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Beschlussvorlage (9. Änderungssatzung vom ...... 2015 zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
02.12.2015
Erstellt
23.11.15, 18:05
Aktualisiert
23.11.15, 18:05
Beschlussvorlage (9. Änderungssatzung vom ...... 2015 zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen) Beschlussvorlage (9. Änderungssatzung vom ...... 2015 zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 19.11.2015 Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Soziale Angelegenheiten Az.: Ho. Vorlagennummer: VL-196/2015 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 9. Änderungssatzung vom ...... 2015 zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen Sachdarstellung: Der Entwurf der o.a. Satzung und die Gebührenberechnung sind als Anlage beigefügt. Für das Jahr 2016 werden die Gebührensätze für die Restmüllentsorgung geringfügig erhöht. Nur im Bereich der 1.100 L Restmüll-Container (hier allerdings nur bei der wöchentlichen und vierzehntäglichen Abfuhr) ist eine deutlichere Erhöhung zu erkennen. Dies liegt im Bereich der kalkulatorischen Kosten an der Verteilung der Entsorgungskosten. Durch den Überschuss aus den Nachkalkulationen der Vorjahre der RegioEntsorgung AöR können die Gebührensätze für 2016 weiterhin recht stabil gehalten werden. Dieser Trend setzt sich auch bei der Berechnung der Gebührensätze für die Biomüllentsorgung fort. Hier werden nur Gebühren für die 120-L Biotonne leicht erhöht. Insgesamt kann man für das Jahr 2016 wieder von stabilen Abfallgebühren sprechen. Finanzielle Auswirkungen: ./. Drucksache VL-196/2015 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Erlass der o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels)