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Beschlussvorlage (Kündigung bzw. Verlängerung des Vertrages mit der Firma SITA West GmbH über die Sammlung und den Transport von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
19.04.10, 18:26
Aktualisiert
19.04.10, 18:26
Beschlussvorlage (Kündigung bzw. Verlängerung des Vertrages mit der Firma SITA West GmbH über die Sammlung und den Transport von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes) Beschlussvorlage (Kündigung bzw. Verlängerung des Vertrages mit der Firma SITA West GmbH über die Sammlung und den Transport von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes) Beschlussvorlage (Kündigung bzw. Verlängerung des Vertrages mit der Firma SITA West GmbH über die Sammlung und den Transport von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.03.2010 - Der Bürgermeister Az: 24-50-12 Sc Nr. der Ratsdrucksache: 177-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 20.04.2010 Rat 27.04.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kündigung bzw. Verlängerung des Vertrages mit der Firma SITA West GmbH über die Sammlung und den Transport von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 177-IX 1. Sachverhalt: Nach Durchführung einer europaweiten Ausschreibung wurde am 12.12.2003 zwischen der Firma SITA Wagner GmbH (Rechtsvorgängerin der Firma SITA West GmbH) und der Stadt Bad Münstereifel der Vertrag über die Sammlung und den Transport von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes geschlossen. Gemäß § 17 Absatz 1 endet der Vertrag am 31.12.2010. Er verlängert sich nach § 17 Absatz 2 um jeweils zwei weitere Jahre, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Rechtzeitig vor Ablauf der oben bezeichneten Frist ist über die Ausübung bzw. Nichtausübung des Kündigungsrechtes zu entscheiden. Für eine Verlängerung des Vertrages spricht die Überlegung des Kreises, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit eine kreisweite Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen durchzuführen. Da die meisten Entsorgungsverträge der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zum 31.12.2012 auslaufen, wäre es sinnvoll, den bestehenden Entsorgungsvertrag mit der Firma SITA durch die Nichtausübung des Kündigungsrechtes bis zum 31.12.2012 zu verlängern. Auf das als Anlage 1 beigefügte Schreiben des Kreises Euskirchen vom 21.01.2010 wird verwiesen. Für die Verlängerung des Vertrages spricht auch die Tatsache, dass die Firma SITA West GmbH entsprechend dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben vom 18.02.2010 zwischenzeitlich von der DSD GmbH den Folgeauftrag zur Einsammlung der Verpackungsabfälle erhalten hat. Mithin bliebe die bereits aus organisatorischen Gründen sinnvolle Zusammenfassung der Abfall- und Wertstofferfassung in der Zuständigkeit eines Entsorgungsunternehmers erhalten. Darüber hinaus geben weder die aktuelle Situation auf dem Markt für Entsorgungsdienstleistungen noch die Vertragserfüllung durch die Firma SITA West GmbH Anlass für eine Kündigung zum 31.12.2010. Die Verlängerung durch Nichtausübung des Kündigungsrechtes beinhaltet keinen Verstoß gegen vergaberechtliche Bestimmungen. Nur „wesentliche“ Vertragsänderungen haben eine Ausschreibungspflicht zur Folge. Verträge über eine Dauerschuld (z.B. der hier betroffenen Abfallentsorgungsvertrag) enthalten häufig sogenannte Verlängerungsoptionen, die einer Vertragspartei das Recht auf eine Vertragsverlängerung einräumen oder Klauseln, nach denen eine automatische Verlängerung des Vertrages eintritt, sofern nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Kündigung erfolgt. Tritt eine Vertragsverlängerung nach diesen Bestimmungen ein, so liegt keine wesentliche Vertragsänderung vor. Entscheidend ist, dass - wie hier gegeben – die Verlängerung schon im ursprünglichen Vertrag angelegt ist, so dass es sich nicht um einen „neuen“, unter Ausschaltung des Wettbewerbs vergebenen Auftrag handelt. Quelle: Rechtsanwalt Dr. Andreas Hövelberndt, Gelsenkirchen, in Verwaltungsrundschau 10/2009. 2. Rechtliche Würdigung Wie vorstehend dargestellt 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine Seite 3 von Ratsdrucksache 177-IX 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Kündigungsalternative wird nicht favorisiert 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Kündigung bzw. Verlängerung des Vertrages mit der Firma SITA West GmbH über die Sammlung und den Transport von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Die Verwaltung wird beauftragt vom vertraglich eingeräumten Kündigungsrecht nach § 17 Absatz 1 Satz 2 des Vertrages vom 12.12.2003 mit der Firma SITA West GmbH über die Sammlung und den Transport von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes keinen Gebrauch zu machen.