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Mitteilungsvorlage (Kommunalinvestitionsfördergesetz NRW)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
72 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
27.11.15, 18:07
Aktualisiert
27.11.15, 18:07
Mitteilungsvorlage (Kommunalinvestitionsfördergesetz NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 12.11.2015 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: Di. Vorlagennummer: VL-187/2015 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Kommunalinvestitionsfördergesetz NRW Sachdarstellung: Die Gemeinde Langerwehe hat im Rahmen des Kommunalinvestionsfördergesetzes NRW einen Bereitstellungsbescheid über rund 653.000 € erhalten. Die Mittel können für Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur gemäß den Vorgaben des Landes verwendet werden. Bei jeder Maßnahme muss die Gemeinde einen 10 %igen Eigenanteil leisten. Die Maßnahmen müssen bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Eine entsprechende Abrechnung muss bis Ende 2019 erfolgen. Bis dahin stehen die zugesagten Mittel des Landes zur Verfügung. Ein Abruf der Mittel im Voraus ist nicht möglich, es müssen entsprechende Rechnungen vorgelegt werden. Der Bürgermeister (Göbbels)