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Beschlussvorlage (Überörtliche Prüfung der Gemeinde Nettersheim hier: Stellungnahme zum Bericht Finanzen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
199 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
29.11.13, 13:00
Aktualisiert
29.11.13, 13:00

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 1061 /IX.L. Datum: 29.11.2013 An den Rechnungsprüfungsausschuss Sitzungstag: 05.12.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 10.12.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 17.12.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Überörtliche Prüfung der Gemeinde Nettersheim hier: Stellungnahme zum Bericht Finanzen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: 18.11.2013 Ja Nein Schreiben der Kommunalaufsicht v. 05.08.2013, Schreiben der GPA vom 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat erhebt die einzelnen Stellungnahmen der Gemeinde zu den Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen der überörtlichen Prüfung zum Prüfbereich Finanzen zu seinem Beschluss. Begründung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat nach entsprechender Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss und Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 08.10.2013 den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Nettersheim vom September 2012 bis Ende Januar 2013 zur Kenntnis genommen. Zudem wurde festgestellt, dass auf der Grundlage der Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 05. August 2013 (siehe Anlage)kein weiterer Handlungsbedarf in der Angelegenheit besteht und das Verfahren damit abgeschlossen ist. Dennoch wurde die Verwaltung beauftragt, die Kosten einer Vorstellung des Prüfberichts durch die GPA abzuklären und den Wirtschaftsprüfer zu einer Stellungnahme zum Prüfbericht zu beauftragen. Zudem sollte der Prüfbericht in der Sitzung der Haushaltskommission am 15.10.2013 behandelt werden. Das Kostenangebot der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wurde in der Zwischenzeit angefordert und hierbei dargelegt, dass im Rahmen einer solchen Präsentationsveranstaltung vor Verwaltung und Rat erwartet werde, dass von allen betreffenden Kollegen des GPA-Prüfungsteams die vier analysierten Bereiche detailliert dargestellt und auf konkrete Fragestellungen der Gemeinde- und Verwaltungsvertreter verbindliche Aussagen und Verbesserungsvorschläge zur Optimierung gegeben werden sollten. Zwischenzeitlich hat die Gemeindeprüfungsanstalt mit beigefügtem Schreiben vom 18.11.2013 dargelegt, dass sie keine Möglichkeit sieht, eine nochmalige Präsentation des Prüfungsergebnisses in Nettersheim durchzuführen. Mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Nettersheim beauftragt wurde, wurde ebenfalls zwischenzeitlich ein Gespräch zum Prüfbericht geführt. Der Wirtschaftsprüfer führte in diesem Zusammenhang aus, dass die Prüfungsansätze der Gemeindeprüfungsanstalt nur teilweise mit denen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übereinstimmen, da im Zuge einer Jahresabschlussprüfung nur die Punkte mit rechnungslegender Relevanz zur Überprüfung kommen. Nichtsdestotrotz würden Feststellungen aus der überörtlichen Prüfung einer Kommune im Zuge der Jahresabschlussprüfung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegebenenfalls als Prüfungsgrundlage für rechnungslegende Sachverhalte dienen. In der Sitzung der Haushaltskommission des Rates der Gemeinde Nettersheim am 15.10.2013 wurde sich dahingehend geeinigt, dass in der nächsten Sitzung 3 des Rechnungsprüfungsausschusses zu jeder Feststellung bzw. Empfehlung der GPA eine kurze Stellungnahme der Gemeinde erfolgt. Hierbei sollte für jeden der vier Bereiche eine separate Verwaltungsvorlage erarbeitet werden. Für den Bereich Finanzen stellt sich diese Stellungnahme der Gemeinde zu den einzelnen Feststellungen wie folgt dar: Feststellung GPA Finanzen Feststellung Die Gemeinde Nettersheim hat bisher noch keinen Entwurf eines Jahresabschluss erstellt und an den Rat der Gemeinde im Sinne des § 95 Abs. 3 GO weitergeleitet. Entsprechend ist auch bisher noch keine Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung gemäß § 96 GO durch den Rat erfolgt. Feststellung Im Rahmen unserer Prüfung konnte nicht auf Jahresabschlüsse zurückgegriffen werden. Die Prüfung basiert daher auf Plandaten der Haushalte 2009 bis 2012 bzw. auf vorläufigen Ergebnisrechnungen und vorläufigen Finanzrechnungen der Jahre 2009 und 2010. Feststellung Auswirkungen durch die Eröffnungsbilanzprüfung der GPA NRW auf die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 konnten nicht berücksichtigt werden, da diese in die in der überörtlichen Prüfung der GPA NRW berücksichtigten vorläufigen Werte noch nicht eingeflossen sind. Anstelle dieser Werte wurden die zum Prüfzeitpunkt aktuellen vorläufigen Zahlen der Ergebnis- und Finanzrechnungen der Jahre 2009 und 2010 berücksichtigt. Empfehlung Die Gemeinde Nettersheim sollte ihre Konsolidierungsbemühungen fortsetzen. Dabei sollten sämtliche Verwaltungsbereiche Konsolidierungs- Stellungnahme Gemeinde Die Jahresabschlussprüfung des Jahresabschlusses 2011 ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Für die beiden Vorjahre 2009 und 2010 wurde gemäß Beschluss des Rates vom 18.12.2012 die Erleichterungsregelung nach NKFWG in Anspruch genommen, so dass diese beiden Jahresabschlüsse in ihrer bestätigten Entwurfsfassung der Kommunalaufsicht mit dem geprüften Jahresabschluss 2011 angezeigt werden. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Entlastung des Bürgermeisters soll in der letzten Ratssitzung am 17.12.2013 erfolgen. Der Jahresabschluss 2012 ist ebenfalls in Erstellung und wird ggf. bis Ende d. J. in seiner ungeprüften Entwurfsfassung fertig gestellt sein. s.o. Die Prüfungsbeanstandungen der GPA zur Eröffnungsbilanz der Gemeinde wurden bzw. werden in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht im Zuge der Jahresabschlüsse 2009 bis 2012 bearbeitet bzw. – soweit erforderlich – ausgeräumt. Synergieeffekte im Zuge interkommunaler Zusammenarbeit bzw. -zusammenschlüsse stehen auch weiterhin im Fokus der Gemeinde und 4 beiträge vorsorglich prüfen (ggf. Vorschläge, wie selbst bei Pflichtaufgaben eine Zusammenarbeit oder Arbeitsteilung mit Nachbarkommunen möglich ist, siehe Seite 9). Feststellung Die tatsächlichen Fehlbeträge der Jahre 2009 und 2010 können sich aufgrund der Änderungen in der Eröffnungsbilanz gegenüber dem geplanten Fehlbetrag noch verändern. Feststellung Einwohnerbezogen stellen wir für die Gemeinde Nettersheim einen unterdurchschnittlich niedrigen Wert für die Gebäude der Kommunen fest. Empfehlung Wir empfehlen der Gemeinde Nettersheim eine kritische Überprüfung ihres Gebäudebestands (siehe Abschnitt „Gesamtportfolio Gebäudebestand“ und Teilbericht „Gebäudewirtschaft“). Feststellung Bei Betrachtung des Anlagenabnutzungsgrades kann grundsätzlich- mit Ausnahme der Schulgebäude - noch kein großer Investitionsstau aufgrund des Abnutzungsgrades festgestellt werden. Feststellung In den genannten Bilanzposten hat sich die Gemeinde Nettersheim bei der Festlegung der Gesamtnutzungsdauer überwiegend im eher längeren Bereich des gesetzlich zulässigen Rahmens orientiert. Somit steigt - auf die gesamte Laufzeit der Vermögensposition betrachtet - das Risiko eines vorzeitigen Abgangs und dem damit verbundenen zusätzlichen Abschreibungsaufwand bei den Kindergärten, Straßen und Geschäftsgebäuden, sofern die tatsächliche Nutzungsdauer die geplante unterschreitet. Gleichzeitig steigt das Risiko eines eventuell anstehenden hohen Investitions- und damit Kapitalbedarfs. Wir erkennen im Straßen- und Gebäudebestand bei der Wahl dieser Nutzungsdauern im Zusammenhang mit dem Anlagenabnutzungsgrad zusätzliche Risiken für die zukünftige Haushaltsführung. Feststellung Die Finanzplanung zeigt einen zwischenzeitlichen Liquiditätsbedarf auf. werden – wo dies möglich und sinnvoll ist – umgesetzt. Die Jahresergebnisse 2009 und 2010 stellen sich mit Fehlbeträgen in Höhe von 1.662.041,94 € (2009) und 153.884,34 € (2010) dar. Siehe hierzu die Stellungnahme zum Bereich Gebäudewirtschaft. s.o. Im Zuge der Eröffnungsbilanzerstellung wurden umfangreiche Instandhaltungsrückstellungen gebildet, die seit 2009 fortlaufend in dem erforderlichen Umfang zur entsprechenden Substanzerhaltung abgearbeitet werden. Bei einer kürzeren Nutzungsdauer wären die Belastungen in der gemeindlichen Ergebnisrechnung durch erheblich höhere Abschreibungen in den aktuellen Jahren wesentlich höher und würden damit die aktuelle Finanzlage der Gemeinde zusätzlich erschweren. Zudem ist durch die Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellungen von einem guten Gebäudezustand auszugehen, so dass das Risiko eines eventuell anstehenden früherzeitigen Investitionsbedarfs als gering anzusehen. Außerdem entsprechen die gewählten Nutzungsdauern dem realistischen Rahmen, wie er in der Gemeinde Nettersheim anzutreffen ist. Es zeigt sich, dass sich die Selbstfinanzierungskraft der Gemeinde zunehmend erschwert und die Aufnahme von Liquiditätskrediten erforderlich ist. 5 Feststellung Mit den Werten des Jahres 2009 signalisieren die Kennzahlen zur Schuldenund Finanzlage noch, dass die Rahmenbedingungen der Gemeinde Nettersheim in diesem Jahr zufriedenstellend sind. Zukünftig wird dies aufgrund fehlender Liquidität schwieriger werden. Empfehlung Die Gemeinde Nettersheim sollte weiterhin bestrebt sein, durch die Vermeidung einer Nettoneuverschuldung bzw. einen generellen Verzicht von Kreditaufnahmen eine Reduzierung der Verbindlichkeiten herbeizuführen, um somit die Belastung des Haushalts durch Zinszahlungen gering zu halten. Feststellung Zurzeit ist der Kapitaldienst der Gemeinde Nettersheim auf einem unterdurchschnittlichen Niveau. Die zukünftige Entwicklung hängt davon ab, ob und wie die Gemeinde Nettersheim ihre Haushaltslage gestaltet und wie sich die Zinssätze entwickeln. Feststellung Die Kennzahlen der Eigenkapitalquote ergeben eine interkommunal überdurchschnittliche Positionierung. Feststellung Die Steuerquote deutet bereits im Jahre 2009 auf eine interkommunal leicht unterdurchschnittliche Ertragssituation aufgrund von Steuern und ähnlichen Abgaben hin, die sich im Jahr 2010 noch deutlich verschlechtert. Empfehlung Um die Belastung des Haushalts durch hohe Abschreibungen zu verringern, sollte die Gemeinde Nettersheim weiter auf ausreichende Drittmittel achten. Siehe Stellungnahme zuvor Durch die zunehmende Umverteilung im kommunalen Finanzausgleich zulasten des ländlichen Raums erschwert sich die Selbstfinanzierungskraft der Gemeinde, die auch durch den demografischen Wandel zusätzlichen Herausforderungen unterworfen ist. In Anbetracht von Liquiditätsengpässen ist eine unterjährige Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten kaum noch zu verhindern. Um einen Stillstand in der Gemeinde zu verhindern und die Lebensqualität im hiesigen Raum aufrechtzuerhalten sowie den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen, nimmt die Gemeinde verschiedenste Fördermöglichkeiten in Anspruch, so dass die eigenen Investitionslasten, die über die allgemeine Investitionspauschale hinausgehen, möglichst gering gehalten werden. In Anbetracht der nach wie vor günstigen Zinskonditionen am Kreditmarkt erweist sich die Inanspruchnahme von Förderdarlehen (KfW bzw. NRW.Bank) in manchen Bereichen jedoch als sehr sinnvoll. Siehe Stellungnahme zuvor bedarf keiner Stellungnahme Um die Einwohnerentwicklung in der hiesigen Region nicht zusätzlich negativ zu beeinflussen sondern die Zuwanderung in die Gemeinde attraktiver zu machen und auch einem strukturellen Leerstand entgegenzuwirken, wird versucht, die Belastung für Hauseigentümer in moderater Höhe zu halten. Dem begegnet die Gemeinde bereits seit Jahrzehnten mit einer starken Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten, so dass den Abschreibungen hohe Sonderpostenauflösungen gegenüberstehen. 6 Feststellung Wir begrüßen die Planungen zu kostengünstigen Raum- und Flächenlösungen und jeden damit verbundenen Teilschritt (z. B. Gebäudeveräußerung Petrusstraße). Feststellung Die aktuelle Übertragung der Pflege und Unterhaltung (einschließlich Instandhaltung) auf die Vereine werten wir positiv. Empfehlung Die Kommune sollte den Flächenbedarf im Bereich der Kindertageseinrichtungen kontinuierlich kritisch hinterfragen und die Bedarfsveränderungen berücksichtigen. Empfehlung Die Gemeinde Nettersheim sollte im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung prüfen, inwieweit eine Zusammenlegung von Standorten mit einer entsprechenden Flächenreduzierung möglich ist. Feststellung Die Übertragung der Kosten und die Instandhaltung auf die Vereine werten wir positiv. Empfehlung Um die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Gebäude zu ermitteln, sollte die Gemeinde, die von ihr geplanten Berechnungen auf Excel-Basis für jedes einzelne Gebäude durchführen. Feststellung Wir werten positiv, dass für die sonstigen Gebäude eine Kostendeckung und wirtschaftliche Lösungen (Veräußerung oder Abriss) angestrebt werden. Empfehlung Der Gebäudebestand sollte auf das Maß, das der kommunalen Aufgabenerfüllung dient, reduziert werden. Zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Gebäude sollte eine KostenNutzen-Rechnung geführt werden. Eine Aktualisierung ist vorzunehmen, wenn sich Faktoren auf der Kosten- oder Nutzenseite ändern. Empfehlung Zur Steuerung der Immobilienwirtschaft sollten Gebäudesteckbriefe angelegt und ein zentral zuständiger Sachbearbeiter bestimmt werden. Feststellung Das hier errechnete Potenzial realisiert die Gemeinde Nettersheim bereits zum Ende unserer Prüfung mit ihrer Erhö- Die Gemeinde verfolgt weiter ihren Kurs der Immobilienvermarktung. Auch dieser Kurs wird weiter verfolgt. Die Gemeinde führt eine kontinuierliche Kindergartenbedarfsplanung durch, an der sich auch der entsprechende Einrichtungsbedarf ausrichtet. Siehe Stellungnahmen zur Gebäudewirtschaft Eine Änderung ist nicht vorgesehen. Die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit ist ein ständiger Prozess, der regelmässig durch die zuständigen Fachbereich sichergestellt wird. Bedarf keiner Stellungnahme Ständiger Prozess, wobei die Besonderheiten der Gemeinde Nettersheim (Einrichtungen Naturerlebnisdorf Nettersheim etc.) zu beachten sind. Gebäudebestand ist im Rahmen der Bilanzierung erfasst. Zentral zuständiger Sachbearbeiter ist aufgrund der Besonderheiten des Naturerlebnisdorfes Nettersheim bedenklich. Der Hebesatz für Grundsteuer B wurde an den fiktiven Hebesatz zum 01.01.2013 angepasst. 7 hung der Hebesätze zum 01.01.2013 durch den Beschluss zur 1. Änderung der Hebesatz-Satzung vom 18.12.2012. Empfehlung Zukünftig sollte die Gemeinde Nettersheim die Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte vornehmen. Empfehlung Die Gemeinde Nettersheim sollte ihre Einzahlungen aus Straßenbau realistisch planen. Feststellung Die Vorgehensweise der Gemeinde Nettersheim ist insgesamt positiv zu beurteilen, da durch die von der Kommune angewandten Verfahren eine überwiegend zeitnahe Reduzierung der Ergebnisbelastung durch die Beiträge nach dem BauGB sichergestellt ist. Empfehlung Die Gemeinde Nettersheim sollte im Rahmen einer Satzungsänderung die Beitragssätze nach pflichtgemäßem Ermessen anheben und die Anteile den vorgegebenen Höchstsätzen der Mustersatzung aufgrund der langfristig fehlenden Selbstfinanzierungskraft annähern. Feststellung Die organisatorischen und buchungstechnischen Voraussetzungen für eine vollständige und zeitnahe Abrechnung der Beiträge sind bei der Gemeinde Nettersheim gegeben, sofern es die Buchung des Sonderpostens im Nachgang zur Maßnahme betrifft. Handlungsempfehlungen: Die in diesem Berichtsteil und den anderen Teilberichten festgestellten zahlreichen Möglichkeiten sollten zur Verbesserung der haushaltswirtschaftlichen Situation einen großen Beitrag leisten können (auch um die prognostizierte Verringerung des Eigenkapitals abzumildern). Bei einer entsprechenden Anpassung der Abschreibungen auf der Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte, müsste auch eine entsprechend korrespondierende Anpassung der Sonderpostenauflösung auf der Basis des Wiederbeschaffungswertes erfolgen, so dass sich im Endeffent die tatsächliche Belastung in der gemeindlichen Ergebnisrechnung nur unmerklich verändern würde. Es wird deshalb empfohlen, an der bisherigen Vorgehensweise festzuhalten. Mit der zunehmenden NKF-Praxis ist die Gemeinde zwischenzeitlich auch besser in der Lage, ihre Ansätze im Ergebnis- und Finanzplan realistisch darzustellen. Falsche Ansätze bzw. fehlende Ansätze waren in der Anfangsphase der NKF-Umstellung der Unerfahrenheit geschuldet. Bedarf keiner Stellungnahme. Ist zu hinterfragen. Entspricht nicht der bisherigen Vorgehensweise. Eine zeitnahe Abrechnung der Beiträge wird auch weiterhin erfolgen. Die Gemeinde sieht in den Prüfungsfeststellungen bzw. –empfehlungen keine konkret umsetzbaren Verbesserungsvorschläge zur Entlastung der gemeindlichen Haushaltswirtschaft. Die Gemeinde stellt sich einer stetigen Aufgabenkritik und ist hierbei auch stets um Konsolidierung bemüht. 8 Unter Einbindung aller Verwaltungsbereiche und Pflichtaufgabenfelder sollte die Gemeinde Nettersheim ihre Konsolidierungsbemühungen vorsorglich fortsetzen. Insbesondere sollte die Konsolidierung der Liquiditätslage verfolgt werden. Bei den Auszahlungen für Investitionen sollte eine Nettoneuverschuldung vermieden werden. Es besteht grundsätzlich Handlungsbedarf zur Reduzierung der Verbindlichkeiten, um auch durch zusätzlichen Zinsaufwand das Ergebnis nicht zu belasten. Die Gemeinde hat in den letzten Jahren gezielt Schuldenabbau betrieben und einer Neuverschuldung entgegengewirkt. In Anbetracht einer schwindenden Selbstfinanzierungskraft der Gemeinde ergibt sich jedoch derzeit ein zunehmender Bedarf von Liquiditätskrediten zur Finanzierung der laufenden Verwaltungstätigkeit wie auch zur Vorfinanzierung von Fördermaßnahmen. In der seit der Wirtschafts- und Finanzkrise günstigen Zinsmarktlage sind die Auswirkungen derzeit für die Gemeinde allerdings in erträglichem Umfang. Die weitere Entwicklung der Zinsmarktlage bleibt abzuwarten. Die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Gebäude (Aufwand, Ertrag, Nutzen, usw.) sollte durch entsprechende kontinuierliche Berechnungen überprüft und nachgewiesen werden (Gebäudesteckbriefe). Siehe oben Der Gebäudebestand sollte auf das Maß, das der kommunalen Aufgabenerfüllung dient, reduziert werden. Siehe oben Die noch nicht umgesetzten Empfehlungen der letzten überörtlichen Prüfung der GPA NRW zum Bereich Gebühren und Entgelte sollten alle umgesetzt werden. Ist zu hinterfragen. Erhöhungen sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Die Gemeinde Nettersheim sollte zudem darauf bedacht sein, Potenziale bei der Beitragserhebung konsequent auszuschöpfen. Hierzu zählen wir das Anheben bzw. Annähern der Anteile der Beitragspflichtigen in der Straßenbaubeitragssatzung nach § 8 KAG an die Höchstsätze der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes. Feststellung Nach dem derzeitigen Stand ist der Zeitrahmen zur Aufstellung des Gesamtabschlusses in Bezug auf den gesetzlichen Zeitrahmen nicht eingehalten worden. Siehe oben Hinsichtlich der Erstellung des Gesamtabschlusses befindet sich die Gemeinde in Kontakt mit dem Städte- und Gemeindebund NRW, um durch die von dort bereits mit vertretene Auffassung, dass für Kommunen unserer Größenordnung ein solcher Gesamtabschluss keinen zusätzlichen Informationsgewinn und Gesamtüberblick verschafft, da die bisherigen Einzelabschlüsse in denselben Gremien beraten werden und durch den buchungs- wie prüfungsmäßigen Mehraufwand nur zusätzliche erhebliche Aufwendungen entstehen würden, eine Gesetzesänderung bei den Verantwortlichen anzuregen. Ziel muss es sein, Kommunen unserer Größenordnung von dieser zusätzlichen Pflicht zu entbinden. 9 Empfehlung Die Gemeinde Nettersheim muss aufgrund des bereits abgelaufenen Stichtags schnellstmöglich mit der Dokumentation aller erforderlichen Schritte beginnen und vorrangig eine Gesamtabschlussrichtlinie erstellen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister Siehe obige Stellungnahme