Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
81 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
12.03.14, 11:00
Aktualisiert
12.03.14, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 1179 /IX.L.
Datum: 10.03.2014
Erweiterung
Tischvorlage
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
11.03.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Befreiung von der Baumschutzsatzung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von
der Baumschutzsatzung:
1.
Zwei Kiefern, Antrag des Grundstückeigentümers Dr.-Konrad-AdenauerStraße 1, 53947 Nettersheim-Marmagen
2.
Vier Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers Am Joelper 18, 53947
Nettersheim-Tondorf
Begründung:
Zu 1:
Auf dem Grundstück Dr.-Konrad-Adenauer Straße 1 (Eifelhöhenklinik) in
Nettersheim-Marmagen befinden sich rechts neben der Zufahrt zum Haupteingang im unbefestigten Bereich zwei Kiefern, die unter den Schutzbereich der
Baumschutzsatzung fallen.
Beide Bäume haben nur einen geringen Abstand zueinander, so dass sie sich in
ihrer Entwicklung gegenseitig behindern, die insgesamt als negativ zu bezeichnen
ist. Darüber hinaus heben die Wurzeln der Bäume den Teerbelag zum Teil schon
an.
Aufgrund des Vorgenannten und zur Vermeidung weiterer Straßenschäden ist für
die beiden Kiefern eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen.
Der Antragsteller hat sich bereiterklärt als Ersatz zwei heimische Sträucher zu
pflanzen.
Zu 2:
Auf dem Grundstück „Am Joelper 18“ in Nettersheim-Tondorf stocken vier Fichten, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen.
Die Bäume befinden sich zwischen dem Wohnhaus und der Garage. Aufgrund der
Nähe zu den Gebäuden könnte bei Windbruch erheblicher Schaden verursacht
werden. Weiterhin haben die Fichten nur sehr geringe Abstände zueinander, so
dass diese sich in ihrer Entwicklung gegenseitig behindern.
Aufgrund des Vorgenannten ist für die Fichten eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen.
Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der Bewuchs bereits sehr vielfältig ist.
gez. Pracht
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Bürgermeister