Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
02.06.12, 06:28
Aktualisiert
02.06.12, 06:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 182/2012 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51 - Datum: 29.05.2012
gez. Brost
31.05.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an
die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
29.05.2012
vorberatend
Rat
26.06.2012
beschließend
Schulausschuss
04.09.2012
vorberatend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Änderung der Beitragsordnung für Kindertagesstätten und OGATA
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Stellungnahme
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der JHA hat den Antrag am 23.05.2012 mit folgendem Ergebnis beraten:
StV Dr. Hille trägt vor, dass man sich interfraktionell auf folgende Änderung der Beitragsordnung
verständigt habe:
Neustrukturierung der Beiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von
Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege gemäß Anlage 2 zur
Vorlage abzüglich 10% zum 01.08.2012
Neustrukturierung der Beiträge für den Besuch der OGATA gemäß Anlage 5 zur Vorlage
zum 01.08.2012
Anhebung aller Beiträge zum Ausgleich steigender Tariflöhne bezogen auf den 90%igen
Personalkostenanteil um 3,15% (=3,5% x 90%) zum 01.08.2012 und um weitere 2,52% [=
[1,4% + 1,4%) x 90%] zum 01.08.2013
In einer Sitzungsunterbrechung von 18.54 Uhr bis 19.08 Uhr gibt der Vorsitzende Frau Myriam Iber
Gelegenheit, stellvertretend für den Stadtelternrat Stellung zu der beabsichtigten Änderung der
Beitragsordnung zu nehmen.
Herr Koxholt beantragt, das bisherige Verhältnis von Beiträgen für Buchungen von 25, 35 und 45
Stunden beizubehalten.
Das bisherige Verhältnis von Beiträgen für Buchungen von 25, 35 und 45 Stunden wird beibehalten.
4 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
1. Die Beiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und die Kostenbeiträge für die
Betreuung von Kindern in Kindertagespflege werden gemäß Anlage 2 zur Vorlage abzüglich
10% zum 01.08.2012 neu strukturiert.
2. Die Beiträge für den Besuch der OGATA werden gemäß Anlage 5 zur Vorlage zum 01.08.2012
neu strukturiert.
3. Zum Ausgleich steigender Tariflöhne werden alle Beiträge - bezogen auf den 90%igen
Personalkostenanteil - zum 01.08.2012 um 3,15% (=3,5% x 90%) und zum 01.08.2013 um
weitere 2,52% [= [(1,4% + 1,4%) x 90%] angehoben.
9 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Die Verwaltung hat die Beratungsergebnisse in neue Tabellen eingearbeitet, die dieser
ergänzenden Vorlage beigefügt sind.
Anlage 2.1 stellt die Zahlen der ursprünglichen Anlage 2 gemindert um 10 % dar. Es ergibt sich
eine Mehreinnahme von 55.257 €.
Anlage 2.2 schließt das Ergebnis der Tariferhöhung von 3,5 % mit ein. Dieser Beitrag gilt ab dem
01.08.2012. Es ergibt sich eine Mehreinnahme von 91.988 €.
Anlage 2.3 schließt das Ergebnis der weiteren Tariferhöhung von 2,8 % mit ein. Dieser Beitrag gilt
ab dem 01.08.2013. Es ergibt sich eine Mehreinnahme von 122.299 €.
Anlage 5.1 stellt die OGATA-Zahlen der ursprünglichen Anlage 5 ohne 10 %igen Abzug aber
unter Einbezug der Tarifsteigerung von 3,5 % dar. Dieser Beitrag gilt ab dem 01.08.2012. Es
ergibt sich eine Mehreinnahme von 16.516 €.
Anlage 5.2 schließt das Ergebnis der weiteren Tariferhöhung von 2,8 % mit ein. Dieser Beitrag gilt
ab dem 01.08.2013. Es ergibt sich eine Mehreinnahme von 20.936 €.
(Erner)
-2-