Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
143 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
14.02.14, 13:00
Aktualisiert
14.02.14, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1055 /IX.L. Z.3
Datum: 14.02.2014
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
18.02.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen;
Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG)
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die in der nachfolgenden Begründung dargestellten Empfehlungen zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen zu beschließen.
Darüber hinaus unterstützt die Gemeinde Nettersheim die Bewertung des Städteund Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 16.10.2013 sowie die Stellungnahme des Kreises Euskirchen vom 27.01.2014 zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen – LEP 2013, die in Teilen Bestandteil der Beschlussfassung ist.
Begründung:
In seiner Sitzung am 17.12.2013 hat der Gemeinderat bereits eine Vielzahl von Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes NordrheinWestfalen beschlossen. Die Beschlüsse sind im beigefügten Dokument nochmals
dargestellt und nunmehr im Detail der Gliederung des LEP NRW angepasst. Zur
Wiedererkennung der bereits beschlossenen Punkte ist die jeweils lfd.-Nr. in Klammern aufgenommen.
Ergänzende Beschlüsse sowie weitere zusätzliche Bedenken und Anregungen sind
in der Schriftart „Calibri“ und grau hinterlegt vom übrigen Text abgesetzt.
Es wird vorgeschlagen, bezüglich des Entwurfs zum LEP die im beigefügten Dokument dargestellten Beschlüsse zu fassen.
gez. Pracht
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Bürgermeister