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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2011 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 1 GO NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
75 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
06.12.13, 13:00
Aktualisiert
06.12.13, 13:00
Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2011 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 1 GO NRW) Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2011 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 1 GO NRW)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 1116 /IX.L. Datum: 06.12.2013 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 10.12.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 17.12.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Feststellung des Jahresabschlusses 2011 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.12.2013 2 Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Überschuss in Höhe von 459.316,94 EUR wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. 2. Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen. Begründung: Es wird auf die Ausführungen zum Jahresabschluss 2011 mit den Vorlagen 1114 und 1115 verwiesen. Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss mit dem beigefügten Bestätigungsvermerk in seiner Sitzung vom 05. Dezember 2013 das Ergebnis seiner Beratungen zusammengefasst hat, hat er dem Gemeinderat empfohlen, den Jahresabschluss 2011 in der geprüften Form nach § 96 Absatz 1 GO NW festzustellen und die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen. Darüber hinaus hat der Rat auch über die Behandlung des Jahresabschlusses zu entscheiden. Da in den beiden Vorjahren die Ausgleichsrücklage zum fiktiven Ausgleich des Haushaltes in Anspruch genommen werden musste, sollte nun eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage erfolgen, um für künftige Jahre weiterhin gut aufgestellt zu sein. Vor diesem Hintergrund hat der Rechnungsprüfungsausschuss empfohlen , den Überschuss in Höhe von 459.316,94 EUR der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Nach der Feststellung des Jahresabschlusses ist dieser nach § 96 Absatz 2 GO NW unverzüglich der Aufsichtsbehörde (Kreis Euskirchen) mit den Jahresabschlüssen 2009 und 2010 in ihren bestätigten Entwurfsfassungen anzuzeigen und danach öffentlich bekannt zu machen sowie bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses, also dem für das Jahr 2012, zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister