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Beschlussvorlage (Befreiung von der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
81 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
12.03.14, 11:00
Aktualisiert
12.03.14, 11:00
Beschlussvorlage (Befreiung von der Baumschutzsatzung) Beschlussvorlage (Befreiung von der Baumschutzsatzung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 1179 /IX.L. Datum: 10.03.2014 Erweiterung Tischvorlage An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 11.03.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiung von der Baumschutzsatzung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der Baumschutzsatzung: 1. Zwei Kiefern, Antrag des Grundstückeigentümers Dr.-Konrad-AdenauerStraße 1, 53947 Nettersheim-Marmagen 2. Vier Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers Am Joelper 18, 53947 Nettersheim-Tondorf Begründung: Zu 1: Auf dem Grundstück Dr.-Konrad-Adenauer Straße 1 (Eifelhöhenklinik) in Nettersheim-Marmagen befinden sich rechts neben der Zufahrt zum Haupteingang im unbefestigten Bereich zwei Kiefern, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. Beide Bäume haben nur einen geringen Abstand zueinander, so dass sie sich in ihrer Entwicklung gegenseitig behindern, die insgesamt als negativ zu bezeichnen ist. Darüber hinaus heben die Wurzeln der Bäume den Teerbelag zum Teil schon an. Aufgrund des Vorgenannten und zur Vermeidung weiterer Straßenschäden ist für die beiden Kiefern eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Der Antragsteller hat sich bereiterklärt als Ersatz zwei heimische Sträucher zu pflanzen. Zu 2: Auf dem Grundstück „Am Joelper 18“ in Nettersheim-Tondorf stocken vier Fichten, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. Die Bäume befinden sich zwischen dem Wohnhaus und der Garage. Aufgrund der Nähe zu den Gebäuden könnte bei Windbruch erheblicher Schaden verursacht werden. Weiterhin haben die Fichten nur sehr geringe Abstände zueinander, so dass diese sich in ihrer Entwicklung gegenseitig behindern. Aufgrund des Vorgenannten ist für die Fichten eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der Bewuchs bereits sehr vielfältig ist. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister