Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortschaft Hamich für den Bereich des Grundstückes Gemarkung Wenau, Flur 9, Flurstück 1149; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
21 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
24.11.15, 18:05
Aktualisiert
24.11.15, 18:05
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortschaft Hamich für den Bereich des Grundstückes Gemarkung Wenau, Flur 9, Flurstück 1149;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortschaft Hamich für den Bereich des Grundstückes Gemarkung Wenau, Flur 9, Flurstück 1149;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 21 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 23.11.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-211/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortschaft Hamich für den Bereich des Grundstückes Gemarkung Wenau, Flur 9, Flurstück 1149; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB Sachdarstellung: Für die Ortschaft Hamich liegen verschiedene Anträge auf Wohnbauflächenerweiterung vor. Bislang wurde hierbei der Antrag für das Grundstück Gemarkung Wenau, Flur 9, Flurstück 1149 favorisiert und vom Arbeitskreis Rahmenplanung unterstützt, da dieser Bereich als Wohnbauerweiterungsfläche im Rahmenplan vorgesehen war. Unmittelbar an dieses Gebiet anschließend gibt es einen weiteren Antrag auf Wohnbauflächenerweiterung. Über beide Anträge wurde bereits in der Arbeitskreissitzung am 29.01.2015 ausgiebig diskutiert, mit dem Ergebnis, den Antrag für das Flurstück 1149 zuerst zu berücksichtigen, da dieser auch zuerst eingereicht wurde. Demnach solle dieser weitere Antrag als spätere Erweiterungsfläche betrachtet werden. Diese Vorgehensweise ist auch im Hinblick auf die spätere Genehmigung der Bezirksregierung Köln notwendig, die in einem früheren Bescheid die Zusage für 6-10 Baustellen für die Ortschaft Hamich erteilt hat. Hauptproblem war bislang die verkehrsmäßige Erschließungssituation. Diese soll über das Grundstück des Antragstellers (Falkenweg 1) geführt werden. Südlich dieses Grundstückes verläuft ein Graben. Daher musste mit der unteren Wasserbehörde (UWB) vorab geklärt werden, welche Abstandsflächen mit einer Erschließungsstraße entlang dieses Grabens einzuhalten sind. Zwischenzeitlich sagte die UWB eine Erschließung über das betreffende Grundstück zu, wenn der Graben nicht verrohrt werde. Die Standsicherheit der entlang des Grabens verlaufenden Bruchsteinmauer müsse jedoch gewährleistet sein. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit zur Unterschreitung der Abstandsfläche zum Graben auf einer Länge von 35 zugesagt. Die Zufahrtsbreite betrüge dann 5,31 m. (siehe Niederschrift des Arbeitskreises Flächennutzungsplan vom 10.11.2015). Drucksache VL-211/2015 Seite - 2 - Mittlerweile haben die Planungen für die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes begonnen. Bislang wurden alle Anträge auf Wohnbauflächenerweiterung im Hinblick auf diese Planungen zurückgestellt. Da der o. g. Antrag jedoch schon Inhalt des bestehenden Rahmenplanes ist, ist eine vorzeitige Entscheidung über eine Wohnbauflächenerweiterung als unkritisch zu sehen. Der Sachverhalt wurde mit Herrn Prof. Jahnen ebenfalls diskutiert, der diese Entscheidung unterstützt. Mit Email vom 20.11.2015 bekundet der Antragsteller nochmals sein Interesse an der Realisierung dieser Fläche. Die Email und ein Entwurfsplan sind als Anlage beigefügt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei einer Entscheidung für den vorliegenden Antrag, gleichzeitig alle weiteren Anträge für die Ortschaft Hamich erstmal bis auf weiteres zurückgestellt werden, da die Bezirksregierung Köln, wie oben angeführt, bislang nur eine landesplanerische Anpassungsbestätigung für 6-10 Baustellen erteilt hat. Neben dem Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist ebenfalls im Parallelverfahren die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Der Antragsteller trägt die Kosten des Bauleitplanverfahrens. Hierzu wird ein entsprechender städtebaulicher Rahmenvertrag abgeschlossen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, die Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Grundstückes in der Gemarkung Wenau, Flur 9, Flurstück 1149 im Parallelverfahren zur Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB. Der Bürgermeister In Vertretung (Schröder)