wird.
Sicherlich wird sich der demographische Wandel in der ländlichen Region stärker bemerkbar
machen als in den Mittel- und Oberzentren. Das Ziel im LEP, die Inanspruchnahme des Freiraums zu verringern und der Innenentwicklung der Ortschaften Vorrang zu geben, kann nur
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bedingt zugestimmt werden.
a)
Insbesondere die Forderung, ausgewiesene Wohnbauflächen am Ortsrand, die bislang
bauleitplanerisch nicht gefestigt wurden, dem Freiraum wieder zuzuführen, kann seitens
der Gemeinde Nettersheim nicht zugestimmt werden, denn damit würden kleinere Ortschaften im ländlichen Raum, in denen kaum verfügbare Bauflächen und -lücken vorhanden sind, zukünftig in ihrer baulichen Entwicklung eingeschränkt. Die Ausweisung von
Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan führt erst dann zu einem Eingriff in den Freiraum, wenn diese Bereiche auch in Anspruch genommen und bauleitplanerisch gefestigt
werden sollen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Nettersheim fordert daher, nicht in die Planungshoheit der Kommunen
einzugreifen.
b)
Zur Innenentwicklung gehört, dass sich, angepasst an den demographischen Wandel,
die Wohnungen in den zentralen Ortslagen der Bevölkerungsstruktur anpassen. Insbesondere die ältere Bausubstanz ist dem Bedarf älterer und behinderter Menschen gerecht zu werden. Aber auch die Energieeffizienz spielt bei der Umgestaltung Gebäude
eine besondere Rolle.
Beschlussvorschlag:
Um die seitens der Gemeinde Nettersheim grundsätzlich befürwortete Innenentwicklung
umsetzen zu können, sind finanzielle Anreize für die Bevölkerung zu schaffen, um dem
künftigen, veränderten Bedarf gerecht zu werden.
c)
Verbunden ist damit aber auch die Mobilität einer sich verändernden Bevölkerungsstruktur. Familienfreundliche und barrierefreie Infrastruktur soll zukünftig zur Verbesserung
des Wohnstandortes beitragen. Der ÖPNV spielt dabei im ländlichen Raum eine zunehmend bedeutendere Rolle.
Beschlussvorschlag:
Eine Umstrukturierung und Optimierung der Angebote im ÖPNV, verbunden mit einer
überregionalen Solidarisierung und verbundweiten einheitlichen Kostenverteilung wird
daher seitens der Gemeinde Nettersheim gefordert, um eine Benachteiligung für den
ländlichen Raum auszuschließen.
2.
Globalisierung der Wirtschaft
Die Ausweisung von Gewerbeflächen wird im ländlichen Raum aufgrund des zunehmenden
europaweiten Wettbewerbs zunehmend problematisch. Die Kommunen haben jedoch die Aufgabe, ihrer Bevölkerung eine nachhaltige Grundlage für ein ortsnahes Arbeitsangebot zu schaffen. Dabei kommt auch der Inklusion eine besondere Bedeutung zu.
Beschlussvorschlag:
Die kommunale Planungshoheit für die künftige Ausweisung von Gewerbeflächen, angepasst
an vorhandene Infrastruktur ist nicht anzutasten. Darüber hinaus muss den Kommunen im
Rahmen ihrer Planungshoheit weiterhin die Möglichkeit einer Flächeninanspruchnahme im Frei-
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raum erhalten bleiben.
3.
Klimaschutz und Klimaanpassung
a)
Der LEP-Entwurf forciert den Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere die Nutzung
der Windenergie und legt eine Flächenausweisung für Windenergieanlagen von 14.500
ha, allein im Regierungsbezirk Köln fest. Die Windhöffigkeit in Mittelgebirgsregionen
spielt dabei eine besondere Rolle. Aufgrund dessen ist nicht auszuschließen, dass auf
der Grundlage der zuvor genannten Kriterien der Süden des Kreises Euskirchen eine
besondere Dichte an Potentialflächenvorgaben erreichen wird. Dadurch wird die kommunale Steuerung erheblich eingeschränkt.
Ortsnahe Netzanbindungen müssen bei der Festsetzung von Potentialflächen unmittelbar
miteinander verknüpft sein, damit Investitionen für die Errichtung von Windenergieanlagen nicht durch fehlende Anknüpfungspunkte ins Leere laufen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Nettersheim fordert daher, die Netzanknüpfung als Bestandteil der kommunalen Bauleitplanung zur Ausweisung von Windvorrangzonen festzuschreiben. Sie
fordert darüber hinaus, die kommunale Steuerung nicht durch flächendeckende Zielvorgaben im LEP einzuschränken.
b)
Darüber hinaus sollen zur Klimaanpassung auch bei der Entwicklung des Raumes vorsorgend die zu erwartenden Klimaänderungen und deren Auswirkungen berücksichtigt
werden, u. a. die Sicherung und Rückgewinnung von Überschwemmungsbereichen. Mit
dieser Thematik hat sich der Rat der Gemeinde Nettersheim in den vergangenen Sitzungsperioden umfassend im Zuge der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie befasst.
Beschlussvorschlag:
Die Umsetzung der Sicherung und Rückgewinnung von Überschwemmungsbereichen
sowie die Risikovorsorge in ermittelten potentiellen Überflutungsbereichen, die sich aus
dem Verfahren der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ergeben, sind kostenneutral für
die Kommunen zu gestalten.
Sofern Überschwemmungsbereiche in den Bauflächen eines Flächennutzungsplanes
festgesetzt werden und damit eine Baurealisierung ausgeschlossen wird, sind Entschädigungsansprüche kostenneutral für die Kommunen auszugleichen.
4.
Entwicklungen im Einzelhandel
Im Jahre 2012 wurden die Kommunen im Rahmen der Änderung des LEPs NRW – Sachlicher
Teilplan: Großflächiger Einzelhandel – beteiligt. Seitens der Gemeinde Nettersheim wurde seinerzeit gefordert, dass bei Ausweisung von Sondergebieten für großflächigen Einzelhandel in
benachbarten Kommunen der Erhalt der bestehenden großflächigen Einzelhandelsbetriebe auf
dem Gebiet der Gemeinde Nettersheim zu gewährleisten ist.
Ziel muss es darüber hinaus jedoch sein, dass die Kommunen weiterhin die Möglichkeit haben,
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insbesondere vor dem Hintergrund der Daseinsvorsorge und dem demographischen Wandel
mindestens einen Siedlungsschwerpunkt und damit zentralen Versorgungsbereich auszuweisen.
Beschlussvorschlag:
Bei der Ausweisung von Sondergebieten für den großflächigen Einzelhandel in benachbarten
Kommunen ist der Erhalt der bestehenden großflächigen Einzelhandelsbetriebe auf dem Gebiet
der Gemeinde Nettersheim zu gewährleisten.
Im Rahmen ihrer Planungshoheit ist den Kommunen weiterhin die Möglichkeit eröffnet werden,
insbesondere vor dem Hintergrund der Daseinsvorsorge und dem demographischen Wandel
mindestens einen Siedlungsschwerpunkt und damit zentralen Versorgungsbereich auszuweisen.
5.
Erhalt und Entwicklung der Kulturlandschaft
a)
Insbesondere die Oberzentren sind im Zuge ihrer Siedlungsentwicklung kaum in der Lage, die damit verbundenen ökologischen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen in
ihrer Region zu realisieren. Der ländliche Raum hingegen ist aufgrund der europaweiten
rechtlichen Vorgaben verpflichtet, umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen z. B. in und
an Gewässern und Bachläufen vorzunehmen, die letztendlich auch dem Erholungssuchenden des städtischen Raumes zugutekommen. Durch Stadt-/Landpartnerschaften
können Synergien aufgebaut werden, die beiden Seiten gerecht werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Nettersheim regt an, im Rahmen des ökologischen Ausgleichs eine weiträumige Stadt-/Landpartnerschaft im LEP-Entwurf NRW festzuschreiben.
b)
Viele Teile der Mittelgebirgsregion „Eifel“ können bislang einen intakten Freiraum aufweisen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Initiative des Deutsch-Belgischen Naturparks, “Eifel-Blicke“ in den Kommunen Blankenheim, Kall, Mechernich und Nettersheim
festzulegen. Diese besonderen Aussichtpunkte geben dem Wander- und Radwandertourismus eine atemberaubende Sicht auf die Eifeler Mittelgebirgslandschaft. Diese naturräumlichen Gegebenheiten sind ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität der ortsansässigen Bevölkerung und bieten ein besonderes Potential für die Regionalentwicklung
und den Wettbewerb der Regionen, den gilt es für die Zukunft zu sichern und von baulichen Anlagen freizuhalten.
Beschlussvorschlag:
Die naturräumlichen Gegebenheiten sind zu sichern und von baulichen Anlagen freizuhalten.
6.
Bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche
Die Kommunen verfügen in vielfältiger Weise über kulturlandschaftsprägende Elemente, die zur
Stärkung des Tourismus und ihres wirtschaftlichen Standortes beitragen. Der LEP-Entwurf sieht
die Entwicklung und Erhaltung von Kulturlandschaften, bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche, historischen Stadtkernen, Denkmälern sowie der Gestaltung von beeinträchtigen Landschaftsbereichen zu neuen Kulturlandschaftsbereichen vor.
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Als landesbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche hat der LEP-Entwurf dabei für den Teilbereich
„Nordeifel“ die römische Straße Köln-Trier aufgenommen. Überregional und historisch wertvoll
ist jedoch darüber hinaus die römische Siedlung zwischen Görresburg und Steinrütsch, die
bislang als Zeugnis der Kulturgeschichte nicht erfasst ist. Damit verbunden ist die Entwicklung
des archäologischen Landschaftsparks Eifel in Nettersheim.
Beschlussvorschlag:
Seitens der Gemeinde Nettersheim wird die Einbeziehung des Archäologischen Landschaftsparks Eifel in Nettersheim in die landesbedeutsame Kulturlandschaft gefordert.
7.
Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus; Schutz des Freiraums
Interkommunal wird derzeit die Kooperation zwischen den Kommunen Blankenheim, Dahlem,
Bad Münstereifel und Nettersheim mit dem Projekt „Eifel Vital“ forciert. Neben den bestehenden
Gesundheitsregionen in Nordrhein-Westfalen wie „Eifel-Vital“, „Gesundheitsregion Aachen, die
„Health Region Köln/Bonn“, die „AktivZeit Winterberg“ oder die „Vitalwanderweld Teutoburger
Wald“ gilt es, eine Zusammenarbeit der Akteure zu erreichen und zu moderieren bzw. sich mit
den unterschiedlichen Angeboten im Gesundheitsspektrum gegenseitig aktiv zu ergänzen.
Hier sind für das Projekt „Eifel Vital“ insbesondere die Gesundheitsregionen Köln/Bonn/Aachen
sowie das „Gesundland Vulkaneifel“ in RLP von Interesse. Diese Schritte werden nach der inhaltlichen Arbeit in den touristischen Gesundheitsprojekten und Initiativen nur perspektivisch
notwendig, um die Nachhaltigkeit der Anstrengungen zu gewährleisten und für den Verbraucher
ein besseres und umfassenderes Angebot zu erreichen. Die Initiativen sollen in der Aufbauphase gestärkt und weiterentwickelt werden. Die Planungen der Landesorganisation Tourismus
NRW e. V. sind dazu nicht ausreichend.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Nettersheim regt an, im Entwurf des LEP NRW aufzunehmen:
Die Tourismus- und Gesundheitswirtschaft im Freiraum sind unter Nutzung der Potentiale der
Vernetzung und Spezialisierung innerhalb des Landes NRW weiter zu entwickeln, um die Wettbewerbsfähigkeit dieser Branchen zu erhöhen. Die Kooperation zwischen den vier Projektkommunen Blankenheim, Dahlem, Bad Münstereifel und Nettersheim in „Eifel Vital“ soll gestärkt
werden und in die übrigen Eifelkommunen im Kreis Euskirchen hinein entwickelt werden.
Bei den bestehenden Gesundheitsregionen in NRW wie „Eifel Vital“, der „Gesundheitsregion
Aachen, der „Health Region Köln/Bonn“, die AktivZeit Winterberg“ oder der „Vitalwanderwelt
Teutoburger Wald“ soll eine Zusammenarbeit der Akteure erreicht werden und eine aktive Ergänzung der jeweiligen Angebot stattfinden. Die Gesundheitsregionen Köln/Bonn/Aachen sowie
das „Gesundland Vulkaneifel“ sind im Rahmen von „Eifel Vital“ von besonderem Interesse.
Die nordrhein-westfälischen Kulturlandschaften sollen durch die Vernetzung und Zusammenarbeit untereinander auf die Entwicklung des Landes zu einer bedeutsamen europäischen Präventions- und Gesundheitsregion hinwirken. Eine weitere Öffnung, z. B. Richtung RheinlandPfalz, Hessen und Niedersachsen bzw. eine Steigerung der Attraktivität auch für ausländische
Gäste soll der Entwicklung einen neuen Schub verleihen.
8.
Wiedernutzung von Brachflächen
Der LEP-Entwurf sieht vor, dass vor Neuausweisung von Siedlungsflächen Brachflächen im
Wege des Flächenrecycling neuen Nutzungen zugeführt werden. Diesem Grundsatz kann je-
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doch nur bedingt gefolgt werden. Bei Gewerbebrachen können Nachfolgenutzungen zu Konflikten führen, wie z. B. hohe Abbruchkosten, eine Besicherung dieser Brachen durch Banken,
Altlastenverdacht, Sanierungshaftung etc.
Beschlussvorschlag:
Für die Kommunen ist sicher zu stellen, dass tatsächlich nicht zur Verfügung stehende oder zu
wirtschaftlich nicht vertretbaren Bedingungen zu sanierende Flächen vom Wiedernutzungsvorrang ausgeschlossen bleiben.
9.
Landwirtschaft
Der LEP-Entwurf sieht vor, dass neben der Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln sowie
nachwachsenden Rohstoffen, der Landwirtschaft zahlreiche Funktionen, die unter dem Begriff
der „Multifunktionalen Landwirtschaft“ zusammengefasst werden, zukommen. Hierzu gehört u.
a. auch, dass landwirtschaftliche Unternehmen bei der Entwicklung spezifischer Angebote in
der Vermarktung, der Gastronomie, dem Tourismus sowie für landschaftsorientierte Erholungs-,
Sport- und Freizeitnutzungen, darüber hinaus aber auch bei weiteren innovativen Dienstleistungsangeboten zur Stärkung der Regionalentwicklung in den ländlichen Räumen aktiv sind,
wodurch neue Einkommensmöglichkeiten und Arbeitsplätze in ländlichen Regionen geschaffen
werden.
Unberücksichtigt ist in diesem Entwurf eine Existenzgefährdung im Falle der Anhäufung von
Betrieben und landwirtschaftlichen Unternehmungen mit gleichgelagerten Interessen auf engstem Raum. Seitens der Kommunen sollte bei der Neuansiedlung solcher landwirtschaftlichen
Unternehmen eine existenzsichernde Steuerungsmöglichkeit für den Bestand und dessen Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt werden, damit dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und die Gestaltung der Kulturlandschaft und ihren vielfältigen Lebensräumen weiterhin
genügend Raum gegeben und Splittersiedlungen vermieden werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Nettersheim fordert, dass den Kommunen eine existenzsichernde Steuerungsmöglichkeit für im Rahmen von Neuansiedlungen landwirtschaftlicher Betriebe und Unternehmungen gegenüber Bestehender Betriebe mit gleichgelagerten Interessen auf engstem Raum
eingeräumt wird.
10.
Verkehr
a)
Siedlungsräumliche und verkehrsinfrastrukturelle Planungen sollen aufeinander abgestimmt werden, heißt es im Entwurf des LEP. Dier Grundsatz zur Integration von Siedlungs- und Verkehrsplanung wird seitens der Gemeinde Nettersheim unterstützt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Nettersheim fordert im Zuge der Planumsetzung, insbesondere jedoch
des ständigen Ausbau- und Instandhaltungsprogramms Lärmschutzmaßnahmen nicht
nur an Rastplätzen, die zeitlich nur eingeschränkt für Ruhezeiten genutzt werden, sondern vielmehr an trassennahen Siedlungsbereichen zum Schutz des Menschen nachzurüsten.
Insbesondere wird seitens der Gemeinde Nettersheim gefordert, geeignete Lärmschutzmaßnahmen für die Orte Pesch, Zingsheim und Engelgau aufzunehmen.
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b)
Transeuropäisches Verkehrsnetz
Lt. Entwurf des LEP NRW soll eine planerische Flächenvorsorge für Trassen und funktional zugeordnete Flächen der Verkehrsachsen des Transeuropäischen Verkehrsnetzes
sowie des Bundes- und Landesverkehrswegeplans betrieben werden.
Unerwähnt bleibt der Lückenschluss der BAB 1, der seitens der Gemeinde Nettersheim
im Rahmen der Offenlage des Planfeststellungsverfahrens im Dezember 2012 befürwortet und für den eine zügige Fortführung dieses Planfeststellungsverfahrens gefordert
wurde. Diese Forderung wird weiterhin aufrecht erhalten.
Beschlussvorschlag:
Die zügige Fortführung des Planfeststellungsverfahrens zum Lückenschluss der BAB 1
wird seitens der Gemeinde Nettersheim weiterhin befürwortet und gefordert.
11.
Historische Stadtkerne, Denkmäler und andere kulturlandschaftlich wertvolle Gegebenheiten
Die Historie der Siedlungen und Siedlungsbereiche ist von den hierin befindlichen Gebäuden
ablesbar. Das Land NRW hat in der Vergangenheit durch seine Denkmalförderung dazu beigetragen, dass von überregional bedeutsamen Bauten bis zur kleinen Fachwerkhofanlage der
Erhalt des kulturellen Erbes unterstützt wird.
Durch die bereits stark eingeschränkte Denkmalförderung, die zum 01.10.2013 durch die Richtlinien zur Förderung von Investiven Maßnahmen im Bestand (RL BestandsInvest) durch zinsgünstige Darlehen ergänzt wurde, steht zu erwarten, dass insbesondere die kleinen denkmalwerten Hofanlagen aus den Dörfern unbemerkt verschwinden, weil es keine geeignete finanzielle Unterstützung für den Erhalt dieser Denkmäler mehr gibt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Nettersheim fordert, dass nicht nur überregional bedeutsame Baudenkmäler,
sondern auch das baukulturelle Erbe in den Orten durch geeignete Förderungen unterstützt
wird und somit der Erhalt der Baudenkmäler gesichert wird.
12.
Wald- und Forstwirtschaft
a)
Derzeit im Rahmen der Klimaerwärmung überwiegend die Frage der zukünftigen Baumartenwahl in der Wald- und Forstwirtschaft diskutiert. Gerade zur Thematik des geplanten
Nutzungsverzichtes fehlt hier völlig der wissenschaftliche Ansatz zur Bindung von CO 2 im
Rahmen der dauerhaften Holznutzung. Bei dem Nutzungsverzicht wird die gleiche CO 2Menge beim Verrottungsprozess freigesetzt wie im Zuge der Photosynthese in Holz eingelagert wurde. Es ist daher sinnvoller, den Rohstoff stofflich zu verwenden und anschließend einer thermischen Nutzung zuzuführen. Somit ist in der Frage des Klimawandels festzuhalten, dass ein naturgemäß bewirtschafteter Wald eine positivere Bilanz aufweist, als natürliche Waldentwicklungsformen, die häufig mit einem Nutzungsverzicht
einhergehen.
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Beschlussvorschlag:
Sollte ein Nutzungsverzicht aus Gründen der Biologischen Vielfalt zwingend erforderlich
werden, wäre dieser, egal welche Waldbesitzerform vorliegt, zu 100 % zu entschädigen.
b)
In NRW sind in den letzten Jahrzehnten die Schalenwildbestände so massiv angestiegen,
dass in einigen Regionen von NRW eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft nicht mehr
möglich ist. Hier entsteht ein nicht zu vertretender volkswirtschaftlicher Schaden. Für den
einzelnen Waldbesitzer ist es insbesondere bei Rot-, Damm- und Muffelwild aufgrund
des überregionalen Territorialverhaltens dieser Tierarten nicht möglich, eine entsprechende Regulierung dauerhaft zu erreichen.
Beschlussvorschlag:
Um weiteren Volkswirtschaftlichen Schaden zu vermeiden, hat das Land in seiner Funktion als „Oberste Jagdbehörde“ und dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW entsprechende Regelungen zum Abschuss und sonstigen zielführenden Maßnahmen zu ergreifen bzw. einzuleiten.
c)
In den Mittelgebirgsregionen sind steigende Aktivitäten des unerlaubten gewerblichen
Pilzsammelns zu beobachten.
Beschlussvorschlag:
Aus Gründen des Artenschutzes, des Naturschutzes und der Ausübung der Jagd sind im
Rahmen der bestehenden Gesetze zwingend Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen,
um diese nicht erlaubte Form des Pilzsammelns zu unterbinden. Hierbei sind nicht nur
Maßnahmen vor Ort, sondern auch im Bereich der Verkaufs- und Verbrauchsstellen
zwingend erforderlich.
Seitens des Kreises Euskirchen wurde ebenfalls eine Vielzahl von Punkten gesammelt, die anlässlich eines in Kürze stattfindenden Gesprächstermins mit den Kommunen beraten und abgestimmt werden sollen. Auf dieser Grundlage, aber auch
aufgrund evtl. noch eingehender Anregungen und Stellungnahmen werden bis zur
Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2013 ggf. noch weitere Punkte zur Beratung
und Abstimmung vorgetragen.
gez. Pracht
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Bürgermeister