Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
29.05.2012
Erstellt
17.05.12, 06:29
Aktualisiert
17.05.12, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 134/2012
Az.:
Amt: - 43 BeschlAusf.: - 43 Datum: 28.03.2012
gez. Dr. Mittelstedt
09.05.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
29.05.2012
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Reduzierung des Zuschussbedarfs um 5%/Jahr bei der Volkshochschule
Finanzielle Auswirkungen:
Senkung des Zuschussbedarfs um 15.500 € für 2012,
Senkung des Zuschussbedarfs um 124.389 € bis 2022
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Vorschlag der CDU-Fraktion einer jährlichen Zuschusskürzung um 5% bedroht die VHS
langfristig in ihrer Substanz. Rein rechnerisch müssten in den nächsten 10 Jahren dann 124.389 €
eingespart werden, was der Streichung von mehr als einer vollen pädagogischen Mitarbeiterstelle
entsprechen würde und die VHS unter das Niveau des Pflichtangebots bringen würde. Abgesehen
davon, dass eine Stellenstreichung in den nächsten 4 Jahren wegen der unbefristeten
Beschäftigung des vorhandenen Personals überhaupt nicht möglich wäre, sollte zu diesem
Zeitpunkt darüber nicht nachgedacht werden, weil eine Novellierung des Weiterbildungsgesetzes
und der Landesförderung ansteht. Bisher berechnet sich die Landesförderung nach den
Einwohnergrößen ab 25.000 Einwohner, ab 60.000 Einwohner, ab 100.000 Einwohner. Ein von
der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten zur Evaluation der Weiterbildung kritisiert,
dass dies für Kommunen mit über 40.000 Einwohnern nachteilig ist und schlägt eine
kostenneutrale neue Fördersystematik vor, nach der alle Kommunen ab 40.000 Einwohnern eine
halbe pädagogische Mitarbeiterstelle zusätzlich gefördert bekämen. Entsprechende
Gesetzesänderungen sind in Vorbereitung und diese Entwicklung sollte unbedingt abgewartet
werden.
Vor diesem Hintergrund können Einsparungen in 2012 und in den Folgejahren 2013-2015 nur
durch eine Verbesserung der Einnahmesituation erzielt werden. Sollte die sukzessive Senkung
des Zuschussbedarfs ausschließlich über eine Gebührenerhöhung finanziert werden, müssten die
Kosten für einen 14-wöchigen Kursus in den nächsten Jahren rein rechnerisch wie folgt steigen:
1. Semester 2012
2. Semester 2012
2013
2014
2015
Sprachkurse,
gesellschaftspolitische und
kulturelle Kurse
56,20 €
61,80 €
69,40 €
75,00 €
81,60 €
EDV-Kurse,
Gesundheitskurse,
Kreativkurse
61,20 €
69,40 €
75,00 €
81,60 €
88,20 €
Zu Mehreinnahmen würden diese Gebührenerhöhungen allerdings nur dann führen, wenn die
Teilnehmerzahlen nicht zurückgehen. Damit ist aber zu rechnen. Erfahrungen anderer
Volkshochschulen zeigen, dass dieser Teilnehmerschwund so massiv sein kann, dass die
Einnahmen insgesamt eher sinken als steigen. Teilnehmer/innen aus Mittelschichtfamilien und
Geringverdienende melden uns bereits jetzt zurück, dass die Kursgebühr als hohe finanzielle
Belastung empfunden wird. Von einer Gebührenerhöhung im dargestellten Umfang wird daher
abgeraten.
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Bereich der mit Drittmitteln geförderten Maßnahmen
auszubauen. Dieser Bereich macht derzeit ein Drittel der Einnahmen aus. Da die Beantragung
und Abwicklung von ESF- und BAMF-geförderten Lehrgängen arbeitsintensiv ist, kann ein weiterer
Ausbau dieses Bereichs nur dann erfolgen, wenn die VHS kulturelle Sonderaufgaben, die sie
traditionell übernommen hat, aufgibt. Der 40. Kunstmarkt in 2012 müsste dann der letzte sein und
mittelfristig müsste auch das Kommunale Kino in Erftstadt-Köttingen eingestellt werden.
Da derzeit auch über den Standort der VHS diskutiert wird und die Mietkosten ein von der VHS
nicht beeinflussbarer Posten im Budget sind, sei dazu eine Anmerkung hinzugefügt. Im neuen
Raumkonzept wurde Wert darauf gelegt, dass sich die Anzahl der der VHS zur Verfügung
stehenden Büro- und Unterrichtsräume nicht ändert, sondern nur der Zuschnitt, die Nutzbarkeit
und die Qualität (Zentralisierung, Barrierefreiheit, multifunktional nutzbare Fachräume). Falls es
dennoch zu höheren Mietbelastungen für die VHS kommt, sollte im Blick sein, dass die
Entscheidung für einen neuen Standort zu Einsparungen an anderer Stelle führt.
I.V.
(Erner)
-2-