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Beschlussvorlage (Bauantrag auf Teilnutzungsänderung von landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden in Kleingewerbe für PKW-Reparaturen, An- und Verkauf von PKW und Miniaturmodellen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
20 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
24.11.15, 18:05
Aktualisiert
24.11.15, 18:05
Beschlussvorlage (Bauantrag auf Teilnutzungsänderung von landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden in Kleingewerbe für PKW-Reparaturen, An- und Verkauf von PKW und Miniaturmodellen) Beschlussvorlage (Bauantrag auf Teilnutzungsänderung von landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden in Kleingewerbe für PKW-Reparaturen, An- und Verkauf von PKW und Miniaturmodellen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 19.11.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Meur. Vorlagennummer: VL-199/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bauantrag auf Teilnutzungsänderung von landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden in Kleingewerbe für PKW-Reparaturen, An- und Verkauf von PKW und Miniaturmodellen Sachdarstellung: Am 16.10.2015 wurde über den Kreis Düren ein Bauantrag eingereicht. Bei diesem Vorhaben wird die Teilnutzungsänderung von landwirtschaftlichen Gebäuden in Kleingewerbe für PKW-Reparaturen, An- und Verkauf von PKW und Miniaturmodellen beantragt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 05.12.2013 und am 29.01.2015 über einen ähnlich lautenden Antrag des gleichen Antragstellers bereits beraten, auf die jeweiligen Niederschriften wird verwiesen. In der letzten Beratung über die geplante Erschließung des Bauvorhabens über einen in Schotter ausgebauten Wirtschaftsweg in Verlängerung der Kreuzstraße kam zum Ausdruck, dass aus Gründen der Unwägbarkeiten des Umfangs der Wegenutzung bei Übertragung des Nutzungsrechts mittels Baulast und wegen der Präzedenzwirkung ein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dem Vorhaben nicht erteilt werden könne. Wegen der möglichen enormen persönlichen Konsequenzen sollte jedoch zur Erörterung weiterer Lösungsmöglichkeiten nochmals ein Gespräch mit dem Antragsteller gesucht werden. Ein entsprechender Vorbehaltsbeschluss wurde daher seinerzeit gefasst (s. Anlage). In einem gemeinsamen Gespräch unter Beteiligung des Bürgermeisters, des Landrates und der Leiterin des Bauordnungsamtes mit dem Antragsteller wurde seitens des Landrates nochmals auf die Sicherstellung der wirtschaftlichen Existenz des Antragstellers hingewiesen. Seitens des Kreises Düren wurde ergänzend mitgeteilt, dass das Vorhaben unter der Prämisse, dass die Nutzung des Weges auf max. 10 Fahrzeugbewegungen begrenzt wird und der Antragsteller für die Unterhaltungspflicht des Weges verantwortlich ist, durchaus realisierbar wäre. Die Gemeinde könne die Intensität der Nutzung und die Drucksache VL-199/2015 Seite - 2 - Unterhaltungspflichten im Rahmen der Eintragung der Baulast nur für das beantragte Vorhaben regeln. Der Antragsteller hat daraufhin seinen Ursprungsantrag mit Schreiben vom 09.11.2015 hinsichtlich der maximalen Fahrzeugbewegungen pro Tag ergänzt, und im Gesprächstermin mit der Kreisverwaltung darüber hinaus die Bereitschaft zur entsprechenden Wegeunterhaltung erklärt. Unter diesen Voraussetzungen kann die Erschließung des Bauvorhabens damit als gesichert angesehen werden und das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB erteilt werden. Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme in dergestalt zu ergänzen, dass die erforderliche Eintragung einer Baulast die Grundlage dieser Zustimmung ist. Der Bürgermeister In Vertretung (Schröder)