Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
159 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
23.11.15, 18:05
Aktualisiert
23.11.15, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 30.10.2015
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Br.
Vorlagennummer: VL-182/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
hier: Gebührenbedarfsberechnung
Sachdarstellung:
Die Kosten für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (31 Kleinkläranlagen / geschlossene Gruben) sind durch die Erhebung von Gebühren nach § 6 ff.
Kommunalabgabengesetz (KAG) zu decken. Der derzeitige Gebührensatz wurde am 11.
12. 2014 durch den Rat der Gemeinde festgesetzt.
Auf Grund einer am 11. 11. 2015 durchgeführten Gebührenkalkulation für das Jahr 2016
wurde festgestellt, dass die Gebührensätze angepasst werden müssen. Grundlage für die
Anpassung ist die Erhöhung der Abfuhrentgelte des Abfuhrunternehmers zum
01.01. 2016 und eine Mindereinnahme von 760,82 € aus Vorjahren.
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Die Entwurfsfassung der überarbeiteten Satzung ist als Anlage ebenfalls beigefügt
Finanzielle Auswirkungen:
Es sind keine finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde zu erwarten, da eine evtl.
Mindereinnahme / Mehreinnahme in den folgenden Jahren in die Gebührenkalkulation
ausgeglichen wird.
Beschlussvorschlag:
a) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat
Drucksache VL-182/2015
Seite - 2 -
b) Der Rat beschließt
1. die Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerunganlagen gemäß der beigefügten Berechnung für die Entsorgung aus
Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
Nachrichtlich
alt
a) bei Sammelabfuhren:
b) bei Einzelabfuhren
53,00 €/m³
56,00 €/m³
50,00 €/m³
57,00 €/m³
abgefahrenen Grubeninhaltes
2. den Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungs-anlagen
der Gemeinde Langerwehe in der beratenen Entwurfsfassung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)