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Antrag (Antrag bzgl. Änderung der Beitragsordnung für Kindertagesstätten und OGATA)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
02.06.12, 06:28
Aktualisiert
02.06.12, 06:28
Antrag (Antrag bzgl. Änderung der Beitragsordnung für Kindertagesstätten und OGATA) Antrag (Antrag bzgl. Änderung der Beitragsordnung für Kindertagesstätten und OGATA)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 182/2012 1. Ergänzung Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51 - Datum: 29.05.2012 gez. Brost 31.05.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 29.05.2012 vorberatend Rat 26.06.2012 beschließend Schulausschuss 04.09.2012 vorberatend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Änderung der Beitragsordnung für Kindertagesstätten und OGATA Finanzielle Auswirkungen: Siehe Stellungnahme Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der JHA hat den Antrag am 23.05.2012 mit folgendem Ergebnis beraten: StV Dr. Hille trägt vor, dass man sich interfraktionell auf folgende Änderung der Beitragsordnung verständigt habe:  Neustrukturierung der Beiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege gemäß Anlage 2 zur Vorlage abzüglich 10% zum 01.08.2012  Neustrukturierung der Beiträge für den Besuch der OGATA gemäß Anlage 5 zur Vorlage zum 01.08.2012  Anhebung aller Beiträge zum Ausgleich steigender Tariflöhne bezogen auf den 90%igen Personalkostenanteil um 3,15% (=3,5% x 90%) zum 01.08.2012 und um weitere 2,52% [= [1,4% + 1,4%) x 90%] zum 01.08.2013 In einer Sitzungsunterbrechung von 18.54 Uhr bis 19.08 Uhr gibt der Vorsitzende Frau Myriam Iber Gelegenheit, stellvertretend für den Stadtelternrat Stellung zu der beabsichtigten Änderung der Beitragsordnung zu nehmen. Herr Koxholt beantragt, das bisherige Verhältnis von Beiträgen für Buchungen von 25, 35 und 45 Stunden beizubehalten. Das bisherige Verhältnis von Beiträgen für Buchungen von 25, 35 und 45 Stunden wird beibehalten. 4 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) 1. Die Beiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und die Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege werden gemäß Anlage 2 zur Vorlage abzüglich 10% zum 01.08.2012 neu strukturiert. 2. Die Beiträge für den Besuch der OGATA werden gemäß Anlage 5 zur Vorlage zum 01.08.2012 neu strukturiert. 3. Zum Ausgleich steigender Tariflöhne werden alle Beiträge - bezogen auf den 90%igen Personalkostenanteil - zum 01.08.2012 um 3,15% (=3,5% x 90%) und zum 01.08.2013 um weitere 2,52% [= [(1,4% + 1,4%) x 90%] angehoben. 9 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Die Verwaltung hat die Beratungsergebnisse in neue Tabellen eingearbeitet, die dieser ergänzenden Vorlage beigefügt sind. Anlage 2.1 stellt die Zahlen der ursprünglichen Anlage 2 gemindert um 10 % dar. Es ergibt sich eine Mehreinnahme von 55.257 €. Anlage 2.2 schließt das Ergebnis der Tariferhöhung von 3,5 % mit ein. Dieser Beitrag gilt ab dem 01.08.2012. Es ergibt sich eine Mehreinnahme von 91.988 €. Anlage 2.3 schließt das Ergebnis der weiteren Tariferhöhung von 2,8 % mit ein. Dieser Beitrag gilt ab dem 01.08.2013. Es ergibt sich eine Mehreinnahme von 122.299 €. Anlage 5.1 stellt die OGATA-Zahlen der ursprünglichen Anlage 5 ohne 10 %igen Abzug aber unter Einbezug der Tarifsteigerung von 3,5 % dar. Dieser Beitrag gilt ab dem 01.08.2012. Es ergibt sich eine Mehreinnahme von 16.516 €. Anlage 5.2 schließt das Ergebnis der weiteren Tariferhöhung von 2,8 % mit ein. Dieser Beitrag gilt ab dem 01.08.2013. Es ergibt sich eine Mehreinnahme von 20.936 €. (Erner) -2-