Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
02.12.2015
Erstellt
23.11.15, 18:05
Aktualisiert
23.11.15, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 29.09.2015
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-158/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Ernennung zum Ehrenbürger;
hier: Antrag der Republikaner NRW
Sachdarstellung:
Mit E-Mail vom 25.09.2015 reichen die Republikaner NRW eine Anregung nach § 24 GO
NRW (Bürgerantrag) hier ein, die die Ernennung des Herrn Victor Orbán zum Ehrenbürger
der Gemeinde Langerwehe anregt.
Die E-Mail ist als Anlage beigefügt.
Nach § 14 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe ist für die Erledigung von
Anregungen und Beschwerden der Haupt- und Finanzausschuss zuständig.
Nach § 14 Abs. 5 hat der Haupt- und Finanzausschuss diese Anregungen inhaltlich zu
prüfen. Danach überweist der Ausschuss sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle.
Dies ist nach der Satzung über die Ehrung verdienter Männer und Frauen durch die
Gemeinde Langerwehe der Rat der Gemeinde.
Diese Satzung ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Hingewiesen wird bereits jetzt schon auf den Inhalt der Satzung, insbesondere auf
§ 1 „Personen, die sich um das Wohl und Ansehen der Gemeinde Langerwehe
besondere Verdienste erworben haben, ….“
§ 4 „Vorschlagsberechtigt sind die Fraktionen des Rates, der Bürgermeister und der
Gemeindedirektor“.
§ 4 „Die Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Ratsmitglieder“.
Zwischenzeitlich hat sich der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
ebenfalls mit der Anregung der Republikaner NRW beschäftigt und eine Empfehlung
ausgesprochen.
Drucksache VL-158/2015
Die Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass der Bürgerantrag unzulässig ist.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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