Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen hier: Gebührenbedarfsberechnung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
159 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
23.11.15, 18:05
Aktualisiert
23.11.15, 18:05
Beschlussvorlage (Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
hier: Gebührenbedarfsberechnung) Beschlussvorlage (Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
hier: Gebührenbedarfsberechnung)

öffnen download melden Dateigröße: 159 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 30.10.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Br. Vorlagennummer: VL-182/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen hier: Gebührenbedarfsberechnung Sachdarstellung: Die Kosten für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (31 Kleinkläranlagen / geschlossene Gruben) sind durch die Erhebung von Gebühren nach § 6 ff. Kommunalabgabengesetz (KAG) zu decken. Der derzeitige Gebührensatz wurde am 11. 12. 2014 durch den Rat der Gemeinde festgesetzt. Auf Grund einer am 11. 11. 2015 durchgeführten Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 wurde festgestellt, dass die Gebührensätze angepasst werden müssen. Grundlage für die Anpassung ist die Erhöhung der Abfuhrentgelte des Abfuhrunternehmers zum 01.01. 2016 und eine Mindereinnahme von 760,82 € aus Vorjahren. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Entwurfsfassung der überarbeiteten Satzung ist als Anlage ebenfalls beigefügt Finanzielle Auswirkungen: Es sind keine finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde zu erwarten, da eine evtl. Mindereinnahme / Mehreinnahme in den folgenden Jahren in die Gebührenkalkulation ausgeglichen wird. Beschlussvorschlag: a) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat Drucksache VL-182/2015 Seite - 2 - b) Der Rat beschließt 1. die Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerunganlagen gemäß der beigefügten Berechnung für die Entsorgung aus Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Nachrichtlich alt a) bei Sammelabfuhren: b) bei Einzelabfuhren 53,00 €/m³ 56,00 €/m³ 50,00 €/m³ 57,00 €/m³ abgefahrenen Grubeninhaltes 2. den Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungs-anlagen der Gemeinde Langerwehe in der beratenen Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels)