Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
78 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
14.02.14, 13:00
Aktualisiert
14.02.14, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 1137 /IX.L.
Datum: 14.02.2014
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
18.02.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Resolution des Gemeinderates Nettersheim zum kommunalen Finanzausgleich
in Nordrhein-Westfalen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Entwurf einer Resolution der Gemeinde Nettersheim zum kommunalen
Finanzausgleich und Resolution des Kreistages vom 18.12.2013
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die beigefügte Resolution zum
kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen und leitet diese den verantwortlichen Stellen der Landesregierung bzw. des Landtages zu.
Die Resolution beinhaltet nachstehende Forderungen:
1.
Für den kommunalen Aufgabenbestand muss den Gemeinden, Städten,
Kreisen und Landschaftsverbänden in Nordrhein-Westfalen durch Bund und
Land eine angemessene Finanzausstattung garantiert werden.
Die Verbundquote im kommunalen Finanzausgleich ist wieder auf das Niveau der 80er Jahre (28,5 Prozent) anzuheben.
Aufgrund des hohen Kommunalisierungsgrades in Nordrhein-Westfalen
sind die Finanzzuweisungen des Landes deutlich zu erhöhen.
2.
Es wird eine Grunddatenaktualisierung auf Basis der gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse des FiFo-Gutachtens der Landesregierung gefordert. Dies mit dem Ziel einer gerechteren Verteilung der Schlüsselzuweisungen zwischen kreisangehörigem und kreisfreiem Raum. Vor diesem
Hintergrund sollen die Teilschlüsselmassen angepasst und die Einwohnerveredelung abgeschafft werden.
3.
Für den ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens wird eine angemessene
finanzielle Ausstattung zur Sicherung der Lebensqualität gefordert. Hierzu
wird die Wiedereinführung einer Freiraumpauschale zur Abmilderung der
besonderen Belastungen von ländlichen Flächengemeinden gefordert.
Es wird zudem beschlossen, diese Resolution zur kommunalen Finanzausstattung
der ländlichen Region als Bestandteil in die gemeindliche Stellungnahme zum
Entwurf des Landesentwicklungsplans aufzunehmen.
Begründung:
Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat in seiner Sitzung vom 18.12.2013 eine Resolution zum kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen beschlossen.
Diese Resolution wurde der Präsidentin des Landtags, der Ministerpräsidentin, dem
Minister für Inneres und Kommunales, dem Finanzminister, dem Vorsitzenden des
Ausschusses für Kommunalpolitik des Landtages, den Landtagsfraktionen sowie den
hiesigen MdL mit der Bitte übersandt, sich im Sinne der Resolution für die Belange
der Kommunen und die Beseitigung bestehender Ungerechtigkeiten einzusetzen.
In der betreffenden Kreistagssitzung wurde angeregt, auch über die Stadt- und Gemeinderäte eine solche oder ähnliche Resolution beschließen zu lassen.
Entsprechend einer Umfrage bei den anderen Kommunen des Kreises Euskirchen
wird nach aktuellem Kenntnisstand eine Mehrzahl eine Resolution zum kommunalen
Finanzausgleich verabschieden.
3
Auf dieser Grundlage wird vorgeschlagen, die auf der Basis verschiedener Stellungnahmen des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, der verabschiedeten Resolution des Kreistages Euskirchen und der „Mönchengladbacher Erklärung“ der nordrhein-westfälischen Kämmerer vom Herbst vergangenen Jahres
erarbeitete Resolution zu beschließen, und diese analog zur Vorgehensweise des
Kreises dem o. a. Adressatenkreis zuzuleiten.
Zudem wird empfohlen, die Forderungen zur gerechteren Verteilung der Landesmittel und damit Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung der ländlichen Region in Nordrhein-Westfalen in die gemeindliche Stellungnahme zum Entwurf des
Landesentwicklungsplans aufzunehmen.
gez. Pracht
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Bürgermeister