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Beschlussvorlage (Ernennung zum Ehrenbürger; hier: Antrag der Republikaner NRW)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
02.12.2015
Erstellt
23.11.15, 18:05
Aktualisiert
23.11.15, 18:05
Beschlussvorlage (Ernennung zum Ehrenbürger;
hier: Antrag der Republikaner NRW) Beschlussvorlage (Ernennung zum Ehrenbürger;
hier: Antrag der Republikaner NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 29.09.2015 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Schr. Vorlagennummer: VL-158/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Ernennung zum Ehrenbürger; hier: Antrag der Republikaner NRW Sachdarstellung: Mit E-Mail vom 25.09.2015 reichen die Republikaner NRW eine Anregung nach § 24 GO NRW (Bürgerantrag) hier ein, die die Ernennung des Herrn Victor Orbán zum Ehrenbürger der Gemeinde Langerwehe anregt. Die E-Mail ist als Anlage beigefügt. Nach § 14 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe ist für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. Nach § 14 Abs. 5 hat der Haupt- und Finanzausschuss diese Anregungen inhaltlich zu prüfen. Danach überweist der Ausschuss sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Dies ist nach der Satzung über die Ehrung verdienter Männer und Frauen durch die Gemeinde Langerwehe der Rat der Gemeinde. Diese Satzung ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Hingewiesen wird bereits jetzt schon auf den Inhalt der Satzung, insbesondere auf § 1 „Personen, die sich um das Wohl und Ansehen der Gemeinde Langerwehe besondere Verdienste erworben haben, ….“ § 4 „Vorschlagsberechtigt sind die Fraktionen des Rates, der Bürgermeister und der Gemeindedirektor“. § 4 „Die Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Ratsmitglieder“. Zwischenzeitlich hat sich der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen ebenfalls mit der Anregung der Republikaner NRW beschäftigt und eine Empfehlung ausgesprochen. Drucksache VL-158/2015 Die Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes ist als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass der Bürgerantrag unzulässig ist. Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 -