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Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung der Eigenjagdbezirke der Gemeinde hier: Rotwildabschusspläne für das Jagdjahr 2014/2015)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
83 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
06.03.14, 09:00
Aktualisiert
06.03.14, 09:00
Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung der Eigenjagdbezirke der Gemeinde
hier:	Rotwildabschusspläne für das Jagdjahr 2014/2015) Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung der Eigenjagdbezirke der Gemeinde
hier:	Rotwildabschusspläne für das Jagdjahr 2014/2015)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 1150 /IX.L. Datum: 04.03.2014 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 11.03.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 01.04.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 08.04.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jagdliche Bewirtschaftung der Eigenjagdbezirke der Gemeinde hier: Rotwildabschusspläne für das Jagdjahr 2014/2015 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Rotwildabschussplänen zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dass die Abschussbeantragung, bis auf die der Hirsche der Klasse I, für die Reviere Baumbusch, Marmagen Wald West, Marmagen Wald Ost, Nettersheim Wald IX, Mürel sowie Revier Tondorf Wald XXIV wie Jagdjahr 2013/2014 erfolgt. Begründung: Im Jahr 2013 wurde nach Auswertung der Abschusspläne der vergangenen Jahre und den direkten Erfahrungen mit den selbstverwalteten Eigenjagden Baumbusch, Marmagen Wald Ost und Nettersheim Wald, die Beantragung des Rotwildabschusses auf mindestens 13 Stück je 100 ha Reviergröße bei den Eigenjagdbezirken, festgelegt. Für Tondorf Wald XXIV wurde der Abschuss auf 6 Stück. je 100 ha Reviergröße beantragt. Die Erkenntnisse des Wildmonitorings durch Befliegung sind hiermit berücksichtigt worden. Der für 2013/2014 festgesetzte Abschuss ohne Hirsche der Klasse I lautete wie folgt: Eigenjagdbezirk Baumbusch (Jahresjagderlaubnisschein) Ha. 90 ha festgesetzter Abschuss 12 Marmagen Wald West III (Jagdpachtvertrag) 313 ha 38 Marmagen Wald Ost III (Jahresjagderlaubnisscheine) 403 ha 50 Nettersheim Wald IX (selbstverwaltete Eigenjagd) 403 ha 50 Mürel XII (Jagdpachtvertrag) 276 ha 34 Tondorf Wald XXIV (Jagdpachtvertrag) 292 ha 17 Auch wenn der beantragte Abschuss auch im Jagdjahr 2013/2014 nicht erfüllt wurde, war bei den Sitzungen mit dem Landesbetrieb Wald- und Holz unter den beteiligten Gemeinden die einhellige Auffassung, die Höhe der Abschussbeantragung zu belassen und eine fachliche Diskussion mit den Jägern zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Jagdmethoden zu führen. In der kommenden Mitgliederversammlung der Rotwildhegegemeinschaft sollte darauf hingewirkt werden, den Abschuss im gleichen Rahmen wie in 2013/2014 festgesetzt, zu beantragen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister