Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
199 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
29.11.13, 13:00
Aktualisiert
29.11.13, 13:00
Stichworte
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GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 1061 /IX.L.
Datum: 29.11.2013
An den
Rechnungsprüfungsausschuss
Sitzungstag:
05.12.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
10.12.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
17.12.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Überörtliche Prüfung der Gemeinde Nettersheim
hier: Stellungnahme zum Bericht Finanzen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
18.11.2013
Ja
Nein
Schreiben der Kommunalaufsicht v. 05.08.2013, Schreiben der GPA vom
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat erhebt die einzelnen Stellungnahmen der Gemeinde zu den
Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen der überörtlichen Prüfung zum Prüfbereich Finanzen zu seinem Beschluss.
Begründung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat nach entsprechender Vorberatung im
Rechnungsprüfungsausschuss und Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung
vom 08.10.2013 den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die
überörtliche Prüfung der Gemeinde Nettersheim vom September 2012 bis Ende
Januar 2013 zur Kenntnis genommen.
Zudem wurde festgestellt, dass auf der Grundlage der Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 05. August 2013 (siehe Anlage)kein weiterer Handlungsbedarf in der Angelegenheit besteht und das Verfahren damit abgeschlossen ist.
Dennoch wurde die Verwaltung beauftragt, die Kosten einer Vorstellung des Prüfberichts durch die GPA abzuklären und den Wirtschaftsprüfer zu einer Stellungnahme zum Prüfbericht zu beauftragen.
Zudem sollte der Prüfbericht in der Sitzung der Haushaltskommission am
15.10.2013 behandelt werden.
Das Kostenangebot der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wurde in der Zwischenzeit angefordert und hierbei dargelegt, dass im Rahmen einer solchen Präsentationsveranstaltung vor Verwaltung und Rat erwartet werde, dass von allen betreffenden Kollegen des GPA-Prüfungsteams die vier analysierten Bereiche detailliert
dargestellt und auf konkrete Fragestellungen der Gemeinde- und Verwaltungsvertreter verbindliche Aussagen und Verbesserungsvorschläge zur Optimierung
gegeben werden sollten.
Zwischenzeitlich hat die Gemeindeprüfungsanstalt mit beigefügtem Schreiben
vom 18.11.2013 dargelegt, dass sie keine Möglichkeit sieht, eine nochmalige Präsentation des Prüfungsergebnisses in Nettersheim durchzuführen.
Mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Nettersheim beauftragt wurde, wurde ebenfalls zwischenzeitlich ein Gespräch zum Prüfbericht geführt.
Der Wirtschaftsprüfer führte in diesem Zusammenhang aus, dass die Prüfungsansätze der Gemeindeprüfungsanstalt nur teilweise mit denen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übereinstimmen, da im Zuge einer Jahresabschlussprüfung nur die Punkte mit rechnungslegender Relevanz zur Überprüfung kommen. Nichtsdestotrotz würden Feststellungen aus der überörtlichen Prüfung einer
Kommune im Zuge der Jahresabschlussprüfung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegebenenfalls als Prüfungsgrundlage für rechnungslegende Sachverhalte
dienen.
In der Sitzung der Haushaltskommission des Rates der Gemeinde Nettersheim
am 15.10.2013 wurde sich dahingehend geeinigt, dass in der nächsten Sitzung
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des Rechnungsprüfungsausschusses zu jeder Feststellung bzw. Empfehlung der
GPA eine kurze Stellungnahme der Gemeinde erfolgt.
Hierbei sollte für jeden der vier Bereiche eine separate Verwaltungsvorlage erarbeitet werden.
Für den Bereich Finanzen stellt sich diese Stellungnahme der Gemeinde zu
den einzelnen Feststellungen wie folgt dar:
Feststellung GPA
Finanzen
Feststellung
Die Gemeinde Nettersheim hat bisher
noch keinen Entwurf eines
Jahresabschluss erstellt und an den Rat
der Gemeinde im Sinne
des § 95 Abs. 3 GO weitergeleitet. Entsprechend ist auch bisher
noch keine Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
gemäß § 96 GO durch den Rat erfolgt.
Feststellung
Im Rahmen unserer Prüfung konnte
nicht auf Jahresabschlüsse
zurückgegriffen werden. Die Prüfung
basiert daher auf Plandaten
der Haushalte 2009 bis 2012 bzw. auf
vorläufigen Ergebnisrechnungen und
vorläufigen Finanzrechnungen der Jahre 2009 und 2010.
Feststellung
Auswirkungen durch die Eröffnungsbilanzprüfung der GPA NRW
auf die Jahresabschlüsse 2009 und
2010 konnten nicht berücksichtigt werden, da diese in die in der überörtlichen Prüfung der
GPA NRW berücksichtigten vorläufigen
Werte noch nicht eingeflossen
sind. Anstelle dieser Werte wurden die
zum Prüfzeitpunkt
aktuellen vorläufigen Zahlen der Ergebnis- und Finanzrechnungen
der Jahre 2009 und 2010 berücksichtigt.
Empfehlung
Die Gemeinde Nettersheim sollte ihre
Konsolidierungsbemühungen
fortsetzen. Dabei sollten sämtliche
Verwaltungsbereiche Konsolidierungs-
Stellungnahme Gemeinde
Die Jahresabschlussprüfung des Jahresabschlusses 2011 ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Für die beiden Vorjahre 2009 und 2010
wurde gemäß Beschluss des Rates vom
18.12.2012 die Erleichterungsregelung nach
NKFWG in Anspruch genommen, so dass diese
beiden Jahresabschlüsse in ihrer bestätigten
Entwurfsfassung der Kommunalaufsicht mit
dem geprüften Jahresabschluss 2011 angezeigt
werden. Die Feststellung des Jahresabschlusses
2011 und Entlastung des Bürgermeisters soll in
der letzten Ratssitzung am 17.12.2013 erfolgen.
Der Jahresabschluss 2012 ist ebenfalls in Erstellung und wird ggf. bis Ende d. J. in seiner
ungeprüften Entwurfsfassung fertig gestellt
sein.
s.o.
Die Prüfungsbeanstandungen der GPA zur
Eröffnungsbilanz der Gemeinde wurden bzw.
werden in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht im Zuge der Jahresabschlüsse 2009 bis
2012 bearbeitet bzw. – soweit erforderlich –
ausgeräumt.
Synergieeffekte im Zuge interkommunaler Zusammenarbeit bzw. -zusammenschlüsse stehen
auch weiterhin im Fokus der Gemeinde und
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beiträge vorsorglich prüfen (ggf. Vorschläge, wie selbst bei Pflichtaufgaben
eine Zusammenarbeit oder Arbeitsteilung mit Nachbarkommunen möglich
ist, siehe Seite 9).
Feststellung
Die tatsächlichen Fehlbeträge der Jahre
2009 und 2010 können sich aufgrund
der Änderungen in der Eröffnungsbilanz
gegenüber dem geplanten Fehlbetrag
noch verändern.
Feststellung
Einwohnerbezogen stellen wir für die
Gemeinde Nettersheim einen unterdurchschnittlich niedrigen Wert für die
Gebäude der Kommunen fest.
Empfehlung
Wir empfehlen der Gemeinde
Nettersheim eine kritische Überprüfung
ihres Gebäudebestands (siehe Abschnitt „Gesamtportfolio Gebäudebestand“ und Teilbericht „Gebäudewirtschaft“).
Feststellung
Bei Betrachtung des Anlagenabnutzungsgrades kann grundsätzlich- mit
Ausnahme der Schulgebäude - noch
kein großer Investitionsstau aufgrund
des Abnutzungsgrades festgestellt
werden.
Feststellung
In den genannten Bilanzposten hat sich
die Gemeinde Nettersheim bei der
Festlegung der Gesamtnutzungsdauer
überwiegend im eher längeren Bereich
des gesetzlich zulässigen Rahmens
orientiert. Somit steigt - auf die gesamte Laufzeit der Vermögensposition
betrachtet - das Risiko eines vorzeitigen Abgangs und dem damit verbundenen zusätzlichen Abschreibungsaufwand bei den Kindergärten, Straßen
und Geschäftsgebäuden, sofern die
tatsächliche Nutzungsdauer die geplante unterschreitet. Gleichzeitig steigt
das Risiko eines eventuell anstehenden
hohen Investitions- und damit Kapitalbedarfs. Wir erkennen im Straßen- und
Gebäudebestand bei der Wahl dieser
Nutzungsdauern im Zusammenhang
mit dem Anlagenabnutzungsgrad zusätzliche Risiken für die zukünftige
Haushaltsführung.
Feststellung
Die Finanzplanung zeigt einen
zwischenzeitlichen Liquiditätsbedarf
auf.
werden – wo dies möglich und sinnvoll ist –
umgesetzt.
Die Jahresergebnisse 2009 und 2010 stellen
sich mit Fehlbeträgen in Höhe von
1.662.041,94 € (2009) und 153.884,34 €
(2010) dar.
Siehe hierzu die Stellungnahme zum Bereich
Gebäudewirtschaft.
s.o.
Im Zuge der Eröffnungsbilanzerstellung wurden
umfangreiche Instandhaltungsrückstellungen
gebildet, die seit 2009 fortlaufend in dem erforderlichen Umfang zur entsprechenden Substanzerhaltung abgearbeitet werden.
Bei einer kürzeren Nutzungsdauer wären die
Belastungen in der gemeindlichen Ergebnisrechnung durch erheblich höhere Abschreibungen in den aktuellen Jahren wesentlich höher
und würden damit die aktuelle Finanzlage der
Gemeinde zusätzlich erschweren. Zudem ist
durch die Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellungen von einem guten Gebäudezustand auszugehen, so dass das Risiko eines eventuell anstehenden früherzeitigen Investitionsbedarfs als gering anzusehen. Außerdem entsprechen die gewählten Nutzungsdauern dem realistischen Rahmen, wie er in der
Gemeinde Nettersheim anzutreffen ist.
Es zeigt sich, dass sich die Selbstfinanzierungskraft der Gemeinde zunehmend erschwert und
die Aufnahme von Liquiditätskrediten erforderlich ist.
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Feststellung
Mit den Werten des Jahres 2009 signalisieren die Kennzahlen zur Schuldenund Finanzlage noch, dass die Rahmenbedingungen der Gemeinde
Nettersheim in diesem Jahr zufriedenstellend sind. Zukünftig wird dies aufgrund fehlender Liquidität schwieriger
werden.
Empfehlung
Die Gemeinde Nettersheim sollte weiterhin bestrebt sein, durch die Vermeidung einer Nettoneuverschuldung bzw.
einen generellen Verzicht von Kreditaufnahmen eine Reduzierung der Verbindlichkeiten herbeizuführen, um somit die Belastung des Haushalts
durch Zinszahlungen gering zu halten.
Feststellung
Zurzeit ist der Kapitaldienst der Gemeinde Nettersheim auf einem unterdurchschnittlichen Niveau. Die zukünftige Entwicklung hängt davon ab, ob
und wie die Gemeinde Nettersheim ihre
Haushaltslage gestaltet und wie sich
die Zinssätze entwickeln.
Feststellung
Die Kennzahlen der Eigenkapitalquote
ergeben eine interkommunal überdurchschnittliche Positionierung.
Feststellung
Die Steuerquote deutet bereits im Jahre 2009 auf eine interkommunal leicht
unterdurchschnittliche Ertragssituation
aufgrund von Steuern und ähnlichen
Abgaben hin, die sich im Jahr 2010
noch deutlich verschlechtert.
Empfehlung
Um die Belastung des Haushalts durch
hohe Abschreibungen zu verringern,
sollte die Gemeinde Nettersheim weiter
auf ausreichende Drittmittel achten.
Siehe Stellungnahme zuvor
Durch die zunehmende Umverteilung im kommunalen Finanzausgleich zulasten des ländlichen Raums erschwert sich die Selbstfinanzierungskraft der Gemeinde, die auch durch den
demografischen Wandel zusätzlichen Herausforderungen unterworfen ist. In Anbetracht von
Liquiditätsengpässen ist eine unterjährige Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten kaum
noch zu verhindern.
Um einen Stillstand in der Gemeinde zu verhindern und die Lebensqualität im hiesigen Raum
aufrechtzuerhalten sowie den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen,
nimmt die Gemeinde verschiedenste Fördermöglichkeiten in Anspruch, so dass die eigenen
Investitionslasten, die über die allgemeine Investitionspauschale hinausgehen, möglichst
gering gehalten werden. In Anbetracht der nach
wie vor günstigen Zinskonditionen am Kreditmarkt erweist sich die Inanspruchnahme von
Förderdarlehen (KfW bzw. NRW.Bank) in manchen Bereichen jedoch als sehr sinnvoll.
Siehe Stellungnahme zuvor
bedarf keiner Stellungnahme
Um die Einwohnerentwicklung in der hiesigen
Region nicht zusätzlich negativ zu beeinflussen
sondern die Zuwanderung in die Gemeinde attraktiver zu machen und auch einem strukturellen Leerstand entgegenzuwirken, wird versucht,
die Belastung für Hauseigentümer in moderater
Höhe zu halten.
Dem begegnet die Gemeinde bereits seit Jahrzehnten mit einer starken Inanspruchnahme
von Fördermöglichkeiten, so dass den Abschreibungen hohe Sonderpostenauflösungen
gegenüberstehen.
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Feststellung
Wir begrüßen die Planungen zu kostengünstigen Raum- und Flächenlösungen
und jeden damit verbundenen Teilschritt (z. B. Gebäudeveräußerung
Petrusstraße).
Feststellung
Die aktuelle Übertragung der Pflege
und Unterhaltung (einschließlich Instandhaltung) auf die Vereine werten
wir positiv.
Empfehlung
Die Kommune sollte den Flächenbedarf
im Bereich der Kindertageseinrichtungen
kontinuierlich kritisch hinterfragen und
die Bedarfsveränderungen
berücksichtigen.
Empfehlung
Die Gemeinde Nettersheim sollte im
Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung prüfen, inwieweit
eine Zusammenlegung von Standorten
mit einer entsprechenden Flächenreduzierung möglich ist.
Feststellung
Die Übertragung der Kosten und die
Instandhaltung auf die Vereine werten
wir positiv.
Empfehlung
Um die Wirtschaftlichkeit der einzelnen
Gebäude zu ermitteln, sollte die Gemeinde, die von ihr geplanten Berechnungen auf Excel-Basis für jedes einzelne Gebäude durchführen.
Feststellung
Wir werten positiv, dass für die sonstigen Gebäude eine Kostendeckung und
wirtschaftliche Lösungen (Veräußerung
oder Abriss) angestrebt werden.
Empfehlung
Der Gebäudebestand sollte auf das
Maß, das der kommunalen Aufgabenerfüllung dient, reduziert werden. Zur
Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der
einzelnen Gebäude sollte eine KostenNutzen-Rechnung geführt werden. Eine
Aktualisierung ist vorzunehmen, wenn
sich Faktoren auf der Kosten- oder
Nutzenseite ändern.
Empfehlung
Zur Steuerung der Immobilienwirtschaft sollten Gebäudesteckbriefe angelegt und ein zentral zuständiger
Sachbearbeiter bestimmt werden.
Feststellung
Das hier errechnete Potenzial realisiert
die Gemeinde Nettersheim bereits zum
Ende unserer Prüfung mit ihrer Erhö-
Die Gemeinde verfolgt weiter ihren Kurs der
Immobilienvermarktung.
Auch dieser Kurs wird weiter verfolgt.
Die Gemeinde führt eine kontinuierliche Kindergartenbedarfsplanung durch, an der sich auch
der entsprechende Einrichtungsbedarf ausrichtet.
Siehe Stellungnahmen zur Gebäudewirtschaft
Eine Änderung ist nicht vorgesehen.
Die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit ist ein
ständiger Prozess, der regelmässig durch die
zuständigen Fachbereich sichergestellt wird.
Bedarf keiner Stellungnahme
Ständiger Prozess, wobei die Besonderheiten
der Gemeinde Nettersheim (Einrichtungen Naturerlebnisdorf Nettersheim etc.) zu beachten
sind.
Gebäudebestand ist im Rahmen der Bilanzierung erfasst. Zentral zuständiger Sachbearbeiter ist aufgrund der Besonderheiten des Naturerlebnisdorfes Nettersheim bedenklich.
Der Hebesatz für Grundsteuer B wurde an den
fiktiven Hebesatz zum 01.01.2013 angepasst.
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hung der Hebesätze zum 01.01.2013
durch den Beschluss zur 1. Änderung
der Hebesatz-Satzung vom
18.12.2012.
Empfehlung
Zukünftig sollte die Gemeinde
Nettersheim die Abschreibungen auf
Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte
vornehmen.
Empfehlung
Die Gemeinde Nettersheim sollte ihre
Einzahlungen aus Straßenbau realistisch planen.
Feststellung
Die Vorgehensweise der Gemeinde
Nettersheim ist insgesamt positiv zu
beurteilen, da durch die von der Kommune angewandten Verfahren eine
überwiegend zeitnahe Reduzierung der
Ergebnisbelastung durch die Beiträge
nach dem BauGB sichergestellt ist.
Empfehlung
Die Gemeinde Nettersheim sollte im
Rahmen einer Satzungsänderung die
Beitragssätze nach pflichtgemäßem
Ermessen anheben und die Anteile den
vorgegebenen Höchstsätzen der Mustersatzung aufgrund der langfristig
fehlenden Selbstfinanzierungskraft annähern.
Feststellung
Die organisatorischen und buchungstechnischen Voraussetzungen für eine
vollständige und zeitnahe Abrechnung
der Beiträge sind bei der Gemeinde
Nettersheim gegeben, sofern es die
Buchung des Sonderpostens im Nachgang zur Maßnahme betrifft.
Handlungsempfehlungen:
Die in diesem Berichtsteil und den
anderen Teilberichten festgestellten
zahlreichen Möglichkeiten sollten zur
Verbesserung der haushaltswirtschaftlichen Situation einen großen Beitrag
leisten können (auch um die prognostizierte Verringerung des Eigenkapitals
abzumildern).
Bei einer entsprechenden Anpassung der Abschreibungen auf der Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte, müsste auch eine entsprechend
korrespondierende Anpassung der Sonderpostenauflösung auf der Basis des Wiederbeschaffungswertes erfolgen, so dass sich im Endeffent
die tatsächliche Belastung in der gemeindlichen
Ergebnisrechnung nur unmerklich verändern
würde.
Es wird deshalb empfohlen, an der bisherigen
Vorgehensweise festzuhalten.
Mit der zunehmenden NKF-Praxis ist die Gemeinde zwischenzeitlich auch besser in der Lage, ihre Ansätze im Ergebnis- und Finanzplan
realistisch darzustellen. Falsche Ansätze bzw.
fehlende Ansätze waren in der Anfangsphase
der NKF-Umstellung der Unerfahrenheit geschuldet.
Bedarf keiner Stellungnahme.
Ist zu hinterfragen. Entspricht nicht der bisherigen Vorgehensweise.
Eine zeitnahe Abrechnung der Beiträge wird
auch weiterhin erfolgen.
Die Gemeinde sieht in den Prüfungsfeststellungen bzw. –empfehlungen keine konkret umsetzbaren Verbesserungsvorschläge zur Entlastung der gemeindlichen Haushaltswirtschaft.
Die Gemeinde stellt sich einer stetigen Aufgabenkritik und ist hierbei auch stets um Konsolidierung bemüht.
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Unter Einbindung aller Verwaltungsbereiche und Pflichtaufgabenfelder sollte die Gemeinde Nettersheim
ihre Konsolidierungsbemühungen
vorsorglich fortsetzen.
Insbesondere sollte die Konsolidierung der Liquiditätslage verfolgt werden. Bei den Auszahlungen für Investitionen sollte eine Nettoneuverschuldung vermieden werden. Es besteht
grundsätzlich Handlungsbedarf zur Reduzierung der Verbindlichkeiten, um
auch durch zusätzlichen Zinsaufwand
das Ergebnis nicht zu belasten.
Die Gemeinde hat in den letzten Jahren gezielt
Schuldenabbau betrieben und einer Neuverschuldung entgegengewirkt.
In Anbetracht einer schwindenden Selbstfinanzierungskraft der Gemeinde ergibt sich jedoch
derzeit ein zunehmender Bedarf von Liquiditätskrediten zur Finanzierung der laufenden
Verwaltungstätigkeit wie auch zur Vorfinanzierung von Fördermaßnahmen. In der seit der
Wirtschafts- und Finanzkrise günstigen Zinsmarktlage sind die Auswirkungen derzeit für die
Gemeinde allerdings in erträglichem Umfang.
Die weitere Entwicklung der Zinsmarktlage
bleibt abzuwarten.
Die Wirtschaftlichkeit der einzelnen
Gebäude (Aufwand, Ertrag, Nutzen,
usw.) sollte durch entsprechende kontinuierliche Berechnungen überprüft
und nachgewiesen werden (Gebäudesteckbriefe).
Siehe oben
Der Gebäudebestand sollte auf das
Maß, das der kommunalen Aufgabenerfüllung dient, reduziert werden.
Siehe oben
Die noch nicht umgesetzten Empfehlungen der letzten überörtlichen
Prüfung der GPA NRW zum Bereich
Gebühren und Entgelte sollten alle umgesetzt werden.
Ist zu hinterfragen. Erhöhungen sollten nach
Möglichkeit vermieden werden.
Die Gemeinde Nettersheim sollte
zudem darauf bedacht sein, Potenziale
bei der Beitragserhebung konsequent
auszuschöpfen. Hierzu zählen wir das
Anheben bzw. Annähern der Anteile
der Beitragspflichtigen in der Straßenbaubeitragssatzung nach § 8 KAG an
die Höchstsätze der Mustersatzung des
Städte- und Gemeindebundes.
Feststellung
Nach dem derzeitigen Stand ist der
Zeitrahmen zur Aufstellung des Gesamtabschlusses in Bezug auf den gesetzlichen Zeitrahmen nicht eingehalten worden.
Siehe oben
Hinsichtlich der Erstellung des Gesamtabschlusses befindet sich die Gemeinde in Kontakt mit
dem Städte- und Gemeindebund NRW, um
durch die von dort bereits mit vertretene Auffassung, dass für Kommunen unserer Größenordnung ein solcher Gesamtabschluss keinen
zusätzlichen Informationsgewinn und Gesamtüberblick verschafft, da die bisherigen Einzelabschlüsse in denselben Gremien beraten werden
und durch den buchungs- wie prüfungsmäßigen
Mehraufwand nur zusätzliche erhebliche Aufwendungen entstehen würden, eine Gesetzesänderung bei den Verantwortlichen anzuregen.
Ziel muss es sein, Kommunen unserer Größenordnung von dieser zusätzlichen Pflicht zu entbinden.
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Empfehlung
Die Gemeinde Nettersheim muss aufgrund des bereits abgelaufenen Stichtags schnellstmöglich mit der Dokumentation aller erforderlichen Schritte
beginnen und vorrangig eine Gesamtabschlussrichtlinie erstellen.
gez. Pracht
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Bürgermeister
Siehe obige Stellungnahme