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Beschlussvorlage (Friedhofsgebühren 2016; Ermittlung der Friedhofsgebühren und Erlass einer 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
88 kB
Datum
02.12.2015
Erstellt
23.11.15, 18:05
Aktualisiert
23.11.15, 18:05
Beschlussvorlage (Friedhofsgebühren 2016;
Ermittlung der Friedhofsgebühren und Erlass einer 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996) Beschlussvorlage (Friedhofsgebühren 2016;
Ermittlung der Friedhofsgebühren und Erlass einer 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996) Beschlussvorlage (Friedhofsgebühren 2016;
Ermittlung der Friedhofsgebühren und Erlass einer 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 17.11.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 750-00/Bo. Vorlagennummer: VL-192/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2016; Ermittlung der Friedhofsgebühren und Erlass einer 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996 Sachdarstellung: Bei der Kalkulation der Friedhofsgebühren sind die Anzahl und Arten der Bestattungen der Jahre 2013, 2014 und des laufenden Jahres 2015 zugrunde gelegt worden. Anhand der für das Jahr 2015 hochgerechneten und für 2016 angesetzten Fallzahlen wird von durchschnittlich 125 Beerdigungen, davon 39 Sarg- und 86 Urnenbestattungen, ausgegangen. Der Trend geht immer mehr zu Urnenbestattungen, vor allem in pflegefreie Grabstätten, über. Ab dem Frühjahr 2016 wird auf den Friedhöfen D’horn und Heistern das neue Bestattungsangebot „Urnenstele“ eingeführt. Hierbei besteht die Möglichkeit, zwei Urnen in einer Urnennische beizusetzen. Diese Grabart ist mit einem Wahlgrab vergleichbar und fließt erstmals in die Gebührenkalkulation 2016 mit angenommenen 9 Beisetzungen ein. Für die Aufnahme der neuen Grabart „Urnennische in einer Urnenstele je Grabstätte“ wird die Gebühr mit 1.240,00 € festgesetzt. In der Gebührenkalkulation 2016 konnten zwar Einsparungen bei den Haushaltsansätzen Gebäude- und Wegeunterhaltung, Stromkosten, Gebäudereinigung, Telefonkosten, Grundsteuern und Abgaben vorgenommen werden, allerdings war, bedingt durch den erforderlichen Pflegeaufwand auf allen Friedhöfen, die Einstellung eines weiteren Mitarbeiters erforderlich. Dies führt zwangsläufig zu Veränderungen bei den Personalkosten, wobei für 2017 angestrebt wird, die Bauhofmitarbeiter bei der Grünflächenpflege u.a. im gesamten Gemeindegebiet halbjährlich zu unterstützen. Demzufolge könnten die Personalkosten im Gebührenhaushalt „Friedhof“ anteilmäßig gesenkt werden. Drucksache VL-192/2015 Seite - 2 - Eine weitere Veränderung ergibt sich bei der Gebührenerhebung für die Nutzung der Kühlzellen und der Leichenhalle einschließlich Aufbahrung. In letzter Zeit wird vermehrt ausschließlich der Aufbahrungsraum genutzt, da die Bestatter bei anstehenden Sargbestattungen die Unterstellung überwiegend in den Kühlzellen ihres eigenen Unternehmens vornehmen. Zukünftig wird in diesem Fall eine Gebühr lediglich für die Nutzung der Leichenhalle erhoben. Für die Gebührenpflichtigen, die alle Leistungen in Anspruch nehmen, also Unterstellung in der Kühlzelle und Nutzung der Aufbahrungshalle fällt jeweils eine Gebühr, getrennt nach Benutzung der Kühlanlage und Benutzung der Leichenhalle an. Als Berechnungsgrundlage wurden durchschnittlich 56 Leichenhallennutzungen angenommen und 10 Unterstellungen in den Kühlzellen. Anzumerken ist zudem, dass einige Bestatter die Aufbahrung in den Pfarrkirchen vorziehen und die Unterhaltungskosten der Trauerhallen nur noch von ca. 50 % der Bestattungsfälle aufgefangen werden müssen. Die Gebühr für die Nutzung der Leichenhalle einschließlich Aufbahrung muss somit von bisher 100,00 € auf 140,00 € erhöht werden. Für die Unterstellung einer Leiche in der Kühlzelle einer Leichenhalle der Gemeinde wird die Gebühr mit 70,00 € festgesetzt. Die Friedhofsgebühren werden derzeit aufgrund der 7. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 16. Dezember 2010 erhoben. Die Abrechnung 2015 wird voraussichtlich eine Unterdeckung in Höhe von ca. 28.400,00 € ergeben. Diese ist mit zu berücksichtigenden Erstattungen aus Vorjahren abgedeckt. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für 2016 betragen unter Berücksichtigung des Grünflächenanteils 218.100,00 €. Nach Abzug der kalkulierten Gebührenerträge ergibt sich eine Unterdeckung von 24.380,00 €, die jedoch mit den restierenden Erstattungen aus Vorjahren aufgefangen werden kann. Die Gebührenkalkulation 2016 ist als Anlage (1a +1b) beigefügt. Weiterhin sind als Anlage (2a) die Gegenüberstellung der bestehenden 7. Änderung und der Entwurf der 8. Änderung der Gebührensatzung, in der die Änderungen jeweils kursiv und fettgedruckt dargestellt sind, sowie der Entwurf der 8. Änderungssatzung (2b) beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Durch Anpassung bei den sonstigen Unterhaltungskosten verändert sich der prozentuale Grünflächenanteil, der aus dem allgemeinen Haushalt zugeführt werden muss, von 61.500,00 € auf 72.000,00 €. Drucksache VL-192/2015 Seite - 3 - Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2016 zuzustimmen und den Erlass der 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996 in der beratenen Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels)