Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
49 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
06.12.13, 11:00
Aktualisiert
16.12.13, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Erweiterung
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GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1126 /IX.L.
Datum: 05.12.2013
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
10.12.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
17.12.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 17
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich.
2. Es wird beschlossen, der Errichtung einer Garage auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath befindlichen Grundstück Gemarkung
Roderath, Flur 6 Nr. 17 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen
gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Begründung:
Das Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 17, An der Ley 10, wurde im Jahre
1953 mit einem Wochenendhaus bebaut. Das Grundstück befindet sich außerhalb
der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath und ist im Flächennutzungsplan als
„Fläche für die Land- oder Forstwirtschaft“ ausgewiesen. Nach einem zwischenzeitlich stattgefundenen Eigentumswechsel wurde für das Gebäude ein Dauerwohnrecht
durch die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen bewilligt.
Die Eigentümer beantragen die Errichtung einer Garage (7,00 x 7,20 m) auf dem
zuvor bezeichneten Grundstück, und zwar in dem Bereich, der derzeit bereits als
Pkw-Stellfläche genutzt wird, so dass weitere Eingriffe und Versiegelungen in den
Waldbereich hinein nicht erfolgen werden. Es wird vorgeschlagen, der Errichtung
einer Garage auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath
befindlichen Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 17 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu
erteilen.
Die Lage des zuvor beschriebenen Grundstückes mit Darstellung des Standortes der
geplanten Garage ist aus der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister