Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
72 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
27.11.15, 18:07
Aktualisiert
27.11.15, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 12.11.2015
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
Di.
Vorlagennummer: VL-187/2015
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Kommunalinvestitionsfördergesetz NRW
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Langerwehe hat im Rahmen des Kommunalinvestionsfördergesetzes NRW
einen Bereitstellungsbescheid über rund 653.000 € erhalten. Die Mittel können für
Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur gemäß den Vorgaben des Landes verwendet
werden.
Bei jeder Maßnahme muss die Gemeinde einen 10 %igen Eigenanteil leisten. Die
Maßnahmen müssen bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Eine entsprechende Abrechnung muss bis Ende 2019 erfolgen. Bis dahin stehen die zugesagten Mittel des Landes
zur Verfügung. Ein Abruf der Mittel im Voraus ist nicht möglich, es müssen entsprechende
Rechnungen vorgelegt werden.
Der Bürgermeister
(Göbbels)