Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
83 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
06.03.14, 09:00
Aktualisiert
06.03.14, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 1150 /IX.L.
Datum: 04.03.2014
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
11.03.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.04.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.04.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jagdliche Bewirtschaftung der Eigenjagdbezirke der Gemeinde
hier: Rotwildabschusspläne für das Jagdjahr 2014/2015
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Rotwildabschussplänen zur Kenntnis und
beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dass die Abschussbeantragung, bis auf die der Hirsche der Klasse I, für die Reviere Baumbusch, Marmagen Wald West, Marmagen Wald Ost, Nettersheim Wald IX, Mürel
sowie Revier Tondorf Wald XXIV wie Jagdjahr 2013/2014 erfolgt.
Begründung:
Im Jahr 2013 wurde nach Auswertung der Abschusspläne der vergangenen Jahre
und den direkten Erfahrungen mit den selbstverwalteten Eigenjagden Baumbusch, Marmagen Wald Ost und Nettersheim Wald, die Beantragung des Rotwildabschusses auf mindestens 13 Stück je 100 ha Reviergröße bei den Eigenjagdbezirken, festgelegt. Für Tondorf Wald XXIV wurde der Abschuss auf 6 Stück. je
100 ha Reviergröße beantragt. Die Erkenntnisse des Wildmonitorings durch
Befliegung sind hiermit berücksichtigt worden.
Der für 2013/2014 festgesetzte Abschuss ohne Hirsche der Klasse I lautete wie
folgt:
Eigenjagdbezirk
Baumbusch
(Jahresjagderlaubnisschein)
Ha.
90 ha
festgesetzter Abschuss
12
Marmagen Wald West III
(Jagdpachtvertrag)
313 ha
38
Marmagen Wald Ost III
(Jahresjagderlaubnisscheine)
403 ha
50
Nettersheim Wald IX
(selbstverwaltete Eigenjagd)
403 ha
50
Mürel XII
(Jagdpachtvertrag)
276 ha
34
Tondorf Wald XXIV
(Jagdpachtvertrag)
292 ha
17
Auch wenn der beantragte Abschuss auch im Jagdjahr 2013/2014 nicht erfüllt
wurde, war bei den Sitzungen mit dem Landesbetrieb Wald- und Holz unter den
beteiligten Gemeinden die einhellige Auffassung, die Höhe der Abschussbeantragung zu belassen und eine fachliche Diskussion mit den Jägern zur Verbesserung
der grenzüberschreitenden Jagdmethoden zu führen.
In der kommenden Mitgliederversammlung der Rotwildhegegemeinschaft sollte
darauf hingewirkt werden, den Abschuss im gleichen Rahmen wie in 2013/2014
festgesetzt, zu beantragen.
gez. Pracht
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Bürgermeister