Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
02.12.2015
Erstellt
23.11.15, 18:05
Aktualisiert
23.11.15, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 19.11.2015
Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro /
Soziale Angelegenheiten
Az.:
Ho.
Vorlagennummer: VL-196/2015
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
9. Änderungssatzung vom ...... 2015 zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur
Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005
sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und
Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom
29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen
Sachdarstellung:
Der Entwurf der o.a. Satzung und die Gebührenberechnung sind als Anlage
beigefügt.
Für das Jahr 2016 werden die Gebührensätze für die Restmüllentsorgung geringfügig
erhöht. Nur im Bereich der 1.100 L Restmüll-Container (hier allerdings nur bei der
wöchentlichen und vierzehntäglichen Abfuhr) ist eine deutlichere Erhöhung zu erkennen.
Dies liegt im Bereich der kalkulatorischen Kosten an der Verteilung der Entsorgungskosten. Durch den Überschuss aus den Nachkalkulationen der Vorjahre der RegioEntsorgung AöR können die Gebührensätze für 2016 weiterhin recht stabil gehalten
werden.
Dieser Trend setzt sich auch bei der Berechnung der Gebührensätze für die Biomüllentsorgung fort. Hier werden nur Gebühren für die 120-L Biotonne leicht erhöht.
Insgesamt kann man für das Jahr 2016 wieder von stabilen Abfallgebühren sprechen.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Drucksache VL-196/2015
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Erlass der o.a. Satzung in der beratenen
Entwurfsfassung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)