Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
115 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
14.03.14, 11:01
Aktualisiert
14.03.14, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1129 /IX.L. Z.1
Datum: 13.03.2014
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
18.03.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.04.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.04.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Masterplan Nettersheim;
Zuwendungen aus dem Fassadenprogramm
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
X Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvorund
Hofflächen
aus
dem
Masterplan
Nettersheim
im
Sanierungsgebiet
Nettersheim Zuschüsse wie folgt zu gewähren:
Objekt
Maßnahme
Steinfelder
Straße
13, Nettersheim
Fassadeninstandsetzung
straßenseitiger Giebel und
Fassade zum Parkplatz
Instandsetzung des Fachwerkgiebels
Rosenthalstraße 1,
Nettersheim (Baudenkmal)
Gesamtkosten
€
Zuschuss
€
6.100,73
3.000,00
1.906,36
825,00
Darüber hinaus wird beschlossen, über noch weitere eingehende Anträge im
Rahmen der Dringlichkeit zu entscheiden.
Begründung:
Für den Zentralort Nettersheim steht eine 60%ige Förderung des Landes im
Rahmen des Masterplans Nettersheim bei förderfähigen Gesamtkosten von
30.000,00 € für derartige Maßnahmen zur Verfügung.
In der Bevölkerung besteht ein reges Interesse zur Inanspruchnahme einer Förderung, insbesondere für die Instandsetzung von Gebäudefassaden. Durch die
Einrichtung der Energieagentur Eifel in Nettersheim wird darüber hinaus angestrebt, eine ganzheitliche Beratung zu Energiesparmaßnahmen, zur Fassadengestaltung und insbesondere auch über die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung für geplante Maßnahmen an Privatgebäuden zu informieren, sofern dies
von den Eigentümern gewünscht wird.
Für 2014 liegen derzeit Förderanträge wie folgt vor:
a)
Nettersheim, Steinfelder Straße 13
Das
ortsbildprägende
Gebäude
befindet
sich
im
Sanierungsgebiet
Nettersheim und unterliegt damit den Vorgaben aus dem Masterplan
3
Nettersheim. Das Objekt weist am straßenseitigen Giebel sowie zum angrenzenden Parkplatz hin im Fassadenbereich Setzrisse und Flächenputzschalenrisse auf. Die instand zu setzende Fläche beträgt 113,12 qm. Die
Gesamtkosten belaufen sich lt. Kostenvoranschlag auf 6.100,73 €. Hierauf
kann entsprechend der Förderrichtlinien ein Maximalzuschuss in Höhe von
3.000,00 € gewährt werden.
b)
Nettersheim, Rosenthalstraße 1 (Café „Römerquelle“)
Das Baudenkmal Rosenthalstraße 1 befindet sich ebenfalls im Sanierungsgebiet Nettersheim. Vorgesehen ist hier, den Fachwerkgiebel instand zu
setzen. Sowohl der Sockel als auch die Fachwerkbalken und Gefache sind
dabei zu überarbeiten. Lt. Kostenvoranschlag werden sich die Kosten auf
1.906,36 € belaufen. Bei einer ermittelten Giebelfläche von 27,50 qm kann
entsprechend den Förderrichtlinien ein Zuschuss von 825,00 € gewährt
werden.
Derzeit liegen noch weitere Beratungswünsche und –anfragen in Bezug auf Fassaden- und Hofgestaltungsmaßnahmen vor, die zeitnah terminiert werden sollen.
Es wird vorgeschlagen, sofern hieraus noch weitere Förderanträge erwachsen,
über diese im Rahmen der Dringlichkeit zu entscheiden.
gez. Pracht
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Bürgermeister