Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
9,3 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
31.05.12, 19:01
Aktualisiert
31.05.12, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 388/2012
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2009-2014)
HSG: Kämmerei
Sachbearbeiter: Hans Jakob Klinkhammer
vom 31.05.2012
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
14.06.2012
05.07.2012
Prioritätenliste für das Haushaltsjahr 2012
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt den Etat im Finanzplan.
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Bekanntlich befindet sich die Gemeinde Nörvenich im Nothaushaltsrecht, droht nach wie vor die
bilanzielle Überschuldung im Jahre 2015. Somit erfolgt auch im Haushaltsjahr 2012 die
Mittelbewirtschaftung nach den Vorschriften des § 82 GO NRW sowie nach den Vorgaben des
Leitfadens „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 06. März 2009.
Hierin hat das Landesinnenministerium den Kommunalaufsichtsbehörden weitergehende
Regelungen zum Umgang mit Kommunen ohne genehmigtes HSK bzw. zum Umgang mit
Kommunen, denen die bilanzielle Überschuldung droht, vorgegeben. Der Beginn von Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen unterliegt in Gemeinden mit vorläufiger Haushaltsführung
ausnahmslos der Zustimmung der Kommunalaufsicht. In Anbetracht der drohenden
Überschuldung dürfen neue Investitionen nur mit Einzelfallzustimmung der Aufsichtsbehörde
durchgeführt werden.
Im Rahmen des Zustimmungsverfahrens hat die Kommune eigenverantwortlich eine
Prioritätenliste für ihre investiven Maßnahmen zu erstellen. Die Form dieser Prioritätenliste ist
durch das dem oben genannten Leitfaden beigefügte Muster vorgegeben. Dabei werden
rentierliche (Prioritätenliste A) sowie teil- und unrentierliche Investitionen (Prioritätenliste B)
unterschieden. Sowohl die Prioritätenliste A als auch die Prioritätenliste B ist mit einer eigenen
Rangfolge zu versehen.
„Rentierlich“ im hier gemeinten Sinne sind nur solche Investitionen, die im Wesentlichen durch
Gebühren und Beiträge refinanziert werden. Die Prioritätenliste B ist wiederum in Kategorien zu
unterteilen, die eine Rangfolge der Unabweisbarkeit und Unaufschiebbarkeit wieder geben.
Die Verwaltung hat für die investiven Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2011
sowie für die im Finanzplan des Haushaltes 2012 veranschlagten Investitionen die
vorbeschriebene Prioritätenliste aufgestellt und dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Finanzierung der Ermächtigungsübertragungen aus 2011 ist durch Einzahlungen,
insbesondere aus der Investitionspauschale und den anderen Landeszuweisungen gesichert, das
Gleiche gilt für die im Finanzplan 2012 veranschlagten Maßnahmen:
Prioritätenliste A, Nr. 1 und Prioritätenliste B, Nrn. 1 bis 21.
Der überwiegende Teil der übrigen Maßnahmen kann durch Einzahlungen aus der
Investitionspauschale 2012 finanziert werden. Mangels einem rechtsgültigem Landeshaushalt
steht die Höhe der diesjährigen Investitionspauschale jedoch noch nicht rechtsverbindlich fest.
Nach den Daten der ersten Modellrechnung zum GFG-Entwurf 2012 ist mit einem Betrag von rd.
475.000 € zu rechnen.
Ob und inwieweit aber Einzahlungen in 2012 tatsächlich realisiert werden können, ist derzeit nicht
absehbar.
Der Rat sollte daher für alle in der beiliegenden Liste aufgeführten Maßnahmen Rangfolgen
festlegen.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt die von der Verwaltung vorgelegte Prioritätenliste
für das Haushaltsjahr 2012 zustimmend zur Kenntnis und stellt die hiernach
vorzunehmenden Auszahlungen fest.
Eine Ausfertigung der Prioritätenliste 2012 ist Bestandteil der Niederschrift.
Weiter beschließt der Rat, dass die darüber hinaus im Finanzplan 2012 veranschlagten
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Maßgabe der nachfolgenden,
weitergehenden Rangfolge durchgeführt werden sollen, soweit diese durch entsprechende
Einzahlungen abgedeckt sind bzw. abgedeckt werden:
…