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Beschlussvorlage (Resolution des Gemeinderates Nettersheim zum kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
78 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
14.02.14, 13:00
Aktualisiert
14.02.14, 13:00
Beschlussvorlage (Resolution des Gemeinderates Nettersheim zum kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen) Beschlussvorlage (Resolution des Gemeinderates Nettersheim zum kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen) Beschlussvorlage (Resolution des Gemeinderates Nettersheim zum kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 1137 /IX.L. Datum: 14.02.2014 An den Gemeinderat Sitzungstag: 18.02.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Resolution des Gemeinderates Nettersheim zum kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Entwurf einer Resolution der Gemeinde Nettersheim zum kommunalen Finanzausgleich und Resolution des Kreistages vom 18.12.2013 Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die beigefügte Resolution zum kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen und leitet diese den verantwortlichen Stellen der Landesregierung bzw. des Landtages zu. Die Resolution beinhaltet nachstehende Forderungen: 1. Für den kommunalen Aufgabenbestand muss den Gemeinden, Städten, Kreisen und Landschaftsverbänden in Nordrhein-Westfalen durch Bund und Land eine angemessene Finanzausstattung garantiert werden. Die Verbundquote im kommunalen Finanzausgleich ist wieder auf das Niveau der 80er Jahre (28,5 Prozent) anzuheben. Aufgrund des hohen Kommunalisierungsgrades in Nordrhein-Westfalen sind die Finanzzuweisungen des Landes deutlich zu erhöhen. 2. Es wird eine Grunddatenaktualisierung auf Basis der gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse des FiFo-Gutachtens der Landesregierung gefordert. Dies mit dem Ziel einer gerechteren Verteilung der Schlüsselzuweisungen zwischen kreisangehörigem und kreisfreiem Raum. Vor diesem Hintergrund sollen die Teilschlüsselmassen angepasst und die Einwohnerveredelung abgeschafft werden. 3. Für den ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens wird eine angemessene finanzielle Ausstattung zur Sicherung der Lebensqualität gefordert. Hierzu wird die Wiedereinführung einer Freiraumpauschale zur Abmilderung der besonderen Belastungen von ländlichen Flächengemeinden gefordert. Es wird zudem beschlossen, diese Resolution zur kommunalen Finanzausstattung der ländlichen Region als Bestandteil in die gemeindliche Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplans aufzunehmen. Begründung: Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat in seiner Sitzung vom 18.12.2013 eine Resolution zum kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Diese Resolution wurde der Präsidentin des Landtags, der Ministerpräsidentin, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Finanzminister, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Kommunalpolitik des Landtages, den Landtagsfraktionen sowie den hiesigen MdL mit der Bitte übersandt, sich im Sinne der Resolution für die Belange der Kommunen und die Beseitigung bestehender Ungerechtigkeiten einzusetzen. In der betreffenden Kreistagssitzung wurde angeregt, auch über die Stadt- und Gemeinderäte eine solche oder ähnliche Resolution beschließen zu lassen. Entsprechend einer Umfrage bei den anderen Kommunen des Kreises Euskirchen wird nach aktuellem Kenntnisstand eine Mehrzahl eine Resolution zum kommunalen Finanzausgleich verabschieden. 3 Auf dieser Grundlage wird vorgeschlagen, die auf der Basis verschiedener Stellungnahmen des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, der verabschiedeten Resolution des Kreistages Euskirchen und der „Mönchengladbacher Erklärung“ der nordrhein-westfälischen Kämmerer vom Herbst vergangenen Jahres erarbeitete Resolution zu beschließen, und diese analog zur Vorgehensweise des Kreises dem o. a. Adressatenkreis zuzuleiten. Zudem wird empfohlen, die Forderungen zur gerechteren Verteilung der Landesmittel und damit Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung der ländlichen Region in Nordrhein-Westfalen in die gemeindliche Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplans aufzunehmen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister