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Beschlussvorlage (Masterplan Nettersheim; Zuwendungen aus dem Fassadenprogramm)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
115 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
14.03.14, 11:01
Aktualisiert
14.03.14, 11:01
Beschlussvorlage (Masterplan Nettersheim;
Zuwendungen aus dem Fassadenprogramm) Beschlussvorlage (Masterplan Nettersheim;
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Zuwendungen aus dem Fassadenprogramm)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1129 /IX.L. Z.1 Datum: 13.03.2014 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.03.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 01.04.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 08.04.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Masterplan Nettersheim; Zuwendungen aus dem Fassadenprogramm Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja X Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvorund Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim Zuschüsse wie folgt zu gewähren: Objekt Maßnahme Steinfelder Straße 13, Nettersheim Fassadeninstandsetzung straßenseitiger Giebel und Fassade zum Parkplatz Instandsetzung des Fachwerkgiebels Rosenthalstraße 1, Nettersheim (Baudenkmal) Gesamtkosten € Zuschuss € 6.100,73 3.000,00 1.906,36 825,00 Darüber hinaus wird beschlossen, über noch weitere eingehende Anträge im Rahmen der Dringlichkeit zu entscheiden. Begründung: Für den Zentralort Nettersheim steht eine 60%ige Förderung des Landes im Rahmen des Masterplans Nettersheim bei förderfähigen Gesamtkosten von 30.000,00 € für derartige Maßnahmen zur Verfügung. In der Bevölkerung besteht ein reges Interesse zur Inanspruchnahme einer Förderung, insbesondere für die Instandsetzung von Gebäudefassaden. Durch die Einrichtung der Energieagentur Eifel in Nettersheim wird darüber hinaus angestrebt, eine ganzheitliche Beratung zu Energiesparmaßnahmen, zur Fassadengestaltung und insbesondere auch über die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung für geplante Maßnahmen an Privatgebäuden zu informieren, sofern dies von den Eigentümern gewünscht wird. Für 2014 liegen derzeit Förderanträge wie folgt vor: a) Nettersheim, Steinfelder Straße 13 Das ortsbildprägende Gebäude befindet sich im Sanierungsgebiet Nettersheim und unterliegt damit den Vorgaben aus dem Masterplan 3 Nettersheim. Das Objekt weist am straßenseitigen Giebel sowie zum angrenzenden Parkplatz hin im Fassadenbereich Setzrisse und Flächenputzschalenrisse auf. Die instand zu setzende Fläche beträgt 113,12 qm. Die Gesamtkosten belaufen sich lt. Kostenvoranschlag auf 6.100,73 €. Hierauf kann entsprechend der Förderrichtlinien ein Maximalzuschuss in Höhe von 3.000,00 € gewährt werden. b) Nettersheim, Rosenthalstraße 1 (Café „Römerquelle“) Das Baudenkmal Rosenthalstraße 1 befindet sich ebenfalls im Sanierungsgebiet Nettersheim. Vorgesehen ist hier, den Fachwerkgiebel instand zu setzen. Sowohl der Sockel als auch die Fachwerkbalken und Gefache sind dabei zu überarbeiten. Lt. Kostenvoranschlag werden sich die Kosten auf 1.906,36 € belaufen. Bei einer ermittelten Giebelfläche von 27,50 qm kann entsprechend den Förderrichtlinien ein Zuschuss von 825,00 € gewährt werden. Derzeit liegen noch weitere Beratungswünsche und –anfragen in Bezug auf Fassaden- und Hofgestaltungsmaßnahmen vor, die zeitnah terminiert werden sollen. Es wird vorgeschlagen, sofern hieraus noch weitere Förderanträge erwachsen, über diese im Rahmen der Dringlichkeit zu entscheiden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister