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Beschlussvorlage (Denkmalpflege; Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
59 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
14.03.14, 11:01
Aktualisiert
14.03.14, 11:01
Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen) Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen) Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1130 /IX.L. Datum: 14.03.2014 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.03.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Denkmalpflege; Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. X Mittel sollen außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Entnahme aus der Rücklage Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja X Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2014 Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen in Hohe von 15.000,00 € zu beantragen und einen Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe von 15.000,00 € im Haushaltsplan 2014 außerplanmäßig bereitzustellen. Begründung: Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW beabsichtigt, im Haushaltsjahr 2014 wieder Fördermittel für Pauschalzuweisungen gem. den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege) zur Verfügung zu stellen, dies teilt die Bezirksregierung Köln über den Kreis Euskirchen am 06.01.2014 mit. Wie in der Vergangenheit können den Gemeinden zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen zusätzlich zu den im eigenen Haushalt hierfür ausgewiesenen Landesmittel in gleicher Höhe zugewiesen werden, die zusammen mit den eigenen Mitteln als Zuschüsse zu bewilligen sind. Dabei wird zugelassen, dass Spenden und Sponsorengelder auf die kommunale Eigenleistung angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass den Kommunen ein aus eigenen Mitteln zu erbringender Eigenanteil von 10 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen verbleibt. Nach wie vor besteht Interesse seitens von Denkmaleigentümern, Pauschalzuweisungen für kleinere Sanierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden in Anspruch zu nehmen. Im vergangenen Jahr wurde seitens der Bezirksregierung Köln jedoch keine Zuwendung in Aussicht gestellt, so dass in dieser Zeit Denkmaleigentümer nur in Form von Steuererleichterungen unterstützt werden konnten. Darüber hinaus wurden durch die im Oktober 2013 wirksam gewordene „Richtlinie zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen“ den privaten Denkmaleigentümern zum Erhalt ihrer denkmalwerten Bausubstanz erhebliche Nachteile im Vergleich zum Erhalt überregional bedeutsamer Baudenkmäler geschaffen. Dies betrifft insbesondere kleine denkmalwerte Hofanlagen in ländlicher Region. 3 Es wird vorgeschlagen, bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2014 Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen in Höhe von 15.000,00 € zu beantragen und einen Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe von 15.000,00 € im Haushaltsplan 2014 außerplanmäßig bereit zu stellen, so dass damit ein Gesamtfördervolumen in Höhe von 30.000,00 € zur Verfügung steht. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister