Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
02.12.2015
Erstellt
23.11.15, 18:05
Aktualisiert
23.11.15, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 11.11.2015
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Mie/Gö.
Vorlagennummer: VL-186/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Instandsetzung eines Wirtschaftsweges;
hier: Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 21.10.2015 reicht Herr Hartmut Knipprath eine Anregung gemäß § 24
GO NRW zur Instandsetzung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Geich-Obergeich
ein.
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Nach § 14 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe ist für die Erledigung von
Anregungen und Beschwerden der Haupt- und Finanzausschuss zuständig.
Nach § 14 Abs. 5 hat der Haupt- und Finanzausschuss diese Anregungen inhaltlich zu
prüfen. Danach überweist der Ausschuss sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle.
Für größere Instandsetzungsmaßnahmen an Wirtschaftswegen ist der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten zuständig, der über derartige Maßnahmen im Rahmen der
jeweiligen Wegeunterhaltung entscheidet.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel für größere Instandsetzungsmaßnahmen an Wirtschaftswegen müssten
separat bereitgestellt werden.
Drucksache VL-186/2015
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass der Bürgerantrag zulässig ist und
verweist ihn zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Ausschuss für Bau- und
Planungsangelegenheiten.
Der Bürgermeister
(Göbbels)