Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:06
Aktualisiert
12.06.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 01.06.2015
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-96/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Neuwahl der Schiedspersonen
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 20.04.2015 hat der Direktor des Amtsgerichts Düren mitgeteilt, dass
die Amtszeit der Schiedsperson (Frau Ines Schippers, Dechant-Kallen-Str. 1a,
52379 Langerwehe) und der stellvertretenden Schiedsperson (Herr Michael Maaß,
Dechant-Kallen-Str. 45, 52379 Langerwehe) am 23.07.2015 enden wird. Er bittet, das
Erforderliche zur Neuwahl der Schiedspersonen zu veranlassen.
Für die Wahl der Schiedspersonen sind folgende Bestimmungen zu beachten:
Gem. § 3 und § 11 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes
Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW) wählt der Rat der Gemeinde Langerwehe die
Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk
Langerwehe.
Die Schiedsperson muss gem. § 2 SchAG NRW nach ihrer Persönlichkeit und ihren
Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer:
1.
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
2.
unter Betreuung steht.
Schiedsperson soll nicht sein, wer:
1.
das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat,
2.
in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat,
3.
durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Zur Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Die Schiedsperson wird für fünf Jahre gewählt. Die gewählte Schiedsperson darf die Wahl
erst antreten, wenn sie durch den Direktor des Amtsgerichts Düren bestätigt worden ist.
Drucksache VL-96/2015
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Danach wird die Schiedsperson von der Leitung des Amtsgerichtes auf die Erfüllung ihrer
Pflichten vereidigt.
Mit Schreiben vom 14.04.2015 wurden die Fraktionen des Rates der Gemeinde
Langerwehe informiert und gebeten, die Angelegenheit zu beraten, inwieweit jeweils eine
Nachfolgerin / ein Nachfolger vorgeschlagen wird.
Nachfolgende Vorschläge (in alphabetischer Reihenfolge) gingen ein:
- Sabine Biergans, Neustr. 100, 52379 Langerwehe
- Gerold König, Schafenberg 66, 52379 Langerwehe
- Michael Maaß, Dechant-Kallen-Str. 45, 52379 Langerwehe
Gem. Verwaltungsvorschrift zu § 3 SchAG NRW ist in getrennten Wahlgängen die
Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson zu wählen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt
Herrn / Frau……………zur Schiedsperson.
Des Weiteren wählt der Rat
Herrn / Frau……………zur stellvertretenden Schiedsperson.
Der Bürgermeister
(Göbbels)