Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
29.05.2012
Erstellt
17.05.12, 06:29
Aktualisiert
17.05.12, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 131/2012
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 28.03.2012
gez. Dr. Risthaus
03.05.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
29.05.2012
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Aktualisierung des Raumkonzeptes für alle städt. Einrichtungen/genutzten Mietgebäude
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Optimierung des städtisch genutzten Gebäudebestandes ist ein kontinuierlicher Prozess, mit
dem sich Rat und Verwaltung in den vergangenen Jahren mehrfach beschäftigt haben. In diesem
Zusammenhang wurden auch in erheblichem Umfang Flächen abgebaut. Den erzielten
Einsparungen stehen jedoch Mehraufwendungen durch Neubauten, insbesondere im Bereich der
Schulen (OGATA, Ganztagsbetrieb) und der Kindergärten, gegenüber.
Auf die der Stellungnahme zum Prüfauftrag 95/2012 beigefügte Übersicht über den städtischen
Gebäudebestand wird verwiesen. Die dort aufgeführten Gebäude lassen sich nach folgenden
Nutzungszwecken gliedern:
1.
Verwaltungsgebäude
Zu diesen Objekten zählen das Rathaus Liblar, das Bürgerbüro, das hist. Rathaus auf dem
Markt in Lechenich, das Stadthaus, die VHS und das Verwaltungsgebäude der Stadtwerke.
Zur Unterbringung der Verwaltung habe ich ein langfristiges Raumkonzept erstellt. In diesem
Zusammenhang wurde der Beschluss zur Konzentration der Verwaltung im Rathaus Liblar,
zur Aufgabe von Haus Ganser und zum Bau des Bürgerbüros gefasst. Hinsichtlich der
benötigten Büroflächen im Rathaus und im Bürgerbüro liegt ein gesonderter Prüfungsauftrag
vor.
Unter dem Aspekt der Vermarktbarkeit würde sich das Stadthaus zum Verkauf anbieten. Für
die derzeit dort untergebrachten Nutzungen müssten andere Gebäude zur Verfügung gestellt
werden. Mittelfristig könnten ggf. in den in Lechenich gelegenen Schulen entsprechende
Flächen zur Verfügung stehen. Für den Jugendtreff von Mobilé muss aber ein zentraler
Standort in Lechenich gefunden werden. Mit dem Verkauf würden die Stadt und die
Kulturtreibenden Vereine ihre einzige repräsentative Örtlichkeit für kulturelle Zwecke verlieren.
Auch die Partnerschaftsvereine müssten ihren bisherigen Standort aufgeben.
Das historische Rathaus sollte in jedem Fall im Eigentum der Stadt Erftstadt verbleiben.
Mehrfach wurde angeregt, für das Erdgeschoss eine gastronomische Nutzung zu prüfen. Der
Zuschnitt der Räume kann nicht verändert werden. Daher eignet sich das Gebäude für diesen
Zweck nur bedingt. Auch sollte der Zugang zum Standesamt und zum II. Obergeschoss nicht
durch eine Gaststätte erfolgen.
Über die Nutzung des derzeit von der VHS genutzten Gebäudes wird im Zusammenhang mit
der Vorlage 5/2012 beraten.
Die Stadtwerke bestehen aus den Betriebszweigen Wasser, Abwasser, Heizwerk, Städtische
Dienste und den Bädern. Insofern fungieren diese nicht nur als reine Verwaltungseinheit,
sondern nehmen zusätzlich operative Aufgaben wahr. Neben dem Verwaltungsgebäude im
Michael Schiffer Weg werden an gleicher Stelle einige Materiallager (außen/innen) sowie
diverse Fahrzeughallen der Rohrnetzabteilung vorgehalten. Die Städtischen Dienste -mit Sitz
am Kölner Ring- halten ebenfalls diverse Materiallager (außen/innen) sowie Büro und
Sozialräume vor. Bei den Bädern werden – mit Ausnahme eines kleinen Büros im Hallenbad
Liblar- keine weiteren Verwaltungsräume vorgehalten. Die Stadtwerke haben den Bedarf an
Personal für die Verwaltung in den letzten Jahren deutlich reduziert. Insofern bestünde die
Möglichkeit, zwei bis drei Büroarbeitsplätze für andere Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
Leider stehen einer weiteren Zentralisierung bzw. Optimierung die Platzprobleme des
operativen Geschäfts entgegen. Da es wenig sinnvoll ist, Verwaltung und „Bau“ räumlich zu
trennen, sind standortbedingt die Grenzen für weitere Optimierungen erreicht. Es steht jedoch
zweifelsohne fest, dass eine Bündelung der Aufgaben an einem neuen Standort primär
deutliche Vorteile für die Vorhaltung von Material und Fahrzeugen bringen würde.
2.
Feuerwachen
Es wird auf die Stellungnahme zum Prüfauftrag bzgl. der Feuerwachen verwiesen.
3.
Schulen
Folgt man den Ausführungen des aktuellen Schulentwicklungsplanes, dann ist der Bestand
aller Grundschulen im Bereich der Stadt Erftstadt in den nächsten Jahren gesichert. Das
Angebot der Offenen Ganztagsgrundschulen wird immer stärker angenommen. Dadurch
ergeben sich zusätzliche Anforderungen an den Raumbestand. Den veränderten
Rahmenbedingungen im Bereich der weiterführenden Schulen hat die Stadt durch Schließung
der Carl-Schurz-Hauptschule Rechnung getragen. Die Nutzung der frei werdenden Räume im
Schulzentrum Liblar wird derzeit im Rahmen der Vorlage 5/2012 diskutiert. Im Schulzentrum
Lechenich werden zusätzliche Schüler aufgenommen. Dort ist in den nächsten Jahren nicht
mit Überkapazitäten zu rechnen.
Die Entwicklung für die Förderschule Friesheim kann noch nicht sicher prognostiziert werden.
Allerdings ist die Inklusion erklärte Zielsetzung der Landesregierung. Es ist daher nicht
unwahrscheinlich, dass das Gebäude in einigen Jahren einer anderen Nutzung zugeführt
werden muss. Der Umbau eines Teilbereichs zu einem Kindergarten ist bereits im
Zusammenhang mit der Erweiterung des Kindergartens Friesheim diskutiert worden. Eine
mögliche Folgenutzung sollte dann diskutiert werden, wenn Klarheit über die künftige
Entwicklung der Förderschule besteht.
Den Schulen zugeordnet sind Sporthallen. Diese Hallen werden grundsätzlich für den
Schulsport benötigt. Weiterhin werden die Hallen intensiv von den Sportvereinen genutzt. Die
Sporthallen müssen daher auf Dauer erhalten bleiben. Lediglich die Tennishalle im
Schulzentrum Lechenich sollte beseitigt werden, sobald dort eine größere Reparatur
erforderlich wird.
4.
Stadtbücherei
Entsprechende Einrichtungen unterhält die Stadt im Schulzentrum Lechenich sowie über
angemietete Räumlichkeiten an der Bahnhofstraße in Liblar. Es handelt sich dabei um das
einzige Objekt, welches die Stadt derzeit angemietet hat. Über den Standort an der
Bahnhofstraße wird im Zusammenhang mit der Vorlage 5/2012 diskutiert. Hinsichtlich einer
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möglichen Zusammenlegung beider Einrichtungen verweise ich auf den separaten Prüfauftrag
der FDP-Fraktion (V 148/2012).
4.
Musikschule
Die Musikschule erhält ein neues Gebäude. Das bestehende Objekt soll vermarktet werden.
Dazu ist insbesondere die Frage des Denkmalschutzes zu klären.
5.
Wohnungen
Die Stadt Erftstadt verfügt über einen relativ geringen Bestand an Mietwohnungen. Für einen
Teil der Objekte ist eine Vermietung unwirtschaftlich, da bei einem Verkauf eine
vergleichsweise höhere Rendite zu erzielen ist. Es handelt sich dabei vorwiegend um
Einfamilienhäuser. Diese werden grundsätzlich zum Verkauf angeboten, wenn die Objekte
mietfrei sind. Um Zugriff auf preiswerte Mietwohnungen zu haben, sollte die Stadt einen
Bestand an Mietwohnungen vorhalten. Bei diesen Objekten ist durch den Verkauf auch keine
höhere Rendite gegenüber einer Vermietung zu erzielen. Wie das Objekt „In den Barbenden
13-15“ zeigt, können mit dem Bau von Mietwohnungen auch Gewinne erzielt werden. Die
Stadt Erftstadt sollte daher prüfen, weitere Mietobjekte, ggf. im öffentlich geförderten
Wohnungsbau“, zu errichten.
6.
Übergangsheime
In den vergangenen Jahren wurden in diesem Bereich erhebliche Kapazitäten abgebaut. Es
wird auf die Objekte Elderbachweg, An der Patria, Kiesstraße und Flussstraße verwiesen. Die
verbleibenden Übergangsheime Radmacherstraße und Klosterstraße werden weiterhin zur
Unterbringung von Flüchtlingen benötigt.
7.
Obdachlosenunterkünfte
Durch die intensive Betreuung der Obdachlosen und durch den Bau des Objektes Ahremer
Lichweg wurde die Zahl der Obdachlosen erheblich reduziert und konnte eine Reihe von
Objekten aufgegeben werden. Auf die Vorlage 354/2011 wird verwiesen.
8.
Jugendzentrum Köttingen
Zu diesem Objekt gibt es einen gesonderten Prüfauftrag. Auch im Zusammenhang mit der
Vorlage 5/2012 wird über die Schaffung von Jugendräumen diskutiert. Zunächst ist aus
jugendpolitischer Sicht zu entscheiden, welcher Bedarf an Jugendräumen im Bereich Liblar
und Köttingen besteht und wo dieser Bedarf gedeckt werden könnte.
9.
Kindergärten
Der Bedarf an Kindergärten wird regelmäßig durch die Fachverwaltung geprüft und in den
städtischen Gremien diskutiert. Im Zuge des weiteren U3-Ausbaus und der Inklusionsfolgen
sind zwingend noch neue Einrichtungen zu schaffen. Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob
diese neuen Einrichtungen in vorhandenen Gebäuden untergebracht werden können.
10. Bürgerhallen
Neben den Aulen verfügt die Stadt über Bürgerhallen in den Ortsteilen Köttingen,
Dirmerzheim, Friesheim, Niederberg und Erp. Sie sind aus meiner Sicht für das dörfliche
Gemeinschaftsleben unverzichtbar.
11. Insbesondere ehemalige Feuerwehrgerätehäuser hat die Stadt Vereinen zur Nutzung
überlassen. Die Objekte sind in der Regel nicht vermarktbar und die Unterhaltungskosten
relativ gering. Über die Nutzung einer solchen Immobilie sollte dann diskutiert werden, wenn
größere Reparaturen erforderlich werden.
(Dr. Rips)
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