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Antrag (Antrag bzgl. Reduzierung des Zuschussbedarfs um 5%/Jahr bei der Volkshochschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
29.05.2012
Erstellt
17.05.12, 06:29
Aktualisiert
17.05.12, 06:29
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 134/2012 Az.: Amt: - 43 BeschlAusf.: - 43 Datum: 28.03.2012 gez. Dr. Mittelstedt 09.05.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 29.05.2012 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Reduzierung des Zuschussbedarfs um 5%/Jahr bei der Volkshochschule Finanzielle Auswirkungen: Senkung des Zuschussbedarfs um 15.500 € für 2012, Senkung des Zuschussbedarfs um 124.389 € bis 2022 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Vorschlag der CDU-Fraktion einer jährlichen Zuschusskürzung um 5% bedroht die VHS langfristig in ihrer Substanz. Rein rechnerisch müssten in den nächsten 10 Jahren dann 124.389 € eingespart werden, was der Streichung von mehr als einer vollen pädagogischen Mitarbeiterstelle entsprechen würde und die VHS unter das Niveau des Pflichtangebots bringen würde. Abgesehen davon, dass eine Stellenstreichung in den nächsten 4 Jahren wegen der unbefristeten Beschäftigung des vorhandenen Personals überhaupt nicht möglich wäre, sollte zu diesem Zeitpunkt darüber nicht nachgedacht werden, weil eine Novellierung des Weiterbildungsgesetzes und der Landesförderung ansteht. Bisher berechnet sich die Landesförderung nach den Einwohnergrößen ab 25.000 Einwohner, ab 60.000 Einwohner, ab 100.000 Einwohner. Ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten zur Evaluation der Weiterbildung kritisiert, dass dies für Kommunen mit über 40.000 Einwohnern nachteilig ist und schlägt eine kostenneutrale neue Fördersystematik vor, nach der alle Kommunen ab 40.000 Einwohnern eine halbe pädagogische Mitarbeiterstelle zusätzlich gefördert bekämen. Entsprechende Gesetzesänderungen sind in Vorbereitung und diese Entwicklung sollte unbedingt abgewartet werden. Vor diesem Hintergrund können Einsparungen in 2012 und in den Folgejahren 2013-2015 nur durch eine Verbesserung der Einnahmesituation erzielt werden. Sollte die sukzessive Senkung des Zuschussbedarfs ausschließlich über eine Gebührenerhöhung finanziert werden, müssten die Kosten für einen 14-wöchigen Kursus in den nächsten Jahren rein rechnerisch wie folgt steigen: 1. Semester 2012 2. Semester 2012 2013 2014 2015 Sprachkurse, gesellschaftspolitische und kulturelle Kurse 56,20 € 61,80 € 69,40 € 75,00 € 81,60 € EDV-Kurse, Gesundheitskurse, Kreativkurse 61,20 € 69,40 € 75,00 € 81,60 € 88,20 € Zu Mehreinnahmen würden diese Gebührenerhöhungen allerdings nur dann führen, wenn die Teilnehmerzahlen nicht zurückgehen. Damit ist aber zu rechnen. Erfahrungen anderer Volkshochschulen zeigen, dass dieser Teilnehmerschwund so massiv sein kann, dass die Einnahmen insgesamt eher sinken als steigen. Teilnehmer/innen aus Mittelschichtfamilien und Geringverdienende melden uns bereits jetzt zurück, dass die Kursgebühr als hohe finanzielle Belastung empfunden wird. Von einer Gebührenerhöhung im dargestellten Umfang wird daher abgeraten. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Bereich der mit Drittmitteln geförderten Maßnahmen auszubauen. Dieser Bereich macht derzeit ein Drittel der Einnahmen aus. Da die Beantragung und Abwicklung von ESF- und BAMF-geförderten Lehrgängen arbeitsintensiv ist, kann ein weiterer Ausbau dieses Bereichs nur dann erfolgen, wenn die VHS kulturelle Sonderaufgaben, die sie traditionell übernommen hat, aufgibt. Der 40. Kunstmarkt in 2012 müsste dann der letzte sein und mittelfristig müsste auch das Kommunale Kino in Erftstadt-Köttingen eingestellt werden. Da derzeit auch über den Standort der VHS diskutiert wird und die Mietkosten ein von der VHS nicht beeinflussbarer Posten im Budget sind, sei dazu eine Anmerkung hinzugefügt. Im neuen Raumkonzept wurde Wert darauf gelegt, dass sich die Anzahl der der VHS zur Verfügung stehenden Büro- und Unterrichtsräume nicht ändert, sondern nur der Zuschnitt, die Nutzbarkeit und die Qualität (Zentralisierung, Barrierefreiheit, multifunktional nutzbare Fachräume). Falls es dennoch zu höheren Mietbelastungen für die VHS kommt, sollte im Blick sein, dass die Entscheidung für einen neuen Standort zu Einsparungen an anderer Stelle führt. I.V. (Erner) -2-