Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
82 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
14.03.14, 11:01
Aktualisiert
17.03.14, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1039 /IX.L.
Z.2
Datum: 13.03.2014
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.03.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 4, Nettersheim,
Bergstraße/Blankenheimer Straße;
Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 199
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
X Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der nachstehende Sachverhalt wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die in
der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
26.11.2013 gefassten Beschlüsse werden aufgehoben.
Sachverhalt:
In der vergangenen Sitzungsfolge wurde umfassend über das geplante Bauvorhaben in der Bergstraße in Nettersheim informiert und diskutiert. Der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am
26.11.2013 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst:
1) Ein
Verfahren
zur
möglichen
Änderung
des
Bebauungsplanes
G
4,
Nettersheim, Bergstraße/Blankenheimer Straße, wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gefasst.
Die Änderung des Bebauungsplanes G 4 betrifft ausschließlich das Grundstück
Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 199 und beinhaltet:
a) Verschiebung des Baufensters um 2,80 m zur Bergstraße hin
b) Außerhalb der überbaubaren Fläche, jedoch innerhalb der Bebauungsplangrenzen ist eine Nebenanlage unter 30 cbm umbauten Raumes zulässig
c) Eine Flachdachgestaltung ist zulässig, wobei eine Dachbegrünung mit
Pflanzen unterschiedlicher Größe vorzusehen ist
d) Das Wohngebäude ist mit regionalen Baumaterialien zu gestalten, d.
h. der Sockelbereich ist mit Bruchstein, das Obergeschoss mit einer
Holzverschalung zu versehen
e) Entlang der westlichen Grenze des Grundstückes Nr. 199, ausgehend von der Bergstraße, ist ein 3,0 m breiter Streifen zur Bepflanzung mit ortstypischen Bäumen und Sträuchern anzulegen.
2) Das Verfahren ist zeitnah einzuleiten.
3) In der kommenden Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses ist die Thematik der Dachgestaltung in Neubauge-
3
bieten bzw. Ortsrandbereichen zu beraten.
Insbesondere bezüglich der Flachdachgestaltung des Wohngebäudes erfolgte zunächst ein Gespräch mit den im Baugebiet befindlichen Grundstückseigentümern,
um ein Meinungsbild hierzu zu erhalten. Darüber hinaus wurde diesen die Möglichkeit gegeben, schriftlich hierzu Stellung zu beziehen, bevor das Bauleitplanänderungsverfahren eingeleitet wird. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die
Flachdachgestaltung auf Skepsis gestoßen ist, so dass mit der Bauherrin nochmals ein Gespräch erfolgte.
Diese hat aufgrund dessen ihre Planung dahingehend geändert, dass eine Dachgestaltung mit zwei aufgesetzten, 25° geneigten Dächern, vorgenommen und der
Baukörper selbst gänzlich in das vorhandene Baufenster verschoben wurde. Der
überdachte Freisitz wurde zunächst aus der Bauantragstellung herausgenommen,
so dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes G 4 insgesamt eingehalten werden.
Auf dieser Grundlage ist daher ein Genehmigungsfreistellungsverfahren zulässig,
d. h. der Bauantrag ist nicht mehr bei der Baugenehmigungsbehörde des Kreises
Euskirchen einzureichen. Die Bauherrin hat ihren beim Kreis Euskirchen vorliegenden Bauantrag zwischenzeitlich zurückgezogen.
Die in der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
am 26.11.2013 gefassten Beschlüsse sollten daher aufgehoben werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister