Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
21 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
24.11.15, 18:05
Aktualisiert
24.11.15, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 23.11.2015
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-211/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortschaft Hamich für den Bereich des Grundstückes Gemarkung
Wenau, Flur 9, Flurstück 1149;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Sachdarstellung:
Für die Ortschaft Hamich liegen verschiedene Anträge auf Wohnbauflächenerweiterung
vor. Bislang wurde hierbei der Antrag für das Grundstück Gemarkung Wenau, Flur 9,
Flurstück 1149 favorisiert und vom Arbeitskreis Rahmenplanung unterstützt, da dieser
Bereich als Wohnbauerweiterungsfläche im Rahmenplan vorgesehen war.
Unmittelbar an dieses Gebiet anschließend gibt es einen weiteren Antrag auf Wohnbauflächenerweiterung. Über beide Anträge wurde bereits in der Arbeitskreissitzung am
29.01.2015 ausgiebig diskutiert, mit dem Ergebnis, den Antrag für das Flurstück 1149
zuerst zu berücksichtigen, da dieser auch zuerst eingereicht wurde. Demnach solle dieser
weitere Antrag als spätere Erweiterungsfläche betrachtet werden. Diese Vorgehensweise
ist auch im Hinblick auf die spätere Genehmigung der Bezirksregierung Köln notwendig,
die in einem früheren Bescheid die Zusage für 6-10 Baustellen für die Ortschaft Hamich
erteilt hat.
Hauptproblem war bislang die verkehrsmäßige Erschließungssituation. Diese soll über das
Grundstück des Antragstellers (Falkenweg 1) geführt werden. Südlich dieses Grundstückes verläuft ein Graben. Daher musste mit der unteren Wasserbehörde (UWB) vorab
geklärt werden, welche Abstandsflächen mit einer Erschließungsstraße entlang dieses
Grabens einzuhalten sind. Zwischenzeitlich sagte die UWB eine Erschließung über das
betreffende Grundstück zu, wenn der Graben nicht verrohrt werde. Die Standsicherheit
der entlang des Grabens verlaufenden Bruchsteinmauer müsse jedoch gewährleistet sein.
Gleichzeitig wurde die Möglichkeit zur Unterschreitung der Abstandsfläche zum Graben
auf einer Länge von 35 zugesagt. Die Zufahrtsbreite betrüge dann 5,31 m. (siehe
Niederschrift des Arbeitskreises Flächennutzungsplan vom 10.11.2015).
Drucksache VL-211/2015
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Mittlerweile haben die Planungen für die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes
begonnen. Bislang wurden alle Anträge auf Wohnbauflächenerweiterung im Hinblick auf
diese Planungen zurückgestellt. Da der o. g. Antrag jedoch schon Inhalt des bestehenden
Rahmenplanes ist, ist eine vorzeitige Entscheidung über eine Wohnbauflächenerweiterung als unkritisch zu sehen. Der Sachverhalt wurde mit Herrn Prof. Jahnen ebenfalls
diskutiert, der diese Entscheidung unterstützt.
Mit Email vom 20.11.2015 bekundet der Antragsteller nochmals sein Interesse an der
Realisierung dieser Fläche. Die Email und ein Entwurfsplan sind als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei einer Entscheidung für den vorliegenden
Antrag, gleichzeitig alle weiteren Anträge für die Ortschaft Hamich erstmal bis auf weiteres
zurückgestellt werden, da die Bezirksregierung Köln, wie oben angeführt, bislang nur eine
landesplanerische Anpassungsbestätigung für 6-10 Baustellen erteilt hat.
Neben dem Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist
ebenfalls im Parallelverfahren die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine. Der Antragsteller trägt die Kosten des Bauleitplanverfahrens. Hierzu wird ein
entsprechender städtebaulicher Rahmenvertrag abgeschlossen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, die Aufstellung der 36.
Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Grundstückes in der
Gemarkung Wenau, Flur 9, Flurstück 1149 im Parallelverfahren zur Aufstellung eines
entsprechenden Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB.
Der Bürgermeister
In Vertretung
(Schröder)