Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
74 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
06.03.14, 09:00
Aktualisiert
06.03.14, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 1147 /IX.L.
Datum: 04.03.2014
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
11.03.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von
der Baumschutzsatzung:
1.
Eine Blaufichte, Antrag des Grundstückeigentümers Am Marxkreuz 2,
53947 Nettersheim
2.
Eine Fichte, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
Begründung:
Zu 1:
Auf dem Grundstück Am Marxkreuz 2, in Nettersheim stockt eine Blaufichte, die
unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Der Baum ist mit einem
rindenbrütenden Borkenkäfer befallen, so dass ein Absterben nicht mehr zu verhindern ist.
Aus diesem Grund ist für die Blaufichte eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen.
In Abstimmung mit dem Antragsteller ist als Ersatz ein Laubbaum zu pflanzen.
Zu 2:
Auf dem gemeindlichen Grundstück Gemarkung Nettersheim Flur 7 Nr. 337 befindet sich eine Fichte, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt.
Der Baum hat eine sehr negative Entwicklung. Unter anderem sind Rindenschäden festzustellen. Zudem schränkt der Baum die sich dort befindlichen Obstbäume in ihrer Entwicklung ein.
Aufgrund des Vorgenannten ist für die Fichte eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen.
Mit dem privaten Nutzer der Fläche wurde abgestimmt, dass dieser den Baum auf
eigene Kosten beseitigt und als Ersatz zwei Obstbäume pflanzt.
gez. Pracht
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Bürgermeister