Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Wasserrechtserlaubnis Hauser Benden)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
44 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
29.11.13, 13:00
Aktualisiert
29.11.13, 13:00
Beschlussvorlage (Wasserrechtserlaubnis Hauser Benden) Beschlussvorlage (Wasserrechtserlaubnis Hauser Benden) Beschlussvorlage (Wasserrechtserlaubnis Hauser Benden)

öffnen download melden Dateigröße: 44 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/Kr Vorlage 1119 /IX.L. Datum: 29.11.2013 An den Werksausschuss Sitzungstag: 03.12.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 10.12.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 17.12.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Wasserrechtserlaubnis Hauser Benden Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Sachstand zum Wasserbeschaffungsverband Hermesberg – Wasserrechtserlaubnis Hauserbenden – zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Der Fachausschuss wurde zuletzt in seiner Sitzung am 10.09.2013 (Vorlage 1044) u.a. über den Stand der beantragten neuen Wasserrechtserlaubnis Hauserbenden informiert. Hierbei wurde auch die gemäß Entwurf vorgesehene Notversorgung angesprochen. Diese ist darin begründet, dass die Gemeinde täglich eine Mindestwasserabgabe in Höhe von 533 cbm in den Hauserbach einzuleiten hat. Hieraus resultierend ist eine Redundanz über eine Notversorgungsverbindung zu anderen Wasserwerken zu schaffen, damit die Mindestwasserabgabe von 533 cbm/d dauerhaft eingehalten werden kann. Die Gemeinde hat zwischenzeitlich diesbezüglich ein Gespräch mit der Stadt Mechernich geführt mit dem Ergebnis, dass der Verband keinesfalls eine dauerhafte Notversorgung aus Kostengründen vorhalten kann. Dies wurde auch bereits bei einem seinerzeitigen Abstimmungsgespräch Ende Oktober 2011 mit Vertretern der Bezirksregierung angesprochen, wobei grundsätzlich Verständnis gezeigt wurde. Die Gemeinde hat zwischenzeitlich der Bezirksregierung mitgeteilt, dass die gemäß Entwurf geforderte dauerhafte Vorhaltung einer Notversorgung für den Wasserbeschaffungsverband Hermesberg nach derzeitigen Erkenntnissen nicht finanzierbar ist und gleichzeitig beantragt, die derzeit bestehende Erlaubnis bis zur abschließenden Klärung vorsorglich um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2014 zu verlängern. In Abstimmung mit der Stadt Mechernich wäre zur Sicherstellung der Mindestwasserabgabe in den Hauserbach denkbar, die derzeitige Gesamtaufbereitungsmenge von 140 cbm/h so zu steuern, dass anteilig der Mindestzufluss in den Hauserbach gewährleistet ist und nach derzeitiger Wasserbezugsmenge der einzelnen Wasserwerke trotzdem noch eine Versorgung gesichert ist. Auf der vorgenannten Grundlage wurde der Bezirksregierung zwischenzeitlich entsprechend berichtet. Des Weiteren wurde auf die notwendigen finanziellen Auswirkungen für den Wasserbeschaffungsverband Hermesberg bei dauerhafter Vorhaltung einer Notversorgung nochmals eingehend hingewiesen. Die abschließende Entscheidung der Bezirksregierung im Zusammenhang mit der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung bleibt nunmehr abzuwarten. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister 3