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Beschlussvorlage (Neuwahl der Schiedspersonen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:06
Aktualisiert
12.06.15, 18:06
Beschlussvorlage (Neuwahl der Schiedspersonen) Beschlussvorlage (Neuwahl der Schiedspersonen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 01.06.2015 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Schr. Vorlagennummer: VL-96/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Neuwahl der Schiedspersonen Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 20.04.2015 hat der Direktor des Amtsgerichts Düren mitgeteilt, dass die Amtszeit der Schiedsperson (Frau Ines Schippers, Dechant-Kallen-Str. 1a, 52379 Langerwehe) und der stellvertretenden Schiedsperson (Herr Michael Maaß, Dechant-Kallen-Str. 45, 52379 Langerwehe) am 23.07.2015 enden wird. Er bittet, das Erforderliche zur Neuwahl der Schiedspersonen zu veranlassen. Für die Wahl der Schiedspersonen sind folgende Bestimmungen zu beachten: Gem. § 3 und § 11 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW) wählt der Rat der Gemeinde Langerwehe die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Langerwehe. Die Schiedsperson muss gem. § 2 SchAG NRW nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer: 1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt, 2. unter Betreuung steht. Schiedsperson soll nicht sein, wer: 1. das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, 2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat, 3. durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Die Schiedsperson wird für fünf Jahre gewählt. Die gewählte Schiedsperson darf die Wahl erst antreten, wenn sie durch den Direktor des Amtsgerichts Düren bestätigt worden ist. Drucksache VL-96/2015 Seite - 2 - Danach wird die Schiedsperson von der Leitung des Amtsgerichtes auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt. Mit Schreiben vom 14.04.2015 wurden die Fraktionen des Rates der Gemeinde Langerwehe informiert und gebeten, die Angelegenheit zu beraten, inwieweit jeweils eine Nachfolgerin / ein Nachfolger vorgeschlagen wird. Nachfolgende Vorschläge (in alphabetischer Reihenfolge) gingen ein: - Sabine Biergans, Neustr. 100, 52379 Langerwehe - Gerold König, Schafenberg 66, 52379 Langerwehe - Michael Maaß, Dechant-Kallen-Str. 45, 52379 Langerwehe Gem. Verwaltungsvorschrift zu § 3 SchAG NRW ist in getrennten Wahlgängen die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson zu wählen. Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: Der Rat wählt Herrn / Frau……………zur Schiedsperson. Des Weiteren wählt der Rat Herrn / Frau……………zur stellvertretenden Schiedsperson. Der Bürgermeister (Göbbels)