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Antrag (Antrag bzgl. Aktualisierung des Raumkonzeptes für alle städt. Einrichtungen/genutzten Mietgebäude)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
29.05.2012
Erstellt
17.05.12, 06:29
Aktualisiert
17.05.12, 06:29
Antrag (Antrag bzgl. Aktualisierung des Raumkonzeptes für alle städt. Einrichtungen/genutzten Mietgebäude) Antrag (Antrag bzgl. Aktualisierung des Raumkonzeptes für alle städt. Einrichtungen/genutzten Mietgebäude) Antrag (Antrag bzgl. Aktualisierung des Raumkonzeptes für alle städt. Einrichtungen/genutzten Mietgebäude)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 131/2012 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 28.03.2012 gez. Dr. Risthaus 03.05.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 29.05.2012 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Aktualisierung des Raumkonzeptes für alle städt. Einrichtungen/genutzten Mietgebäude Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Optimierung des städtisch genutzten Gebäudebestandes ist ein kontinuierlicher Prozess, mit dem sich Rat und Verwaltung in den vergangenen Jahren mehrfach beschäftigt haben. In diesem Zusammenhang wurden auch in erheblichem Umfang Flächen abgebaut. Den erzielten Einsparungen stehen jedoch Mehraufwendungen durch Neubauten, insbesondere im Bereich der Schulen (OGATA, Ganztagsbetrieb) und der Kindergärten, gegenüber. Auf die der Stellungnahme zum Prüfauftrag 95/2012 beigefügte Übersicht über den städtischen Gebäudebestand wird verwiesen. Die dort aufgeführten Gebäude lassen sich nach folgenden Nutzungszwecken gliedern: 1. Verwaltungsgebäude Zu diesen Objekten zählen das Rathaus Liblar, das Bürgerbüro, das hist. Rathaus auf dem Markt in Lechenich, das Stadthaus, die VHS und das Verwaltungsgebäude der Stadtwerke. Zur Unterbringung der Verwaltung habe ich ein langfristiges Raumkonzept erstellt. In diesem Zusammenhang wurde der Beschluss zur Konzentration der Verwaltung im Rathaus Liblar, zur Aufgabe von Haus Ganser und zum Bau des Bürgerbüros gefasst. Hinsichtlich der benötigten Büroflächen im Rathaus und im Bürgerbüro liegt ein gesonderter Prüfungsauftrag vor. Unter dem Aspekt der Vermarktbarkeit würde sich das Stadthaus zum Verkauf anbieten. Für die derzeit dort untergebrachten Nutzungen müssten andere Gebäude zur Verfügung gestellt werden. Mittelfristig könnten ggf. in den in Lechenich gelegenen Schulen entsprechende Flächen zur Verfügung stehen. Für den Jugendtreff von Mobilé muss aber ein zentraler Standort in Lechenich gefunden werden. Mit dem Verkauf würden die Stadt und die Kulturtreibenden Vereine ihre einzige repräsentative Örtlichkeit für kulturelle Zwecke verlieren. Auch die Partnerschaftsvereine müssten ihren bisherigen Standort aufgeben. Das historische Rathaus sollte in jedem Fall im Eigentum der Stadt Erftstadt verbleiben. Mehrfach wurde angeregt, für das Erdgeschoss eine gastronomische Nutzung zu prüfen. Der Zuschnitt der Räume kann nicht verändert werden. Daher eignet sich das Gebäude für diesen Zweck nur bedingt. Auch sollte der Zugang zum Standesamt und zum II. Obergeschoss nicht durch eine Gaststätte erfolgen. Über die Nutzung des derzeit von der VHS genutzten Gebäudes wird im Zusammenhang mit der Vorlage 5/2012 beraten. Die Stadtwerke bestehen aus den Betriebszweigen Wasser, Abwasser, Heizwerk, Städtische Dienste und den Bädern. Insofern fungieren diese nicht nur als reine Verwaltungseinheit, sondern nehmen zusätzlich operative Aufgaben wahr. Neben dem Verwaltungsgebäude im Michael Schiffer Weg werden an gleicher Stelle einige Materiallager (außen/innen) sowie diverse Fahrzeughallen der Rohrnetzabteilung vorgehalten. Die Städtischen Dienste -mit Sitz am Kölner Ring- halten ebenfalls diverse Materiallager (außen/innen) sowie Büro und Sozialräume vor. Bei den Bädern werden – mit Ausnahme eines kleinen Büros im Hallenbad Liblar- keine weiteren Verwaltungsräume vorgehalten. Die Stadtwerke haben den Bedarf an Personal für die Verwaltung in den letzten Jahren deutlich reduziert. Insofern bestünde die Möglichkeit, zwei bis drei Büroarbeitsplätze für andere Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Leider stehen einer weiteren Zentralisierung bzw. Optimierung die Platzprobleme des operativen Geschäfts entgegen. Da es wenig sinnvoll ist, Verwaltung und „Bau“ räumlich zu trennen, sind standortbedingt die Grenzen für weitere Optimierungen erreicht. Es steht jedoch zweifelsohne fest, dass eine Bündelung der Aufgaben an einem neuen Standort primär deutliche Vorteile für die Vorhaltung von Material und Fahrzeugen bringen würde. 2. Feuerwachen Es wird auf die Stellungnahme zum Prüfauftrag bzgl. der Feuerwachen verwiesen. 3. Schulen Folgt man den Ausführungen des aktuellen Schulentwicklungsplanes, dann ist der Bestand aller Grundschulen im Bereich der Stadt Erftstadt in den nächsten Jahren gesichert. Das Angebot der Offenen Ganztagsgrundschulen wird immer stärker angenommen. Dadurch ergeben sich zusätzliche Anforderungen an den Raumbestand. Den veränderten Rahmenbedingungen im Bereich der weiterführenden Schulen hat die Stadt durch Schließung der Carl-Schurz-Hauptschule Rechnung getragen. Die Nutzung der frei werdenden Räume im Schulzentrum Liblar wird derzeit im Rahmen der Vorlage 5/2012 diskutiert. Im Schulzentrum Lechenich werden zusätzliche Schüler aufgenommen. Dort ist in den nächsten Jahren nicht mit Überkapazitäten zu rechnen. Die Entwicklung für die Förderschule Friesheim kann noch nicht sicher prognostiziert werden. Allerdings ist die Inklusion erklärte Zielsetzung der Landesregierung. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass das Gebäude in einigen Jahren einer anderen Nutzung zugeführt werden muss. Der Umbau eines Teilbereichs zu einem Kindergarten ist bereits im Zusammenhang mit der Erweiterung des Kindergartens Friesheim diskutiert worden. Eine mögliche Folgenutzung sollte dann diskutiert werden, wenn Klarheit über die künftige Entwicklung der Förderschule besteht. Den Schulen zugeordnet sind Sporthallen. Diese Hallen werden grundsätzlich für den Schulsport benötigt. Weiterhin werden die Hallen intensiv von den Sportvereinen genutzt. Die Sporthallen müssen daher auf Dauer erhalten bleiben. Lediglich die Tennishalle im Schulzentrum Lechenich sollte beseitigt werden, sobald dort eine größere Reparatur erforderlich wird. 4. Stadtbücherei Entsprechende Einrichtungen unterhält die Stadt im Schulzentrum Lechenich sowie über angemietete Räumlichkeiten an der Bahnhofstraße in Liblar. Es handelt sich dabei um das einzige Objekt, welches die Stadt derzeit angemietet hat. Über den Standort an der Bahnhofstraße wird im Zusammenhang mit der Vorlage 5/2012 diskutiert. Hinsichtlich einer -2- möglichen Zusammenlegung beider Einrichtungen verweise ich auf den separaten Prüfauftrag der FDP-Fraktion (V 148/2012). 4. Musikschule Die Musikschule erhält ein neues Gebäude. Das bestehende Objekt soll vermarktet werden. Dazu ist insbesondere die Frage des Denkmalschutzes zu klären. 5. Wohnungen Die Stadt Erftstadt verfügt über einen relativ geringen Bestand an Mietwohnungen. Für einen Teil der Objekte ist eine Vermietung unwirtschaftlich, da bei einem Verkauf eine vergleichsweise höhere Rendite zu erzielen ist. Es handelt sich dabei vorwiegend um Einfamilienhäuser. Diese werden grundsätzlich zum Verkauf angeboten, wenn die Objekte mietfrei sind. Um Zugriff auf preiswerte Mietwohnungen zu haben, sollte die Stadt einen Bestand an Mietwohnungen vorhalten. Bei diesen Objekten ist durch den Verkauf auch keine höhere Rendite gegenüber einer Vermietung zu erzielen. Wie das Objekt „In den Barbenden 13-15“ zeigt, können mit dem Bau von Mietwohnungen auch Gewinne erzielt werden. Die Stadt Erftstadt sollte daher prüfen, weitere Mietobjekte, ggf. im öffentlich geförderten Wohnungsbau“, zu errichten. 6. Übergangsheime In den vergangenen Jahren wurden in diesem Bereich erhebliche Kapazitäten abgebaut. Es wird auf die Objekte Elderbachweg, An der Patria, Kiesstraße und Flussstraße verwiesen. Die verbleibenden Übergangsheime Radmacherstraße und Klosterstraße werden weiterhin zur Unterbringung von Flüchtlingen benötigt. 7. Obdachlosenunterkünfte Durch die intensive Betreuung der Obdachlosen und durch den Bau des Objektes Ahremer Lichweg wurde die Zahl der Obdachlosen erheblich reduziert und konnte eine Reihe von Objekten aufgegeben werden. Auf die Vorlage 354/2011 wird verwiesen. 8. Jugendzentrum Köttingen Zu diesem Objekt gibt es einen gesonderten Prüfauftrag. Auch im Zusammenhang mit der Vorlage 5/2012 wird über die Schaffung von Jugendräumen diskutiert. Zunächst ist aus jugendpolitischer Sicht zu entscheiden, welcher Bedarf an Jugendräumen im Bereich Liblar und Köttingen besteht und wo dieser Bedarf gedeckt werden könnte. 9. Kindergärten Der Bedarf an Kindergärten wird regelmäßig durch die Fachverwaltung geprüft und in den städtischen Gremien diskutiert. Im Zuge des weiteren U3-Ausbaus und der Inklusionsfolgen sind zwingend noch neue Einrichtungen zu schaffen. Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob diese neuen Einrichtungen in vorhandenen Gebäuden untergebracht werden können. 10. Bürgerhallen Neben den Aulen verfügt die Stadt über Bürgerhallen in den Ortsteilen Köttingen, Dirmerzheim, Friesheim, Niederberg und Erp. Sie sind aus meiner Sicht für das dörfliche Gemeinschaftsleben unverzichtbar. 11. Insbesondere ehemalige Feuerwehrgerätehäuser hat die Stadt Vereinen zur Nutzung überlassen. Die Objekte sind in der Regel nicht vermarktbar und die Unterhaltungskosten relativ gering. Über die Nutzung einer solchen Immobilie sollte dann diskutiert werden, wenn größere Reparaturen erforderlich werden. (Dr. Rips) -3-