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Beschlussvorlage ( Instandsetzung eines Wirtschaftsweges; hier: Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
02.12.2015
Erstellt
23.11.15, 18:05
Aktualisiert
23.11.15, 18:05
Beschlussvorlage (
Instandsetzung eines Wirtschaftsweges;
hier: Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW) Beschlussvorlage (
Instandsetzung eines Wirtschaftsweges;
hier: Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 11.11.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Mie/Gö. Vorlagennummer: VL-186/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Instandsetzung eines Wirtschaftsweges; hier: Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 21.10.2015 reicht Herr Hartmut Knipprath eine Anregung gemäß § 24 GO NRW zur Instandsetzung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Geich-Obergeich ein. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Nach § 14 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe ist für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. Nach § 14 Abs. 5 hat der Haupt- und Finanzausschuss diese Anregungen inhaltlich zu prüfen. Danach überweist der Ausschuss sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Für größere Instandsetzungsmaßnahmen an Wirtschaftswegen ist der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten zuständig, der über derartige Maßnahmen im Rahmen der jeweiligen Wegeunterhaltung entscheidet. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel für größere Instandsetzungsmaßnahmen an Wirtschaftswegen müssten separat bereitgestellt werden. Drucksache VL-186/2015 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass der Bürgerantrag zulässig ist und verweist ihn zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten. Der Bürgermeister (Göbbels)