Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
19.04.10, 18:26
Aktualisiert
19.04.10, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.03.2010
- Der Bürgermeister Az: 24-50-12 Sc
Nr. der Ratsdrucksache: 177-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
20.04.2010
Rat
27.04.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kündigung bzw. Verlängerung des Vertrages mit der Firma SITA West GmbH über die
Sammlung und den Transport von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetzes
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Berichterstatter: Herr R. Schmitz
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 177-IX
1. Sachverhalt:
Nach Durchführung einer europaweiten Ausschreibung wurde am 12.12.2003 zwischen der Firma
SITA Wagner GmbH (Rechtsvorgängerin der Firma SITA West GmbH) und der Stadt Bad
Münstereifel der Vertrag über die Sammlung und den Transport von Abfällen im Sinne des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes geschlossen.
Gemäß § 17 Absatz 1 endet der Vertrag am 31.12.2010. Er verlängert sich nach § 17 Absatz 2 um
jeweils zwei weitere Jahre, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden
Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Rechtzeitig vor Ablauf der oben bezeichneten Frist ist über die Ausübung bzw. Nichtausübung des
Kündigungsrechtes zu entscheiden.
Für eine Verlängerung des Vertrages spricht die Überlegung des Kreises, im Rahmen der
interkommunalen
Zusammenarbeit
eine
kreisweite
Ausschreibung
der
Abfallentsorgungsleistungen durchzuführen. Da die meisten Entsorgungsverträge der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden zum 31.12.2012 auslaufen, wäre es sinnvoll, den
bestehenden Entsorgungsvertrag mit der Firma SITA durch die Nichtausübung des
Kündigungsrechtes bis zum 31.12.2012 zu verlängern. Auf das als Anlage 1 beigefügte Schreiben
des Kreises Euskirchen vom 21.01.2010 wird verwiesen.
Für die Verlängerung des Vertrages spricht auch die Tatsache, dass die Firma SITA West GmbH
entsprechend dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben vom 18.02.2010 zwischenzeitlich von der
DSD GmbH den Folgeauftrag zur Einsammlung der Verpackungsabfälle erhalten hat. Mithin bliebe
die bereits aus organisatorischen Gründen sinnvolle Zusammenfassung der Abfall- und
Wertstofferfassung in der Zuständigkeit eines Entsorgungsunternehmers erhalten.
Darüber hinaus geben weder die aktuelle Situation auf dem Markt für Entsorgungsdienstleistungen
noch die Vertragserfüllung durch die Firma SITA West GmbH Anlass für eine Kündigung zum
31.12.2010.
Die Verlängerung durch Nichtausübung des Kündigungsrechtes beinhaltet keinen Verstoß gegen
vergaberechtliche Bestimmungen. Nur „wesentliche“ Vertragsänderungen haben eine
Ausschreibungspflicht zur Folge.
Verträge über eine Dauerschuld (z.B. der hier betroffenen Abfallentsorgungsvertrag) enthalten
häufig sogenannte Verlängerungsoptionen, die einer Vertragspartei das Recht auf eine
Vertragsverlängerung einräumen oder Klauseln, nach denen eine automatische Verlängerung des
Vertrages eintritt, sofern nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Kündigung erfolgt. Tritt eine
Vertragsverlängerung nach diesen Bestimmungen ein, so liegt keine wesentliche
Vertragsänderung vor. Entscheidend ist, dass - wie hier gegeben – die Verlängerung schon im
ursprünglichen Vertrag angelegt ist, so dass es sich nicht um einen „neuen“, unter Ausschaltung
des Wettbewerbs vergebenen Auftrag handelt. Quelle: Rechtsanwalt Dr. Andreas Hövelberndt,
Gelsenkirchen, in Verwaltungsrundschau 10/2009.
2. Rechtliche Würdigung
Wie vorstehend dargestellt
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
Seite 3 von Ratsdrucksache 177-IX
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Kündigungsalternative wird nicht favorisiert
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Kündigung bzw. Verlängerung des Vertrages mit der Firma SITA West GmbH über die
Sammlung und den Transport von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetzes
Die Verwaltung wird beauftragt vom vertraglich eingeräumten Kündigungsrecht nach § 17 Absatz 1
Satz 2 des Vertrages vom 12.12.2003 mit der Firma SITA West GmbH über die Sammlung und
den Transport von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes keinen
Gebrauch zu machen.