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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 17)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
49 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
06.12.13, 11:00
Aktualisiert
16.12.13, 11:00
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 17) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 17)

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Erweiterung =============== GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1126 /IX.L. Datum: 05.12.2013 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 10.12.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 17.12.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 17 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich. 2. Es wird beschlossen, der Errichtung einer Garage auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath befindlichen Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 17 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Begründung: Das Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 17, An der Ley 10, wurde im Jahre 1953 mit einem Wochenendhaus bebaut. Das Grundstück befindet sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Land- oder Forstwirtschaft“ ausgewiesen. Nach einem zwischenzeitlich stattgefundenen Eigentumswechsel wurde für das Gebäude ein Dauerwohnrecht durch die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen bewilligt. Die Eigentümer beantragen die Errichtung einer Garage (7,00 x 7,20 m) auf dem zuvor bezeichneten Grundstück, und zwar in dem Bereich, der derzeit bereits als Pkw-Stellfläche genutzt wird, so dass weitere Eingriffe und Versiegelungen in den Waldbereich hinein nicht erfolgen werden. Es wird vorgeschlagen, der Errichtung einer Garage auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath befindlichen Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 17 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Die Lage des zuvor beschriebenen Grundstückes mit Darstellung des Standortes der geplanten Garage ist aus der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister