Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
74 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
06.03.14, 09:00
Aktualisiert
06.03.14, 09:00
Beschlussvorlage (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung) Beschlussvorlage (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung)

öffnen download melden Dateigröße: 74 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 1147 /IX.L. Datum: 04.03.2014 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 11.03.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der Baumschutzsatzung: 1. Eine Blaufichte, Antrag des Grundstückeigentümers Am Marxkreuz 2, 53947 Nettersheim 2. Eine Fichte, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim Begründung: Zu 1: Auf dem Grundstück Am Marxkreuz 2, in Nettersheim stockt eine Blaufichte, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Der Baum ist mit einem rindenbrütenden Borkenkäfer befallen, so dass ein Absterben nicht mehr zu verhindern ist. Aus diesem Grund ist für die Blaufichte eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. In Abstimmung mit dem Antragsteller ist als Ersatz ein Laubbaum zu pflanzen. Zu 2: Auf dem gemeindlichen Grundstück Gemarkung Nettersheim Flur 7 Nr. 337 befindet sich eine Fichte, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Der Baum hat eine sehr negative Entwicklung. Unter anderem sind Rindenschäden festzustellen. Zudem schränkt der Baum die sich dort befindlichen Obstbäume in ihrer Entwicklung ein. Aufgrund des Vorgenannten ist für die Fichte eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Mit dem privaten Nutzer der Fläche wurde abgestimmt, dass dieser den Baum auf eigene Kosten beseitigt und als Ersatz zwei Obstbäume pflanzt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister