Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
109 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
14.03.14, 11:01
Aktualisiert
14.03.14, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 1165 /IX.L.
Datum: 12.03.2014
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.03.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.04.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.04.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Klimaschutzkonzept Blankenheim-Nettersheim
hier: Einzelmaßnahme
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes Blankenheim-Nettersheim einen Förderantrag für die energetische Ertüchtigung des Asylantenwohnheims Blankenheimer Straße 1 in Nettersheim zu stellen.
In den Förderantrag ist neben den in der Ratssitzung am 09.07.2013 beschlossenen Maßnahmen (Austausch Fenster Erdgeschoss, Dämmung Obergeschossdecke
mit Mineralwolle, Austausch Elektroheizsystem mit Nachtspeicheröfen gegen eine
Pelletheizung mit Heizkörpersystem) auch eine Außendämmung des Gebäudes
aufzunehmen.
Im Falle einer Förderung ist die Außendämmung des Gebäudes beschränkt auszuschreiben und an den Billigstbietenden zu vergeben.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.07.2013 folgenden Beschluss gefasst (Vorlage 1004):
Der Gemeinderat beschließt, die Fenster mit Einfachverglasung im Erdgeschoss des Asylantenwohnheims Blankenheimer Straße gegen Fenster, die dem heutigen energetischen Standard entsprechen, auszutauschen und die Obergeschossdecke mit Mineralwolle zu dämmen. Weiterhin ist das bestehende Elektroheizungssystem mit Nachtspeicheröfen
gegen eine Pelletanlage mit Heizkörper zu ersetzen. Die Lieferung und
Installation der Pelletanlage sowie die Lieferung der benötigen Materialien für die übrigen Gewerke sind beschränkt auszuschreiben und an den
Billigstbietenden zu vergeben.
Im Rahmen der fachlich-inhaltlichen Unterstützung bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Umsetzung einer
ausgewählten Klimaschutzmaßnahme zu beantragen. Durch die geförderte Maßnahme müssen mindestens 80 % CO2 eingespart werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 50 % der nachgewiesenen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen und Installationen durch qualifiziertes externes Fachpersonal.
Die Gemeinde Blankenheim hat zwischenzeitlich erklärt, dass sie von der Möglichkeit einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme keinen Gebrauch machen
möchte.
Darüber hinaus wurde durch den begleitenden Ingenieur bestätigt, dass durch
die beschlossenen Maßnahmen eine CO2-Einsparung in Höhe von 80 % erreicht
werden kann.
Der Projektträger hat zudem mitgeteilt, dass für das Asylantenwohnheim ein
Förderantrag gestellt werden kann.
Vor dem Hintergrund einer 50%-igen Förderung sollte die Außendämmung mit in
Betracht gezogen werden, da hierdurch zum einen der energetische Standard
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noch mehr optimiert und zum anderen auch die optische Erscheinung des Gebäudes im Ortskern Nettersheim erheblich verbessert werden könnten.
Für die Außendämmung wäre nach überschlägiger Berechnung ein zusätzlicher
Investitionsaufwand in Höhe von 35.000,00 Euro einzuplanen. Demnach und unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Maßnahmen würde sich der Gesamtinvestitionsbedarf wie folgt darstellen (Werte in Euro, vergleiche Vorlage
1004):
Anlagentechnik Pellet mit Anschlussleitungen
Heizkörperinstallation
Dämmung OG-Decke
Erneuerung Fenster EG
Außendämmung
Gesamt
17.000,00
10.800,00
3.588,60
3.589,20
35.000,00
69.977,80
Im Falle einer Förderung (50 %) könnte demnach ein Zuschuss in Höhe von rund
35.000,00 Euro erreicht werden.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung aus Vorlage 1004 würde sich im Falle einer
Außendämmung bei gleichzeitiger Förderung nicht wesentlich verändern, da dem
zusätzlichen Investitionsbedarf in Höhe von 35.000,00 Euro ein entsprechender
Sonderposten gegenübergestellt werden könnte.
Aufgrund des Vorgenannten sollte im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes Blankenheim-Nettersheim ein Förderantrag für die energetische Ertüchtigung des Asylantenwohnheims Blankenheimer Straße 1 in Nettersheim gestellt werden.
In den Förderantrag ist neben den in der Ratssitzung am 09.07.2013 beschlossenen Maßnahmen auch eine Außendämmung des Gebäudes aufzunehmen.
Im Falle einer Förderung ist die Außendämmung des Gebäudes beschränkt auszuschreiben und an den Billigstbietenden zu vergeben.
Die Finanzierung kann über die Instandhaltungsrückstellung in Höhe von
188.900,00 Euro sichergestellt werden, die für die Gesamtinstandsetzung des
Asylantenwohnheims Blankenheimer Straße gebildet wurde.
gez. Pracht
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Bürgermeister